- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<

Fahrwerksfestigkeitsnachweis - TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen

Dieses Thema ist original verfügbar unter:
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

==========================================================


Beitrag von: xKAANx
Date: 27.04.2010
Thema: Fahrwerksfestigkeitsnachweis
----------------------------------------------------------
hallo leute,
war heut beim tüv und hab meine felgen gezeigt was ich da alles machen muss bzw. beachten, da sagt er mir das ich ein Fahrwerksfestigkeitsnachweis für mein bmw e46 brauche da die ET- grenze bei e46 - 26mm beträgt und die felgen haben et 17
weiss vllt. jemand wo ich die günstig herbekomme, der hat mir paar adressen gegeben und das soll zwischen 100- 125 + mwst liegen meinen diese.
Hat schon evtl. jemand von euch mal gemacht.


Antworten:
Autor: Taze
Datum: 28.04.2010
Antwort:
----------------------------------------------------------
Hi,

na die Adressen hätte ich gern mal. Wer soll dir denn das bescheinigen? Das Problem tritt sehr häufig auf, gerade wenn man originale Felgen eintragen lassen möchte, denn dann hat man kein Teilegutachten. Die meisten Prüfer geben sich mit einer Kopie eines Fahrzeugscheines zufrieden, indem steht, dass ein anderer es eingetragen hat. Dort hast du aber wiederum das Problem, dass die Leute nicht mit Fahrzeugscheinen um sich schmeißen.
Zweite Möglichkeit ist ein Teilegutachten eines anderen Felgenmodells herauszusuchen mit einer ET die genauso groß oder kleiner als deine ist. Diese wäre dann der Nachweis, dass die Achse mit der größeren Hebelwirkung klar kommt. Die Praxis zeigt hier aber wenig praxisbezogene Prüfer.
Hast du zu deinen Felgen ein Teilegtachten??? Wenn ja sollte dein Fahrzeugtyp dort aufgelistet sein und es sollte gar kein Thema sein...

alternativ sollte man immer nochmal zu einer anderen Tüvstelle fahren.

Gruß
Autor: violett
Datum: 28.04.2010
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


Hi,

na die Adressen hätte ich gern mal. Wer soll dir denn das bescheinigen?
Gruß

(Zitat von: Taze)




H&R, SCC,Emmerling, Krankenberg...usw, ist doch gängig dass man sowas braucht!

Die verlangen alle um den Dreh, da ich für meine Kunden das auch öfters anfordere wenn ich Eintragungen mache!
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw
Autor: Taze
Datum: 28.04.2010
Antwort:
----------------------------------------------------------
Hi,

ja, ist in etwa das was ich meine. Angenommen ich bringe ein Teilegutachten mit z.B. von Spurplatten...dort ist bei H&R festgehalten bis zu welcher ET verbreitert werden darf. Eigentlich heißt es ja, dass H&R damit eine Unbedenklichkeit bescheinigt in Bezug auf die Achsfestigkeit...tja, versuch das mal nen Prüfer zu erklären, dass es doch egal ist wie verbreitert wird...wichtig ist, wo der Reifen hängt. Es ist immer ein Stück weit Kulanz eines Prüfers diesen logischen Zusammenhang zu erkennen und zu akzeptieren. Und wenn er schon erzählt, was so ein Gutachten kosten soll, ist von ihm jegliche Toleranz nicht zu erwarten...also ab zum nächsten Prüfer.

Erklär mir doch bitte mal, warum man so einen Wisch einfordert, wenn es Teilegutachten gibt, die gleiche oder niedere ET per Teilegutachten freigeben. Wegen der Form der Felgen, wegen dem Gewicht???...aber das würde dann keinen Zusammenhang zu einem Teilegutachten von Spurplatten herstellen, denn dort spielt es doch auch keine Rolle, was ich fürn Felgentyp (inkl. Gewicht) dranhänge. Bei extremen Breiten verstehe ich diese Vorgehensweise natürlich.

Gruß

Bearbeitet von: Taze am 28.04.2010 um 19:48:31
Autor: violett
Datum: 28.04.2010
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


Hi,

ja, ist in etwa das was ich meine. Angenommen ich bringe ein Teilegutachten mit z.B. von Spurplatten...dort ist bei H&R festgehalten bis zu welcher ET verbreitert werden darf.

Bearbeitet von: Taze am 28.04.2010 um 19:48:31

(Zitat von: Taze)




H&R hat dann für dieses Fahrzeug ein Teilegutachten machen lassen und vorallem auch bezahlt! Sind die H&R Distanzen drin, egal wie stark die sind und wenns nur 3mm sind, hast du diesen Nachweis und kannst ihn auch legal verwenden!!

Nimmst du jetzt z.B.den billig FK-Schrott, die keinerlei Gutachten über die 2% Grenze machen lassen, und daher natürlich wesentlich billiger anbieten können und verwendest dafür das H&R Gutachten ist das "Diebstahl geistigen Eigentums" und der Sachverständige ders damit so einträgt kann dafür sogar angezeigt werden!!

Rein vom technischen her ist das klar, egal wie ich auf die ET komme, Felgen,Distanzscheiben egal was, es ist nachgewiesen und sollte daher halten!! Die andere Seite ist das rechtliche!!
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw
Autor: Taze
Datum: 28.04.2010
Antwort:
----------------------------------------------------------
Ahh...Danke für die Info!

Schönen Abend noch




==========================================================
Ende des Themas

Home Page: https://www.bmw-syndikat.de/
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]: https://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/


www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]

© 2001 bmw-syndikat.de

zum Anfang der Seite
Sitemap
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile