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Beitrag von: Szabo Date: 06.04.2010 Thema: Rechtsfrage-Dachlawine auf Cabrio-keiner zahlt !!! ---------------------------------------------------------- Hallo, mal schauen ob mir hier jemand weiterhelfen kann oder einen guten Tipp hat Folgender Sachverhalt: Carport bei meinen Eltern für die Abstellung des Cabrio im Winter benutzt (ich wohne wo anderst) Dachlawine löst sich, Schnee und Eisbrocken auf das Plexiglasdach des Carports, durchschlägt das Dach und alles landet auf dem Cabrio... Erste Bestandsaufnahme, Antenne abgerissen, erstmal nix weitergesehen Erste Auskunft von der Gebäudeschutzversicherung, ehemaliger Mitbewohner des Mehrfamilienhauses: "Schick mir ein paar Bilder, Antenne wird bezahlt, das können wir so regeln ohne die "Schadensabteilung" der Versicherung einzuschalten... Vor zwei Wochen wieder angemeldet und dann genau geschaut: -Antenne ab -Drei Dellen auf dem Kofferraum -Abschrabbung von Lack am Radlauf (war 100 % vorher nicht da, kein Rost dran!!! ) Kurz beim Versicherungsmann gewesen, im gezeigt. Er: Fahr mal bitte zum BMW und lass dir einen Kostenvoranschlag machen, dann sehen wir weiter Ich hin, mein BMW-Spezi gefragt: Also Antenne mit Montage, ca. 180 Euro Drei Dellen rausziehen/drücken ca. 200 Euro Radlauf richten mit Lacken ca. 400 Euro Gesamt bei BMW ca. 800 Euro ich mit dem Kostenvoranschlag zum Versicherungsmann, er so: Ja das ist ein wenig viel für mein "Büro-Budget" das muss über die Schadensabteilung laufen, dauert ne Woche dann weisste Bescheid. Heute folgender Anruf: Zusammengefasst hätte ich wohl Pech, da ich eine Sorgfaltspflicht hätte und damit rechnen müsste das da eine Dachlawine bei dem strengen Winter vom Haus runterkommt, ich hätte rechzeitig mein Auto entfernen müssen... Bei einem angemeldeten Auto und so einem Schaden wäre die Teilkasko des Fahrzeugs mit Zahlen drann der Besitzer des Carports (meine Eltern) müsste den Schaden selber zahlen da er eine Sorgfaltspflicht und Sicherungspflicht hätte, sprich: meine Eltern hätten mir sagen müssen das es zu einer Dachlawine kommen könnte, ich hätte dann mein Auto in Sicherheit bringen müssen Es sind auch so Worte wie höhere Gewalt gefallen, lauter Sachen halt das im Endeffekt nix für mich rausspringt. (die Antenne würde er jedoch bezahlen da er mir das schon zugesagt hat) Zum Abschluss meinte er er prüft weitere Gerichtsurteile und wartet jetzt mal die offizielle Stellungsnahme der Schadensabteilung ab... Ich weiss ich jede Menge Text aber ich will das so ausführlich und sachlich schildern, vielleicht kennt sich hier jemand mit der Materie aus, will eigentlich nicht zum Anwalt springen, da es ja auch darum geht das ich meine Eltern nicht ausnehmen will ... (durfte umsonst drunter stellen, dabei ist es eigentlich die "Gartenlaube" im Sommer für meine Eltern ... ) MFG Szabo Hier noch ein paar Bilder [url=http://www.abload.de/image.php?img=cimg6061pvhu.jpg] ![]() [url=http://www.abload.de/image.php?img=cimg6064e7rl.jpg] ![]() [url=http://www.abload.de/image.php?img=cimg6066sv1l.jpg] ![]() [url=http://www.abload.de/image.php?img=cimg60691v7q.jpg] ![]() kofferraumdeckel, weiss nicht ob man die Dellen erkennen kann [url=http://www.abload.de/image.php?img=cimg61943vxm.jpg] ![]() [url=http://www.abload.de/image.php?img=cimg6195dvik.jpg] ![]() MFG Szabo Rechtschutzversicherung hätte ich allerdings weiss ich nicht ob die greifen würde bei abgemeldeten Fahrzeug ... Bearbeitet von: Szabo am 06.04.2010 um 23:17:42 lass die Sonne in mein Herz... und in mein BMW Cabrio :-D Indivdividual Infos über E31, E34, E30,E36, E38, E39, E46 von 1994 - 2005 Preise, Lacke, Stoffe, Leder, Möglichkeiten, Sonderserien gesucht??? Auskünfte auf Anfrage möglich |
Autor: Old Men Datum: 07.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- So wie ich es noch in Erinnerung habe, lief vor ca.5-6 Wochen mal ein Bericht im TV. Dort wurde es genau so beschrieben. Es zahlt weder deine Haftpflicht, noch die Gebäudeversicherung. Bei einer solchen Wetterlage ist mit Dachlawinen zu rechnen, und mal sollte kein Auto in der Gefahrenstelle parken. Hier hast du leider Pech gehabt. Auch ein Weg zum Anwalt wird dir nicht weiterhelfen. Der Anwalt wird dir das Gleiche sagen. |
Autor: cxm Datum: 07.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, sehe auch schlechte Karten für Dich. Der Hausbesitzer hat dafür zu sorgen, dass kein Schaden entsteht. Und eine Verletzung der Sorgfaltspflicht lässt sich auch nicht auf eine Versicherung abwälzen. Es ist ja kein unmittelbarer, nicht vorhersehbarer Witterungsschaden wie Hagel oder Sturm. Du kannst vom Hausbesitzer Schadensersatz verlangen. Wie er das regelt, ist seine Sache. Aber wie Du schon sagtest - das sind Deine Eltern. Für den nächsten Winter mietest Du Dir vielleicht eine Garage. Kommt billiger... Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: MCEE Datum: 07.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Jupp keine Chance. Dachlawinen sind höhere Gewalt (kein Versicherungsschutz). Ausnahme ist, wenn Schneestopper auf dem Dach montiert sind, was sie aber bei diesem Dach im Bereich der Lawine nicht sind ergo = blöd gelaufen. Biete: - E46 Innenausstattung schwarz/orange Suche: - E46 Innenausstattung schwarz |
Autor: b-mw-323 Datum: 07.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- man kann da nur zivilrechtlich etwas gegen den eigentümer einklagen. |
Autor: MCEE Datum: 07.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Mit welcher Begründung? Schneestopper muss er nicht anbringen und für den Schnee kann er nichts. Biete: - E46 Innenausstattung schwarz/orange Suche: - E46 Innenausstattung schwarz |
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