- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<
Beitrag von: freakin park Date: 26.03.2010 Thema: Freundin (angeblich) bei Rot über die Ampel ---------------------------------------------------------- Eine kurze Frage: Meine Freundin hat gestern ein Schreiben von der Bußgeldstelle bekommen, dass sie von einem Streifenwagen beobachtet wurde angeblich bei Rot über die Ampel gefahren zu sein. In dem Streifenwagen saßen 2 Beamte. Meine Freundin behauptet aber steif und fest, dass bei eintreten der Gelbphase nur etwa 10 Meter Abstand bis zur Haltelinie war, bei einer Geschwindigkeit von etwa 50kmh. Somit kann es laut ihrer Aussage gar nicht Rot gewesen sein beim Überfahren der Kreuzung. Andere Sache: Müssen die Beamten nicht beweisen, dass sie bei Rot gefahren sein soll? Sie wurde weder angehalten, noch wurden Fotos gemacht. Ich bin der Meinung, da könnte man genauso gut ja tagtäglich Briefe an Hunderte Haushalte verteilen. Die Sache ist daher so prekär, da sie noch in der Probezeit ist. Was nun tun? Hinnehmen oder Anfechten? Wenn es keinen Sinn hat dagegen vor zu gehen, wie wird die Strafe aussehen? Fahrverbot? Nachschulung? Wie viel Punkte? Bitte nur konstruktive Antworten. Ich brauche jetzt keine Dummschwätzer ala "Vorher überlegen" oder " Soll sie doch Laufen und bezahlen". Stummelheck und Stolz drauf.... Ich muss nichts kompensieren :-p |
Autor: DaFlow_BMW Datum: 26.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Beim Überfahren einer roten Ampel kommt es ja auch darauf an, wie lange schon rot war. Um das zu beweisen wird entweder ein Foto oder ein Video benötigt, wenn das nicht vorhanden ist, sollte sie jeder Anwalt aus der Nummer rausboxen können. Alles andere würde mich schwer wundern! Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, außer durch noch mehr Hubraum! |
Autor: fullmode jr. Datum: 26.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich würde es anfechten! Wie es jetzt genau mit dem Beweiß ist weiß ich nicht. Denke aber das die ohne Beweiß nicht durch kommen. Wegen der Strafe: 1 Punkt weil sie über Rot ist und dann kommt noch eine Nachschulung dazu, kostet zwischen 250-400 € und die Probezeit wird auf 4 Jahre insgesamt verlängert. |
Autor: freakin park Datum: 26.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Sowas in der Art habe ich schon vermutet. Wie soll sie jetzt mit der Stellungnahme umgehen? Was z.B. soll sie nieder Schreiben, damit sie sich nicht unnötig selbst belastet? Bearbeitet von: freakin park am 26.03.2010 um 08:10:34 Stummelheck und Stolz drauf.... Ich muss nichts kompensieren :-p |
Autor: chris521 Datum: 26.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- anfechten bei der polizei ist immer sehr schwer (hatte ich auch schon 2 mal ohne erfolg) und wenn sich der preis dann verdoppelt nachn anfechten bezahlst du lieber schnell wenn man sieht was für gebühren drauf gehen. wichtig ist wann sie die ampel überfahren haben soll <1 sekunden oder >1 sekunde, wenn es unter 1 sekunde gewesen sein würd ich einfach bezahlen und gut sein lassen weil in dem bereich gibt es keine punkte und auch kein fahrverbot-somit auch keine nachschulung. falls nach einer sekunde würd ich es es mir auf jedenfall überlegen, da dann ernsthafte konsequensen für deine freundin auftreten könnten, nachschulung, verlängerte probezeit, fahrverbot. |
Autor: fullmode jr. Datum: 26.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ist sie die Halterin des Fahrzeugs? Falls nein dann würde ich erstmal als Halter sagen das war ich nicht. Und sagen ich will nen Beweiß sehen und bissl raus zögern. Dann müssen die erst rausfinden wer das sein könnte. Sprich die Polizei kommt zu deiner Freundin oder sie muss zur Polizeiwache. Würde erstmal den Rechtsanwalt anrufen! Hab noch was im Netz gefunden: bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot mit Gefährdung 320,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot mit Sachbeschädigung 360,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot |
Autor: fullmode jr. Datum: 26.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: In der Probezeit gibt es sobald man 1 PUNKT kassiert schon eine Nachschulung! |
Autor: freakin park Datum: 26.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das ist das Problem. Das kann man nicht eindeutig sagen! Ich würde sagen, wenn es wirklich erst Gelb geworden war, dann war es sehr knapp: sprich unter einer Sekunde. Dagegen weiß ich aber nicht was die Herrn dagegen sagen? Ich meine, die werden ja wohl kaum mit der Stoppuhr da gesessen haben im öffentlichen Stadtverkehr. War ja keine Zivile wo ein Video etc. mit läuft. Edit: Ja, sie ist Halterin des Fahrzeuges. Bearbeitet von: freakin park am 26.03.2010 um 08:17:10 Stummelheck und Stolz drauf.... Ich muss nichts kompensieren :-p |
Autor: Boa Datum: 26.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- woher wollen die wissen wer denn gefahren ist? Wer später bremst...ist länger schnell...und früher da! www.du-sollst-skinheads-nicht-mit-nazis-verwechseln.de --1312-- |
Autor: Dadio Datum: 26.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Genau das, was du oben schon geschrieben hast, daß die Ampel ein paar Meter vor deiner Freundin auf gelb geschaltet hat. |
Autor: BMW Onkel Datum: 26.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- das is nich ganz leicht.. hmm den beweis haben sie ja, da der "beifahrer" es ja auch gesehen hat.. Aber das mit der Nachschulung sollte nach einer Roten ampel nicht durchkommen! Soweit ich mir das in der FS gemerkt hab war das bei Rotlichtverstoß so... unter einer Sek. Busgeld (50 Euro) über einer Sek. Busgeld + Fahrverbot (bin mir nicht ganz sicher wie lange ) So´n 3 er im Bett is schon Geil.. aber mein 3 er Is Geiler ! :P |
Autor: fullmode jr. Datum: 26.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die müssten deine Freundin eigentlich gleich rausziehen. Wenn man z.B. jetzt im Ort 80 km/h fahren würde und die Polizei darauf hin rauszieht sie aber keinen Beweiß haben. Sprich Radarpistole oder Blitzer können sie einem auch nichts machen. Kumpel von mir ist an der Ampel bissl schneller weg gestartet und sein Auto ist ziemlich laut -> VR6! Naja...nach so paar hundert meter hat uns dann die Polizei aufgehalten in Zivil und hat so gemeint ja wir sind zu schnell gefahren blabla... Mein Kumpel hat nur so gemeint hä? Zu schnell? Wir sind 50 km/h gefahren. Polizei behauptete aber wieder das wir viel schneller waren. Dann hat mein kumpel gesagt wir wollen erst nen Video Beweiß sehen sonst glaub ich ihnen gar nichts! ende vom Lied?? Sie sind dann wieder weiter gefahren und wir haben nichts bekommen. |
Autor: fullmode jr. Datum: 26.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich bin mir ziemlich sicher das sobald man in der Probezeit 1 Punkt kassiert eine Nachschulung fällig ist. Da ist egal ob man zu schnell unterwegs ist, über Rot fährt oder im Absoluten Halteverbot steht. Der Beweiß: A-Verstöße sind: Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot. Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft: Beim ersten Mal verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre. Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet. Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden. Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten. Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer. Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter. Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können. Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht. Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro. Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden. Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge. Bearbeitet von: fullmode jr. am 26.03.2010 um 08:30:20 |
