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Reifen Felgen Problem mit Eintragung??? - 3er BMW - E46

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Beitrag von: Max85
Date: 12.05.2010
Thema: Reifen Felgen Problem mit Eintragung???
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hallo leute ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen

habe einen e46 Limo und die Kanten sind schon angelegt

wollte heute meine felgen( asa gt-1 8,5x18) und reifen( michelin pilot sport ps2 235/40 ZR 18 95Y)
eintragen lassen

doch leider hat das nicht geklappt
da ich die reifen und felgen bei ebay gekauft habe und die reifen auf der nordschleife auf einem porsche gefahren wurden und daher außen ich sagen mal das gummi porös ist (profil ist ok )

der tüv prüfer dachte jetzt das die abnutzungen an den seiten der reifen vorne vom schleifen kommt und wollte das daher nicht eintragen

ein bekannter von bosch meinte nun ich soll vorne einfach neue reifen kaufen und dann würde ich das schon bei dem prüfer eingetragen bekommen er würden dann halt sagen das die vorne was gemacht hätten und dann wäre das ok
die reifen vorne müsste ich aber dann halt neu kaufen sonst würde das nicht gehen

er meinte die reifen vorne müssen dann die genauen daten haben wie hinten also 18zoll 235/40 ZR 95Y

leider habe ich nur gefragt ob das ZR (<240) unbedingt drauf stehen muss oder ob auch was anderes drauf stehen kann da mein wagen eh nur 210 schafft (316i)
er meinte dann ja ZR muss drauf stehen auf allen reifen die reifenmarke wäre egal

meine frage ist jetzt
ist es möglich vorne einfach 225 drauf zu machen und welche die einen tragfähigkeitsindex von 92Y haben
oder das ich zwar 235 drauf mache die dann aber nur einen tragfähigkeitsindey von 91Y haben oder gibt es da auch nur wieder probleme????

danke schon mal für eure hilfe


Antworten:
Autor: day_dreamer90
Datum: 12.05.2010
Antwort:
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Hallo,

hat der TÜV-Prüfer dein Auto verschrängt oder d.g.? Dann hätte er ja gesehen das noch Platz. Zumindest vermute ich, das noch platz ist, doch das müsstest du am besten wissen, weil ich nicht weiß, welche Einpresstiefe die Felgen haben. Sonst sind 8,5x18 kein Problem. 225 gehen genau so drauf, müsstest du aber in der Reifenfreigabe im Felgengutachten schaun. Da steht drin welche Rad-/Reifenkombi erlaubt ist. Hab 235/35/19 mit 8.5x19 et35 ohne probleme vorne reinbekommen. Da hat der TÜV nicht gemeckert.
Das die ZR haben müssen ist mir absolut neu. Was machen wir da im Winter?

MfG

Chris
power is nothing without control
Autor: Max85
Datum: 12.05.2010
Antwort:
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platz ist genug vorne

der denkt halt das ich ihn verarschen will und das die schleifen und glaubt mir nicht das die vorher auf einem porsche waren und hat sich alt nur die reifen angeschaut und gesagt das trägt er nicht ein



wie schaut das denn mit dem tragfähigkeitsindex aus

muss der bei allen reifen gleich sein???


bei den felgen ist die et 35

Bearbeitet von: Max85 am 12.05.2010 um 22:03:12
Autor: mclaren
Datum: 13.05.2010
Antwort:
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Zitat:


Hallo,


Das die ZR haben müssen ist mir absolut neu. Was machen wir da im Winter?

MfG

Chris

(Zitat von: day_dreamer90)






Im Winter muß ein V max Aufkleber ins Auto und ein 316i brauch keine ZR Reifen sondern nur den Index welcher auch im Schein steht.
Außer es steht auch ZR im Schein für die Serienbereifung.


