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Versteckter Mangel bei Privatkauf - Rechtsanspruch - Geplaudere

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Beitrag von: b-mw-323
Date: 06.07.2010
Thema: Versteckter Mangel bei Privatkauf - Rechtsanspruch
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Ich habe vor kurzem einen BMW von jemanden Privat gekauft. Er hat eine Lackierbude mit Hebebühne usw. Auf der Bühne war der Wagen von unten komplett trocken (Kleinigkeiten haben wir entdeckt wie Querlenkener vorne rechts, Ventildeckeldichtung). So nun hatte ich den nach 500 KM noch mal bei uns auf der Bühne und siehe da, Getriebeölwanne sifft wie Sau, alles schön Nass. Man sieht nicht mal genau ob es der Simmering auch ist (Das wäre ja dann ein schöner Aufwand!).

Also eigentlich ist es für mich persönlich nicht so schlimm, wollte eh nen Getriebölwechsel machen und die Dichtung kostet 10€ (wenn es wirklich nur die ist).

Aber ich finde das einfach dreist sowas zu vertuschen und wenn nun jemand keine Ahnung und nicht die Möglichkeiten hat wären das ja nun mal auch locker 250€.

Was denkt ihr, habe ich da rechtlich eine Chance?


Antworten:
Autor: BMW-323-M
Datum: 06.07.2010
Antwort:
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kannste es beweisen das der mangel am Verkaufstag schon dagewesen ist?
Autor: BMW318ti
Datum: 06.07.2010
Antwort:
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Nein, leider nicht!
Denn du kannst nicht nachweisen, dass es mutwillig vertuscht wurde.
Darüber hinaus ist es ein Privatmann und somit kein Fachmann.
Man kann nicht von jedem verlangen, alle defekte am Fahrzeug zu erkennen.
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!

Simon Beeck Auspuff
Autor: b-mw-323
Datum: 06.07.2010
Antwort:
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naja irgendwo ist er schon Fachmann denn er hat eine Lackiererei!

Und das wurde bestimmt vertuscht da es kaum in 500 KM so extrem anfängt zu siffen. Der wird das alles vorher sauber gemacht haben.
Autor: Ich mag 3er
Datum: 06.07.2010
Antwort:
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Zitat:


naja irgendwo ist er schon Fachmann denn er hat eine Lackiererei!

Und das wurde bestimmt vertuscht da es kaum in 500 KM so extrem anfängt zu siffen. Der wird das alles vorher sauber gemacht haben.

(Zitat von: b-mw-323)




Wenn es ein Privatverkauf war, hast du definitiv keine Möglichkeit!
Selbst, wenn er es gewusst hat!
Sei froh, das das so ist, sonst könnte man seinen Wagen ja gar nicht mehr verkaufen!

Ausnahmen sind verschwiegene Unfallschäden..auch dann, wenn der Verkäufer es nicht gewusst hat!
.
Autor: BMW-323-M
Datum: 06.07.2010
Antwort:
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als ich mein cabrio verkauft habe hat de rfahrer aufm weg nach köln 2 std späte rauch angerufen das wohl de rsimmering im arsch wäre un ich alle kosten tragen soll ,bei nem 20 jahre alten auto is das einfach pech und bei deinem genauso da slohnt den gang zum anwalt null!
Autor: Bruderchorge
Datum: 06.07.2010
Antwort:
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Mal ne andere Frage, wie biste denn die 250 oder 500 KM gefahren ?

Hast du den Wagen ordentlich gedroschen und er war vllt ein ruhiger Fahrer ?
Da kann sowas schonmal passieren und was heißt "ordentlich vollgesifft" das sieht der eine so und der andere so.
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Autor: b-mw-323
Datum: 06.07.2010
Antwort:
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Zitat:


Mal ne andere Frage, wie biste denn die 250 oder 500 KM gefahren ?

Hast du den Wagen ordentlich gedroschen und er war vllt ein ruhiger Fahrer ?
Da kann sowas schonmal passieren und was heißt "ordentlich vollgesifft" das sieht der eine so und der andere so.

(Zitat von: Bruderchorge)




naja ich war schon zügiger unterwegs. vollgesifft meint für mich das rings um die dichtung getriebeöl austritt und man auch tropfen sieht.
Autor: Heckpropeller
Datum: 06.07.2010
Antwort:
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Null Chance, du hast ihn dir von unten angsehen. Das wird er bei KLAGE zu Protokoll geben.
Das ist ein Erscheinungsbild des Verschleisses und bei dem muss man als Privatperson nicht haften.
Es liegt in dem Fall keine arglistige Täuschung vor.
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Ende des Themas

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