Autor: daspertl Datum: 26.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Erstmal: Sie ist nicht gefahren. Da sie nicht angehalten wurde, weiß auch keiner, wer gefahren ist. Dann: Irgendwer saß noch mit im Auto, am besten 2-3 Personen und alle müssen aussagen, dass es nicht Rot war. Polizisten sind nur Menschen und können sich auch mal irren. Könnte klappen...aber ohne Gewähr. PS: Ich wurde mal angehalten, weil ich angeblich telefoniert hätte. Ich habe nicht telefoniert und konnte das leider nicht beweisen, da man bei seinem Mobilfunkanbieter nur einen Auszug der eigenen Anrufe bekommen kann - aber nicht der eingegangenen Anrufe! Es werden zwar alle eingehenden und ausgehenden Anrufe protokolliert, dennoch kann man als Privatperson diese nicht anfordern. Ergo: Ich durfte auch zahlen, da zwei Beamte aussagten, ich hätte telefoniert. Scheint eine neue Masche in Deutschland zu sein. Einfach was behaupten, wenn die beschuldigte Person allein im Auto sitzt. Einfacher geht es ja auch kaum. Also ebenso dreist zurücklügen! |
Autor: freakin park Datum: 26.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der einzige Beweis ist ja der Beifahrer, sprich: der andere Kollege! Angehalten wurde sie wie gesagt nicht. Wenn ein Videobeweis vorliegen würde, denke ich würde sie den einsehen können. Aber mal ehrlich, fährt die Streife die ganze Zeit auf Videoaufzeichnung ind er Hoffnung, das man einen dummen raus ziehen kann? Im Stadtverkehr warten die doch nicht extra auf einen Gelb-Sünder!!! Stummelheck und Stolz drauf.... Ich muss nichts kompensieren :-p |
Autor: Asko Datum: 26.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Nein, aber die könnten auch SOFORT rausziehen ! Aber das geht ja auch ganz schlecht, wenn man gerade Eis isst, Kaffe trinkt oder Zeitung liest :D also schickt man das einfach nach .. erspart man sich auch das lässtige Aussteigen aus dem Autoo .. |
Autor: BMW Onkel Datum: 26.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du brauchst dich nur mal an die Ampek zu stellen und zu schauen ob alle brav anhalten wenn die ampel von grün auf gelb springt ... ich wage es zu behaupten das die blauen typen auch nicht immer beim letzten stückchen noch anhalten ... wenn ein brief kommt, sag denen du bzw sie hatte einen verkehrsteilnehmer ganz knapp hinter dir, dann könnten sie euch rein theoretisch nix ;) Stellt euch ma vor 500 unfälle pro tag nur weil ALLE verkehrsteilnehmer im letzten meter voll auf die eisen gehen nur weils "Gelb" geworden is ... So´n 3 er im Bett is schon Geil.. aber mein 3 er Is Geiler ! :P |
Autor: orhan1990 Datum: 26.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- die müssen die Tat beweisen oder während sie über rot gefahren ist müssen die Politzisten sie anhalten. ich wurde angehalten und hab ein monat fahrverbot bekommen und 480 euro strafe zahlen und hab 4 punkte bekommen war auch in der Probezeit. Musste eine nachschulung machen. aber als siie mich angehalten haben, haben sie mir einen Bogen unterschrieben lassen dass ich die Tat zugebe noch in diesem abend...also ich denk nicht das sie da was machen können die Beamten haben erstens nicht gesehen das deine Freundin hinterm steuer saß und sie wurde aber auch nicht angehalten von daher hät ich einen Klage eingereicht. Das geht doch garnicht das sie einfach sagen das sie beobachtet haben das deine freundin über rot gefahren ist dürfen sie garnicht. |
