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brief gefunden.... - Geplaudere

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Beitrag von: fooki
Date: 20.02.2010
Thema: brief gefunden....
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moinsen. also ich habe da eine frage. wenn man einen brief von einem KFZ findet auf der str. ists dann automatisch mein auto? sagen wir mal von einem Audi A8 W12 bj 2009. brief ist noch der aktuelle...... und wenn man den besitzer als finder kontaktiert, kriegt man dann auch die 5-10% finderlohn von dem wert des autos?

danke schonmal für die hilfe

ja ist der brief! NICHT der schein

Bearbeitet von: fooki am 20.02.2010 um 16:59:29


Antworten:
Autor: E36-Freak
Datum: 20.02.2010
Antwort:
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Rein rechtlich ist das ne Fundsache...d.h. Du hast Anspruch auf Finderlohn vom Wert des Fahrzeugscheins

nur der Fund des Scheins bedeutet nicht automatisch, das das dazugehörige Fahrzeug in Dein Eigentum übergeht

Das "nicht" abliefern ist eine Fundunterschlagung...also strafbar

Edit: das gleiche gilt natürlich auch für den Brief

Bearbeitet von: E36-Freak am 20.02.2010 um 17:11:51
Autor: schnitte09
Datum: 20.02.2010
Antwort:
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Wer den fahrzeugbrief hat dem gehört das Auto!
Ein Nickerchen hinterm Lenkrad schützt vorm Älterwerden.
Autor: E36-Freak
Datum: 20.02.2010
Antwort:
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Zitat:


Wer den fahrzeugbrief hat dem gehört das Auto!

(Zitat von: schnitte09)




das ist falsch!
Autor: fooki
Datum: 20.02.2010
Antwort:
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so habe gegoogelt und den finder gefunden und telefoniert.... ist ein alter mann der sehr nett ist am tel. der war wohl bei der bank um den brief abzuholen und hatte wohl auch ne menge andere sachen in der hand und irrgendwie dann verloren. wohnt auch direkt hier um die ecke bzw. hier in einem villengegend. fahre mal spontan dahin. er meinte auch gibts was dafür.. hehe.

gestern abend gefunden nur hatte ich ne menge zu tun. deswegen erst heute den brief angeguckt.

laut brief ists ein A8 bj 2009 w12. :D naja bin einfach zu ehrlich, deswegen gehe ich jetzt zu dem mann und gib den brief ab.

Bearbeitet von: fooki am 20.02.2010 um 17:06:02
Autor: s4t
Datum: 20.02.2010
Antwort:
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@Schnitte: LoL! Doof? Kam es hier zu Einigung und Übergabe?

NEIN, dir gehört der Wagen auf keinen Fall! In diesem Fall lässt sich der Besitzer ausfindig machen und dir steht ein Finderlohn zu, allerdings nicht anteilig zum Fahrzeugwert.

Bearbeitet von: s4t am 20.02.2010 um 17:05:32
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Autor: schnitte09
Datum: 20.02.2010
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Wer den fahrzeugbrief hat dem gehört das Auto!

(Zitat von: schnitte09)




das ist falsch!

(Zitat von: E36-Freak)




Falsch. Der den Brief findet könnte das Auto rein theoretisch verkaufen auch wenn es nicht sein Auto ist. Wenn man Ihn abgibt besteht der Anspruch auf Finderlohn. Hart, aber so ist es halt.
Ein Nickerchen hinterm Lenkrad schützt vorm Älterwerden.
Autor: Stefan177
Datum: 20.02.2010
Antwort:
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Zitat:


Wer den fahrzeugbrief hat dem gehört das Auto!
(Zitat von: schnitte09)




So einfach gehts auch wieder nicht. Der andere wird sicher auch behaupten, daß es sein Auto ist (davon gehe ich mal aus), desshalb wird vermutlich der, der den Kaufvertrag hat, die Schlüssel und tatsächlich als Halter eingetragen ist Recht kriegen und nicht Du.

Bearbeitet von: Stefan177 am 20.02.2010 um 17:09:35
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: E36-Freak
Datum: 20.02.2010
Antwort:
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Dann google mal

"Besitzer"

und

"Eigentümer"

da gibt es schon feine Unterschiede
Autor: schnitte09
Datum: 20.02.2010
Antwort:
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Zitat:


@Schnitte: LoL! Doof? Kam es hier zu Einigung und Übergabe?

NEIN, dir gehört der Wagen auf keinen Fall! In diesem Fall lässt sich der Besitzer ausfindig machen und dir steht ein Finderlohn zu, allerdings nicht anteilig zum Fahrzeugwert.

Bearbeitet von: s4t am 20.02.2010 um 17:05:32

(Zitat von: s4t)




Das sind theoretische Hintergründe. Auch wenn ich das Auto nicht selbst habe, jedoch den Brief, so steht rein rechtlich dem "Briefbesitzer" das Auto zu. Ob es praktisch durchführbar ist, ist eine andere Sache. Also erst überlegen dann schreiben. LOL!
Ein Nickerchen hinterm Lenkrad schützt vorm Älterwerden.
Autor: M40fan
Datum: 20.02.2010
Antwort:
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Trotzdem bissl blöde ein verschlossenes Auto ohne Schlüssel zu verkaufen oder nich!? hihi. Also ich würde in dem Fall denk mal die Polizei rufen....
"Sie wissen warum wir sie anhalten?" -> "Ja klar! Ich nehm das Curryschnitzel Bombay und ne große Cola..."
Autor: theblade
Datum: 20.02.2010
Antwort:
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Zitat:


naja bin einfach zu ehrlich, deswegen gehe ich jetzt zu dem mann und gib den brief ab.
(Zitat von: fooki)




und? was gabs vom netten Herrn nebenan?
Autor: fooki
Datum: 20.02.2010
Antwort:
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so bin wieder zurück. wow ein sehr netter mann. war echt super drauf.... war aber auch ein schwer reicher industrieller. also er hatte sehr wenig zeit. haben uns ne minute unterhalten. er meinte solche ehrlichen leute gibt es nicht oft und hat MIR FETTE 1000€ in die hand gedrückt!!!!!!!!! und seine visitenkarte. mit dem spruch "wenn du irrgendwann meine hilfe brauchst, egal bei was ruf einfach an.".. und er hat mich gefragt ob ich arbeite,,, weil er würde sich freuen so einen wie mich fest beschäftigen zu können(büro,lager) :D und ich suche nen job gerade... na ist doch perfekt. na leute ehrlichkeit zahlt sich doch aus. darf montag ihn in seiner firma besuchen. einfach genial.
Autor: theblade
Datum: 20.02.2010
Antwort:
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na das ist doch mal geil! 1k auf die Hand und dann noch nen Jobangebot bekommen. HAMMER !

ps: aus welcher Gegend kommt ihr beide nochmal? :)

Bearbeitet von: theblade am 20.02.2010 um 17:33:43
Autor: fooki
Datum: 20.02.2010
Antwort:
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DO :)
Autor: EintrFlo
Datum: 20.02.2010
Antwort:
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Wow, das ist ja mal ehrlich ne richtig gute story! Herzlichen glückwunsch! :)
Ich mag 3 Liter Autos...wenns um den Hubraum geht! :)
Autor: fooki
Datum: 20.02.2010
Antwort:
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jup thx. freue mich sehr. der A8 stand vor der hütte. alten was ein koloss dachte ich mir hehe. naja super sache aufjedenfall. ich bin halt so. egal ob ein brief oder geld. ich würde es immer zurück geben.
freue mich schon auf montag.

aber so ganz ehrlich man macht sich schon gedanken ob das auto jetzt einem gehört oder nicht nur ganz klar und wird sich bei mir auch nie ändern! ich würde niemals sowas probieren um andere zu schädigen. wie immer heute wieder der beweis, dass ich richtig gehandelt habe.
Autor: Imotski
Datum: 20.02.2010
Antwort:
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Zitat:


Wer den fahrzeugbrief hat dem gehört das Auto!

(Zitat von: schnitte09)




so ist dass nur in 2fast2furious


auf dem schein steht das sogar!

