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Beitrag von: Amstaff-BMW Date: 26.03.2010 Thema: Kauf mit nicht angegebenen Mangel(ABS),was tun? ---------------------------------------------------------- Hallo zusammen, brauche dringend einen Rat und eure Hilfe! Beschreibung: Habe am 22.03.10 einen BMW 318 i (e36, Ez. 1996) gekauft von PRIVAT, am vorherigen Tag habe ich das Auto probegefahren und festgestellt, dass die ABS leuchte permanent leuchtet. Habe den Verkäufer darauf aufmerksam gemacht und das Auto am nächsten Tag gekauft mit der Abschprache, dass der Verkäufer die ABS Störung vor Kauf beseitigt. Der Verkäufer hatte zu mir gesagt, dass er damit zum Bosch-Service gewesen ist, die dort allerdings kein Fehler auslesen konnten und aus dem Grund die ABS-Leuchte ganz abgeschaltet haben. Der Kauf erfolgte und ich ging am nächsten Tag (23.03.10) zum Bosch-Service zum Auslesen des ABS. Bosch Mitarbeiter: "Das System findet keine Geräte" Das ABS-Steuergerät sitzt an seinem Platz und ist angeschlossen! "Die ABS-Leuchte, wurde zu 99% entfernt, bzw. abgeklemmt" Heute morgen hatte ich ein Termin bei BMW Tekken, zum ABS Auslesen. BMW Mitarbeiter: "Das System findet keine Geräte" Beim anschließen leuchtete Ihm eine rote Lampe auf die darauf hinweiste, dass das problem im Cockpit liegen muss. Meine Frage: Da beide KFZ-Werkstätte mir den Rat gegeben haben, den Verkäufer des Autos, dass KFZ zurückzugeben oder er soll die entstehende Reperaturkosten als Auftraggeber zahlen, da es sich um einen Betrug handelt (auch bei PRIVAT) und im Vertrag nichts von Mängel vorhanden ist. 1.) Ist dies möglich (Juristisch) obwohl es sich hierbei um einen Privatkauf handelt? 2.) Welche Kosten würden ca. auf mich zukommen? 3.) Hat jemand vllt, ein Rat was mit dem ABS überhaupt sein kann? (ABS ohne Wirkung) BITTE nur SERIÖSE Einträge!!! Danke Ihnen schon mal herzlich im Voraus. |
Autor: Kingm40 Datum: 26.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn vereinbart war, dass er es noch reparieren lässt, hast du natürlich auch beim Kauf von Privatpersonen die Möglichkeit, das einzufordern, was vereinbart war. Es ist halt immer die Frage der Beweisbarkeit (gibt´s was schriftliches darüber?). OO==[][]==OO PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst. |
Autor: Amstaff-BMW Datum: 26.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Schriftliches außer den Kauffertrag wo drine keine Mängel angegeben sind habe ich soweit nicht. Habe allerdings 2 Zeugen die mit mir da waren am 21.03.10 wo dies MÜNDLICH abgemacht worden ist. |
Autor: b-mw-323 Datum: 26.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- ein mündlicher vertrag zählt wie ein schriftlicher, demnach gilt diese vereinbarung. die zeugen stützen das. wegen des fehlers. die lampe leuchtet nicht aber abs geht nicht? |
Autor: Amstaff-BMW Datum: 26.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der Verkäufer hatte zu mir gesagt, dass er damit zum Bosch-Service gewesen ist, die dort allerdings kein Fehler auslesen konnten und aus dem Grund die ABS-Leuchte ganz abgeschaltet haben. (heißt das die Leuchte noch nicht mal bei zündung anmachen aufleuchtet, die leuchtet gar nicht mehr) |
Autor: ThaFreak Datum: 26.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Was sagt der Verkäufer dazu? Die Leuchte kann man meines Wissens nach nicht "deaktivieren". Die wird dann wohl zerstört oder entfernt worden sein... |
Autor: Amstaff-BMW Datum: 26.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der Verkäüfer sagte, dass die bei Bosch kein Fehler gefunden haben und die abgestellt haben (wie weiß ich nicht). ich weiß noch nicht mal ob er tatsächlich nach Bosch hingewesen ist, oder er selber die leuchte demoliert hat. Die eigendliche Frage ist warum die beim Boschservice und BMW Tekken kein Geräteauslesen durchführen können?! |