Autor: Bruderchorge Datum: 26.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hatte sowas auch neulich, es wird unterschieden vor Gericht, ob die Streife extra Rotlichtverstöße geahndet hat oder ob die es nur zufällig gesehen haben wollen. Und dabei spielt die Zeit keine Rolle, dass können die ja nicht sehen, aber Punkt gibt es trotzdem. Wenn Sie deine Freundin nicht angehalten haben, einfach nen anderen Fahrer angeben, der bereit wäre den Punkt aufzunehmen, das Bußgeld kann Sie ja zahlen, nicht mit diesem Quatsch mit 3 fingierten Zeugen kommen, das merkt jeder Richter sofort und nimmt die Geschichte auseinander. Einfach stur behaupten Sie wäre nicht gefahren. Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter. |
Autor: Taze Datum: 26.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, ich wurde auch mal in der Probezeit gesehen von zwei Beamten wie ich angeblich ne rote Ampel überfahren hätte...sie sind mir gefolgt und haben mich rausgezogen. Ich konnte sie auf eine Gelblichtfahrt runterhandeln (10€), aber wahrscheinlich nur weil mein Beifahrer genauso sofort ausgesagt, dass es gelb war. Bei Geschwindigkeiten kann ein Beamter zum Glück nicht einfach durch Abschätzen Strafen vefrdonnern (ist ja in manch anderen Ländern auch anders). Ampelverstöße jedoch schon... ich würd sagen, dass sie nicht weiß wie sie zu der Behauptung kommen, denn sie war zu dieser Zeit woanders...jemand anderes ist gefahren, wer weiß sie auch nicht...ergo Fahrtenbuch im schlimmsten Fall. Sieh es von der positiven Seite, hätten sie sie angehalten, wäre sie chancenlos. Gruß |
Autor: Fogg Datum: 26.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Geschichten Erfinden ist ganz schlecht, das ist sehr schnell durchschaubar! Entweder alles abstreiten oder zugeben. mehr möglichkeiten sehe ich nicht. (die das ein andere die Strafe aus sich nimmt geht mir nicht in den Kopf) Ich hoffe aber das es bald bei uns so wird das wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann der Halter die Strafe bekommt. Dann hat das mal endlich ein Ende mit dem rumgeheule und dem "ich weiß nicht wer gefahren ist" ...don´t care about tomorrow! |
Autor: fullmode jr. Datum: 26.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ein Fahrtenbuch ist auch nicht schlimm! Da das Fahrtenbuch für das Auto ausgestellt wird. Sprich Auto neu anmelden mit einem anderen Kennzeichen und das Fahrtenbuch kann beiseite gelegt werden, da dieses für das Kennzeichen gilt. -> War ein Tipp von meiner Fahrschule ;) |
Autor: mb100 Datum: 26.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wenn das die Alternative ist, dann führ ich lieber Fahrtenbuch. Bzw. muss ich es eh machen, wenn ich mit den Fahrzeugen meiner Mutter unterwegs bin (=> geschäftliche Nutzung). Und ich finds gar net soooo wild. @Topic: Widerspruch, nach Möglichkeit mit nem Anwalt. Wenn ne Rechtsschutzversicherung besteht, dann unbedingt zum Anwalt. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: MTnippon Datum: 26.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Solche Diskussionen kommen immer dann auf wenn ein wenig mehr dran hängt und man daher seinen Verstoß einfach nicht zugeben will. Da wird diskutiert und palabert und mit einem Anwalt gedroht...lol als ob das einen Beamten einschüchtern würde. (im Gegenteil der Anwalt freut sich dass er einen "§$"!$" gefunden hat der ihm sein Haus/ Boot/ Finka/ Urlaub..whatever.. finanziert. Wenn man Mist gebaut hat dann muss man dafür auch gerade stehen. Und zum Anliegen des TE: Wozu denn ein Video oder Foto? Zwecks Beweisführung? Da saßen doch zwei Beamten im Fahrzeug. If it looks good, you'll see it; If it sounds good, you'll hear it, if it's marketed good, you'll buy it; but...if it's real, you'll feel it. |
