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Beitrag von: nicoDD Date: 02.03.2010 Thema: Hauptwohnung / Nebenwohnung Frage 8-) ---------------------------------------------------------- Hallo, ich habe folgendes "Problem": Ich habe einen Beruf aufgenommen in einer fremden Stadt. Bisher habe ich als Hauptwohnsitz bei meinen Eltern gewohnt. Die neue Arbeitsstelle ist 300km entfernt und daher habe ich hier eine kleine, wirklich kleine, Wohnung genommen, denn ich brauche nur was zum schlafen und pendele jedes Wochenende wegen Freundin und Familie nach Hause. Nun wollte ich die Wohnung hier als Nebenwohnung anmelden (ich verspreche mir davon steuerliche Vorteile beim Lohnsteuerjahresausgleich!? Fahrtkosten geltend machen, Kosten für die Wohnungssuche hier etc etc...). Nun hat man mir ein Zettelchen mitgegeben im Bürgeramt auf dem ich die Aufenthaltszeiten hier angeben soll um festzustellen, ob das hier Haupt- oder Nebenwohnung sei. Rein rechnerisch halte ich mich natürlich hier mehr auf, ich kenne hier aber keinen Menschen, bin unter der Woche arbeiten von früh bis spät und am Wochenende immer in der 300km entfernten Heimat. Achja, eine Zweitwohnistzsteuer wird hier auch erhoben, würde mich ca 200Euro im Jahr kosten. Könnt Ihr mir einen Tip geben, wie ich rein rechnerisch am besten mit der Anmeldung verfahre? Und wenn dies hier Nebenwohnung sein sollte, wie begründe ich das richtig? Danke für Eure Antworten vorab und sorry für diese Frage, aber ich stehe am Beginn meines Berufslebens und habe damit noch keine Erfahrungen und erhoffe mir hier ein paar Tips da Ihr vielleicht ähnliches durchgemacht habt?! |
Autor: plop Datum: 02.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- erwähn die wohung nirgends und sag du pendelst täglich... da bei dir kein familiärer zwang vorliegt, ist die fahrt am we nach hause offiziell ein reines privatvergnügen... Erdbeben abschalten, Sofort! Tsunami, Nein Danke! |
Autor: danha Datum: 02.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- So weit ich es verstehe geht es bei dem zweiten Wohnort nicht nach der Aufenthaltsdauer sondern nach der Tatsache wo dein Lebensmittelpunkt ist. Zum Beispiel: Freunde, Familie, Mitgliedschaft in den Vereinen usw.. Es wird jedoch je nach Standort und Beamten unterschiedlich ausgelegt und behandelt. Ich meine jedoch, daß es so was wie eine Richtlinie gibt wie solche Fällen zu handeln sind, die für die Beamten verpflichtend ist. PS. Ein Mitvertrag für die Wohngelegenhein an deinem Hauptwohnsitz ist natülich sehr Hilfreich. |
Autor: stargate Datum: 02.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wenn er eine Wohnung dort hat und dort auch lebt muss er sich anmelden. Das heißt Meldepflicht und ist im Meldegesetz nachzulesen. Wer eine Wohnung nicht anmeldet begeht eine Ordnungswidrigkeit. ;-) und KANN zur Anzeige gebracht werden. @threadersteller wenn du dich hauptsächlich dort aufhältst solltest auch an der Arbeitsstelle den Hauptwohnsitz anmelden. Zumal du beim Nebenwohnsitz dann auch noch Zweitwohnsitzsteuer scheinbar zahlen musst. Kann mir nicht vorstellen das man das steuerlich wieder rausholen kann. Im Endeffekt kannst du es aber schon so begründen das es gemacht wird wie du es möchtest. Automobiler Individualist |
Autor: Pug Datum: 02.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Nu mal los.... |
Autor: shgfa Datum: 02.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Gib an, dass Du am Freitag nach der Arbeit nach Hause fährst und Montag morgens wieder bei der Arbeit bist. Dann gibts Du noch an, dass Du jeden Mittwoch nach Hause fährst und Donnerstag morgens wieder zur Arbeit. Somit kommst Du drum herum Deinen Hauptwohnsitz zu wechseln. Haben wir bei der Bundeswehr auch immer so gemacht um da drum herum zu kommen. <HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück. |
Autor: nicoDD Datum: 02.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das klingt ja gut, da wäre ich an 4 von 7 Nächten in der Hauptwohnung. Logisch und nachzuvollziehen von meiner Seite aus. Will denn irgend jemand, irgendwann mal einen Mietvertrag für meine Hauptwohnung (Eltern) sehen? Wenn ich einen Lohnsteuerjahresausgleich mache??? Ich möchte ja meine "Pendelei" irgendwie gegenrechnen.... |
Autor: danha Datum: 02.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wie ich bereits gesagt habe: die Anzahl der Übernachtungen ist nicht von Bedeutung! Man muß dem Beamten an dieser Stelle klar machen, daß er die Richtlinien zu folgen hat, weile er nur ein ausführenden Organ ist, und nicht irgendwelche eigene Entscheidungen fällen soll. Hier ist noch mal ein Link zur Richtlinie (ich habe leider auf die Schnelle keine neure Information gefunden) Zitat: Ja, ein Mitvertrag zum Hauptwohnsitz ist erforderlich. |
Autor: theblade Datum: 02.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- dann mach einfach einen Mietvertrag mit deinen Eltern. Ist bei einigen gang und gäbe - gerade in bezug auf sozialleistungen ;) |
Autor: shgfa Datum: 02.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Nur mal zur Info, 90% der Mitarbeiter in der Verwaltung sind Angestellte und keine Beamte. Natürlich Bescheidet der Sachbearbeiter in diesem Fall etwas, er wird ja eine Entscheidung Treffen ob es sich um den Haupt- oder den Zweitwohnsitz handelt. Wenn er für den Threadersteller zum negativen entscheidet sollte unbedingt auf einen rechtmittelfähigen Bescheid bestanden werden. Wäre auch super wenn wir wüßten um welche Bundesländer es sich bei dem Haupt- und Zweitwohnsitz handelt. und noch etwas, genau wie jeder andere Angestellte- oder Arbeiter werden die meißten Sachbearbeiter nicht freundlicher wenn jemand ankommt und versucht denen zu erklären wie die ihre Arbeit zu machen haben. Die Sachbearbeiter kommen ja auch nicht zu euch auf die Arbeit und sagen euch wie ihr die Arbeit machen sollt. Einfach freundlich Nachfragen warum, wie und aus welchem Grund entschieden wird und dann ist gut. <HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück. |
Autor: stargate Datum: 02.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Schon mal was von Ermessensspielraum gehört? ;-) Edit! Grundsätzlich heißt es aber, Man muss dem Bürger Glauben schenken bei seinen Angaben. Das heißt aber nicht das mir der Bürger jeden Mist erzählen kann der ihm grad einfällt ;-) Bearbeitet von: stargate am 02.03.2010 um 13:54:24 Automobiler Individualist |
Autor: Black-Rose Datum: 06.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also ich bin 1 Jahr am angemeldeten Nebenwohnsitz mit Fremdkennzeichen rumgefahren und da gab es nie irgendwelche Probleme. Mich kann doch auch keiner zwingen meinen Hauptwohnsitz zu verlegen, wo gibt es denn sowas ?!? Fahrzeuge dürfen nicht mehr auf den Nebenwohnsitz angemeldet werden und wenn ich der Meinung bin 5 Wohnungen zu haben, dann is das so. Der Ort an der man am meisten Zeit verbringt is relativ - soll ich da noch meine Arbeit angeben ?!? Habe jetzt mein Hauptwohnsitz Anfang des Jahres hierher verlegt um die rund 20 Euro Ersparnis pro Monat in der Versicherung einzuheimsen und was "vollkommen" eigenes zu haben. Wo du aufpassen musst, is der evt eingeforderte Mietvertrag - denn selbst wenn ihr den nur "so" ausschreibt müssen deine Eltern mit der Steuer aufpassen. Denn es ist laut deiner Meldung eine off. Einnahme vorhanden (auch wenn es praktisch nicht so ist) welche angegeben werden muß ! Gruß. <=530i komplettes M-Paket mit Vollausstattung - man gönnt sich ja sonst nichts=> |
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