Autor: Heckpropeller Datum: 26.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Du hast das Auto gekauft mit der gleichzeitigen Absprache das vor Kauf etwas gemacht wird? Antwort Verkäufer Zitat: Antwort Bosch Zitat: Die Quintessenz hierbei: Du hast nichts schriftlich festgehalten. Zusammengefasst: Null komma null Chance! Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: kwadde Datum: 26.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- ob die lampe abgeklemmt wurde, also blos nicht mehr funzt. kannst du mit hilfe des tacho test ganz einfach prüfen. -> suche warum kaufst du ein auto, dass offensichtlich ein problem hat und der verkäufer dir schon sagt, das der boschservice nicht rausfinden konnte, woran es liegt? edit: das abs ist aber ja trotzdem außer funktion und nicht im kaufvertrag dokumentiert Bearbeitet von: kwadde am 26.03.2010 um 17:05:17 |
Autor: värzisch Datum: 27.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Moin, Abs leuchtet ? hast du mal deine Radsensoren geprüft? Bei mir war ein Radsensor vorne defekt , und ich hatte auch keine Abs funktion mehr. Hab dann beide sensoren vorne getauscht und dann ist die Abs lampe auch ausgegangen . mfg..... |
Autor: Heckpropeller Datum: 27.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Muss es auch nicht zwangsläufig, war ja ein offensichtlicher Mangel und kein versteckter somit kann keine Arglist vorgeworfen werden. Ich sehe anhand der Argument auch keine Schuld beim Verkäufer. Jedenfalls nicht bei dem was hier geschrieben wurde. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: fooki Datum: 27.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- also mal ganz deutlich zu formulieren. keine chance. kannst zwar gerne deine rechtschutzversicherung stressen mit ner klage aber wird dir nichts bringen.... ich mein wozu gibts probefahrten wo man auch mal ganz easy dabei zu bmw fahren kann und fehlerspeicher auslesen lassen kann. |
Autor: shgfa Datum: 27.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Funktioniert das ABS denn oder nicht? <HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück. |
Autor: Amstaff-BMW Datum: 27.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Danke erst einmal für die Antworten,... Es war abgesprochen das der verkäufer das abs in ordnung bringt (da abs leuchte dauerhaft an war). Er hat dann aber nicht das abs in ordnung gebracht sondern die leuchte demoliert, fragt mich nicht wie! Ich saß von heute morgen bis gerade eben und habe fehlersuche gemacht (Warum brennt die Leuchte gar nicht mehr noch nicht mal kurz.). Fußraum kein Kabel war zerschnitten, ABS leuchte sitzt an ihr platz. Beifahrer seite das abs-steuergerät nachgeguckt auch da stecker, kabel alles in ordnung. Trotzdem brennt die Abs leuchte nicht. Sicherungen sitzen alle drin auch alle heile (das einzigste was ich noch nicht geprüft habe da mir material fehlt ist zu prüfen ob bei den sicherungen strom ankommt. So zu den die den fehler in mir sehen, es war abgemacht das der fehler von verkäufer beseitigt wird. Also bin ich mir keine schuld bewusst, er hat das geld was wir abgemacht haben bekommen und alles andere erledigt auf meine kosten ummeldung etc. Er hat sich nicht an die Abmachung gehalten. desswegen meine frage (Betrugsverkauf). Das mit den Sensoren habe ich mir auch schon gedacht aber ich will erst das die abs leuchte wieder leuchtet auch wenns permanent ist. Denke mir nämlich das es vllt. damit zusamen hängt das die in den werkstätten keine diagnose dürchführen können, weil die abs leuchte i-wie außer gefecht gesetz wurde und meines wissens nach, wenn die abs leuchte abgeschaltet wurde ist auch der stromkreis des steuergeräts unterbrochen. Danke nochmals |
Autor: shgfa Datum: 27.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Geht das ABS denn oder geht es nicht? Regelt es wenn Du eine Vollbremsung machst? <HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück. |