Autor: mb100 Datum: 27.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Klar. Anwälte wollen schließlich auch leben. Und ich bin sicherlich der Letzte, der hier Leute abhält, sich juristischen Rat einzuholen. Nicht nur, weil es das gute Recht eines jeden Bürgers ist, sondern auch, weil ich sicher nicht an dem Ast rumsäge, auf dem ich auch mal sitzen will. Und vor allem: wenns scho ne Rechtsschutz gibt und die derartige Sachen abdeckt: warum nicht mal beim Anwalt vorbeischauen und nachfragen, wie die Erfolgsaussichten aussehen? Wofür schmeiß ich regelmäßig der Versicherung nen Haufen Geld in den Rachen? Abgesehen davon: Fehler einsehen und dafür gerade stehen is ja schön und gut - nur manchmal hängt halt a bisserl mehr dran als "nur" Lehrgeld. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: ZerOne Datum: 27.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- ganz einfach. Sag einfach das nea Freundin von dir aus den Staaten mit deinem Auto fuhr. Punkt aus Vorbei... Dann hörst du mit Sicherheit nie wieder was von denen. Wo kommen wir denn dahin wenn jeder Bulle meint etwas so gesehen zu haben.... Was Handy telefonate angeht wenn ein Bulle etwas leuchtendes in Ohr nähe sieht was in der hand gehalten wird, kann er das als Handy Telefonat werten... SUCHE LED RÜCKLEUCHTEN *DEFEKT* in WEISS !!!!!!!!!!!!!!! |
Autor: aNka Datum: 27.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Blöd nur, dass es tausend andere Möglichkeiten gibt, was der gute Polizist denn da gesehen haben will. Gab da schon die Fälle mit glitzernden Ohrringen, Spiegelungen, am Ohr kratzen etc. Dass da dann behauptet wird, man hat mit dem Handy telefoniert ist schon ganz schön dreist. Nur weil sie ihre Sternchen auf der Schulter haben -oder haben wollen- müssen sie sich nicht Sachen einbilden, die nicht so gewesen sind und den Leuten damit aufn Zwirn gehen. In diesem Sinne: auf jeden Fall Anwalt einschalten, vor allem wenn du eh ne Rechtschutz hast. Sollen sie die Leute bestrafen, die wirklich was getan haben und was auch wirklich bewiesen werden kann, aber nicht immer diese "ah, der sitzt allein im Auto also hat er ... ". Hört man ja leider oft genug. Und die, die hier dagegen reden von wegen Schuld eingestehen usw: in derselben Situation würdet ihr genauso reagieren, wenn ihr 100pro wüsstet, dass euch Unrecht getan wird. Also versetzt euch eher mal in die Lage anstatt hier den Moralapostel zu spielen. LG |
Autor: Taze Datum: 27.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Na aber ehrlich mal... Zitat: Wenn man bei Gelb fährt, hat man kein Mist gebaut in diesem Ausmaß. Wie gesagt, war in der gleichen Lage und bei mir war es 1000%ig gelb...zum Glück wurde ich ja angehalten und konnte mit denen reden, sodass nur ne Gelblichtfahrt herauskommt. Aber eine Bagatelle wie eine Gelblichtfahrt (zum Verständnis: Eine Fahrt über die Ampel bei gelb, inder man aber die Möglichkeit hatte anzuhalten) ist kein Grund jemanden so zur Kasse zu bitten. Wir wissen natürlich nicht, ob es wirklich gelb war, aber wenn man als Betroffener für etwas beschuldigt wurde mit entsprechenden Konsequenzen, ist es nur menschlich sich mit allen was einem zur Verfügung steht dagegen zu wehren. Mal eine andere Situation: Ein sehr guter Freund von mir war auf einem Junggesellenabschied und ist gut angeheitert um 5Uhr morgens nach hause gekommen. Zwei Tage später standen zwei Beamte vor seiner Tür und übergaben ihm ein Brief...Anklage von der Staatsanwaltschaft. Er hätte am besagten Abend sich einer Routinekontrolle wiedersetzt und die zwei Kontrollbeamten körperlich angegriffen (beide leicht verletzt) und ist dann geflüchtet. Er war zur Aussage und die Beamten erkannten ihn dort wieder. Er hat sich einen Anwalt genommen und sich gegen die Vorwürfe gewehrt, ging fast ein Jahr die Geschichte und die Anwaltskosten musste er vorausstrecken. Das Ende vom Lied: Mit Hilfe eines Polizisten in der Familie konnte ER herausfinden, dass der Brief an die falsche Adresse ging, da zufällig zwei Aufgänge weiter jemand mit gleichen Namen wohnt und der der Täter war. |
