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Kündigungsfrist in der Probezeit? - Geplaudere

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Beitrag von: theblade
Date: 16.06.2010
Thema: Kündigungsfrist in der Probezeit?
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ich stecke gerade in einer zwickmühle:

laut Netz hat ein Arbeitnehmer eine verkürzte Kündigungsfrist von 14 Tagen. Laut Arbeitsvertrag -der von einem Anwalt erstellt wurde- jedoch "Kündgiugn täglich bis Arbeitsabschluss zum Ende des folgenden Arbeitstages zulässig".

Kann ich jetzt denjenigen zum nächsten Werkstatt kündigen?

weil ich immer lese man muss mind 14 tage frist geben?!

helft mir mal! ;)


Antworten:
Autor: LatteBMW
Datum: 16.06.2010
Antwort:
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Zitat:


ich stecke gerade in einer zwickmühle:

laut Netz hat ein Arbeitnehmer eine verkürzte Kündigungsfrist von 14 Tagen. Laut Arbeitsvertrag -der von einem Anwalt erstellt wurde- jedoch "Kündgiugn täglich bis Arbeitsabschluss zum Ende des folgenden Arbeitstages zulässig".

Kann ich jetzt denjenigen zum nächsten Werkstatt kündigen?

weil ich immer lese man muss mind 14 tage frist geben?!

helft mir mal! ;)

(Zitat von: theblade)





Also ob die in die nächste Werkstatt kündigen kannst, weiß ich nicht *gg* aber in der Probezeit gibt es keine Kündigungsfrist, das ja der Sinn der Probezeit
(Außnahmen können per Vertrag verinbart werden, aber wenn Du diese unterschreibst, biste auch damit einverstanden)
Autor: theblade
Datum: 16.06.2010
Antwort:
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dachte ich mir. okay danke :)
Autor: b-mw-323
Datum: 16.06.2010
Antwort:
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14 tage kündigungsfrist gelten

Link

dies wird wohl nur durch einen tarifvertrag aufgehoben
Autor: aNka
Datum: 16.06.2010
Antwort:
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Zitat:


aber in der Probezeit gibt es keine Kündigungsfrist, das ja der Sinn der Probezeit
(Außnahmen können per Vertrag verinbart werden, aber wenn Du diese unterschreibst, biste auch damit einverstanden)

(Zitat von: LatteBMW)




Das stimmt so nicht ganz. Lediglich in der Ausbildung hast du keinerlei Kündigungsfristen in der Probezeit, kannst also von heute auf morgen gekündigt werden bzw. selbst kündigen.
In einem normalen Arbeitsverhältnis gilt für dich eine Frist von 14 Tagen (ohne Termin) in der Probezeit.

LG

Bearbeitet von: aNka am 16.06.2010 um 15:14:41
Autor: plop
Datum: 16.06.2010
Antwort:
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§622 BGB
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: theblade
Datum: 16.06.2010
Antwort:
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mhh also doch 2 Wochen. Naja mir egal. soll er sich halt melden wenn er nicht einverstanden ist.




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Ende des Themas

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