Autor: e36 avusblau Datum: 27.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich kann mir nicht vorstellen dass der typ bei bosch war !!! denn keine FACH-werkstatt zieht einfach die birne für die abs leuchte einfach raus! dass ist pfusch² mein tip (wenn du bisschen schrauben kannst) die verkleidung unter dem handschuhfach demontieren da ist dann das abs stg einfach gucken ob der stecker richtig steckt hatte nämlich exact das selbe problem, abs leuchte hat geleuchtet, abs hat bei schnee nicht eingegriffen, computer konnte keine komunikation aufbauen... habe dann einfach mal das kabel vom abs stg angeguckt und siehe da? der saß einfach locker so halb drinne |
Autor: karizma325i Datum: 27.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Vielleicht wurde auch nur die Glühbirne der ABS vom Tacho raus genommen. |
Autor: Amstaff-BMW Datum: 27.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Birne leuchtet wieder, war zwar drine aber halb raus gedreht, wie gesagt ist alles in ordnung stecker, kabel... Jetzt leuchtet sie wenigsten wieder permanent,....hoffe , dass diagnoselesegerät jetzt was auslesen kann. und wenn nicht bin ich echt ohne plan, weil das gerät sagt ja wenn mans anschließt was für ein auto das ist und so weiter also ist der stecker für das diagnosegerät auch in ordnung..... |
Autor: b-mw-323 Datum: 28.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- soltle das gerät nicht zugreifen können auf den fehlerspeicher des abs gerätes ruhig mehrmals probieren, das war bei mir nämlich der fall gewesen, auch mal fehlerspeicher löschen und wieder auslesen wenn die lampe wieder leuchtet. ich tippe mal stark auf abs sensor, war bei mir auch so, wenn du pech hast abs steuergerät. aber der typ der den speicher ausliest soll erst mal eine weile probieren, wie gesagt bei mir woltlge es auch erst nicht. das die lampe halb rausgedreht war ist dann doch arglistige täuschung in meinen augen, es wird offenbar ein mangel verschwiegen, besser gesagt die reperatur eines mangels |
Autor: Heckpropeller Datum: 28.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Nein, ist es aus folgendem Grund nicht. Zitat: Der Verkäufer hat alles wichtige gesagt. Der Verkäufer hat es doch eindeutig erwähnt. LAMPE ABGESCHALTET Sorry, aber da kann es doch gar keine Diskussionen über Arglist, Betrug oder ähnliches geben. Der TE soll den Mangel reparieren lassen und gut. Wird immer mehr zur Gewohnheit Verkäufer an den Pranger zu stellen und irgendwelche rechtlichen Schritte vornehmen zu wollen. Meist liegt der Fehler bei den Käufern selbst. Gleiches ist zu finden im "ebay leasing" thread. Hier überlegt der TE ob es nicht sogar gänzlich verboten ist leasinggeschäfte bei ebay abzuwickeln. Er ist dabei das ganze System in Frage zu stellen und sämtliche AGBs neu zu erfinden. Das er zu 100% an der Sache Schuld war, gesteht er natürlich nicht ein. Da wird lieber gemunkelt das der Verkäufer Vorsatz begeht oder nicht der Artikel in die falsche Kategorie stellt. Wenn man die Autktionsbeschreibung jedoch aufmerksam liest, sollte einem auffalllen das alles wesentliche mehr als genug genannt wurde. Es wurde sogar auf die Personen hingewiesen, die nicht mitbieten sollten. Was soll er noch machen?? Hier ist gleiches, er sagt die Lampe wurde abgeschaltet. Und so war es auch. Wo ist denn dann bitte sein vorsätzlicher Betrug oder sonstiges. Leute, Leute, Leute... Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: Amstaff-BMW Datum: 28.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das die Lampe ganz ausgeschaltet wurde hat er erst erwähnt nach dem kauf, vor dem kauf hieß es es ist alles wieder in ordnung. Sag mal liest ihr nicht richtig. Das ich jedes mal das selbe schreiben muss. Es war abgemacht das, der verkäufer das ABS in ordnung bringt und erst dann der Kauf erfolgen soll. Ich bin doch nicht doof und kaufe ein auto was offensichtlich ABS störung hat. Der verkäufer hat es auch vor den zeugen gesagt das er das abs reparieren lässt, desswegen den kauf auch um ein tag verschoben. Am nächsten tag Leuchtete die leuchte nicht mehr und desswegen kaufabwicklung, nachdem viel mir ein das Abs auch kurz aufleuchten sollte. Also fazit ist Betrugsverkauf, Auch im vertrag sind keine Mangel angegeben. Das Fahrzeug wurde also als "Mangelfrei" verkauft, da es aber nicht der fall ist meine frage mit den rechtlichen schritte. Ich kennne einen Fall vom freundeskreis wo der verkäufer das auto auch noch nach 2 jahren zurücknehmen musste da nicht angegebenen mängel gesagt wurden, er zusätzlich auch noch alle Rereraturkosten zahlen konnte wo rechnungen noch von vorhanden waren. (auch Privatkauf) Danke für Ihr Interesse |