Autor: Felix91 Datum: 27.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Will ja nichts jetzt gegen deine Freundin sagen, aber in der Regel kommt son Bescheid von der Polizei erst 2-4 Wochen nach der Tat. Wenn ich eine Rote Ampel überfahre ausversehen weiß ich doch nicht nach 2-4 Wochen mehr wo und wann ich welche Ampel überfahren habe weil ich schreib mir das ja auch nicht auf das macht man halt im Unterbewussstein. Gas geben oder halt Bremsen. Finde es dann auch noch komisch, dass sie noch weiß an welcher Ampel sie 50 kmh gefahren ist und wieviel Meter noch zur verfügung waren. Es passieren so viele Situationen im Straßenverkehr die das Gehirn war nimmt und ich glaube nicht das deine Freundin sich halt nach ein paar Wochen noch erinnert wo und wann sie bei Rot gefahren ist und dann noch an die Sekunden. Glaube die Polizei gewinnt in diesem Fall und dann gibs wohl eine Nachschulung. |
Autor: aNka Datum: 27.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Würd mal gerne wissen, wie man als 19jähriger schon soviel Erfahrung mit der Polizei sammeln konnte, dass man sagen kann, dass IN DER REGEL der Bescheid erst nach 2 - 4 Wochen zugestellt wird ;) Also ich weiß immer recht gut, wo ich mich nicht ganz astrein im Straßenverkehr verhalten habe...und ich unterstelle der Freundin vom TE jetzt auch einfach mal, dass sie ihm keinen Müll erzählt sondern das noch recht gut wusste. Aber das kommt bei dir vielleicht auch noch :) |
Autor: Superstrose Datum: 27.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zumal da von der Polizei sowieso nix kommt, sondern von der Bußgeldstelle. 5000 rpm - where diesel stops and real engines start to work! |
Autor: freakin park Datum: 27.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Kann aNka mit ihrem Post nur zustimmen. Ich kann mich sehr wohl an gewisse Situationen im Straßenverkehr erinnern. Z.B. wenn ein Blitzerfoto eintrudelt kann ich mich auch noch nach Wochen nach der Tat wieder in die Situation zurück versetzen und im Zweifel steht im Bußgeldbescheid das Datum, die Straße und, und, und wo man das z.B. auch mit einem vorhandenen Schichtplan abgleichen kann. Und wenn meine Freundin an diesem Tag, zu dieser Uhrzeit an der angegebenen Kreuzung vorbei kommt, dann wird das ganze wohl auf dem Weg von Arbeit in Richtung Heimat geschehen sein. Gedächtnisse sind kein Sieb und wenn man sich in aller Regel korrekt im Straßenverkehr verhält, wird man sich an 1-2 Situationen wie gesagt erinnern. Stummelheck und Stolz drauf.... Ich muss nichts kompensieren :-p |
Autor: Felix91 Datum: 28.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Naja wo ich geblitzt wurde, dass kann ich mir auch paar Wochen merken weil man ja dann i.d.r auf den Bescheid wartet. Aber manchmal bekommt man das ja auch garnicht so mit, wenn man über eine Rote Ampel fährt (also von gelb auf rot gesprungen). Zum Thema: Wie ein 19 jähriger soviel Erfahrung mit der Polizei sammeln konnte Wir leben im Jahr 2010..., da gibt es genug möglichkeiten sich über so etwas zu informieren oder auch bekannte & Freunde. Hatte bisher noch keine Probleme mit der Polizei, noch nicht mal nen Strafzettel wegen Falschparken. Einzig und allein 2x geblitzt wurden mitn Motorrad, aber das ist mir egal weil ich vorne kein Nummernschild habe. |
