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Versicherung zahlt abzügl. Restwert - Geplaudere

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Beitrag von: Samuel
Date: 09.06.2010
Thema: Versicherung zahlt abzügl. Restwert
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Bearbeitet von: Samuel am 14.06.2010 um 11:27:40


Antworten:
Autor: Papa76
Datum: 09.06.2010
Antwort:
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Zitat:


Hi Syndikatler,

habe vor ca. 1 Monat schon über meinen Verkehrsunfall berichtet.
Nun ist es soweit und die Versicherung hat schon nen Teil überwiesen.
Ich lasse den BMW selbst reaparieren und möchte nach Gutachten ausbezahlen lassen.
Bin jedoch unzufrieden, da es meines erachtens zu wenig ist...
Seht selbst, mal zur Verdeutlichung:

Laut meinem Gutachter

Wiederbeschaffungswert 7000€
Restwert 1500€

Schaden ohne MwSt 6400€
Schaden mit MwSt 7600€

Soviel dazu, ist ja kein Totalschaden da es nicht über den 130% liegt, richtig??
So nun zahlt die AXA Versicherung wie folgt:

Wiederbeschaffungswert 6829€
abzügl. Restwert 1500€

Ausgezahlt werden somit 5329€

Ich dachte ich habe ein anrecht auf den Schaden abzügl MwSt also 6400€
Weshalb wird der Restwert hier abgezogen? Ist doch wie gesagt kein Totalschaden oder??
Muss nochmal mit meinem Anwalt darüber reden aber wollte mich vorerst mal hier informieren.

Vielen Dank schonmal

Gruß Semih



(Zitat von: Samuel)




Die 130%-Grenze gilt aber m.W. nach nur, wenn du den Schaden tatsächlich und vor alllem belegbar instandsetzen lässt. Tust du das nicht, ist und bleibt dein Fall ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Du kannst natürlich auch dein Unfallfahrzeug der Versicherung (bzw. deren Verwerter) zur Verfügung stellen. Dann bekommst du die komplette Schadensumme ausgezahlt.

In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Autor: Samuel
Datum: 09.06.2010
Antwort:
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Was genau bedeutet belegbar?
Mit Bildern oder mit Rechnungen?
Mein Onkel ist KFZ Mechaniker und er wird mir den Wagen reparieren.
Ich zahle natürlich nur die Teile und die Lackierung.


Autor: Papa76
Datum: 09.06.2010
Antwort:
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Zitat:


Was genau bedeutet belegbar?
Mit Bildern oder mit Rechnungen?
Mein Onkel ist KFZ Mechaniker und er wird mir den Wagen reparieren.
Ich zahle natürlich nur die Teile und die Lackierung.



(Zitat von: Samuel)




Belgbar bedeutet, dass du das Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren lässt, die Werkstatt bezahlst und dafür eine Rechnung erhälst. Diese Rechnungssumme darf bis zu 30% über dem Wert eines mit deinem vergleichbaren Fahrzeug (Wiederbeschaffungswert) liegen. Das ist die 130% Regel.

In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Autor: Doedelhai159
Datum: 10.06.2010
Antwort:
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wenn du der versicherung also eine rechnung hinterherschickst, müssen sie den differenzbetrag noch auszhalen.

ansonsten nur fahrzeugwert abzüglich restwert bzw schadenssumme.
ich bin eine butterblume
Autor: Tombo
Datum: 10.06.2010
Antwort:
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Zitat:

Ich zahle natürlich nur die Teile und die Lackierung.


man bist du ein Schnorrer,ne Kiste Bier wird doch wohl drin sein
Autor: iscoupe
Datum: 11.06.2010
Antwort:
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sagen wir mal der wagen ist als wirtschaftlicher Totalschaden abgestempelt und er läßt den wagen privat wieder aufbauen ohne irgendwelche rechnungen etc. was passiert falls er nochmal so ein ähnlichen unfall hat??
bekommt er dann garnichts mehr weil der wagen ja mal ein wirtschaftlicher totalschaden war?
Autor: Shaker81
Datum: 11.06.2010
Antwort:
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ist völlig korrekt und richtig wie die AXA hier handelt und hier regulieren möchte.
lt. gutachten eben die summe, abzüglich restwert. den besitzt du ja noch!!


"Jage nix, was du nicht töten kannst"
Autor: Samuel
Datum: 18.06.2010
Antwort:
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danke für die vielen antworten.
das habe ich jetzt soweit verstanden und ist so auch korrekt.

nun habe ich das fahrzeug doch 1. monat nach dem unfall verkauft.
zuerst wollte ich es ja reparieren lassen doch hat sich ein guter käufer gemeldet.

wieviel ausfallgeld steht mir in dem fall zu?
14 tage wiederbeschaffungszeit für ein neufahrzeug oder
ab dem unfallzeitpunkt?

mfg
Autor: Shaker81
Datum: 18.06.2010
Antwort:
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10-14 tage max!
"Jage nix, was du nicht töten kannst"




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Ende des Themas

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