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Beitrag von: bmwpowerm3 Date: 12.04.2010 Thema: beim kauf kein unfall angegeben jedoch unfaller ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator Gygax E30 am 12.04.2010 um 23:09:27 aus dem Forum "verschiedene Preise / Kaufberatung" in dieses Forum verschoben. hi gemeinde was soll ich tun hab mir vor einem jahr mein jetztigen bmw gekauft. der verkäufer hat einen leichten rämpler so im bereich links hinten heckleuchte gezeigt was mir nicht so viel schien und sehr schön gemacht schien. jetzt bemerkte ich wo ich meine stoßleisten hinten links seite abmachte das die farbe abblättert und darunter ne mm dicke spachtelmaße ist . also kein rämpler sondern ein richtiger schuß was soll ich tun Bearbeitet von: Gygax E30 am 12.04.2010 um 23:09:27 |
Autor: BMW Onkel Datum: 12.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- tja das sieht nicht gut für dich aus, sowas kontrolliert man vor dem kauf ... So´n 3 er im Bett is schon Geil.. aber mein 3 er Is Geiler ! :P |
Autor: bmwpowerm3 Datum: 12.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- ja aber er hat auch im kaufvertrag den unfall nicht angegeben |
Autor: Gygax E30 Datum: 12.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- ...Falsches Unterforum .. siehe allgemeine Forums-Regeln / Richtlinien Codieren und Fehlerspeicher auslesen in Bern. Bei mir melden! |
Autor: BMW Onkel Datum: 13.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- du hast ja geschrieben das er dir den schaden "gezeigt" hat also kann er sagen das er dich darauf aufmerksam gemacht hat... ich würde nochmal mit dem verkäufer reden und evtl eine gemeinsame reperatur angehen, vllt ist er so nett ;) So´n 3 er im Bett is schon Geil.. aber mein 3 er Is Geiler ! :P |
Autor: bmwpowerm3 Datum: 13.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- ja aber das wäre ein leichter rempler (also kein blechschaden, nur lack und rückleuchte) über der rückleuchte gewesen und kein seiten schaden der gut einen meter davon weg ist entweder denke ich ein zweiter schaden oder ein gewaltiger seitenschaden darüber wurde jedoch nichts erwähnt noch in den kaufvertrag aufgeführt und scäden müssen doch generell im kaufvertrag stehen oder irre ich mich da und wo könnte ich mich über mein recht erkundigen bitte bitte helft mir da ich sowas noch nie hatte |
Autor: Heckpropeller Datum: 13.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ja,muss angegeben sein. Allerdings hat er dir das doch gesagt. Also moralisch wäre es falsch. Dein Recht bekommst über einen Anwalt. Dann wird ein Gutachter eingeschaltet (dazu wird er dir raten, wenn du Zahlung vom Verkäufer verlangs). Ansonsten würde ich aber auf Wandlung des Kaufvertrages bestehen, da Nachbesserung auch nicht in meinem Sinne wäre. Deine Chancen sind sehr gut, aber NUR wenn wirklich im Kaufvertrag eine "unfallfreiheit" garantiert wird. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: bmwpowerm3 Datum: 13.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- im vertrag ist nichts von schäden auf geführt in der beschreibung also kann man dagegen vorgehen |
Autor: Heckpropeller Datum: 13.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Natürlich kannst du dagegen vorgehen. Ist das ein Vordruck Kaufvertrag oder formlos? Der Wagen ist auch nicht als sogenannte "Bastlerfahrzeug" verkauft wurden? Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: nicoDD Datum: 13.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hat es wirklich Sinn das er dagegen vorgeht? Es ist immerhin ein Jahr her. Ich weiß, wenn Unfallfreiheit angekreuzt ist und der Wagen sich hinterher als Unfaller entpuppt ist das ein Fall von arglistiger Täuschung, welcher nicht verjährt - aber muß hier nicht der Käufer nachweisen das der Schaden schon vor dem Kauf bestanden hat? Der Verkäufer könnte doch sagen: " Das ist innerhalb des letzten Jahres passiert in dem Du das Auto gefahren hast... - beweise da mal das Gegenteil..." 14 Tage nach dem Kauf mag das noch einfach sein, aber ein Jahr später stelle ich mir das schwer vor... |
Autor: bmwpowerm3 Datum: 13.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- vordruck und weder bastlerfahrzeug noch unfall gar nix ja idachte ich mir wegen beweisen jedoch habe ich vor, da ja scheckheft, das ich probiere die händler anzurufen und vorbesitzer oder kann das der gutachter feststellen |
Autor: nicoDD Datum: 13.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn Du einen Vorbesitzer findest der einen Schaden bestätigen kann, oder gar eine Werkstatt die sagen kann das Sie da einen Schaden behoben hat bist Du natürlich fein raus. |
Autor: bmwpowerm3 Datum: 13.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- ok werde das mal probieren oder hat sonst noch er vorschläge was man tuen kann |
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