Autor: MTnippon Datum: 28.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Tja, da muss ich Felix zustimmen. Wie kann es sein, dass man sich erinnern kann, wenn etwas völlig rechtmäßig abgelaufen ist? Das würde ja heißen, dass es hier einige gibt, die sich jede Ampel, jede Phase dieser, der letzten paar Wochen gemerkt haben. Lächerlich..Gegenargumente sind hier sinnlos. Erst wenn etwas passiert ist was nicht so ganz, wenn überhaupt rechtskonform ist, behält man es im Gedächtnis. Also...diese ganze Heulerei hier. "Abgesehen davon: Fehler einsehen und dafür gerade stehen is ja schön und gut - nur manchmal hängt halt a bisserl mehr dran als "nur" Lehrgeld." Und was willst du damit sagen? Pech gehabt, was schert es die Grünen wenn der Betroffene in der Probezeit ist? Verteilen die etwa Almosen? Jeder ist doch in der Lage sich rechtskonform zu verhalten. Wenn es das nicht auf die Reihe bekommt dann brauch er nicht über die Konsequenzen zu heulen. Und selbst wenn es ein Fahranfänger ist.... Die ganzen Möchtegernrennfahrer beispielsweise - im Verkehr den Starken raushängen lassen und wenn sie ertappt werden rumheulen.... LOL Und die Beweisführung, das ist eine ganz andere Geschichte. mfg P.S. Ich sag's ja immer wieder, mit der Jugend von heute kannste nix anfangen. ;) If it looks good, you'll see it; If it sounds good, you'll hear it, if it's marketed good, you'll buy it; but...if it's real, you'll feel it. |
Autor: aNka Datum: 28.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Aha und weil sie sich jetzt daran erinnern kann ist sie überführt, ja? Also ich weiß z. B. noch, dass ich letzte Woche zweimal knapp bei gelb durchgefahren bin und könnte dir sogar auch noch sagen an welcher Ampel das war. Irgendwie artet der Thread grad ein wenig aus...aber da alle Fragen eigentlich geklärt wurden, könnte man an der Stelle doch schließen oder? Sonst geht das wieder ewig hin und her :) Guts Nächtle und viel Glück an die Freundin vom TE |
Autor: mb100 Datum: 28.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ganz einfach: spätestens wenn es an so Dinge wie "Existenzsicherung" geht (weil beispielsweise der Führerschein in Gefahr ist und man ohne Lappen den Job los ist), dann spricht doch absolut nix dagegen, die ganze Angelegenheit mal überprüfen zu lassen und zu gucken, ob bei der Messung alles korrekt gelaufen ist bzw. ob sich die Polizisten nicht verguckt haben bzw. ob sonst irgendwelche "prozessualen" Fehler gemacht wurden usw. Also Dinge, die dazu führen, dass der Bescheid unwirksam ist. Es geht nicht darum, bei den Grünen lieb Kind zu machen, um Gnade zu betteln und rumzuheulen, dass man sooooo arm dran ist... Bearbeitet von: mb100 am 28.03.2010 um 23:39:46 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: freakin park Datum: 29.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich bedanke mich auf jedenfall bei denen, die in der Lage sind, sich in gewisse Situationen rein zu versetzen und nicht alles gleich auf das übelste zu verteufeln. Leute die eben Verständnis aufbringen können..."Aber das ist halt unsere alte Generation, die über alles schimpfen und meckern". Alle anderen wie Mister "Oberschlaumeier- ich hau hier mal ordentlich auf die Kacke MTnippon", begebt euch am besten in ein Gedächtnisaufbauseminar, wenn ihr euch nichts merken könnt. Wenn man gewisse Menschen persönlich kennen würde, würde man auch wissen das es durchaus auch andere Verkehrsteilnehmer gibt, die nicht darauf aus sind mit ihrem 45PS Corsa einen M3 verpressen zu wollen. Verkehrsteilnehmer die sich immer korrekt verhalten aber trotzdem mal pech haben...UND AUCH DAFÜR GERADE STEHEN KÖNNEN UND AUCH WERDEN... Aber nun gut, soviel Text ist schon wieder reine Zeitverschwendung an den feinen Pinkel. Ach und übrigens, Ich zitiere mich selbst: Zitat: Kann dann wohl dicht hier, damit nicht noch mehr Hohleimer auf die Idee kommen, ihren geistigen Dünnschiss abzulassen. Ich akzeptiere natürlich auch eine Verwarnung. Das wars mir alle mal wert. Stummelheck und Stolz drauf.... Ich muss nichts kompensieren :-p |
Autor: ThaFreak Datum: 29.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Auf Wunsch des TE geschlossen. |
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile |