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Abzocke, Betrug, Möbelladen in Pinneberg - Geplaudere

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Beitrag von: Rieger 325
Date: 07.05.2010
Thema: Abzocke, Betrug, Möbelladen in Pinneberg
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Wer von den Hamburgern hier kennt

R..ss Ambiente in Pinneberg ??????

Da habe ich 4 "neue" Stühle für knapp 200€ bestellt / gekauft,

gekommen sind 4 verdreckte, verstaubte Stühle, alle Plastikkappen unter den Stuhlbeinen sind stark verkratzt, also gebraucht.
Klebereste, die sich kaum oder schwer entfernen lassen.
In der Sitzfläche eines Stuhls ist eine Beule (allgemein schlecht verarbeitet).
Unter einem Stuhlbein ist eine Kappe abgebrochen gewesen, würde also Teppich/Laminat zerstören/verkartzen !

Dann habe ich meine Mail mit 12 Bildern der Schäden an den Laden gerichtet.

Gefordert habe ich eine Rückerstattung meiner Zahlung auf mein Konto, daraufhin würde mir ein 50€ Gutschein für die nächste Bestellung angeboten. Gehts noch !!!!!!!???????? Da kaufe ich doch nie wieder was.

Alternativ wieder Abholung der Stühle, aber dann werden Transportkosten abgezogen, Nutzungsentschädigung !???? Darüber habe ich auch schon bei ciao.de gelesen. Unglaublich !!!!


Bearbeitet von: Rieger 325 am 07.05.2010 um 13:13:07
Gruß
Rieger 325





Antworten:
Autor: E36-Freak
Datum: 07.05.2010
Antwort:
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Hab da vor ein paar Jahren auch Stühle bestellt...alles einwandfrei
Autor: Rieger 325
Datum: 07.05.2010
Antwort:
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Zitat:


Hab da vor ein paar Jahren auch Stühle bestellt...alles einwandfrei

(Zitat von: E36-Freak)




Dann hast Glück gehabt !



Siehe diese Beiträge:

http://www.ciao.de/Erfahrungsberichte/riess_ambiente_de__2348381



Bearbeitet von: Rieger 325 am 07.05.2010 um 13:19:44
Gruß
Rieger 325



Autor: E36-Freak
Datum: 07.05.2010
Antwort:
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ja hab ich dann wohl...bei mir hat die Lieferung ca. 4 Wochen gedauert...tel. konnte man da schwer jemanden erreichen...Ich dachte das haben sie mittlerweile verbessert


den gibt es im Übrigen auch bei Ebay und unter www.riess-ambiente.de
Autor: .m3-evolution
Datum: 07.05.2010
Antwort:
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Klarer Fall eigentlich, du kannst dich auf die sogenannte Rügepflicht berufen laut § 377 HGB.

Hier der wichtigste Auszug für dich:

Mangel im Sinne des § 377 HGB ist

* ein Sachmangel der Ware,
* die Lieferung anderer als der bestellten Ware (Aliud)oder
* die Lieferung einer anderen als der bestellten Menge.

2. Inhalt der Rügepflicht

Durch die Rügepflicht ist der Kaufmann verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach dem Erhalt zu untersuchen und vorhandene Mängel unverzüglich dem Verkäufer zu melden.

Unterlässt der Käufer die Untersuchung, verliert er seine Gewährleistungsrechte, die Lieferung gilt als genehmigt bzw. mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel erst zu einem späteren Zeitpunkt erkennbar ist. In diesen Fällen ist gemäß § 377 Abs. 3 HGB der Verkäufer unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels zu informieren.

Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. Die Frist beginnt, wenn die Ware derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass sie von dem Käufer untersucht werden kann.

Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH 113.03.1996 - VIII ZR 333/94) ist der Kunde, der mit seinem Lieferanten eine langjährige Geschäftsbeziehung unterhält, dann nicht zur unverzüglichen Untersuchung der Ware nach der Anlieferung verpflichtet, wenn er langjährig eine gleichartige, mangelfreie Ware bezog und der Lieferant die Beschaffenheit der Ware ohne Information des Kunden geändert hat. In diesen Fällen entsteht die Rügepflicht erst mit der Entdeckung des Mangels gemäß § 377 Abs. 3 HGB.

Inhaltlich hat der Käufer den Mangel substantiiert zu beschreiben, die schlichte Meldung eines Mangels genügt zur Erfüllung der Pflicht nicht. Der Verkäufer muss sich den Mangel anhand der Beschreibung vorstellen können.

Kommt es zu einer Nachbesserungdurch den Verkäufer, so ist der Käufer mit der erneuten Erhalt der Sache wiederum zur Untersuchung des Kaufgegenstandes verpflichtet.

...

da du ja, wie ich es heraus lese, deiner Pflicht als Käufer nachgekommen bist und sofort eine bebilderte Email an den Verkäufer geschickt hast, kannst du dich nun auf das sogenannte Nacherfüllungsrecht berufen. Notfalls das ganze auch über einen Anwalt - Rechtschutzversicherung.

zum Thema Nacherfüllungsrecht guck einfach mal bei Wiki unter "Nacherfüllung"



Hoffe das hilft dir ein wenig :)

Liebe Grüße


Autor: dami-vr6
Datum: 07.05.2010
Antwort:
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Hi,
wir hatten da auch mal was bestellt.

War eigentlich alles i.O.

Grüsse
Autor: mb100
Datum: 07.05.2010
Antwort:
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Zitat:


Klarer Fall eigentlich, du kannst dich auf die sogenannte Rügepflicht berufen laut § 377 HGB.

(Zitat von: .m3-evolution)




Das is zwar alles wunderschön, aber...

@Rieger: hast Du als Unternehmer bzw. Kaufmann gehandelt oder als Verbraucher?

Wenn Rieger als Verbraucher gehandelt hat, ist alles, was im HGB steht, für ihn grundsätzlich total unerheblich. Weil zum einen sind die Vorschriften im HGB Sonderprivatrecht für Kaufleute, also Spezialnormen zu den Normen im BGB - und das kaufrechtliche Verhältnis zwischen Unternehmer und Verbraucher ist in den §§ 476 ff. BGB (natürlich zusammen mit den §§ 433 ff.) abschließend geregelt. Und zum zweiten kann ihm das Verhältnis zwischen seinem Verkäufer und dessen Lieferanten ja herzlich egal sein.

@Rieger: Du hast gesagt, Du hast die Stühle bestellt? Online?
Ich würd primär den Kaufvertrag widerrufen und erst sekundär über die Gewährleistung (§ 437 BGB usw.) gehen. Wobeis eigentlich in dem Fall gehupft wie gesprungen sein sollte...



Bearbeitet von: mb100 am 07.05.2010 um 13:58:19
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Rieger 325
Datum: 18.05.2010
Antwort:
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..mal wieder ne Meldung zum Thema, ich sollte vor einer Woche (11.05.10) 50€ zurück überwiesen bekommen, sollte eine Entschädigung sein.

Aber nix da, ich habe mich bei meiner Bank gemeldet, das Geld hätte längst drauf sein müssen !!!
Bei einer Fehlbuchung hätte mich der Möbelsaftladen auch mal informieren können, aber in der Bestätigungsmail an mich, waren meine Bankverbindungsdaten richtig, also gehe ich davon aus, dass ABSICHTLICH NICHT überwiesen wurde !???!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Die meinem bestimmt man meldet sich noch ein, zwei Mal und dann ist das Thema erledigt, aber von wegen, ich werde jede Plattform benutzten um diesen BETRÜGERLADEN den ehrlichen Käufen RICHTIG zu erläutern......
Gruß
Rieger 325







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