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Beitrag von: Samuel Date: 09.06.2010 Thema: Versicherung zahlt abzügl. Restwert ---------------------------------------------------------- - Bearbeitet von: Samuel am 14.06.2010 um 11:27:40 |
Autor: Papa76 Datum: 09.06.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Die 130%-Grenze gilt aber m.W. nach nur, wenn du den Schaden tatsächlich und vor alllem belegbar instandsetzen lässt. Tust du das nicht, ist und bleibt dein Fall ein wirtschaftlicher Totalschaden. Du kannst natürlich auch dein Unfallfahrzeug der Versicherung (bzw. deren Verwerter) zur Verfügung stellen. Dann bekommst du die komplette Schadensumme ausgezahlt. In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet. |
Autor: Samuel Datum: 09.06.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Was genau bedeutet belegbar? Mit Bildern oder mit Rechnungen? Mein Onkel ist KFZ Mechaniker und er wird mir den Wagen reparieren. Ich zahle natürlich nur die Teile und die Lackierung. |
Autor: Papa76 Datum: 09.06.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Belgbar bedeutet, dass du das Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren lässt, die Werkstatt bezahlst und dafür eine Rechnung erhälst. Diese Rechnungssumme darf bis zu 30% über dem Wert eines mit deinem vergleichbaren Fahrzeug (Wiederbeschaffungswert) liegen. Das ist die 130% Regel. In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet. |
Autor: Doedelhai159 Datum: 10.06.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- wenn du der versicherung also eine rechnung hinterherschickst, müssen sie den differenzbetrag noch auszhalen. ansonsten nur fahrzeugwert abzüglich restwert bzw schadenssumme. ich bin eine butterblume |
Autor: Tombo Datum: 10.06.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: man bist du ein Schnorrer,ne Kiste Bier wird doch wohl drin sein |
Autor: iscoupe Datum: 11.06.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- sagen wir mal der wagen ist als wirtschaftlicher Totalschaden abgestempelt und er läßt den wagen privat wieder aufbauen ohne irgendwelche rechnungen etc. was passiert falls er nochmal so ein ähnlichen unfall hat?? bekommt er dann garnichts mehr weil der wagen ja mal ein wirtschaftlicher totalschaden war? |
Autor: Shaker81 Datum: 11.06.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- ist völlig korrekt und richtig wie die AXA hier handelt und hier regulieren möchte. lt. gutachten eben die summe, abzüglich restwert. den besitzt du ja noch!! "Jage nix, was du nicht töten kannst" |
Autor: Samuel Datum: 18.06.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- danke für die vielen antworten. das habe ich jetzt soweit verstanden und ist so auch korrekt. nun habe ich das fahrzeug doch 1. monat nach dem unfall verkauft. zuerst wollte ich es ja reparieren lassen doch hat sich ein guter käufer gemeldet. wieviel ausfallgeld steht mir in dem fall zu? 14 tage wiederbeschaffungszeit für ein neufahrzeug oder ab dem unfallzeitpunkt? mfg |
Autor: Shaker81 Datum: 18.06.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- 10-14 tage max! "Jage nix, was du nicht töten kannst" |
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