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Sportlenkrad eintragen - BMW-Talk

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Beitrag von: Elvis
Date: 04.05.2004
Thema: Sportlenkrad eintragen
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Mahlzeit !

Hab mir etz ein 28er Raid gekauft.

Muss ich damit zum TÜV ? Was kann passieren
wenn ich das nicht mach ?
Was kostet das eintragen in etwa ?


Rock'n Roll
http://www.the-sideburns.de/other.htm


Antworten:
Autor: XM
Datum: 04.05.2004
Antwort:
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Sers,

ja das musst du eintragen lassen.

Und du musst auch zum TÜV. Dekra reicht nicht.

Die können dir das ganze Auto still legen und du hast kein Versicherungsschutz mehr da die ABE erloescht!

Ist wie mit Reifen oder Felgen. Musst du alles eintragen lassen!

Hast du einen Airbag?

Sers XM

Wer bremst verliert!

Mein 3er - neu in Perleffekt-Gelb


Bearbeitet von - XM am 04/05/2004 12:46:17
Autor: Marius
Datum: 04.05.2004
Antwort:
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Kannst es einbauen wenn du kein Airbag drin hattest macht der Tüv keinerlei probleme. Ansonsten benötigst du von Raid eine sogenannte Airbag Rückrüstungsnabe. Dann macht der Tüv da auch keine probleme so war es zumindest bei mir. Eintragen musst du es aber auf alle fälle sonst gibt es entweder nur eine Verwarnung wobei du das dann eben eintragen lassen musst und bei der Polizei vorzeigen musst oder wenn du auf einen schlecht gelaunten Polizisten triffst dann gibt es Punkte in Flensburg. Stillgelegt wird das Fahrzeug aufgrund der änderung eines Lenkrads sicherlich nicht.


Autor: Marius
Datum: 04.05.2004
Antwort:
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Noch etwas habe jetzt erst gesehen das du ein 28 er Lenkrad hast das geht soweit ich weiß gar nicht bei BMW mindestens 30 wenn nicht sogar 32 kann aber sein das ich mich da irre. Habe das nur gehört von einem Tüv beamten.


Autor: XM
Datum: 04.05.2004
Antwort:
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Zitat:


. Stillgelegt wird das Fahrzeug aufgrund der änderung eines Lenkrads sicherlich nicht.



(Zitat von: Marius)




Natürlich werden die dir das Auto nicht beim ersten mal stillegen, aber es kann bis zur stillegung gehen!

Sers XM

Wer bremst verliert!

Mein 3er - neu in Perleffekt-Gelb

Autor: Marius
Datum: 04.05.2004
Antwort:
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Klar aber nur wenn du es nach der aufforderung trotzdem nicht machst und die erwischen dich nochmal. Dann ist das auto weg und die kosten kommen.


Autor: XM
Datum: 04.05.2004
Antwort:
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Zitat:


Klar aber nur wenn du es nach der aufforderung trotzdem nicht machst und die erwischen dich nochmal. Dann ist das auto weg und die kosten kommen.



(Zitat von: Marius)




Sag ich ja! Es kann bei ner Stillegung enden!

Übrigens glaube ich auch, dass max. 300mm erlaubt sind!

Sers XM

Wer bremst verliert!

Mein 3er - neu in Perleffekt-Gelb

Autor: Elvis
Datum: 04.05.2004
Antwort:
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Verdammt...das würd mich nerven wenn kein 28er erlaubt ist !

Wenn ich mal den TÜV anruf können mir die das ja sagen ob sie es mir überhaupt eintragen oder ?
Es ist kein Airbag-Lenkrad. Also keine Rück-Rüstung

Danke !

Rock'n Roll
http://www.the-sideburns.de/other.htm
Autor: Schutzmann
Datum: 04.05.2004
Antwort:
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Also ohne besserwisserisch klingen zu wollen, aber wegen einem Sportlenkrad erlischt die Betriebserlaubnis in keinem Fall.
Wenn man eine Mängelkarte wegen des Lenkrads bekommt, hat man 14 Tage Zeit, diesen Mangel zu beheben, was durch eine Eintragung beim TÜV ja der Fall wäre.
Hält man sich nciht an die 14 Tage erlischt nicht die Betriebserlaubnis (BE), sondern es wird ein Bußgeldverfahren, welches Punkte in Flensburg nach sich zieht, eingeleitet.

Ich zitiere mal den Gesetzestext dazu:

§ 19 Absatz 2 StVZO:

Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart
(von PKW zu LKW) geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


_________________
Thx Supporter-S04
meine Homepage

Autor: Schutzmann
Datum: 04.05.2004
Antwort:
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Zitat:


Wenn ich mal den TÜV anruf können mir die das ja sagen ob sie es mir überhaupt eintragen oder?
(Zitat von: Elvis)



Ein Versuch ist es wert, aber vermutlich wirst du den Satz zu hören kriegen, dass sie das so nicht sagen können, weil sie sich das genau ansehen müssen.
Oder so in der Art!

_________________
Thx Supporter-S04
meine Homepage

Autor: Marius
Datum: 04.05.2004
Antwort:
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Damit wäre das Thema wohl beendet und alles gesagt was wichtig ist.

Helft mir jetzt mal weiter und sagt mir womit ich Tachoringe einkleben soll. Sekundenkleber ist nicht empfehlenswert. Im Forum steht nur wie man die einbaut und nix davon womit man die kleben kann also hilft!!!


Autor: Elvis
Datum: 04.05.2004
Antwort:
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Dann werd ich halt mal samt eingebauten Lenkrad bei denen vorbeifahren...sind ja eh bei mir um die ecke.

Dann soll der sich das kurz ansehen und wird mir doch ja oder nein sagen können ohne dass ich gleich 40Euros berappen muss?!

Danke nochmal

Rock'n Roll
http://www.the-sideburns.de/other.htm
Autor: XM
Datum: 04.05.2004
Antwort:
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Zitat:


Also ohne besserwisserisch klingen zu wollen, aber wegen einem Sportlenkrad erlischt die Betriebserlaubnis in keinem Fall.
Wenn man eine Mängelkarte wegen des Lenkrads bekommt, hat man 14 Tage Zeit, diesen Mangel zu beheben, was durch eine Eintragung beim TÜV ja der Fall wäre.
Hält man sich nciht an die 14 Tage erlischt nicht die Betriebserlaubnis (BE), sondern es wird ein Bußgeldverfahren, welches Punkte in Flensburg nach sich zieht, eingeleitet.

Ich zitiere mal den Gesetzestext dazu:

§ 19 Absatz 2 StVZO:

Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart
(von PKW zu LKW) geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


_________________
Thx Supporter-S04
meine Homepage


(Zitat von: Supporter-S04)




Das mit dem Stillegen ist ja auch das Äusserste. Es muss ja nicht soweit kommen!

Sers XM

Wer bremst verliert!

Mein 3er - neu in Perleffekt-Gelb

Autor: Cube43
Datum: 05.05.2004
Antwort:
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Kann mir jemand sagen, ob man mit 225/35 R17 Reifen ein 32er Lenkrad eingetragen bekommt??
Da gehts doch auch um die Lenkkräft!?!


Autor: MikeTyson11
Datum: 07.05.2004
Antwort:
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Ich habe ein 32er Lenkrad eingetragen bekommen, allerdings mit 215/45/17 Reifen.
Denke aber, dass es mit 235er auch kein Problem sein sollte.
Bei mir war jedenfalls nicht das kleinste Problem!

Wer anderen eine Bratwurst brät, hat ein Bratwurstbratgerät! ;-)




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Ende des Themas

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