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Beitrag von: BMW318ti Date: 07.05.2010 Thema: Kirchensteuer fälschlicherweise abgezogen !? ---------------------------------------------------------- Hallo zusammen, ich habe heute meinen Steuerbescheid für das Jahr 2009 bekommen. Leider bin ich mir bei einem Punkt nicht 100% sicher. Ich bin mitte April aus der Kirche ausgetreten und habe seit dem keine Kirchensteuer mehr bezahlt. Hatte es umgehend auf der Lohnsteuerkarte ändern lassen. Nun wurde mir jedoch von Mai bis Dezember die Kirchensteuer berechnet und von meinem Guthaben beim Finanzamt abgezogen. Demnach fällt die Rückzahlung um einiges kleiner aus =( Ich hatte bei der Steuererklärung den Bescheid vom Gericht und die Rechnung beigelegt. Dazu auf der ersten Seite bei Religion "VD" (Nicht kirchensteuerpflichtig) eingetragen. Bevor ich jetzt Einspruch gegen den Bescheid einreiche wollte ich nur sicher gehen ob ich wirklich ab Mai 2009 nicht mehr kirchensteuerpflichtig bin und es sich um ein Fehler / Versehen des Finanzamtes handelt. Habe im Netz leider nichts gefunden. Wäre toll wenn jemand bescheid weiß. Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei! Simon Beeck Auspuff |
Autor: lowspot Datum: 07.05.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Nee, das dauert ca 6 Wochen bis es gültig ist - war zumindest bei mir so. Wäre bei Dir dann ende Mai. Und da es das Gehalt für Juni erst am Monatsende gibt, wirst Du es erst da sehen. Überbezahlte Beträge bekommst Du natürlich zurück. |
Autor: BMW318ti Datum: 07.05.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Was werde ich erst ende Juni sehen? Ich rede vom Jahr 2009 und meiner Steuererklärung. Ich habe seit Mai2009 keine Kirchensteuer mehr bezahlt nur das Finanzamt berechnet es mir trotzdem... Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei! Simon Beeck Auspuff |
Autor: laserdj Datum: 07.05.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- das ist genau richtig so , das FA hat deine Kirchensteuerlast auf Jahresgehalt ( bzw. Monatsdurchschnitt) gerechnet. du wirst wahrsch. nen 13 oder 14 . Gehalt bekommen haben , also musst du nachzahlen war bei mir für 2008 auch so , musste 80 EUR nachzahlen , obwohl ich ab April nicht mehr Kirchensteuerpflichtig war, ( ich hab im November 2 zus.Gehälter bekommen) PS. Mein Arbeitskollege ist letztes Jahr ausgetreten, und musste auch nachzahlen HAST DU AM JAHRESENDE AUCH MEHR VERDIENT BZW NOCH EIN ZUSÄTLICHES GEHALT BEKOMMEN ? Bearbeitet von: laserdj am 07.05.2010 um 20:21:30 |
Autor: BMW318ti Datum: 07.05.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich musste nicht ein bisschen nachzahlen, sondern mir wurde die komplette Kirchensteuer für das Jahr 2009 berechnet... Wenn es nur 80 Euro wären, hätte ich mich noch damit abfinden bzw es nachvollziehen können =P Aber es sind wirklich 9% der kompletten Einkommensteuer (Januar bis Dezember) Das verwundert mich so... Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei! Simon Beeck Auspuff |
Autor: laserdj Datum: 08.05.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- dann wird was falsch sein , kannst einspruch einlegen. ps. leg die bestätigung zum kirchenaustritt vom amt bei ;-) |
Autor: BMW318ti Datum: 21.06.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- So heute kam die Antwort vom Finanzamt (habe am 07.05.2010 einspruch eingereicht) Ich bekomme die komplette Kirchensteuer ab ende April zurück. Also genau so wie ich es mir schon gedacht hatte. Bedanke mich für die Antworten und hoffe das es das erste und letzte mal war =P Hat nämlich jetzt insgesamt von anfang Februar bis ende Juni gedauert^^ Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei! Simon Beeck Auspuff |
Autor: LatteBMW Datum: 22.06.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- @BMW318TI .. biste zufällig Soldat? Habe nämlöich das gleiche Problem |
Autor: BlackPJ80 Datum: 22.06.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das haben die beim Fa dann verrafft... Vergesst nicht vor Ablauf der Einspruchsfrist ( 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheides) einspruch einzulegen!! "Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben." |
Autor: BMW318ti Datum: 22.06.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Nee, bin kein Soldat. Aber wie BlackPJ80 schon sagt, einfach einspruch innerhalb eines Monats einlegen. Wichtig ist das in dem schreiben das Wort Einspruch oder Wiederspruch vorkommt ;-) Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei! Simon Beeck Auspuff |
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