Bearbeitet von: Imotski am 20.02.2010 um 18:11:36
Autor: Gr33nAcid
Datum: 20.02.2010
Antwort:
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@ schnitte09

bitte mal bgb in die hand nehmen und durchlesen. evt kommst du dann ja hinter deinen von dir geschriebenen blödsinn ;)

aber geile geischte. ist ja was für die zeitung!
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Autor: salinho
Datum: 20.02.2010
Antwort:
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ehrlichkeit zahlt sich doch aus....!!! glückwunsch.. das ist wohl ein super neustart für dich...
Autor: BreaKy
Datum: 20.02.2010
Antwort:
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hammer story!
Klingt wie aus einen Film, das wäre natürlich klasse, wenn das mit nen Job noch klappt. Und 1000 Euro sind ja echt fett.
Autor: Szabo
Datum: 20.02.2010
Antwort:
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Ja super, Ehrlichkeit zahlt sich doch aus !!!

1ooo Flocken Cash, SUPER, da wird ein Bier mit den Kumpels und ein Essen mit der Freundin fällig, Glück soll man teilen, dann vermehrt es sich (ja ja Sprüche klopfen kann jeder :-D )

und wenn das jetzt auch noch mit dem Job was wird ... VOLLTREFFER

MFG

Szabo
lass die Sonne in mein Herz... und in mein BMW Cabrio :-D
Indivdividual Infos über E31, E34, E30,E36, E38, E39, E46 von 1994 - 2005 Preise, Lacke, Stoffe, Leder, Möglichkeiten, Sonderserien gesucht??? Auskünfte auf Anfrage möglich
Autor: FreakyE36
Datum: 20.02.2010
Antwort:
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es gibt noch hoffnung für das land *G* . Super sache ehrlichkeit zahlt sich aus :)
Autor: jhonny318ti
Datum: 20.02.2010
Antwort:
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Hmm, cool für Dich gelaufen.

Ein Ersatzbrief hätte den Besizer nur ca. 80 Euro, Wartezeit und Lauferrei gekostet.

Was hat den der Brief für einen rechtlichen Charakter? Ist das ein Traditionspapier?
Schwarz,tief,breit.......
Autor: italoBMW
Datum: 20.02.2010
Antwort:
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das ist ja mal richtig krass... freut mich für dich... woher bist du?? frage nach , weil hier fährt jemand genau das gleiche auto und AUCH in villagegend!

gruss!
Hier mein 7er E66: http://www.youtube.com/watch?v=Cusj1R2b8Kw&feature=plcp

Hier mein 3er E36: http://www.youtube.com/watch?v=PmkyBMXee70&feature=plcp

Neues Soundfile: http://www.youtube.com/watch?v=N3BSmqtmiV8
Autor: fooki
Datum: 20.02.2010
Antwort:
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joa schon mal die 1000€ direkt verplant. mein bimmer kriegt erstmal nen fettes fahrwerk von KW :)
eigentlich wollte ich den brief garnicht anpacken... nur dachte ich bevor es der falsche in die finger kriegt, nehme ich es und gibs ab. Das ist für mich ein weiterer beweis, dass ehrlichkeit immernoch sich lohnt. das sind saubere 1000€ und kein geklautes geld etc... darauf lege ich wert, für mich.

erstmal montag dahin und bischen quatschen etc... er will mich dem leiter von seiner firma etc.... vorstellen usw.


Autor: italoBMW
Datum: 20.02.2010
Antwort:
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was hat er für ne firma :)
Hier mein 7er E66: http://www.youtube.com/watch?v=Cusj1R2b8Kw&feature=plcp

Hier mein 3er E36: http://www.youtube.com/watch?v=PmkyBMXee70&feature=plcp

Neues Soundfile: http://www.youtube.com/watch?v=N3BSmqtmiV8
Autor: fooki
Datum: 20.02.2010
Antwort:
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logistik so wie ich es mitgekriegt habe.
Autor: fooki
Datum: 20.02.2010
Antwort:
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logistik so wie ich es mitgekriegt habe.
Autor: fooki
Datum: 20.02.2010
Antwort:
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joa schon mal die 1000€ direkt verplant. mein bimmer kriegt erstmal nen fettes fahrwerk von KW :)
eigentlich wollte ich den brief garnicht anpacken... nur dachte ich bevor es der falsche in die finger kriegt, nehme ich es und gibs ab. Das ist für mich ein weiterer beweis, dass ehrlichkeit immernoch sich lohnt. das sind saubere 1000€ und kein geklautes geld etc... darauf lege ich wert, für mich.

erstmal montag dahin und bischen quatschen etc... er will mich dem leiter von seiner firma etc.... vorstellen usw.