Autor: kwadde Datum: 28.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: naja die aussage Lampe abgeschaltet an sich ist doch schon ein täuschungsversuch. Das hat nix mit ner reperatur zu tun, sondern ist, wenn man so will, ein weiterer mangel. Wenn er gesagt hätte, ABS geht nicht, lampe rausgedreht, damit man zum tüv fahren kann oder sowas...aber zu sagen beim boschservice wäre das passiert, ist ja die frechheit vorm herrn. und wenn aussage gegen aussage steht, kann man sich ja aufs schriftliche beziehen und da ist weder der defekt, noch der pfusch dokumentiert türlich liegt eine gewisse schuld beim käufer, dass er bei der aussage nicht hellhörig wird |
Autor: Heckpropeller Datum: 28.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ TE: Dann geh mal fein zum Anwalt und melde den "Betrugsverkauf". Ich hoffe du hast keine Rechtsschutz hast, nicht das du einer der vielen Verursacher für die häufigen Prämienerhöhung wirst. Wenn dein Kumpel so viel Glück hatte, dann hast du bestimmt auch so viel Glück. Ist ja ein klarer Fall von Betrug. =) Wenn du mit deinen Mutmaßungen nicht aufpasst und ständig das Wort "Betrug" benutzt, dann brauchst du dich nicht wundern wenn der Verkäufer eine Strafanzeige wegen Verleumdung stellt. Wenn du mir das in dem Zusammenhang unterstellen würdest, hätte ich das schon längst, ohne wenn und aber, getan. Und wenn du deinen Text (1. Beitrag) mal durchliest, kannst du wahrscheinlich verstehen warum hier einige nicht richtig lesen. Weil nur der, der richtig schreibt wird auch richtig gelesen. Danke für dein Intersse! PS:Kannst dein Kumpel ja als Anwalt nehmen, der steht dir zu Rechtsfragen bestimmt gern zur Verfügung und überzeugt die jeweilige Instanz. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: värzisch Datum: 28.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also, ich glaub mal das hier einige (Verkäufer) munter hier ihren Schrott ablassen! Wen ich der Käufer wäre würde ich dem Verkäufer die ei.... Abreissen und mal kräftig in den allerwertesten tretten. Für mich war das arglistige täuschung und sonst nix. Der Verkäufer wusste von dem Mangel und hat die Birne rausgedreht , nur weil er zu faul (Blöd) ist den Fehler abzustellen .man man , da geht mir der Puls hoch leute! Das ist doch voll verarscht und sonst nix ..also ab zum Anwald wen er nicht mit sich reden lässt!! Mfg... |
Autor: Heckpropeller Datum: 28.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Befasse dich mit Gesetzen und lies bitte, bitte nach was arglistige Täuschung ist. Und wenn du ihm die Eier abreißen würdest, hättest du wieder ein Problem. Das ist der Lebenzyklus. Er hat nichts verschwiegen und auch nichts vorgetäuscht. Aber bleibt mal bei eurer Meinung. Ich gönne euch das vermeintliche Wissen und erkenne die Meinung ebenfalls an. Schließlich ist es ja blöd wenn man in einem Forum nicht das zu hören kriegt was man will. Ebenfalls sind alle User hier, wie der Kumpel des TE, Juristen und kennen sich im Recht aus. In welchen Gesetzen was steht ist ja erstmal zweitrangig. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: Amstaff-BMW Datum: 28.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- § 444 Haftungsausschluss Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. |
Autor: Heckpropeller Datum: 28.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Lol, hast du jetzt im BGB nachgekramt? Dann blätter mal eine Seite vor zum §442. Du hast 0 KOMMA 0 Chance, wenn er sich Rechtsbeihilfe holt. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: värzisch Datum: 28.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Heckpropeller, Du bist ein Schwätzer!!!! |
