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Kurze Frage - wie ist die Rechtslage (Autokauf) - Geplaudere

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Beitrag von: Gr33nAcid
Date: 24.02.2010
Thema: Kurze Frage - wie ist die Rechtslage (Autokauf)
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Nen Bekannter von mir hat sich über ebay nen BMW 1502 gekauft zum Neuaufbau. Also per Sofortkauf.

Das war Montag morgen. Am Abend ruft er den Verkäufer an, um zu fragen, wann er das Auto holen kann. Da sagt dieser, dass das Auto von seiner Frau Montag nachmittag verkauft wurde.

Hat er dennoch irgendwie nen Anspruch darauf? Er wollte den umbedingt haben. Würde gerne mal wissen ob sich der Gang zum Anwalt lohnt.
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding


Antworten:
Autor: cabriowuschel
Datum: 24.02.2010
Antwort:
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Der Gang zum Anwalt wird sich lohen. Wenn er das Fahrzeug auch nicht bekommt, wird er wahrscheinlich ne Abfindung bekommen, aber ob man sich den Ärger geben muß ist die andere Frage.
Autor: e46-fahrer
Datum: 24.02.2010
Antwort:
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wieso fragt ihr immer hier wegen ebay, ebay hat doch ein Forum wo man so was auch zum tausendsten male bequatschen kann.
Rechtsfragen halte ich hier eh für gewagt, da sich keiner damit auskennt und immer nur gerätselt wird.

Am Ende geht dein Bekannter eh nicht zum Anwalt, ist hier zumindest noch nie bei einem TE vorgekommen, das er sich erfolgreich in seinem Thread zurück gemeldet hat.

klar er kann jetzt zum Anwalt laufen und wenn er Lust hast sich jahrelang wegen dem Auto rumzuärgern bitte schön, Auto ist weg Pech gehabt, was meinst du was das für ein sinnlosen hin und her gibt mit dem Verkäufer.

www.ebay.de

http://pages.ebay.de/help/index.html

http://community.ebay.de/forum/index.htm

Bearbeitet von: e46-fahrer am 24.02.2010 um 15:39:50
Autor: Gr33nAcid
Datum: 24.02.2010
Antwort:
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Zitat:


wieso fragt ihr immer hier wegen ebay, ebay hat doch ein Forum wo man so was auch zum tausendsten male bequatschen kann.
Rechtsfragen halte ich hier eh für gewagt, da sich keiner damit auskennt und immer nur gerätselt wird.

Am Ende geht dein Bekannter eh nicht zum Anwalt, ist hier zumindest noch nie bei einem TE vorgekommen, das er sich erfolgreich in seinem Thread zurück gemeldet hat.

klar er kann jetzt zum Anwalt laufen und wenn er Lust hast sich jahrelang wegen dem Auto rumzuärgern bitte schön, Auto ist weg Pech gehabt, was meinst du was das für ein sinnlosen hin und her gibt mit dem Verkäufer.

www.ebay.de

http://pages.ebay.de/help/index.html

http://community.ebay.de/forum/index.htm

Bearbeitet von: e46-fahrer am 24.02.2010 um 15:39:50

(Zitat von: e46-fahrer)




man dann antworte doch nicht, ich kenn die sch**ß ebwy foren selber, und habe da noch nie eine sinnvolle antwort erhalten. geht das dummgebabbel hier auch schon los?
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Autor: Nicore
Datum: 24.02.2010
Antwort:
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Es gibt aber auch eine ebay-Diskussionsgruppe hier.
Muss also nicht ins Geplauder. :)

Und für Rechtsfragen, rufe einfach mal bei Deinem
Betreuer Deiner Autoversicherung an, die kennen sich
mit sowas auch aus und als Kundenservice gibt's auch
hin und wieder mal ne kleine Beratung.