Autor: Old Men
Datum: 21.02.2010
Antwort:
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Möchte hier auch mal meinen Senf dazu geben. Wer einen Brief findet und nicht abgibt, macht eine Fundunterschlagung. Einen Finderlohn steht einem nur zu, wenn der Wert des Fundes über 500,00Euro liegt.Der Wert eines KFZ Briefes liegt aber bei 24,00 Euro. Zu dem hier geschilderten Fall. Wenn der Besitzer dieses KFZ Briefes den Verlust gemerkt hat, kann er einen Ersatzbrief beantragen.Der jenige, der den Brief gefunden hat, kann, wenn er den nicht abgibt, sich höchstens einen Rahmen besorgen, und diesen Brief einrahmen lassen. So einfach ist die Rechtslage nicht, daß jeder der einen KFZ Brief hat, auch gleichzeitig der Eigentümer des Fahrzeuges ist. Und hier noch für Schnitte 09, Du hast in der Schule wohl einige Tage gefehlt. Das die ganze Sache für den Finder aber so gut ausgegangen ist, ist wohl Schicksal. Du bist nicht nur ehrlich, sondern auch Gewissenhaft.Wenn das mit dem neuen Job klappen sollte, würde es mich freuen.
Autor: gunther6891
Datum: 21.02.2010
Antwort:
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Zitat:


das ist ja mal richtig krass... freut mich für dich... woher bist du?? frage nach , weil hier fährt jemand genau das gleiche auto und AUCH in villagegend!

gruss!

(Zitat von: italoBMW)




Na das ist ja ein Zufall? Dicke A8'S in Villengegenden gibts wie Sand am Meer...
Autor: mb100
Datum: 21.02.2010
Antwort:
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Der Fahrzeugbrief ist lt. stRspr. lediglich ein Indiz auf die Eigentümerstellung desjenigen, der den Brief im Besitz hat. So ist zum Beispiel der gutgläubige Erwerb eines Fahrzeugs vom Nichtberechtigten eben nur dann möglich, wenn der Nichtberechtigte auch im Besitz des Fahrzeugbriefs ist. Aber weder ist automatisch derjenige, der Besitzer des Briefs ist, Eigentümer des Fahrzeugs noch ist die Übergabe und Übereignung des Briefs erforderlich, damit das Eigentum am Fahrzeug übergeht.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: cabriowuschel
Datum: 21.02.2010
Antwort:
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Das war wahrscheinlich dein Glück dass der Besitzer des A8 genau so denkt wi viele hier....Wer den Brief hat gehört das Fahrzeug. Aber finde ich gut. aber was hättest du denn auch mit dem A8 gemacht? hättest doch wohl nicht deinen BMW gegen solch eine lahme Krücke getauscht ;-)
Autor: leah
Datum: 21.02.2010
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Zitat:


Wer den fahrzeugbrief hat dem gehört das Auto!

(Zitat von: schnitte09)




das ist falsch!

(Zitat von: E36-Freak)




Falsch. Der den Brief findet könnte das Auto rein theoretisch verkaufen auch wenn es nicht sein Auto ist. Wenn man Ihn abgibt besteht der Anspruch auf Finderlohn. Hart, aber so ist es halt.

(Zitat von: schnitte09)




So einen quatsch hab ich ja noch nie gehört. Da kann man für dich nur hoffen, dass du nie etwas findest...

Wenn du einen Fahrzeugbrief - oder irgendetwas anderes - findest, dann bist du dazu verpflichtet, dieses UNVERZÜGLICH abzugeben. An den Eigentümer, das Fundbüro oder der Polizei. wenn du das nicht tust, machst du dich, wie jemand schon richtig geschrieben hast, strafbar! das ist unterschlagung (fundunterschlagung)!