Autor: Amstaff-BMW Datum: 28.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- § 442 Kenntnis des Käufers (1) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. (2) Ein im Grundbuch eingetragenes Recht hat der Verkäufer zu beseitigen, auch wenn es der Käufer kennt. Da sind wir ja wieder bei meinem,...von dem mangel habe ich erst nach dem kauf erfahren nachdem ich ihn angerufen habe und ihn gefragt habe warum die leuchte gar nicht mehr leuchtet. Später habe ich rumgeschraubt und gesehen, dass die birne halb raus gedreht war. Dann hat er mir erst gesagt das er zum bosch war und die das gemacht haben sollen. Vorher hieß es, es sei wieder alles in ordnung desswegen habe ich das auto auch gekauft. Leider viels mir erst stunden später ein, dass die birne kurz aufleuchte müsste, desswegen habe ich angefangen zu schrauben um den fehler zu suchen. |
Autor: Heckpropeller Datum: 28.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ värzisch: Weil ich argumentier und nicht nur pöbel und Unwissen vertreibe? Tut mir leid, ich arbeite desöfteren mit Gesetzen im Handel und du mit Metall. Das unterscheidet uns. @ Amstaff: Der Verkäufer hat es im Nachhinein erst erklärt? Okay, dann war es für mich bisher nicht herauszulesen. Dann dürftest du doch Glück haben. Es ist und bleibt aber trotzdem schwierig. Hast du jetzt Forderungen an den Verkäufer gesellt?Wenn ja,was hat der Verkäufer denn dazu gesagt? Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: värzisch Datum: 28.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Heckpropeller, Du kannst angeblich gut mit Gesetzen, nur das was der te geschrieben hat kannst Du nicht so richtig folgen oder wie, hättest Du genau gelesen dann wüsstest Du um was es geht. aber wenn schon immer alles Wissen wollen , dann auch richtig zwischen den Zeilen Lesen , oder warum gibste uns jetzt Recht? naja egal.....trotzdem bin ich der Meinung das er auf Gerichtlichem Weg gute Chancen hat...fertig ..MFG... |
Autor: Heckpropeller Datum: 28.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Sorry, ich habe es nirgendwo herauslesen können. Auch nach dem dritten Mal. Ist doch geklärt. Kein Grund zur Aufregung. Wie gesagt: Trotzdem kein eindeutiger Fall. Ohne Rechtsschutz würde ich nichts mit einem Anwalt unternehmen. Maximal ne Anzeige. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: Amstaff-BMW Datum: 28.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich habe ihn gestern mit unterdrückter nr. angerufen und siehe da, er geht ran .Sonst keine reaktion auf meine anrufe oder sms. Habe ihn gesagt das er das auto zurücknehmen soll, oder die entstehende reperaturkosten zahlen soll (natürlich als auftraggeber bei X werkstatt). seine Antwort gekauft ist gekauft, ich wusste ja vorher nicht das, dass abs ncht funktioniert. Er merkt noch nicht mal das er sich selber wiederspricht und vergisst glaube ich die zeugen die ich dabei hatte wo er gesagt hat, dass er sich um die reperatur des abs kümmert. ich mein ich bin realistisch und sehe das so: Im kaufvertrag ist kein Mangel eingetragen also sozusagen hat er mir das auto mangelfrei übergeben, was allerdings nicht der fall ist da eine täuschung vorliegt die ich leider vorher sehen musste. Er hat das vor zeugen gesagt das er das abs repariert und zum letzt die paragraphen 442,444. |
Autor: Heckpropeller Datum: 28.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn Rechtsschutz: zum Anwalt ohne RS:eher nicht wenn bei ADAC: Telefonberatung ansonsten: Anzeige Alles andere komt teurer als die Reperatur selbst und geht eventuell zu deinen Lasten. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: Amstaff-BMW Datum: 28.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ok das war schon hilfreich. Danke Hat denn jemand ne ahnung wie teuer die reperatur sein könnte? Angenommen Sensor oder 2 müssen getauscht werden? Kann ich das i-wie selber prüfen oder sehen? von den sensoren hab ich echt keine ahnung ich weiß noch nicht mal wo diese zu finden sind, nur das princip ist mir soweit bekannt. |
