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Firmenwagen Steuererklärung - Geplaudere

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Beitrag von: service.gor
Date: 04.07.2010
Thema: Firmenwagen Steuererklärung
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Hallo!

Ich bekomme in der nächsten Zeit einen Firmenwagen den ich versteuern muss. Es werden 300Euro Brutto auf das Gehalt geschlagen, und dann Netto abgezogen.

Wie würde meine Steuererklärung aussehen? Kann ich mit mehr Rückzahlung als normal rechnen? Habe Steuerklasse 1.

Vielen Dank für die Hilfe!!


Antworten:
Autor: Tubs
Datum: 04.07.2010
Antwort:
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Zitat:


Ich bekomme in der nächsten Zeit einen Firmenwagen den ich versteuern muss. Es werden 300Euro Brutto auf das Gehalt geschlagen, und dann Netto abgezogen.

Wie würde meine Steuererklärung aussehen? Kann ich mit mehr Rückzahlung als normal rechnen? Habe Steuerklasse 1.
(Zitat von: service.gor)




Es ist doch egal wie viel Steuerrückzahlung du bekommst. Entscheidend ist doch nur, wie viel du insgesamt im Jahr bezahlen musst. Wenn du gerne viel Rückzahlung bekommst, dann lass dir eine Steuerkarte mit Klasse 6 geben. Dann bezahlst du jeden Monat mehr Steuern und bekommst am Ende des Jahres viel zurück. Aber insgesamt hast du dann auf den Pfennig genau die gleichen Steuern bezahlt.

So, nun aber zu deinem Problem. Üblicherweise wird nach der 1%-Regel versteuert. D. h. 1% des Listenpreises wird dir jeden Monat als als geldwerter Vorteil zu deinem Bruttolohn hinzugerechnet. Dafür musst du dann Steuern bezahlen, als hättest du 300 EUR mehr Bruttolohn jeden Monat. Es gibt Rechner im Internet, die dir das ausrechnen können.
Autor: firecrow
Datum: 04.07.2010
Antwort:
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Ich hatte auch bis vor zwei Jahren das gleich "Problem". Bei mir waren es monatlich 280 € brutto drauf und netto ab. Meine Steuerrückzahlungen sind daraufhin deutlich geringer ausgefallen als vorher. Mir hat auch mal einer erklärt warum das aber das hab ich nich behalten ;-)
Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein wie andere es wünschen !
Autor: BlackPJ80
Datum: 05.07.2010
Antwort:
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Also du gibst trotz Firmenwagen deine Normalen Werbungskosten Fahrten Wohnung Arbeisstätte an! Für die Versteuerung des Geldwerten Vorteils 1 % BLP + 3 1/1000 je km für Fahren Wohnung arbeitsstätte ist dein Arbeitgeber verantwortlich. Die ermittlung sollte normalerweise im Bruttoarbeitslohn laut Zeile 3 der LSt Bescheinigung enthalten sein....


"Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben."
Autor: mikV8
Datum: 05.07.2010
Antwort:
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Nee,
alos Fahrtkosten als Werbungskosten, sind in deinem Fall sicher nicht mehr drin.
Damit wird natürlich die steuerliche Vergütung am Jahresende um einiges geringer ausfallen, da die Fahrtkosten hier oft am meisten ins Gewicht fallen.
Warum ist das so?
Fahrtkosten gelten nur so lange als Werbungskosten, so lange diese nicht vom Arbeitgerber ersetzt werden. Da du nun einen Firmenwagen hast, welcher sicherlich zur privaten Nutzung frei gegeben ist(daher ja auch die 1%-Regelung), wird dieser ja auch auf Firmenkosten getankt und gewartet. Zumindest ist dies so üblich, dass man bei Firmenwagen nach 1%-Regelung keinerlei eigene Kosten hat. Oft darf man damit auch in den Urlaub fahren etc.
Damit zählt das Ganze aber auch als 100%ige Erstattung der Fahrtkosten zu deinem Arbeitsplatz, welchen du, wenn du einen FW hast, wohl eher selten aufsuchen wirst.