Der finderlohn bei einem fahrzeugbrief ist nach billigem ermessen festzulegen, da der fahrzeugbrief nur für den eigentümer einen tatsächlichen wert hat.

das auto selbst gehört dir hierbei zu keinem zeitpunkt. du bist nichtmal besitzer des autos geworden, geschweige denn eigentümer. du bist lediglich unmittelbarer besitzer eines Briefes geworden, der für dich absolut keinen wert hat.

also sollte dir so etwas jemals passieren, bitte suche auf keinen fall das auto und verkaufe es!! :))

so ist das übrigends auch bei allem anderen bis zu einem wert von 10 eur. wer also 1000 eur findet, dem gehört das ebensowenig, hierfür würden dir 50 eur finderlohn zustehen! wer die sachen naürlich abgibt und wer nicht, kann schwer nachvollzogen werden. wer 20000 eur zum fundbüro bringt (wie schon häufig passiert) ist selber schuld ;). aber wer den brief nicht abgibgt, hat allenfalls ein stück papier zu hause, außer er klaut das auto dazu.

1000 eur finderlohn ist spitze, für 10 min recherche! und noch besser ist der kontakt den du geknüpft hast! halt dir den bloß warm, egal was der macht! super sache!
Autor: Born_to_Drive
Datum: 21.02.2010
Antwort:
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wow, wärs ein brief von nem opel corsa gewesen hättste weniger glück gehabt ^^
echt super sache und mal eben n 1000er auf die hand und n neuen job... irgendwer da oben scheint dich zu mögen :)
Wer das liest ist doof! xD
Autor: BMW-323-M
Datum: 21.02.2010
Antwort:
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ich bin schon erstaunt das nich einer an der geschichte zweifelt !
Autor: mb100
Datum: 21.02.2010
Antwort:
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Zitat:


Zitat:



Falsch. Der den Brief findet könnte das Auto rein theoretisch verkaufen auch wenn es nicht sein Auto ist. Wenn man Ihn abgibt besteht der Anspruch auf Finderlohn. Hart, aber so ist es halt.

(Zitat von: schnitte09)




So einen quatsch hab ich ja noch nie gehört. Da kann man für dich nur hoffen, dass du nie etwas findest...


(Zitat von: leah)




So in der Art stimmts aber wirklich: wer Besitzer, aber nicht Eigentümer eines Fahrzeugs und des Fahrzeugbriefes ist, kann wirksam das Fahrzeug an einen Anderen (Gutgläubigen) übereignen, sofern das Fahrzeug dem Eigentümer weder geklaut wurde noch er sonst wie gegen oder ohne seinen Willen den Besitz verloren hat.
Exemplarisches Beispiel: Du leihst mir Dein Auto und leihst mir auch den dazugehörigen Fahrzeugbrief. Dann kann ich das Fahrzeug samt Brief an einen anderen, der nicht weiß, daß es Dein Auto ist, verkaufen und auch übereignen. Wichtig is in dem Fall, dass Fahrzeug und Fahrzeugbrief vorliegen - und dass das Auto verliehen o.ä. wurde.

Siehe §§ 932, 935 BGB

Bearbeitet von: mb100 am 21.02.2010 um 11:15:41
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Doedelhai159
Datum: 21.02.2010
Antwort:
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du musst ja nich immer gleich vom schlechten ausgehen. wenn er das so erzählt, glaub ich ihm das im ersten moment, weil es mal überhaupt keine indizien auf ne lügerei gibt oder was?

nur weils unwahscheinlich und unüblicht, ist es noch lange nicht unwahr.

aber gibt ja die theorie, dass es bei jedem thema jemanden gibt, der absolut anderer meinung ist als alle anderen. und wenn der sich zu wort meldet ist die diskusion in sand gesetzt.
ich bin eine butterblume
Autor: E36-Freak
Datum: 21.02.2010
Antwort:
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wie will der "Finder" denn das Auto ohne Vollmacht es eingetragenen Halters verkaufen? Wäre dann wohl ein Betrug....

Das ist doch blosse Theorie

ein Finder kann niemals Eigentum an einer Sache erwerben, die im Eigentum eines anderen steht und der dieses Eigentum auch nicht aufgeben will.

Folglich sind alle daraus resultierenden Vermögensvorteile eines Verkaufs nichtig
Autor: mb100
Datum: 21.02.2010
Antwort:
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Zitat:


wie will der "Finder" denn das Auto ohne Vollmacht es eingetragenen Halters verkaufen? Wäre dann wohl ein Betrug....

Das ist doch blosse Theorie

ein Finder kann niemals Eigentum an einer Sache erwerben, die im Eigentum eines anderen steht und der dieses Eigentum auch nicht aufgeben will.

Folglich sind alle daraus resultierenden Vermögensvorteile eines Verkaufs nichtig

(Zitat von: E36-Freak)




Stimmt, beim Finder klappts wirklich net, weil hier die Besitzaufgabe ohne den Willen des Eigentümers erfolgte.
Die (schriftliche) Vollmacht is eh net erforderlich, weil der Kaufvertrag über KFZ keinem Schriftformerfordernis unterliegt. Und somit auch die Vollmacht keinem Schriftformerfordernis unterliegt.

Geschützt wird in dem Fall wirklich der gutgläubige Erwerber - weil der Eigentümer, der den Besitz freiwillig aufgegeben hat, in den Augen des Gesetzgebers eben nicht schutzbedürftig war. Und der nichtberechtigte Verkäufer wurde auch nie Eigentümer. Eigentümer wurde - wie gesagt in den engen Grenzen der §§ 932, 935 - der Erwerber.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: morphi
Datum: 21.02.2010
Antwort:
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Ich zweifel schon irgendwie. Warum sollte ein schwer reicher industrieller den brief von seinem a8 von der bank abholen? Entweder ist die kiste schon lange bezahlt oder geleast über die Firma. Naja wie auch immer, glückwunsch.
Meiner ist nich besonders lang, aber dafür extrem dünn :-)
Autor: fooki
Datum: 21.02.2010
Antwort:
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der typ hat einen schliessfach bei der bank. und er hat alle seine wichtigen unterlagen wie aktien,kfzbriefe etc.... dort liegen. so wie er mir gesagt hatte. und da er den wagen verkaufen will, hat er den brief wohl abgeholt. ich habe jetzt meine 1000 scheine und freu mich einfach. was er damit anstellen und warum alles bei der bank ist etc.... interessiert mich eigentlich nicht.



Autor: theblade
Datum: 21.02.2010
Antwort:
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es gibt so einige Leute die Ihre Wertsachen / Wertpapiere bei der Bank bunkern. Was glaubt ihr was das für eine Rennerei ist alles nachzuweisen was man im eigenen Haus HATTE nach einem Brand bzw Einbruch.

Bearbeitet von: theblade am 21.02.2010 um 14:28:57
Autor: leah
Datum: 21.02.2010
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Zitat:



Falsch. Der den Brief findet könnte das Auto rein theoretisch verkaufen auch wenn es nicht sein Auto ist. Wenn man Ihn abgibt besteht der Anspruch auf Finderlohn. Hart, aber so ist es halt.

(Zitat von: schnitte09)




So einen quatsch hab ich ja noch nie gehört. Da kann man für dich nur hoffen, dass du nie etwas findest...


(Zitat von: leah)




So in der Art stimmts aber wirklich: wer Besitzer, aber nicht Eigentümer eines Fahrzeugs und des Fahrzeugbriefes ist, kann wirksam das Fahrzeug an einen Anderen (Gutgläubigen) übereignen, sofern das Fahrzeug dem Eigentümer weder geklaut wurde noch er sonst wie gegen oder ohne seinen Willen den Besitz verloren hat.
Exemplarisches Beispiel: Du leihst mir Dein Auto und leihst mir auch den dazugehörigen Fahrzeugbrief. Dann kann ich das Fahrzeug samt Brief an einen anderen, der nicht weiß, daß es Dein Auto ist, verkaufen und auch übereignen. Wichtig is in dem Fall, dass Fahrzeug und Fahrzeugbrief vorliegen - und dass das Auto verliehen o.ä. wurde.

Siehe §§ 932, 935 BGB

Bearbeitet von: mb100 am 21.02.2010 um 11:15:41

(Zitat von: mb100)





du bringst da bisschen was durcheinander. das komplette gesetz um genau zu sein :)

fund und leihe, dass sind zwei völlig unterschiedliche dinge. fund gehört zum sachenrecht. meine oben beschriebenen rechte und pflichten sind im bgb § 965 ff. geregelt. leihe gehört zum schuldrecht und ist in den §§ 598 ff. geregelt. die beiden haben gar nichts miteinander zu tun.

aber auch das beispiel zur leihe ist ganz und gar falsch und verheerend zu glauben. das ist im §603 geregelt: Der Entleiher darf von der geliehenen Sache keinen anderen als den vertragsmäßigen Gebrauch machen. Er ist ohne die Erlaubnis des Verleihers nicht berechtigt, den Gebrauch der Sache einem Dritten zu überlassen.

so eine vorgehensweise wirst du auch in keinem anderen gesetz finden. stell dir mal vor, du verleihst etwas und das gesetz sagt der andere darf es einfach verkaufen... das sagt ja schon alles.

und gutgläubiger erwerb ist wiederum etwas anderes. es gehört auch zum sachenrecht. regelt aber nicht das recht des verkäufers, sondern schützt den nichtsahnenden käufer. es ist also keine erlaubnis für den veräußerer, hier der verkäufer, das auto zu verkaufen, sondern es ist eine sicherheit dem käufer gegenüber, dass der damit nichts zu tun hatte, weil er im guten glauben gekauft hat. als verkäufer machst du dich ersten strafbar und zweitens hat der gutgäubige erwerber einen anspruch dir gegenüber. der eigentümer kann das auto nämlich vom gutgläubigen käufer zurück verlangen. der muss es auch herausgeben und hat dann gegen dich einen zivilrechtlichen anspruch.

Autor: mb100
Datum: 21.02.2010
Antwort:
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Zugegebenermaßen hab ich vorhin wirklich nicht genau genug gearbeitet und den "Fund" in Deinem ersten Posting überlesen. Tut mir auch leid. Nur ist die schuldrechtliche Leihe sachenrechtlich gesehen ein Besitzmittlungsverhältnis, und somit durchaus auch etwas Sachenrechtliches. Nebenbei bemerkt ist natürlich auch die Besitzverschaffung des Leihgegenstands ein sachenrechtlicher Akt.
Und gerade wenn dieses Besitzmittlungsverhältnis vorliegt, gibts kein Abhandenkommen usw. i.S.d. § 935 I S. 1 BGB.

Ich hab eher den Eindruck, Du trennst Schuldrecht und Sachenrecht zu strikt. Klar - Abstraktions- und Trennungsprinzip sind heiliger als die Bibel und zu beachten. Dennoch ist es im Sachenrecht oftmals erforderlich, dass man inzident was Schuldrechtliches prüft. Wie eben hier.

Zitat:



aber auch das beispiel zur leihe ist ganz und gar falsch und verheerend zu glauben. das ist im §603 geregelt: Der Entleiher darf von der geliehenen Sache keinen anderen als den vertragsmäßigen Gebrauch machen. Er ist ohne die Erlaubnis des Verleihers nicht berechtigt, den Gebrauch der Sache einem Dritten zu überlassen.
(Zitat von: leah)




Vollkommen richtig. Der Entleiher ist nicht berechtigt, anderen den Gebrauch zu überlassen. Aber was genau prüfst Du beim gutgläubigen Erwerb?
1. Einigung
2. Übergabe
3. Einigsein
4. Berechtigung des Übereignenden
und wenn 4. fehlt:
5. Gutgläubigkeit des Erwerbers
6. kein Abhandenkommen bzw. Besitzmittlungsverhältnis zwischen altem Eigentümer und Erwerber.

Wie ich - und auch Du - geschrieben hab: hier wird der gutgläubige Erwerber geschützt. Der Rückgabeanspruch aus dem Leihvertrag besteht eigentlich weiterhin; ist aber gem. § 275 I 1. Alt. unmöglich geworden und somit ergibt sich ein Schadenersatzanspruch des Verleihers gegen den Entleiher aus §§ 280 I, III, 283 sowie der Herausgabeanspruch bezogen auf das Erlangte gemäß § 816 I S. 1.

