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Beitrag von: Phil83 Date: 23.02.2010 Thema: Wie weit darf man vom Bordstein wegparken ---------------------------------------------------------- Hi meine Freundin hat eben einen Strafzettel bekommen. War nur so ein blauer Wisch wo halt nur ein Verstoß drauf vermerkt wurde genaueres erfahren wir dann per Post. Parkschein lag gut sichtbar hinter der Scheibe. Das einzigste was wir uns vorstellen können das sie evtl zu weit vom Bordstein weggeparkt hat. Waren so ca. 20cm also so breit wie die Rinnenplatte ist. War aber auch alles verschneit bzw. total vereist. Weiß da evtl einer wie weit man davon wegparken darf oder nicht?? Habe im Netz nichts gefunden. Sie hat vorsichtshalber auch nochmal Bilder gemacht. |
Autor: Pampersbomber Datum: 23.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es war alles verschneit??? Nicht das da ein "Behinderten"-Zeichen auf dem Boden gemalt war, und Ihr das nicht gesehen habt. Ich habe sowas von einer Woche gesehen, und mich dann gefragt, wie bei sowas gehandelt wird. Wenn da nicht das blaue Schild drauf hinweißt. |
Autor: Phil83 Datum: 23.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ne das sind normale Parkplätze bei meiner Freundin vor der Arbeit. Steht immer da. Kann mir halt nur vorstellen das es das es am Abstand lag |
Autor: Matthes3302 Datum: 23.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- weniger als 30cm sollten es glaube ich sein. zwischen mittelstreifen und auto müssen aber glaube noch min 2,5m platz sein. fahrschule is schon lange her |
Autor: berlinber82 Datum: 23.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- also ich denke mal es wird wie in der fahrschule sein. also 30cm ansonsten durchgefallen. aber ich habe noch nie gesehen oder gehört das man deshalb ein strafzettel bekommt. halte uns deshalb mal unbedingt auf den laufenden. wenn das so sein sollte melde ich das ding bei einer autodoku wie abenteuer auto oder so. mal sehen was die sagen Flensburg lässt grüßen |
Autor: theblade Datum: 23.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- kann ich mir auch nicht vorstellen!. 20cm ist ein idealer Abstand! Prüfung bestanden! ;) Muss also wegen etwas anderem sein! also abwarten ... |
Autor: Carlos Santana Datum: 23.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- hmm... seltsam. Ich würde vll darauf tippen das es wie schon erwähnt ein behinderten Parkplatz, halteverbot oder ähnliches wäre, das verschneit nicht zu erkennen war. Wenn diese Schilder verschneit sind, habe ich davon gehört/gelesen das man dafür nicht zur rechenschaft gezogen werden darf. Dafür musste der Winterdienst aufkommen... Kommt aber natürlich ganz auf die Schilder an. Man kann den Winterdienst ja nicht dafür schuldhaft machen wenn man ein Stopschild überfährt! Dieses wäre ja alleine schon an der Form zu erkennen! Welche Schilder wie betroffen sind weiß ich nicht, kann man aber bestimmt googlen. Hab das ja auch vor kurzen im TVgesehen! |
Autor: Imbiss_Bronko Datum: 23.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Man kann bei Schildern nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie durch ihre Form nicht eindeutig einzuordnen sind. Beispielsweise achteckig beim Stopschild, "Drachenform" beim Hauptstrassenschild etc. Ich glaub aber nicht, dass das Problem an diesen etwa 20 cm liegt, die deine Freundin abseits stand. Welcher Verstoss stand denn drauf ? Bei uns sind die Strafzettel, wenn man falsch parkt, gruen und dann steht da auch immer drauf, welches Schild etc. man missachtet hat, dann ist z.B. "Zeichen 267" oder sowas drauf vermerkt. Cyanide and Happiness. |
Autor: Phil83 Datum: 23.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Stand nichts drauf nur das entweder falsch geparkt oder Mängel am Fahrzeug. Genaueres wird per Post mitgeteilt. ABer wie gesagt Parkschein lag gut sichtbar hinter der scheibe. hatte tüv und au und auch sonst keine Mängel. kann mir dann halt nur vorstellen das es am Abstand lag. Das das ein Behindertenparkplatz war kann ausgeschlossen werden. |
Autor: E36-Freak Datum: 23.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mindestabstand zum Bordstein gibts nicht... höchstens wenn sie ausserhalb der gekennzeichneten Parkfläche stand oder aber zwisch geparkten Wagen und Fahrbahn so wenig Platz war, das andere behindert wurden |
Autor: I-Bay Datum: 23.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: soweit ich mich erinnern kann, darf man dann parken. Das aber auch nur dann wenn es nicht ersichtlich ist durch den schnee. |
Autor: Pug Datum: 23.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- stand auf dem blauen wisch überhaupt das kennzeichen von eurem wagen? evtl. hing das ding auch an einem anderen dran und ein scherzvogel hat es euch unter den wischer geklemmt. Nu mal los.... |
Autor: Phil83 Datum: 23.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ne nur das Datum. Das aber auch nicht handschriftlich sondern nur per stempel. |
Autor: Tubs Datum: 25.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Dann den Schein mal gut aufheben. |
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