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Xenon Kit und Tüv "Steuergerät rausnehmen?" - 3er BMW - E36

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Beitrag von: Deepthrow
Date: 13.05.2010
Thema: Xenon Kit und Tüv "Steuergerät rausnehmen?"
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hey leute, mein baby muss zum tüv und ich habe ein xenon kit verbaut. da dieses ohne weiten regulierung und scheinwerfer waschanlage ja nicht eintragbar ist, muss ich für die tüv abnahme ja wieder auf standart birnen umbauen. meine frage is nun, reicht es die xenon brenner rauszunehmen und dann wieder auf normale birnen umzubauen, oder muss ich die steuergeräte vom xenon kit auch mit rausnehmen? ich frage weil ich die steuergeräte fest verbaut habe, sind aber noch zu sehen. hoffe ich könnt mir dazu was sagen. danke


Antworten:
Autor: Gr33nAcid
Datum: 13.05.2010
Antwort:
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die sind auch mit dem zeugs nicht eintragbar. ich würde es rausnehmen.
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Autor: herr_welker
Datum: 13.05.2010
Antwort:
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Ich würde das Steuergerät drinnen lassen und die Kabel mit einem Kabelbinder zurückbinden.

Das interessiert den doch nen Furz was da drinnen rumliegt. Schau halt damit's ordenlich ausschaut.
Ich leg meine Hand aber nicht dafür ins Feuer. Wenn du an so nem Obergenauen kommst, dann haste halt Pech gehapt und musst zur Nachprüfung.
Autor: Metallsau
Datum: 13.05.2010
Antwort:
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hab auch ein xenon kit, und habe die vorschaltgeräte etwas versteckt :D

ich werds erstmal drinne lassen, weil mir das zu viel arbeit ist ...


allerdings muss ich sagen hab ich DE-Linsen Scheinis, und wenn er das licht da dann am tag anschaltet, sieht er dass evlt. garnicht.

und wenn doch naja muss ich halt nochmal ausbaun :D

Autor: Deepthrow
Datum: 13.05.2010
Antwort:
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erstmal danke für eure antworten, habt alle ne bewertung bekommen.

naja das es garnich eintragbar is bin ich nich von überzeugt, habe schon mehrmals gelesen das sie es eingetragen bekommen haben.
Autor: Metallsau
Datum: 13.05.2010
Antwort:
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Zitat:


erstmal danke für eure antworten, habt alle ne bewertung bekommen.

naja das es garnich eintragbar is bin ich nich von überzeugt, habe schon mehrmals gelesen das sie es eingetragen bekommen haben.

(Zitat von: Deepthrow)




danke für die bewertung.


also SELBST wenn es dir jemand einträgt, und dich die Rennleitung aufhält und dem Herrn Wachtmeister das licht sehr blau oder so vorkommt und der die vorschaltgeräte sieht, wars dass.

einfach deshalb weil lt. Straßenverkehrsord. eine nachträgliche veränderung am scheinwerfer nicht erlaubt ist und da der scheinwerfer keine Automatische leuchtweitenregulierung hat, sondern nur elektrische die du selbst regeln musst, geht es auch nicht.

weil nur die Spritzwasser anlage eig. nciht reicht.

Autor: Deepthrow
Datum: 13.05.2010
Antwort:
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alles klar danke :)




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Ende des Themas

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