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e30 M3 für 3100,- ? - verschiedene Preise / Kaufberatung

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Beitrag von: Katana
Date: 22.06.2010
Thema: e30 M3 für 3100,- ?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 23.06.2010 um 10:20:01 aus dem Forum "Geplaudere" in dieses Forum verschoben.

Guckt mal, hab ich gerade entdeckt, kann aber den Preis nicht nachvollziehn.

Autoscout24

31000 würde eheer passen.

Bearbeitet von: angry81 am 23.06.2010 um 10:20:01
Wer driften kann, braucht kein Kurvenlicht!


Antworten:
Autor: Marius
Datum: 22.06.2010
Antwort:
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Genau!

Alles sehr seriös.

Nehme gleich 10 Stück davon zu dem Preis.

So ein Mist......morgen ist die Anzeige eh wieder draußen wegen Fake.
Autor: Mario_O
Datum: 22.06.2010
Antwort:
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Wenn etwas zu schön ist um wahr zu sein ist es meistens nicht wahr
Autor: BMW-323-M
Datum: 22.06.2010
Antwort:
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Gehirn kurz anschalten....hm überlegen Gehirn abschalten weil..... SOWAS GIBBET NICHT!!
Autor: Felix da Housecat
Datum: 22.06.2010
Antwort:
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is doch ganz klar...hinten fehlen die nabenkappen^^

nei...also entweder fake oder schreibfehler...
Autor: yusuf
Datum: 23.06.2010
Antwort:
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auch bei schreibfehler:
trotz dem rein rechtlich hätte man ein anspruch auf den kauf mit dem ausgeschriebenen preis.

wenn man beweisen kann das dieser wagen noch bei dem besitzer ist.

ausdrucken und hinfahren.

wenn er sag ne dann schnellst möglich zum anwalt. einfach mal probieren.

Mfg.
Mein Zitat, mein Spruch kopieren nicht erlaubt. Urheberrecht.
Wahre Liebe gibt es, das ist die Motorenliebe.
(Natürlich ab 6 Zylinder am liebsten Sauger.)
Autor: Doedelhai159
Datum: 23.06.2010
Antwort:
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Zitat:


auch bei schreibfehler:
trotz dem rein rechtlich hätte man ein anspruch auf den kauf mit dem ausgeschriebenen preis.

wenn man beweisen kann das dieser wagen noch bei dem besitzer ist.

ausdrucken und hinfahren.

wenn er sag ne dann schnellst möglich zum anwalt. einfach mal probieren.

Mfg.

(Zitat von: yusuf)




lol?!

was schwachsinn. ich habe wohl das recht mein wagen zu verkaufen an wen ich will. wenn mir deine nase nicht passt verkauf ich dir doch nicht mein auto. und dann kannst du mitm bundesgerichtshof drohen. gibt rein garkeinen rechtlichen anspruch, nichtmal beim gewerblichen anbieten hat man irgendwelche rechte auf einen angegebenen preis.

und wenn ich nunmal bock habe den preis stündlich hoch und runter zusetzen dann kann ich das machen oder auch nicht. man hat nur dann ein anspruch hwenn beide seiten einen kaufvertrag unterschieben haben.
ich bin eine butterblume
Autor: thugart
Datum: 23.06.2010
Antwort:
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ich würd einfach mal anrufen und nachfragen.vll. is der zustand ja doch grottenschlecht.vll. ohne motoer ect.fragen kostet nix
Autor: yusuf
Datum: 23.06.2010
Antwort:
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lol?!

was schwachsinn. ich habe wohl das recht mein wagen zu verkaufen an wen ich will. wenn mir deine nase nicht passt verkauf ich dir doch nicht mein auto. und dann kannst du mitm bundesgerichtshof drohen. gibt rein garkeinen rechtlichen anspruch, nichtmal beim gewerblichen anbieten hat man irgendwelche rechte auf einen angegebenen preis.

und wenn ich nunmal bock habe den preis stündlich hoch und runter zusetzen dann kann ich das machen oder auch nicht. man hat nur dann ein anspruch hwenn beide seiten einen kaufvertrag unterschieben haben.

(Zitat von: Doedelhai159)
[/quote]


ich weiss einen fall von einer Zeitungsanonse da hat er vor gericht recht bekommen da der Zeitungsverlag kein schreibfehler hatte.

das war damals wo es kein Internet gab.

nichts mit lol :)

kannst dich ja mal erkundigen.

Mfg.
Mein Zitat, mein Spruch kopieren nicht erlaubt. Urheberrecht.
Wahre Liebe gibt es, das ist die Motorenliebe.
(Natürlich ab 6 Zylinder am liebsten Sauger.)
Autor: Doedelhai159
Datum: 23.06.2010
Antwort:
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kannst du knicken. nie und nimmer hat man snspruch geschweige denn das recht darauf den wagen so zu kaufen. wenn er nichtmehr zum verkauf steht, steht er nichtmehr zum verkauf. fertig und aus.

man hat keinerlei grundlage für eine klage, nirgends wurde ein vertrag unterschieben oder eine absprache getroffen. wenn aldi werbung macht für fahrräder, von denen aber nur 10 stück auf lager sind und sie schreiben in ihre werbung nicht rein: "nur solange vorrat reicht", dann hast du ein anspruch ein fahrrad zu bekommen. stichwort unlautere werbung.

solche aussagen wie "ich kenne jemand der jemanden kennt der mal sowas gemacht hat" sind keine argumente oder beweise. das ist alles halbwissen was sich die leute zu angeblichen fakten zusammenstellen.

aber du kannst das ja gerne mal vor gericht bringen, wenn du ne rechtschutz hast. wirds nichmal ein finanzielles desaster für dich.
ich bin eine butterblume
Autor: cxm
Datum: 23.06.2010
Antwort:
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Zitat:


auch bei schreibfehler:
trotz dem rein rechtlich hätte man ein anspruch auf den kauf mit dem ausgeschriebenen preis.
wenn man beweisen kann das dieser wagen noch bei dem besitzer ist.
(Zitat von: yusuf)




Hi,

wer hat Dir denn diesen Blödsinn erzählt???
Selten so einen Schwachsinn gelesen...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: Black-Rose
Datum: 23.06.2010
Antwort:
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Wichtig ist, das man die Plattform beachtet.

Bei Mobile ist es ja nur ein Angebot welches einen Käufer finden soll. Sind sich beide Partei nach Absprachen einig, wird der Vertrag schriftlich geschlossen und is erst dann bindend ! Hier ist es richtig, will der Verkäufer aus irgendwelchen Gründen nicht verkaufen, kommt es nie zu nem Vertragsschluss und somit hat der jenige der Interesse zeigt keine Chance....

Bei Ebay und Co wird der Vertrag mit Auktionsende geschlossen und hier gibt es Urteile bei denen z.b. Autos und Yachten auf Grund eines Schreibfehlers für weit unter Wert abgegeben werden mussten !

Gruß.
<=530i komplettes M-Paket mit Vollausstattung - man gönnt sich ja sonst nichts=>
Autor: Osokin
Datum: 23.06.2010
Antwort:
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Selbst wenn es gerichtlich moeglich waere den Wagen fuer den Preis einzuklagen, empfinde ich es als ein assoziales Verhalten jemanden fuer einen Schreibfehler vor Gericht zu bringen.

Darueber hinaus versucht man jemanden mit Anwaelten und Richtern zu berauben nur weil man das Recht auf seiner Seite hat.



Bearbeitet von: Osokin am 23.06.2010 um 11:40:59
www.x-junkys.eu
Autor: CH-Cecotto
Datum: 23.06.2010
Antwort:
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Ein Original-Cecotto in dem Zustand und noch einem Matter-Kaefig drin fuer 3100Euro???

Wow, den nehm ich gleich mit!


Hat denn nun schon Jemand dort angerufen? Fehlt bloss Eine 0 oder gar 2 davon? :-)

Bin leider im Moment in Thailand und mag nicht unnoetig Telefonkosten generieren...


Autor: ThaSpooner
Datum: 23.06.2010
Antwort:
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Das ist ein Fake.
Die Nummer ist nicht vergeben.
Autor: CH-Cecotto
Datum: 24.06.2010
Antwort:
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Danke! Jetzt kann ich wieder gut schlafen :-)
Autor: schwarzweiß
Datum: 25.06.2010
Antwort:
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Zitat:



Bei Ebay und Co wird der Vertrag mit Auktionsende geschlossen und hier gibt es Urteile bei denen z.b. Autos und Yachten auf Grund eines Schreibfehlers für weit unter Wert abgegeben werden mussten !

(Zitat von: Black-Rose)




das ist genauso falsch -.-


http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuerrecht/ebay-kurios-kein-porsche-fuer-5-50-euro;2231064

Autor: cabriofrank
Datum: 25.06.2010
Antwort:
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Hallo!

Wer ein bischen nachdenkt wird ganz schnell merken das das nicht sein kann..

Grüße Frank
:-)
Autor: Bruderchorge
Datum: 25.06.2010
Antwort:
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Der Link zum Ebay Artikel trifft es nicht, da wurde die Auktion abgebrochen, wenn du Auktion regulär ausläuft für 5,50 Euro, dann ist es was anderes, erst dann ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Autor: schwarzweiß
Datum: 27.06.2010
Antwort:
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Zitat:


Der Link zum Ebay Artikel trifft es nicht, da wurde die Auktion abgebrochen, wenn du Auktion regulär ausläuft für 5,50 Euro, dann ist es was anderes, erst dann ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.

(Zitat von: Bruderchorge)




genauso falsch, wenn du die Auktion abbrichst, kommt ebenfalls ein Kaufvertrag zustande. Lies mal die AGBs.

steht sogar im Text selbst ;-)

"Zwar sei auf der Grundlage der Versteigerungsbedingungen von Ebay ein Vertrag über den Kauf des Porsche zu einem Preis von 5,50 Euro wirksam zustande gekommen, meinten die Koblenzer Richter. "









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