Generell ist das mit FW nicht so einfach. Man hat zwar keinerlei Kosten mehr, jedoch muss man sich oft mit "Möhren" begnügen, zu welchen man privat nicht greifen würde.
In deinem Fall sind 30T€ Listenwert wohl ein guter Golf o.ä. Selbst für nen gut ausgestatteten A3 siehts da schon eng aus.

Gruß Mirko
Autor: service.gor
Datum: 05.07.2010
Antwort:
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Vielen Dank für die Hilfreichen antworten.!!


Autor: BlackPJ80
Datum: 06.07.2010
Antwort:
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Zitat:



Nee,
alos Fahrtkosten als Werbungskosten, sind in deinem Fall sicher nicht mehr drin.

(Zitat von: mikV8)




Sicher doch :-) Weil der GW Vorteil berechnet sich ja auch aus 1 % BLP + 3 pro mill je km den Du für Fahren Whg - Arbeitsstätte hast....

Glaube mir - das ist mein Beruf .....
"Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben."
Autor: service.gor
Datum: 06.07.2010
Antwort:
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Ein Fahrtenbuch muss ich nicht führen. Muss ich dann evtl. sogar Steuern nachzahlen? Einen Weg zur Arbeitsstätte habe ich nicht. Ich fahre direkt zu Kunden.

Bearbeitet von: service.gor am 06.07.2010 um 18:45:30
Autor: mikV8
Datum: 06.07.2010
Antwort:
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Zitat:

+ 3 pro mill je km den Du für Fahren Whg - Arbeitsstätte hast....



Das muss dann aber auch erstmal versteuert werden, bevor man es über die Steuererklärung geltend machen kann. Ich kenne jedoch niemand, der mehr als die 1%BLP versteuert. Warum auch? Wie service.gor auch nochmal bestätigt hat, fahren 95% der Leute mit GW direkt zu Kunden und haben keinen direkten Arbeitsweg mehr.

Wer einen GW bekommt um 5x in der Woche seinen Arbeitsweg zu bestreiten der vö...lt mit dem Chef... ;-)

Gruß Mirko
Autor: MartinSHL
Datum: 07.07.2010
Antwort:
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Zitat:

Ich kenne jedoch niemand, der mehr als die 1%BLP versteuert. Warum auch? Wie service.gor auch nochmal bestätigt hat, fahren 95% der Leute mit GW direkt zu Kunden und haben keinen direkten Arbeitsweg mehr.
(Zitat von: mikV8)




falscher ansatz.
das was du meinst, und wohl hier zumindest auch auf den TE zutrifft, ist ein dienstwagen um kundentermine wahrzunehmen.
betrifft meist monteure, wartungsarbeiter,servicetechniker, etc.
also solche berufe, die jeden tag quer durch irgendein gebiet fahren müssen, um zum kunden zu gelangen.
hier entfällt i.d.r. auch die 0,03%-Versteuerung für die Kilometer.
dem geldwerten vorteil nach zu urteilen, welchen der TE angibt (rund 300€) passt das auch ganz gut zu den üblicherweise für solche zwecke genutzten fahrzeugen (Astra Caravan, Focus Tournier, ...).

Dann gibts aber noch die Dienstwagen, welche man aufgrund seiner Position in einer firma hat (Abteilungsleiter, Führungskraft, Vorstand, Geschäftsleitung, ...).
hier hat man üblichweise jeden tag ein und denselben dienstweg, dieser muss mit der bereits erwähnten 0,03%-Regelung versteuert werden.
die fahrzeuge in diesem segment sind üblicherweise dann auch selbstausgesuchte dienstwagen.

hier werden also sowohl die 1% vom listenpreis, als auch zusätzlich die 0,03% KM-Geld zusammengerechnet und dem arbeitnehmer als geldwerter vorteil aufs gehalt draufgeschlagen und anschließend versteuert.

und genau diese versteuerung des geldwerten vorteils kann man dann auch über die steuererklärung angeben.
Autor: BlackPJ80
Datum: 07.07.2010
Antwort:
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Zitat:


Zitat:

Ich kenne jedoch niemand, der mehr als die 1%BLP versteuert. Warum auch? Wie service.gor auch nochmal bestätigt hat, fahren 95% der Leute mit GW direkt zu Kunden und haben keinen direkten Arbeitsweg mehr.
(Zitat von: mikV8)




falscher ansatz.
das was du meinst, und wohl hier zumindest auch auf den TE zutrifft, ist ein dienstwagen um kundentermine wahrzunehmen.
betrifft meist monteure, wartungsarbeiter,servicetechniker, etc.
also solche berufe, die jeden tag quer durch irgendein gebiet fahren müssen, um zum kunden zu gelangen.
hier entfällt i.d.r. auch die 0,03%-Versteuerung für die Kilometer.
dem geldwerten vorteil nach zu urteilen, welchen der TE angibt (rund 300€) passt das auch ganz gut zu den üblicherweise für solche zwecke genutzten fahrzeugen (Astra Caravan, Focus Tournier, ...).

Dann gibts aber noch die Dienstwagen, welche man aufgrund seiner Position in einer firma hat (Abteilungsleiter, Führungskraft, Vorstand, Geschäftsleitung, ...).
hier hat man üblichweise jeden tag ein und denselben dienstweg, dieser muss mit der bereits erwähnten 0,03%-Regelung versteuert werden.
die fahrzeuge in diesem segment sind üblicherweise dann auch selbstausgesuchte dienstwagen.

hier werden also sowohl die 1% vom listenpreis, als auch zusätzlich die 0,03% KM-Geld zusammengerechnet und dem arbeitnehmer als geldwerter vorteil aufs gehalt draufgeschlagen und anschließend versteuert.

und genau diese versteuerung des geldwerten vorteils kann man dann auch über die steuererklärung angeben.

(Zitat von: MartinSHL)




Richtig, und hier können auch weiterhin WK für Whg. - Arbeitsstätte erklärt werden. In der Anlage N ist hier in Zeile 31 ein Kreuz bei "Firmenpkw" zu setzen!!
"Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben."
Autor: mikV8
Datum: 07.07.2010
Antwort:
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Zitat:

falscher ansatz.
das was du meinst, und wohl hier zumindest auch auf den TE zutrifft, ist ein dienstwagen um kundentermine wahrzunehmen.
betrifft meist monteure, wartungsarbeiter,servicetechniker, etc.
also solche berufe, die jeden tag quer durch irgendein gebiet fahren müssen, um zum kunden zu gelangen.
hier entfällt i.d.r. auch die 0,03%-Versteuerung für die Kilometer.
dem geldwerten vorteil nach zu urteilen, welchen der TE angibt (rund 300€) passt das auch ganz gut zu den üblicherweise für solche zwecke genutzten fahrzeugen (Astra Caravan, Focus Tournier, ...).

Dann gibts aber noch die Dienstwagen, welche man aufgrund seiner Position in einer firma hat (Abteilungsleiter, Führungskraft, Vorstand, Geschäftsleitung, ...).
hier hat man üblichweise jeden tag ein und denselben dienstweg, dieser muss mit der bereits erwähnten 0,03%-Regelung versteuert werden.
die fahrzeuge in diesem segment sind üblicherweise dann auch selbstausgesuchte dienstwagen.

hier werden also sowohl die 1% vom listenpreis, als auch zusätzlich die 0,03% KM-Geld zusammengerechnet und dem arbeitnehmer als geldwerter vorteil aufs gehalt draufgeschlagen und anschließend versteuert.

und genau diese versteuerung des geldwerten vorteils kann man dann auch über die steuererklärung angeben.


Der Ansatz war schon richtig. Ich habe von den benannten 95% gesprochen, welche den Dienstwagen zur Arbeitsverrichtung benötigen.
Das der von dir erläuterte Sachverhalt auf die anderen 5% zutrifft, wollte ich damit nicht abstreiten.
;-)
Autor: MartinSHL
Datum: 07.07.2010
Antwort:
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Zitat:

Der Ansatz war schon richtig. Ich habe von den benannten 95% gesprochen, welche den Dienstwagen zur Arbeitsverrichtung benötigen.
Das der von dir erläuterte Sachverhalt auf die anderen 5% zutrifft, wollte ich damit nicht abstreiten.
(Zitat von: mikV8)




ich glaube du hast nicht im geringsten eine vorstellung davon, wieviele fahrzeuge tatsächlich wofür eingesetzt werden. ;-))

deine prozentangaben liegen meilenweit daneben. ;-))
Autor: mikV8
Datum: 07.07.2010
Antwort:
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Liegt wahrscheinlich an der beruflichen Umgebung.
Hier im "Osten" wird mit GW sehr sparsam umgegangen.
Ich kann mir aber vorstellen, dass in anderen Gebieten eine andere Praxis dazu herrscht. ;-)
Autor: MartinSHL
Datum: 07.07.2010
Antwort:
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Zitat:

Ich kann mir aber vorstellen, dass in anderen Gebieten eine andere Praxis dazu herrscht. ;-)

(Zitat von: mikV8)




ich denke nicht, dass es regional bedingte große unterschiede gibt.
der unterschied ist nur, dass du einem "gehobenen dienstwagen" es nicht ansiehst, während auf "einsatzdienstwagen" meist eine firmenwerbung klebt.

wir verwalten fast alle dienstfahrzeuge deutschlandweit (beide sorten von DW), du wärest erstaunt, was da alles an oberen mittelklassefahrzeugen rausgeht. spitzenreiter sind modelle wie E60/61 520d, E90/91 320d, Audi A4/A6 usw. ;-))

denen siehst du es halt weder an der fahrzeugaufmachung noch am nummernschild an. oft sind die fahrzeuge auch noch individuell konfiguriert, während die einsatzdienstwagen schlicht "von der stange" sind.
nur ein blick in den brief würde verraten, dass es sich hierbei um eine firmenzulassung handelt.

Bearbeitet von: MartinSHL am 07.07.2010 um 15:14:06
Autor: service.gor
Datum: 16.07.2010
Antwort:
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Zitat:




das was du meinst, und wohl hier zumindest auch auf den TE zutrifft, ist ein dienstwagen um kundentermine wahrzunehmen.
betrifft meist monteure, wartungsarbeiter,servicetechniker, etc.
also solche berufe, die jeden tag quer durch irgendein gebiet fahren müssen, um zum kunden zu gelangen.
hier entfällt i.d.r. auch die 0,03%-Versteuerung für die Kilometer.
dem geldwerten vorteil nach zu urteilen, welchen der TE angibt (rund 300€) passt das auch ganz gut zu den üblicherweise für solche zwecke genutzten fahrzeugen (Astra Caravan, Focus Tournier, ...).


(Zitat von: MartinSHL)




Ich würde den Firmenwagen ausschließlich für Firmenfahrten nutzen. D.h. gleich morgens zum Kunden und abends vom Kunden direkt nach Hause. Wenn ich ein Fahrtenbuch führe, muss ich dann auch den Geldwertenvorteil zahlen? Das dass automatisch aufs Gehalt geschlagen wird weiß ich, aber ich meine dann später bei der Steuererklärung.

Bearbeitet von: service.gor am 16.07.2010 um 17:41:49
Autor: mikV8
Datum: 16.07.2010
Antwort:
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Wenn du ein Fahrtenbuch führst und auch private Fahrten machst, kann dies ja dann genau getrennt und der reele geldwerte Vorteil ermittelt werden. Damit ist die pauschale 1%-Regelung nicht mehr notwendig. Wie das in der Praxis dann aber durchgeführt wird, kann ich jetzt gar nicht mal sagen, da dies wohl die wenigsten machen werden.
Kann sein, dass man auch hier im Voraus pauschal zahlt und dann über die Steuererklärung zurück bekommt oder auch erstmal nix bezahlt und dann bei der Steuererklärung nachzahlt.

Gruß Mirko




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