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Polizei auf Privat Gelände - Geplaudere

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Beitrag von: G-Rini
Date: 18.06.2010
Thema: Polizei auf Privat Gelände
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 18.06.2010 um 18:58:17 aus dem Forum "TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen" in dieses Forum verschoben.

Hallo,

Ich find irgendwie nicht die richtige Kategorie, desweegen stell ich die Frage hier mal rein. Hier gehts ja auch um was gesetzliches.

Also. Vorhin hat mich ein Polizist auf meine Standlichtblinker angesprochen.
Ich hab die halt ausgemacht wo er weggeschaut hat, und mich rausgeredet.

Da ich aber auf einen Parkplatz stand, der KEIN öffentliches Gelände ist, darf ein Polizist mir doch sowieso nichts sagen oder? war ein Privatgelände
Außerdem war mein Auto gestanden, des heißt ja eigentlich, dass er mich nicht kontrollieren darf.

Bin ich da falsch informiert????
Wär mal nützlich zu wissen.

Danke, Rene


Bearbeitet von: angry81 am 18.06.2010 um 18:58:17
www.StreetProjektZ.Jimdo.com


Antworten:
Autor: wolf 316
Datum: 18.06.2010
Antwort:
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also ... mein bruder war au auf n privat platz und bulln haben ihn au kontroliert... 1,4 promille und schein weg von november 09- august 010 und 1400euro straffe ...also lieber vorsicht walten lassen^^

gruß
Autor: kl wurm
Datum: 18.06.2010
Antwort:
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Sagen darf er dir so einiges.
So wie du es schilderst, klingt es eher als Warnung, nicht als Bestrafung.

PS: Thema müsste ins Forum "Geplaudere" gehören ;)
Fotos von BMW Treff Ruhrgebiet (monatlich):
http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=29148

Facebook
https://www.facebook.com/BMWTreffRuhrgebiet
Autor: Hatch330
Datum: 18.06.2010
Antwort:
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Also im Stand kann so ziemlich leuchten was will, aber halt während der Fahrt nicht. Der wollte dir ein bißchen Angst machen.
Wegen öffentliches Gelände gilt ganz klar die Regel:
Nur auf einem nicht frei zugänglichem Gelände - sprich abgeschlossener Parkplatz mit rundum Zaun oder Ähnlichem gilt keine STVO; ansonsten überall, wo man mit dem Auto hinkommt.


Mich würde allerdings kurz mal interessieren was du mit "Standlichtblinker" meinst.
US-Sidemarker codiert? Und was hat die Rennleitung genau dazu gesagt?

Grüße Hatch330
Machs gscheit oder lass bleibn!
Autor: angry81
Datum: 18.06.2010
Antwort:
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stand an dem parkplatz "hier gilt die stvo"?

wenn ja ist das öffentliches gelände und da kann die polizei dir alles aufbrummen was geht.
Autor: herr_welker
Datum: 18.06.2010
Antwort:
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Zitat:

Außerdem war mein Auto gestanden, des heißt ja eigentlich, dass er mich nicht kontrollieren darf.



Warum darf man ein Auto das steht nicht kontrollieren?
Autor: Hatch330
Datum: 18.06.2010
Antwort:
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Also ich hab das bei uns schon etliche Male erlebt. Wir stehen abends immer an ner sehr großen Tankstelle auf den Parkplätzen rum. Die Rennleitung kontrolliert uns im Durchschnitt einmal die Woche!
Dabei haben wir alle schon mal geblecht.
Live erlebte Beispiele sind:

- Alkohol- und Drogenkontrollen
- Perso/Führerschein/Fahrzeugschein vergessen
- Abgefahrene Reifen
- Auspuff zu laut
- Xenon-optik Birnchen verbaut
- Blendkeil in der Windsch. zu tief
.... und mit dem Mopeds erst : )
- Gummi lassen
- Wheelefahren
....

Aber wie ist die aktuelle Meinung der "Grün-Weissen" zu den Sidemarkern würde mich interessieren, bevor ich dafür bezahlen muss : (

Das es laut STVO in DEU nicht zugelassen ist ist mir klar - mich würde eher interessieren ob's mittlerweile geduldet wird bei all dem Tagfahrlicht / LED Beleuchtungen der neueren Autos.
Machs gscheit oder lass bleibn!
Autor: Hatch330
Datum: 18.06.2010
Antwort:
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Also ich hab das bei uns schon etliche Male erlebt. Wir stehen abends immer an ner sehr großen Tankstelle auf den Parkplätzen rum. Die Rennleitung kontrolliert uns im Durchschnitt einmal die Woche!
Dabei haben wir alle schon mal geblecht.
Live erlebte Beispiele sind:

- Alkohol- und Drogenkontrollen
- Perso/Führerschein/Fahrzeugschein vergessen
- Abgefahrene Reifen
- Auspuff zu laut
- Xenon-optik Birnchen verbaut
- Blendkeil in der Windsch. zu tief
.... und mit dem Mopeds erst : )
- Gummi lassen
- Wheelefahren
....

Aber wie ist die aktuelle Meinung der "Grün-Weissen" zu den Sidemarkern würde mich interessieren, bevor ich dafür bezahlen muss : (

Das es laut STVO in DEU nicht zugelassen ist ist mir klar - mich würde eher interessieren ob's mittlerweile geduldet wird bei all dem Tagfahrlicht / LED Beleuchtungen der neueren Autos.
Machs gscheit oder lass bleibn!
Autor: G-Rini
Datum: 18.06.2010
Antwort:
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mit standlichtblinkern meine ich das die blinker durchgehend leuchten.


des war so ein altes firmengelände von metallbauern oder so.
ich weiß aber sicher, dass es ein privatgrundstück ist. ist halt kein zaun drum.

Also des war so:
Ich bin ins auto gestiegen, und nachdem er weggesehen habe, hab ich die teile ausgemacht und hab so getan als wüsst ich net wovon der redet. hab gesagt, dass es ne spiegelung war, weil die sonne so reingeleuchtet hat. war n blöder polizist. hätt mir kein anderer abgekauft.
er meint halt ich steh jetzt auf der Liste. also wenn er mich mit sowas sieht bin ich dran.
ich habe ihm natürlich sofort versprochen, dass ich mir in-problinker kauf, bei denen das legal ist=)
allein schon um das blöde gesicht zu sehen=)
der polizist, hat mir aber versichert, dass er die totale ahnung von sowas hat, und dass ich ihn nicht verarschen kann. am ende hat er dann gefragt warum ich bei meinen schwarzen rücklichtern reflektoren drunter hab. würde ja scheiße aussehen.
so ein depp. von wegen der hat ahnung
www.StreetProjektZ.Jimdo.com
Autor: G-Rini
Datum: 18.06.2010
Antwort:
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eigentlich ist des sowieso alles schwachsinn.
ich hab mit meinen tüv-ingenieur mal drüber gesprochen.
im endefekt, muss im blinker so ne bennenung stehen mit der es legal ist. war "sm2" oder so.
aber wenn ein neuer bmw oder peugeot so fahren darf. warum denn dann die alten nicht? ist doch keine andere technik oder so.
alles schwachsinn!
www.StreetProjektZ.Jimdo.com
Autor: Hatch330
Datum: 18.06.2010
Antwort:
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Also es läuft wieder alles darauf hinaus, dass die Polizei einfach am längeren Hebel sitzt.
Wenn die dich f***cken wollen, dann haste keine Chance!


Machs gscheit oder lass bleibn!
Autor: herr_welker
Datum: 18.06.2010
Antwort:
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Zitat:


Also es läuft wieder alles darauf hinaus, dass die Polizei einfach am längeren Hebel sitzt.
Wenn die dich f***cken wollen, dann haste keine Chance!