Aber der Verkauf über ebay ist bindend und schonmal
eine Grundlage.
BMW Team Oberhavel
Autor: Gr33nAcid
Datum: 24.02.2010
Antwort:
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bin ich selber mitglied, schade das da nie einer reinguckt. habe die auktion selber gesehen, das auto sah top aus. schade. na ja.
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Autor: yusuf
Datum: 24.02.2010
Antwort:
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Der Kaufvertrag ist Bindent.
dein Bekannter kann zum Alwalt gehen wenn er möchte es ist auch eine Frage wie lange sich das Ganze rauszögert mit der Anzeige und Gericht.
Er wird Recht bekommen.
der Verkäufer muss entweder Schadenersatz zahlen oder muss ein gleichwertiges Fahrzeug beschaffen müssen. das entscheidet letztendlich der Richter.
und das ganze wird dem Verkäufer nicht Billig werden.

anderes Thema
eBay:
viele meinen Privatverkauf keine Rücknahme bla bla bla...

ich hatte so ein fall. hatte ein Radio und Wechsler ersteigert gehabt für 186,-Euro. der Radio und Wechsler waren Defekt beide mause tot.
mit dem Verkäufer immer hin und her eMails verschickt wollte die Geräte nicht zurück nehmen. zum Anwalt gegangen. der Anwalt schrieb ihm einen satten Brief (wie üblich) keine reaktion dann hat der Anwalt eine Anzeige erstattet. das Ganze lief fast 2 Jahre mit Gutachter und und und. Gerichts Termin: er ist nicht erschienen sondern sein Vater.
ich habe Recht bekommen. zum schluß hat ihm der ganze Spaß 1500,-Euro gekostet Gerichtskosten mein Anwalt und Gutachter und mein Geld mit Zinzen + sein Anwalt.

also nicht gleich sagen eBay und bla bla bla gleich gleich ein schwachsinn reinschreiben.

oder wem ein Thema nicht gefällt braucht ja nicht reinschreiben es gibt immer wieder Leute die sowas nicht lassen können.

immer erst informieren Leute und dann schreiben oder Kommentar abgeben.

ich meine nicht den Verfasser damit >>Gr33nAcid<<

Mfg.

Mein Zitat, mein Spruch kopieren nicht erlaubt. Urheberrecht.
Wahre Liebe gibt es, das ist die Motorenliebe.
(Natürlich ab 6 Zylinder am liebsten Sauger.)
Autor: e46-fahrer
Datum: 24.02.2010
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


wieso fragt ihr immer hier wegen ebay, ebay hat doch ein Forum wo man so was auch zum tausendsten male bequatschen kann.
Rechtsfragen halte ich hier eh für gewagt, da sich keiner damit auskennt und immer nur gerätselt wird.

Am Ende geht dein Bekannter eh nicht zum Anwalt, ist hier zumindest noch nie bei einem TE vorgekommen, das er sich erfolgreich in seinem Thread zurück gemeldet hat.

klar er kann jetzt zum Anwalt laufen und wenn er Lust hast sich jahrelang wegen dem Auto rumzuärgern bitte schön, Auto ist weg Pech gehabt, was meinst du was das für ein sinnlosen hin und her gibt mit dem Verkäufer.

www.ebay.de

http://pages.ebay.de/help/index.html

http://community.ebay.de/forum/index.htm

Bearbeitet von: e46-fahrer am 24.02.2010 um 15:39:50

(Zitat von: e46-fahrer)




man dann antworte doch nicht, ich kenn die sch**ß ebwy foren selber, und habe da noch nie eine sinnvolle antwort erhalten. geht das dummgebabbel hier auch schon los?

(Zitat von: Gr33nAcid)




ja was erwartest du hier? das sich ein Anwalt der zufällig im BMW Forum angemeldet ist dir kostenlose Ratschläge gibt?
Andere wichtigere Themen werden geschlossen und auf alte Threads verwiesen, nur die wöchentlichen Ebayrätselthreads nicht.


aber warten wir mal ab, ob dann einer was anderes schreibt als auf den Ebayhilfeseiten steht, ne Telefonnummer für Kontakt ist auf der Seite ebenfalls hinterlegt.
da bekommst du alle Antworten die du brauchst. Ein Anwalt kostet auch Geld, da wird dein Bekannter ja die paar Cent überhaben die der Anruf bei Ebay kostet.

Das Auto sieht er eh nicht wieder.

Und wenn ich hier lesen der Kaufvertrag ist bindend naja dann klagt doch, viel Spass beim monatelangen Rechtsstreit.

Immer diese Anwaltsdrohungen in Verbindung mit ebay, macht doch eh keiner, da die meisten noch nicht mal einen haben.
Autor: knax
Datum: 24.02.2010
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Zitat:


wieso fragt ihr immer hier wegen ebay, ebay hat doch ein Forum wo man so was auch zum tausendsten male bequatschen kann.
Rechtsfragen halte ich hier eh für gewagt, da sich keiner damit auskennt und immer nur gerätselt wird.

Am Ende geht dein Bekannter eh nicht zum Anwalt, ist hier zumindest noch nie bei einem TE vorgekommen, das er sich erfolgreich in seinem Thread zurück gemeldet hat.

klar er kann jetzt zum Anwalt laufen und wenn er Lust hast sich jahrelang wegen dem Auto rumzuärgern bitte schön, Auto ist weg Pech gehabt, was meinst du was das für ein sinnlosen hin und her gibt mit dem Verkäufer.

www.ebay.de

http://pages.ebay.de/help/index.html

http://community.ebay.de/forum/index.htm

Bearbeitet von: e46-fahrer am 24.02.2010 um 15:39:50

(Zitat von: e46-fahrer)




man dann antworte doch nicht, ich kenn die sch**ß ebwy foren selber, und habe da noch nie eine sinnvolle antwort erhalten. geht das dummgebabbel hier auch schon los?

(Zitat von: Gr33nAcid)




Das Auto sieht er eh nicht wieder.

Und wenn ich hier lesen der Kaufvertrag ist bindend naja dann klagt doch, viel Spass beim monatelangen Rechtsstreit.


(Zitat von: e46-fahrer)




Verstehst Du überhaupt worum es hier geht?

Das Auto wurde anderweitig verkauft - natürlich sieht er es nicht wieder.

Da er hier nur fragt ob sich der Gang zum Anwalt lohnt, würde ich sagen. Ja. Wenn er eine RS Versicherung hat würde ich es machen. Natürlich wird es dauern - die Mühlen der Justiz mahlen nunmal langsam.

Würde das aber immer von den Rahmenbedinungen abhänig machen. Wenn es ein guter Preis war - warum nicht.
Autor: Gr33nAcid
Datum: 24.02.2010
Antwort:
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hat sich wohl eh erledigt, das auto wurde nach dänemakr verkauft (angeblich).

also die möhre stand fpr 1500 € sofortkauf drinne. dafür hat er sie erworben.
das auto wurde (wie geschrieben) angeblich für 1000 € verkauft.

mein bekannter vermutet aber eher, das er den für zu billig verkauft hat auf ebay, und den wagen quasi nun nicht rausrücken will.

ich rate ihn auf jeden fall den gang zum anwalt.
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Autor: knax
Datum: 24.02.2010
Antwort:
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wie kann man mit dem sofort kaufen preis denn unzufrieden sein?

den hat er doch selbst angegeben?

wie dem auch sei... kaufvertäge sind bindend.
Autor: anekon
Datum: 25.02.2010
Antwort:
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@Gr33nAcid:

Also dein Bekannter braucht sich nicht auf den Kaufvertrag bei Ebay verlassen. Ich bin gerade als Verkäufer vor Gericht in der 2 Instanz gescheitert. Den beiden Gerichten, war es schei..egal ob über Ebay ein Kaufvertrag zustande kam. Denen war es sogar egal, dass der Käufer 3 verschiedene schriftliche Aussagen über seinen Rechtsanwalt machte wer angeblich geboten hatte!

Darum müsste dein Bekannter wen er Pech hat, erst mal Beweisen das der Besitzer des Wagens, diesen in Ebay reinstellte.

Mein Tip -> Er soll seine Nerven und Geld schonen und sich lieber auf die Suche nach einem anderen Wagen machen!

Gruß
anekon

Autor: Gr33nAcid
Datum: 25.02.2010
Antwort:
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was ist denn bei dir vorgefallen wenn man fragen darf?
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Autor: theblade
Datum: 25.02.2010
Antwort:
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Zitat:


anderes Thema
eBay:
viele meinen Privatverkauf keine Rücknahme bla bla bla...
(Zitat von: yusuf)




richtig, das ist ein weit verbreiteter Irrglaube das man durch so eine Floskel die Rücknahme ausschließen kann - was natürlich nicht so ist.
Autor: anekon
Datum: 25.02.2010
Antwort:
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@Gr33nAcid:

Ich hatte meinem damaligen 523i E61 zur Leasingübernahme drinnen. Mit wirklich allen Details, dass es keine Ausreden geben konnte. (Achtung Leasingübernahme, kein Kauf, meine Telefonnummer bzgl. Nachfragen, Artikelstandort usw.)

Jedenfalls hatte einer geboten (ein Selbstständiger). Als die Auktion dann beendet war, hatte ich erst telefonisch die Zusage von im das ich die Daten für die BMW Bank bekomme und er den Wagen nehmen würde, 1 Woche danach wollte der Bieter/Käufer plötzlich nichts mehr von davon wissen und behauptete das seine Lebensgefährtin geboten hatte als Überraschung für im.

Wobei man noch wissen muss, das der Bietende gezielt in Ebay suchen musste um den 523i zu finden. Geboten wurde damals 4 Tage vor Auktionsende. Also es war kein Zufallsgebot, oder Schnellschuss am Auktionsende!

Später gab er per RA an, das eine Bekannte von der Lebensgefährtin geboten hatte und wiederum 2 Briefe Später an das Gericht war es plötzlich die Tochter von der Bekannten.

Desweiteren behauptete er, das ich Betrugsabsichten hätte, da ich seine Bankdaten wollte. Was aber nicht gestimmt hat, was ich auch alles schriftlich beweisen konnte. Ich wollte nur die Daten für den BMW Bank Übernahmeantrag, sonst nichts. (Geburtsdatum, Beruf, Adresse) Alles angefragt per Email und zur zusätzlichen Info als SMS.

Jedenfalls sah es das Gericht später als erwiesen an, dass die Tochter von der Bekannten geboten hatte und ich es beweisen müsste das es der Beklagte war der geboten hatte. Dem Gericht war es auch egal, dass er seinen Account passwortgeschützt haben müsste. Ausserdem war dem Gericht auch die AGB´s von Ebay egal bzgl. Kaufvertrag und Verantwortung gegenüber seinem Account.

Auch bei meinem Wiederruf wurde vom 2. Gericht alles an AGB´s und seine wiedersprüchlichen Aussagen ignoriert. Und das so deutlich, dass meine RA meinte wir sollten aufhören, da es ziemlich sinnlos ist gegen so eine Wand an Sturheit zu rennen. (Obwohl meine RA eine sehr resolute Anwätlin ist, die ich nicht als Gegnerin haben möchte!)

Jedenfalls ist der über Ebay zustande gekommene Kaufvertrag vor Gericht völlig wertlos gewesen.


Bearbeitet von: anekon am 25.02.2010 um 13:37:26
Autor: Gr33nAcid
Datum: 25.02.2010
Antwort:
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tolle wurst. da kann ich also bieten wie ich will, und wenn ich es doch nicht haben will war es der neffe meiner frau mit seinen 2 jahren.

armes deutschland.
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Autor: anekon
Datum: 25.02.2010
Antwort:
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So ist es, laut meiner RA ist durch so ein Gerichtsurteil dem Onlinebetrug Tür und Tor geöffnet, da jeder machen kann was er will. Man kann ja immer noch einem anderen es in die Schuhe schieben.

Meine RA meinte das bei uns in Bayern es für mich vor Gericht besser ausgegangen wäre, da die bei sowas viel Härter durchgreifen. Aber für den Fall waren die nicht zuständig.

Ich fühlte mich jedenfalls total verarscht, der konnte per RA alles mögliche behaupten inkl. mehrere Wiedersprüche in sich und dem Gericht war es total egal. Ich hoffe, dass ich in meinem ganzen Leben kein Gericht mehr brauche.



Gruß
anekon

Bearbeitet von: anekon am 25.02.2010 um 13:48:21




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Ende des Themas

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