Gruß mclaren
Mein 328ci seit 9.11.2009 VERKAUFT

Autor: louisdama
Datum: 13.05.2010
Antwort:
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Warum kann dein Boschmann nicht ohne neue Reifen sagen, das die da was gemacht haben, will der etwa erstmal nur Reifen verkaufen?
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg




Autor: Berndi318i
Datum: 13.05.2010
Antwort:
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Na klar denkt der Prüfer das du ihn veralbern willst mit den Reifen. Was soll er den davon halten wenn jemand mit "beschädigten" Reifen ankommt und die dann von ihm abgesegnet haben möchte. Da würd ich auch gleich auf storr machen und den Jenigen nach Hause schicken. :-)

In der mir vorliegenden Freigabeliste sind 235er Reifen für dein Modell nicht aufgeführt, was allerdings nichts heißen muss. V-Index ZR muss nicht sein, mindestens Index H reicht für den 316i aus. Tragfähigkeit 91 sollten ebenfalls ausreichend sein.

Kleiner Tip: Geh das nächste Mal zu einem anderen Prüfer, da du bei Diesem schon ein wenig "gebrandmarkt" bist. Ein anderer a.a.S. geht dann wieder etwas unbefangener an die Abnahme ran.

BMW - Gibt's noch was anderes!
Autor: Max85
Datum: 13.05.2010
Antwort:
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also der boschmann will mir keine reifen verkaufen der meinte ja kauf dir irgendwo 2 neue reifen mit den gleichen daten dann bekommen wir das auch eingetragen

und wenn ich jetzt einfach sage da wurde was gemacht glaubt der das eh nicht und will dann bestimmt eh zwei neue reifen sehen


der boschmann meinte aber das ZR auf allen 4 reifen stehen muss weil das bei den hinteren auch drauf steht
und ich habe keine lust 4 neue zu kaufen

meine frage wäre jetzt noch ob jemand 100% weiss ob der tragfähigkeitsindex unbedingt gleich sein muss

also würde das gehen vorne 91Y und hinten 95Y

oder muss ich überall unbedingt 95Y haben ??????

habe leider bei google noch nichts dazu gefunden
Autor: Berndi318i
Datum: 13.05.2010
Antwort:
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Es sollten die angegebenen MINDESTWERTE lt. Fahrzeugschein eingehalten sein. Ob die dann an einer Achse HÖHER sind ist m.E. uninteressant, es sei denn das in dem Teilegutachten der Felgen genau diese Größe fest vorgeschrieben sind. Sollte das so sein, ist es richtig was dir gesagt wurde.
Willst du von den Festlegungen im TG abweichen wirds im schlimmsten Fall ne Einzelabnahme (§21).
BMW - Gibt's noch was anderes!
Autor: Max85
Datum: 13.05.2010
Antwort:
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ist in dem teilegutachten der felgen genau diese größe fest vorgeschrieben ???

hoffe das ist der richtige ausschnitt




ich finde es komisch das wenn ich reifen finde die bei geschwindigkeitsindex: ZR haben

das da kein tragfähigkeitsindex steht und das ist bei ganz vielen reifenverkäufern

einer meinte solche haben keinen tragfähigkeitsindex

komischer weise steht bei meinen reifen drauf (michelin 235/40 ZR 18 95Y)





Bearbeitet von: Max85 am 13.05.2010 um 16:16:22
Autor: Berndi318i
Datum: 14.05.2010
Antwort:
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Leider ist das nicht der richtige Abschnitt. Aber wie ich mir schon gedacht hatte ist dies ein Gutachten zur "Anbauabnahme" nach §19/3 StVZo.
Sollte hier nun ausdrücklich die dir genannte Reifengröße verwendet werden, ist das so, da bei Erstellung des Gutachtens diese Reifengröße verwendet wurde und damit Bestandteil des Gutachtens ist.

Wenn du nun eine andere Reifenkombi fahren willst, die NICHT im Gutachten aufgeführt ist, wird das Gutachten nach §19 ungültig und du musst eine "Einzelabnahme" nach §21 machen lassen.
Keine Angst - ist nicht viel teuerer und bescheinigt lediglich das an deinem Fahrzeug diese Kombination zulässig ist.

Ich hoffe das dir das nun weiterhilft.
BMW - Gibt's noch was anderes!




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