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Beitrag von: fab201 Date: 02.03.2010 Thema: Eintragung ja/nein ? ---------------------------------------------------------- Hallo zusammen, ich habe von einem Bekannten folgende Felge angeboten bekommen: BBS CH 007 (8½ J x 17 H2 ET 38) Die Radkombination ist folgende: vorne: 225/45/17 hinten: 235/45/17 Im BBS Gutachten im Internet ist lediglich die Kombination 225 vorne und hinten, 225 vorne, 245 hinten oder 235 vorne und hinten erwähnt. Die Felgen waren auf einem 325ci, E46 montiert, laut seiner Auskunft hat er die Felgen nie eintragen lassen. Dokumente gibts dazu leider nicht. Ich selber fahre einen 318i, E46 und frage mich: 1) Darf/kann ich damit einfach so fahren? 2) Was für Dokumente muss ich mitführen bzw. welche Dokumente benötige ich überhaupt? 3) Muss ich eine Eintragung vornehmen lassen vom TÜV oder sogar Nacharbeiten anstellen? Vielen Dank! |
Autor: E36-Freak Datum: 03.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Was für Reifengrössen sind im Fahrzeugschein eingetragen? Wenn die benötigten Grössen nach Abgleich mit dem Felgengutachten da bereits drin stehen, dann brauchst Du zumindestens die Reifengrösse nicht eintragen lassen. Unter www.tiremanager.de kannst Du nachsehen, welche Reifengrössen für Deinen Wagen zugelassen sind. Die Felgen (da Zubehör und nicht Original) musst Du eintragen lassen. Normalerweise brauchst Du dafür ein Gutachten - hast ja gesagt, das Du das entsprechende Gutachten im I-Net auf der Homepgage von BBS eingesehen hast. Das Gutachten benötigst Du für eine 19er Abnahme beim Tüv. evtl. ist auch eine 21er Abnahme, d.h. eine Einzelabnahme (ohne Gutachten) möglich Frag mal Deinen Tüv des Vertrauens, evtl. haben die von der Felge Unterlagen und sind in der Lage das zu realisieren. |
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