(Zitat von: Hatch330)




Außer alles ist ok.
Autor: Hatch330
Datum: 18.06.2010
Antwort:
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Also es läuft wieder alles darauf hinaus, dass die Polizei einfach am längeren Hebel sitzt.
Wenn die dich f***cken wollen, dann haste keine Chance!


Machs gscheit oder lass bleibn!
Autor: plop
Datum: 18.06.2010
Antwort:
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Zitat:


eigentlich ist des sowieso alles schwachsinn.
ich hab mit meinen tüv-ingenieur mal drüber gesprochen.
im endefekt, muss im blinker so ne bennenung stehen mit der es legal ist. war "sm2" oder so.
aber wenn ein neuer bmw oder peugeot so fahren darf. warum denn dann die alten nicht? ist doch keine andere technik oder so.
alles schwachsinn!

(Zitat von: G-Rini)




ja genau...prüfberichte und abnahmen sind total überflüssig..
soll doch jeder an sein auto bauen was er möchte..
und wozu überhaupt prüfstellen..
und polizisten sind eh alle dumm...deswegen sind die einstellungstests ja auch für jeden mit links machbar...

o_O
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: SwaY
Datum: 18.06.2010
Antwort:
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also wenn alles wo man mit dem auto hinkommt und kein zaun drum is als öffentlicher verkehr zählen würde, dann dürft ich ja nicht mal nen gebrauchten vom hof in die werkstatt fahren, weil der kein kennzeichen hat

außerdem hinkt der standlichtblinker vergleich mit dem e60 z.b.
bei dem leuchten die leds zur seite, dadurch isses erlaubt
gibt ja auch die begrenzungsleuchten die man sich an die seite machen kann und die sind auch legal

aber zumindest bei mir hat sich noch keiner dafür interessiert

letzten monat tüv gemacht und kein wort über us-standlicht, led für angel eyes und kennzeichenlicht
Fighting for peace is like fucking for virginty!
Autor: Fogg
Datum: 18.06.2010
Antwort:
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^^
wenn der Hof für andere nicht zugänglich ist (also ganz umzäunt, Tore zu) dann kannste das machen, sonst darf man das "eigentlich" nicht.
Denn wenn da jemand rumeiert, auch wenn er eig. garnix da zu suchen hat und du den anfährst dann haste ein gewaltiges Problem

Genauso zählt eine Private Zufahrtsstraße, der Hof vom Bauern (wenn er nicht komplett umzäunt, das Tor geschlossen...), der Waldweg, die Einfahrt vor der Garage.... verstanden?


Und sei froh das der "doofe" Bulle scheinbar keinen Bock hatte, denn wenn er denn gewollt hätte dann hätte er die Karre links machen können ohne das du was dagegen hättest tun können.
Egal ob du auf Privatgelände stehst oder nicht.


...don´t care about tomorrow!
Autor: yPoc
Datum: 18.06.2010
Antwort:
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ich glaub manchma die police weiß manchma nichma bei den neuen autos, was wie wo leuchten darf, kann, soll....

beispiel E90

fahrn in den US besiedelten gebieten (kann nun nur von kaiserslautern und bamberg sprechn) die E90 rum mit Blinker als Sidemarker leuchtend...die fahrzeuge wurden bestimmt vom tüv abgenommen und zugelassen. somit interessierts die aber wohl nicht das mit den blinkern?!?
einer ausn E90 forum hatn us importwagn und das zeug mit der zulassung mitgemacht...kein hinweis in den papieren auf die blinker als sidemarker und rote blinker hinten....die US leuchten haben ja auch kein E zeichen genaugenommen...auch wenn baugleich.
zudem das E zeichen bei den heutigen SWs nur auf nem aufkleber aufn scheini is...nix ins plastikglas eingegossen...
hab mir auch die blinker auf sidemarker codiert...auch wenn ich sehr dunkel gemacht hab, dass nich so auffällig is ;) haben momentan standlichthelligkeit
da das ganze softwareseitig gemacht is (wie orginal bmw halt) is die funktion zu 100% noch so gegebn wies soll...