Autor: värzisch Datum: 28.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Rad abschrauben , dan siehst Du ein schwarzes Kabel mit nem grauen Stecker . gibt mal bei Ebay e36 Radsensor vorne ein , dann siehste wie der aussieht. am besten wechselst du gleich beide , kosten um die 25 euro bei Ebay. Hab bei mir auch gleich beide gewechselt, DAS KANN MAN SELBST WECHSELN , ne stunde Arbeit mit Räder ab und dran schrauben..Mfg |
Autor: värzisch Datum: 28.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Natürlich Abs Sensor, sorry |
Autor: bmwe30cabrio Datum: 29.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- du kannst ja zum anwalt gehen aber ich denke nicht das du erfolg haben wirst!! da es um privatkauf geht!! wenn du das fahrzeug vom händler gekauft hättest wäre das wieder eine andere sache! mfg /// E30 POWER /// oo-00-oo |
Autor: syrus34 Datum: 29.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo wenn du nen guten anwalt hast kannst es probieren mit nem anschreiben wichtig ist was im kaufvertrag steht :gekauft wie gesehen und technischer zustand (bastlerfahrzeug(kein abs -algemeine betriebserlaubnis bremse erloschen? ) solten diese aüsserungen enthalten sein solltest die geschichte als lehrgeld verbuchen und wichtig ist noch kosten nutzen frage: kaufpreis zu reperatur preis vieleicht kannst ja für kleines geld reparien denn so ein verfahren dauert und kostet ne menge geld und nerven |
Autor: freakman88 Datum: 15.06.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- hey User, grundsätzlich gibt es beim Kauf bezüglich der Gewährleistung einen wesentlichen Unterschied beim Privatkauf zum Händlerkauf. Der private Verkäufer kann durch eine vertragliche Einigung seine Pflichten für Fehler am Auto einstehen zu müssen, völlig ausschalten. Folglich sollte überlegt werden mit welchen Konditionen der Vertrag tatsächlich geschlossen wurde. Nur wenn die Pflichten nicht völlig ausgeschaltet wurden, könnte immerhin auch nach bis zu einem Jahr nach dem Kauf ein Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag bestehen. Gruß freakman88 |
Autor: cabriofreek Datum: 20.06.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- hallo, .... na. problem mittlerweile geklärt ... ? wenn ich das richtig verstanden habe, dann hast du unter (neutralen) zeugen VOR DEM KAUF mit dem verkäufer vereinbart, daß das problem mit dem dauer- haften leuchten der ABS-Kontroll Lampe vor dem kauf vom verkäufer ! behoben wird, da der wagen - laut kaufvertrag ! - mängelfrei ! übergeben wird ... dann ist schon das (halbe)herausdrehen der ABS kontroll-lampe ein versuchter betrug ! (hallo heckpropeller), das su sicherlich im beisein von anderen fest- stellen musstest ... der verkäufer kann dir sicherlich die bosch/werkstatt be- nennen, bei der er den FS auslesen lassen hatte ... wenn nicht (was ich glaube), dann wäre auch hier eine täuschung (versuchter betrug) seitens des verkäufers gegeben ! ... mein tipp ... wenn du den fs auslesen kannst (kosten), wird entweder ein rad- sensor oder aber das abs-steuergerät defekt sein ... und einen kostenvoran- schlag über die reparatur machen lassen und diesen betrag vom verkäufer als kaufpreisminderung einfordern ... falls er diesem vorschlag nicht zustimmen soll- te, dann hinweis auf eine anzeige wegen arglistiger TÄUSCHUNG resp. versuch- ten betruges - die bei vorhandenen zeugen auch aussicht auf erfolg hat und nur wenig kostet ... im übrigen gibt es eine ganz simple methode jemanden vor den kadi zu ziehen (aber nur dann, wenn man im recht ist !) - einen mahnbescheid erlassen in höhe der reperarturkosten ... das kostet bei bspw. 150 € nur sowas um die 25 € an gerichtskosten ... und wenn der andere widerspricht, wird es für ihn teuer, falls er am ende verlieren sollte ... ich habe in den letzten 3 jahren 2 verfahren gegen autohändler angestrengt .... und gewonnen - und dies in nicht unerheblichen umfang (1.700€) - auch ein privatverkauf unterliegt dem grundatz "treu und glauben" - good lack www.verdeck-doc-e36.de professionelle verdeckreparatur und justage raum stuttgart/bawü |
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