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beim kauf kein unfall angegeben jedoch unfaller - Geplaudere

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Beitrag von: bmwpowerm3
Date: 12.04.2010
Thema: beim kauf kein unfall angegeben jedoch unfaller
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Gygax E30 am 12.04.2010 um 23:09:27 aus dem Forum "verschiedene Preise / Kaufberatung" in dieses Forum verschoben.

hi gemeinde

was soll ich tun hab mir vor einem jahr mein jetztigen bmw gekauft.

der verkäufer hat einen leichten rämpler so im bereich links hinten heckleuchte gezeigt was mir nicht so viel schien und sehr schön gemacht schien.

jetzt bemerkte ich wo ich meine stoßleisten hinten links seite abmachte das die farbe abblättert und darunter ne mm dicke spachtelmaße ist .


also kein rämpler sondern ein richtiger schuß

was soll ich tun

Bearbeitet von: Gygax E30 am 12.04.2010 um 23:09:27


Antworten:
Autor: BMW Onkel
Datum: 12.04.2010
Antwort:
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tja das sieht nicht gut für dich aus, sowas kontrolliert man vor dem kauf ...


So´n 3 er im Bett is schon Geil.. aber mein 3 er Is Geiler ! :P
Autor: bmwpowerm3
Datum: 12.04.2010
Antwort:
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ja aber er hat auch im kaufvertrag den unfall nicht angegeben


Autor: Gygax E30
Datum: 12.04.2010
Antwort:
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...Falsches Unterforum
.. siehe allgemeine Forums-Regeln / Richtlinien

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Autor: BMW Onkel
Datum: 13.04.2010
Antwort:
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du hast ja geschrieben das er dir den schaden "gezeigt" hat also kann er sagen das er dich darauf aufmerksam gemacht hat...

ich würde nochmal mit dem verkäufer reden und evtl eine gemeinsame reperatur angehen, vllt ist er so nett ;)
So´n 3 er im Bett is schon Geil.. aber mein 3 er Is Geiler ! :P
Autor: bmwpowerm3
Datum: 13.04.2010
Antwort:
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ja aber das wäre ein leichter rempler (also kein blechschaden, nur lack und rückleuchte) über der rückleuchte gewesen und kein seiten schaden der gut einen meter davon weg ist

entweder denke ich ein zweiter schaden oder ein gewaltiger seitenschaden darüber wurde jedoch nichts erwähnt noch in den kaufvertrag aufgeführt

und scäden müssen doch generell im kaufvertrag stehen oder irre ich mich da

und wo könnte ich mich über mein recht erkundigen

bitte bitte helft mir da ich sowas noch nie hatte
Autor: Heckpropeller
Datum: 13.04.2010
Antwort:
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Zitat:

und scäden müssen doch generell im kaufvertrag stehen oder irre ich mich da

und wo könnte ich mich über mein recht erkundigen



Ja,muss angegeben sein. Allerdings hat er dir das doch gesagt.
Also moralisch wäre es falsch.

Dein Recht bekommst über einen Anwalt.

Dann wird ein Gutachter eingeschaltet (dazu wird er dir raten, wenn du Zahlung vom Verkäufer verlangs).

Ansonsten würde ich aber auf Wandlung des Kaufvertrages bestehen, da Nachbesserung auch nicht in meinem Sinne wäre.

Deine Chancen sind sehr gut, aber NUR wenn wirklich im Kaufvertrag eine "unfallfreiheit" garantiert wird.


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Autor: bmwpowerm3
Datum: 13.04.2010
Antwort:
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im vertrag ist nichts von schäden auf geführt in der beschreibung

also kann man dagegen vorgehen


Autor: Heckpropeller
Datum: 13.04.2010
Antwort:
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Natürlich kannst du dagegen vorgehen.
Ist das ein Vordruck Kaufvertrag oder formlos?
Der Wagen ist auch nicht als sogenannte "Bastlerfahrzeug" verkauft wurden?
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Autor: nicoDD
Datum: 13.04.2010
Antwort:
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Hat es wirklich Sinn das er dagegen vorgeht? Es ist immerhin ein Jahr her.

Ich weiß, wenn Unfallfreiheit angekreuzt ist und der Wagen sich hinterher als Unfaller entpuppt ist das
ein Fall von arglistiger Täuschung, welcher nicht verjährt - aber muß hier nicht der Käufer nachweisen das der Schaden schon vor dem Kauf bestanden hat?

Der Verkäufer könnte doch sagen: " Das ist innerhalb des letzten Jahres passiert in dem Du das Auto gefahren hast... - beweise da mal das Gegenteil..."

14 Tage nach dem Kauf mag das noch einfach sein, aber ein Jahr später stelle ich mir das schwer vor...
Autor: bmwpowerm3
Datum: 13.04.2010
Antwort:
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vordruck und weder bastlerfahrzeug noch unfall gar nix

ja idachte ich mir wegen beweisen jedoch habe ich vor, da ja scheckheft, das ich probiere die händler anzurufen und vorbesitzer

oder kann das der gutachter feststellen


Autor: nicoDD
Datum: 13.04.2010
Antwort:
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Wenn Du einen Vorbesitzer findest der einen Schaden bestätigen kann, oder gar eine Werkstatt
die sagen kann das Sie da einen Schaden behoben hat bist Du natürlich fein raus.


Autor: bmwpowerm3
Datum: 13.04.2010
Antwort:
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ok werde das mal probieren

oder hat sonst noch er vorschläge was man tuen kann




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