aber naja....die solln lieber die spaten rauszeihen, die illegales xenon nachgerüstet haben...diese deppn fahrn mir momentan zu genüge übern weg und blenden einen wie sucht!!!
Autor: E36-Freak
Datum: 18.06.2010
Antwort:
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Angry: das Zeichen "hier gilt die StVO" hat nichts mit öffentlich oder nicht zu tun....

entscheident ist der bauliche Charakter...bei den meisten Baumarktparkpläten kann jedermann zu jeder Tageszeit dort hin fahren...ergo öffentlich

die US-Seitenmarkierungsleuchtengeschichte bei US-Fahrzeugen muss in den Papieren bei der deutschen Zulassung aufgeführt sein, ebenso wie als Beispiel rote Blinker oder getönte vordere Seitenscheiben, ansonsten ist das hier nicht legal

über Sinn oder Unsinn (als Beispiel mit den US-Seitenmarkierungsleuchten) brauch ich hier glaub ich nichts zu erzählen...ist absolut deutsche Bürokratie (nur aufgrund des fehlenden E-Prüfzeichens mit ner lächerlichen W5W-Birne)...da sind die zugelassenen Hella Seitenmarker tausendmal heller....

da gehen mir diese völlig unsinnigen peseudo-TFL ala LED-Lichtleisten, die noch nicht einmal als TFL geschaltet sind und überdies als TFL auch nicht zugelassen sind und die mittlerweile an jedem zweiten Wagen hier zu finden sind, richtig auf den Nerv
Autor: Fogg
Datum: 18.06.2010
Antwort:
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Bei Fahrzeugen die quasi Reimportiert werden (BMW ist da ein sehr gutes Beispiel da eig. alle Modelle für unseren Markt erhältlich sind) werden keine Ausnahmen geduldet was Beleuchtung und Co betrifft.

Da es ja Teile für dieses Fahrzeug gibt die unseren Vorschriften entsprechen müssen diese auch umgerüstet werden.
Dies stellt keinen übertriebenen Aufwand dar und ist so festgelegt.

Also ist ein BMW mit roten Blinkern hinten nur dann legal (egal was in den Papieren steht) wenn es keine Teile für den EU Markt gibt.

Mustang und Co die nie bei uns verkauft wurden bekommen in der Regel dann ausnahmegenehmigungen, was auch Sinn macht da es keine Teile zum Umrüsten gibt.

Hier ist ganz klar geregelt das Teile umgerüstet werden "müssen" wenn es unserer StvO entsprechende Teile gibt und diese ohne großen Technichen oder Finanziellen aufwand
getauscht werden können.

Wie so oft, manchmal ist ne Eintragung weniger Wert wie das Papier auf dem sie geschrieben ist.

Solange die Fahrzeuge noch in den USA zugelassen sind müssen sie nicht umgerüstet werden,
deshalb sieht man rund um die US Stützpunkte immer viele dieser Fahrzeuge.
...don´t care about tomorrow!
Autor: yPoc
Datum: 18.06.2010
Antwort:
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nur das die bmw deutsches kennzeichen haben :) somit hier zugelassen und haben sidemarkerblinker und rote blinker hinten

in den papieren steht nichts dergleichen dazu.

siehe Hier

alles sehr verwirrend

Bearbeitet von: yPoc am 18.06.2010 um 21:52:47
Autor: E36-Freak
Datum: 18.06.2010
Antwort:
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Sicher, da die Dinger zwar vorhanden aber nicht betriebsfähig sind, wenn se ne deutsche Zulassung erhalten. Somit ist es nicht erlaubt, wenn sie danach auf "betriebsfähig" umprogramiert werden.


Autor: Fogg
Datum: 18.06.2010
Antwort:
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^^
genauso

Ich kann beim Golf auch das Kanadische Tagfahrlicht programmieren lassen, aber legal ist es nicht (TFL über Nebler).


...don´t care about tomorrow!
Autor: G-Rini
Datum: 19.06.2010
Antwort:
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Gut dann hinkt eben der vergleich zuim e60 mit den blinkern. aber was ist zum beispiel mit einem peugeot 206cc. der hat die blinker innen. und da dürfen sie auch leuchten.
Außerdem dürfen sie mir mein fahrzeug nicht einfach auf verdacht stilllegen.
ich hats nämlich schonmal mit dem polizisten dadrüber. der war auch sau cool. jedenfalls hat der gemeint, dass er hier bei uns sau gern jemand dran kriegen möchte, er kanns aber nicht weil er kein beweis hat. und auf verdacht geht es net.

also das mit dem grundstück kann eigentlich net stimmen. viele polizisten sind firmenkunden bei mein dad, und wenn ich mit mein 2-wagen(abgemeldet) bei uns auf den gelände rumfahr sagen die nie was. wir haben sogar mal einen polizisten damit provoziert, weil wir immer ganz knapp an die straße gefahren sind. und er konnte nichts machen solang wir noch auf unseren grundstück waren. und des hat kein zaun
www.StreetProjektZ.Jimdo.com
Autor: plop
Datum: 19.06.2010
Antwort:
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Zitat:


wir haben sogar mal einen polizisten damit provoziert, weil wir immer ganz knapp an die straße gefahren sind. und er konnte nichts machen solang wir noch auf unseren grundstück waren. und des hat kein zaun

(Zitat von: G-Rini)




voll krass...
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: herr_welker
Datum: 19.06.2010
Antwort:
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Die Frage ist nur. Konnte er nicht oder wollte er nicht....
Autor: G-Rini
Datum: 19.06.2010
Antwort:
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er konnte nicht der hat ja schon deshalb angehalten bei uns weil mein auspuff an den wagen gebrochen ist, und ich den ganzen tag auf dem gelände im schlamm rumgeheizt bin. war halt sau laut.
der hat dann halt die ganze zeit rumgeschrien. also wenn ich mim auto raus wär dann wär ich dran gewesen.

@plop
Warum pisst du dich die ganze zeit so an?
ich sag nicht das alle polizisten blöd sind. ich kenn sogar echt viele was cool drauf sind.
aber gerade die jungen, was neu kommen. sind meistens blöd, und wollen sich ihre sterne verdienen.
desegen at man mit denen meistens probleme.

ich sag auch nicht, das jeder an sein auto machen kann was er möchte. manche teile gefähreden eben den straßenverkehr. deswegen ist auch richtig, dass man die net dran machen soll.
aber hallo?
neuere autos dürfen es haben und alte nicht. obwohl die selben vorraussetzungen da sind.

unterbodenbeleuchtung versteh ich ja noch ein bischen. die begründung ist ja: es lenkt andere vom straßenverkehr ab.
aber es lenkt ja genauso ab, wenn man ein lambo i-wo sieht. soll man den deswegen verbieten?
ist einfach ein scheiß rechtssystem
www.StreetProjektZ.Jimdo.com
Autor: angry81
Datum: 19.06.2010
Antwort:
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er meinte deine "coole" provokation mit dem dicht an die straße fahren.

ehrlich, sowas doofes und sich dann damit noch zu brüsten...naja
Autor: G-Rini
Datum: 19.06.2010
Antwort:
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1. Muss man die gesamte situation sehen um entscheiden zu können obs ne doofe oder tolle sache ist. nicht nur die 2 zeilen die ich da geschrieben hab.
außerdem brüst ich mich 100% nicht damit. ich wollte damit nur sagen dass die bei mir auch nichts machen konnten, weils ein privatgelände war. und da hats auch net interessiert ob da ein zaun ist.

Ich mein auch nicht diesen tollen "Krass" kommentar, sondern dass was er davor schon gechrieben hat.

also anscheinend ist das ne grauzone wenn ich mal die berichte vergleich. i-wie dürfen sies, und i-wie auch nicht. gibts da net ne gesetzliche satung i-wo?
kennt sich da jhemand aus?
www.StreetProjektZ.Jimdo.com
Autor: Hardcore-Performence
Datum: 19.06.2010
Antwort:
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Es gibt hier echt einige die Niveau halten hier wohl immer noch viele für einen Handcreme..... unglaublich und traurig!

Zitat:

er konnte nicht der hat ja schon deshalb angehalten bei uns weil mein auspuff an den wagen gebrochen ist, und ich den ganzen tag auf dem gelände im schlamm rumgeheizt bin. war halt sau laut.
der hat dann halt die ganze zeit rumgeschrien. also wenn ich mim auto raus wär dann wär ich dran gewesen.




Er hätte schon können.... und zwar wegen Ruhestörung!

Ach noch was bevor du Polizisten als dumm und blöd bezeichnest, solltest du erst mal was an deiner Rechtschreibung ändern! Ist ja grauenvoll deine Texte zu lesen!




Autor: G-Rini
Datum: 19.06.2010
Antwort:
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Ne ruhestörung kann net sein weil des im industriegebiet ist und mittags war.
Ich schreib mim iphone weil mein i- net daheim net geht. Deshalb die rechtschreibung...

www.StreetProjektZ.Jimdo.com
Autor: Hardcore-Performence
Datum: 19.06.2010
Antwort:
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Und wenn du mitten im Wald stehst, kann man das als Ruhestörung bewerten!


Autor: plop
Datum: 19.06.2010
Antwort:
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es gibt nun mal nicht umsonst abnahmen..
und wenn ein hersteller das geld investiert, um seine produkte von einer prüfanstalt abnehmen zu lassen und damit eine abe erwirkt oder aber ein niemand einfach irgendwas ans auto bastelt das augenscheinlich die gleiche funktion erwirkt, dann ist das schon ein gewaltiger unterschied..
einfach mal ein wenig mit der materie beschäftigen...evtl fällt dann der groschen

achja...und informier dich mal über die einstellungskriterien bei der polizei..
polizist wird man nicht einfach so...
iq-test, allgemeinwissen, sport, ärztliche untersuchung, rechtschreibung, ausdrucksvermögen, test zur messung der sozialen kompetenz und assessmentcenter mit stressinterview, kurzreferat, gruppendiskussion, rollenspiel, etc..
wenn man diese tests bestanden hat und mit glück an einen der wenigen ausbildungsplätze bzw studienplätze gekommen ist, dann warten auf einen 3 jahre ausbildung bzw studium mit straffem lehrplan..
für geistig benachteiligte wohl nicht machbar möchte ich behaupten!



Bearbeitet von: plop am 19.06.2010 um 17:18:22
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: Fogg
Datum: 19.06.2010
Antwort:
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Zitat:


er konnte nicht der hat ja schon deshalb angehalten bei uns weil mein auspuff an den wagen gebrochen ist, und ich den ganzen tag auf dem gelände im schlamm rumgeheizt bin. war halt sau laut.
der hat dann halt die ganze zeit rumgeschrien. also wenn ich mim auto raus wär dann wär ich dran gewesen.

@plop
Warum pisst du dich die ganze zeit so an?
ich sag nicht das alle polizisten blöd sind. ich kenn sogar echt viele was cool drauf sind.
aber gerade die jungen, was neu kommen. sind meistens blöd, und wollen sich ihre sterne verdienen.
desegen at man mit denen meistens probleme.

ich sag auch nicht, das jeder an sein auto machen kann was er möchte. manche teile gefähreden eben den straßenverkehr. deswegen ist auch richtig, dass man die net dran machen soll.
aber hallo?
neuere autos dürfen es haben und alte nicht. obwohl die selben vorraussetzungen da sind.

unterbodenbeleuchtung versteh ich ja noch ein bischen. die begründung ist ja: es lenkt andere vom straßenverkehr ab.
aber es lenkt ja genauso ab, wenn man ein lambo i-wo sieht. soll man den deswegen verbieten?
ist einfach ein scheiß rechtssystem

...


Ne ruhestörung kann net sein weil des im industriegebiet ist und mittags war.
Ich schreib mim iphone weil mein i- net daheim net geht. Deshalb die rechtschreibung...

(Zitat von: G-Rini)




kennst du den Film mit dem kleinen Pinguin!?

"Einfach mal die F... halten wenn man keine Ahnung hat!"

Klar könnten die und das was ich geschrieben hab mit dem umzäunten, für andere nicht zugängliche Gelände ist auch so wie ich es schrieb.


Und ganz ehrlich, wenn du denkst unsere Gesetzgebung wäre scheiße, dann geh mal in andere Länder wo auf den ersten Blick alles "besser" erscheint.

Ich hab lange Zeit in vielen anderen Ländern verbracht wo es lockerer erscheint, ja sogar vieleicht ist, aber das es besser ist ist ne andere Sache.

...don´t care about tomorrow!
Autor: G-Rini
Datum: 20.06.2010
Antwort:
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man o man.
es ist schon klar, dass die hersteller, die eben ne abe rausbringen auch was gutes/sicheres liefern.
des bestreitet ja keiner. bei karosserieteilen ist des ja auch klar, weil es sonst ne gefährdung des verkehrs ist. aber bei standlichtblinkern ist es eben sinnlos, weil fast alle autos dieselben vorraussetzungen haben.

außerdem ist mir klar, dass es schwer ist polizist zu werden, da es ein kumpel von mir erst vor nem jahr durchgemacht hat.
ich will damit nicht auf das geistige urteilsvermögen, sondern auf das verhalten raus.
wie gesagt kenn ich viele ältere polizisten mit denen ich mich echt gut versteh. und wenn mich einer anhät bin ich auch nicht unhöflich, weil der auch nur sein job macht.
aber wenn mich einer 1. die ganze zeit duzt 2. anmotzt und 3. mir droht, dann bin ich hundertprotzentig nicht mehr nett zu ihm. so wie er sicht mir gegenüber verhält, verhalt ich mich auch ihm gegenüber.

ich hab mich übrigens vorhin bei nem freund sein dad informiert. der ist anwalt.
und der sagt genauso: wenn das auto steht, dürfen sie dich nicht kontrollieren. und wenn du auf ein privatgelände stehst, dürfen sie dich auch nicht kontrollieren. nur wenn du fährst, oder eben im stand der motor läuft.

also ist des thema ja jetzt gegessen.

@fogg
ich sag nur, dass wir viele macken in dem system haben.
wie und ob man es verbessern kann ist ne andere sache. ich war schon in vielen anderen ländern im urlaub. und selbst in der kurzen zeit habe ich bei vielen gesehen, dass es noch schlimmer bei denen ist, und dass wir es da im vergleich noch gut haben.
ändert aber trotzdem nichts an der tatsache das vieles echt zum kopfschütteln ist.
braucht man nur die zeitung aufzuschlagen um des zu erkennen....
www.StreetProjektZ.Jimdo.com
Autor: Hardcore-Performence
Datum: 20.06.2010
Antwort:
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Zitat:

er ist anwalt.
und der sagt genauso: wenn das auto steht, dürfen sie dich nicht kontrollieren



was denn das für ein Schwachsinn?!?!
Sobald du auf einem öffentlichen Parkplatz oder Straße bist, dann darf dich die Polizei kontrollieren, ob das Auto steht oder nicht!

Sorry aber du hast echt keinen Plan.....

Bearbeitet von: Hardcore-Performence am 20.06.2010 um 10:27:27
Autor: angry81
Datum: 20.06.2010
Antwort:
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solche sinnfreien aussagen habe ich schon lange nicht mehr gelesen.

mir scheint, als wolle sich der te nicht helfen lassen, da er alles besser weiß. eventuell sollte er sich mal mit den deutschen gesetzten befassen.

und da der thread hier stetig ins pöbelnde abrutscht kommt hier besser jetzt das schloss, ehe es wieder völlig außer kontrolle gerät





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Ende des Themas

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