Den Anspruch des alten Eigentümers gegen den Erwerber, der wirksam gem. §§ 929, 932, 935 Eigentum erworben hat, musst Du mir jetzt zeigen. § 985 geht net, weil sich die Eigentumsverhältnisse geändert haben. § 812 I S. 1, 1. Alt. geht net, weil zwischen Erwerber und altem Eigentümer keine Leistungsbeziehung herrscht. § 812 I S. 1, 2. Alt. geht auch net, weil zwischen Erwerber und Verkäufer eine Leistungsbeziehung herrscht und die Nichtleistungskondiktion den Grundsatz hat, dass der Erwerber die Sache eben gerade nicht durch Leistung bekommen haben darf (vgl. Palandt-Sprau BGB, § 812 Rn. 10 - in meiner 61. Auflage, 2002). Nur die Leistungsbeziehung zwischen Erwerber und Verkäufer hab ich ja grad bejaht.
Wär ja auch irgendwo unsinnig, wenn der alte Eigentümer nen Herausgabeanspruch gegen den Erwerber hätte. Oben bejahen wir den Schutz des gutgläubigen Erwerbers nicht-abhandengekommener Sachen und den Eigentumsübergang, und dann sagen wir wieder, dass er in die Röhre guckt. Kann ja net passen, oder?



Bearbeitet von: mb100 am 22.02.2010 um 18:15:15
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: balaika
Datum: 22.02.2010
Antwort:
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Was mich mal interessieren würde: Gibt es hier echt Leute, die bei einem gefundenen Kfz-Brief Ansprüche stellen würden (mal ganz davon abgesehen, dass sie damit nicht durchkommen...)???

Ich wäre z.B. noch nicht einmal in der Lage nen Finderlohn zu zahlen und würde aber trotzdem davon ausgehen, dass mein Brief abgegeben wird -bin vielleicht naiv und glaube zu sehr an das Gute im Menschen, aber wer würde ihn denn behalten???

Ich kann ehrlich gesagt nicht sagen was passieren würde, wenn ich Geld finde (nen 500,-€-Schein mitten auf der Strasse z.B. Bin alleinerziehend und verschuldet... Und hätte auch zweifel, dass das geld wirklich wieder bei seinem rechtmäßigem Besitzer landet... Ich weiss es nicht... Aber nen Kfz-Brief -auf jeden Fall! (Genauso wie Geldbeutel oder ähnliches -steht ja meistens ein Besitzer irgendwo drin...
Autor: nelito
Datum: 22.02.2010
Antwort:
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Oh Elend! So viel gefährliches Halbwissen!

Wer lesen kann, ist hier eindeutig im Vorteil:

Unter Punkt C.4c steht sowohl auf Teil I als auch auf Teil II:

"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen"

Es sagt doch schon der Name. Es ist die Bescheinigung über die Zulassung und kein Eigentumsnachweis!
Und zum Ummelden brauchst Du Schein UND Brief!
Du kannst natürlich auch eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Scheines abgeben, aber dann freut sich der Staatsanwalt auf Dich.

Bearbeitet von: nelito am 22.02.2010 um 11:38:18
The police never think, it's as funny as you do!
Autor: Kingm40
Datum: 22.02.2010
Antwort:
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Also ehrlich gesagt finde ich die Diskussion hier ziemlich müßig.

1. kann doch niemand ernsthaft glauben, dass das Eigentum am Fahrzeug an den Besitzer des Fahrzeugbriefes übergeht (hier ist Besitzt und Eigentum ausnahmsweise mal korrekt verwendet ;D). 2. Ist auch ein möglicher Verkauf des Fahrzeugs völlig undenkbar. Wie denn auch? Der "Verkäufer" wäre weder Eigentümer, noch kann von gutgläubigem Erwerb beim Käufer gesprochen werden (versucht mal dem Richter zu erklären, dass der Verkäufer weder das Fahrzeug noch Schlüssel oder sonst was vorzuzeigen und zu übergeben hatte und ihr gutgläubig wart ;D)

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PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
Autor: mb100
Datum: 22.02.2010
Antwort:
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Zitat:


Also ehrlich gesagt finde ich die Diskussion hier ziemlich müßig.

1. kann doch niemand ernsthaft glauben, dass das Eigentum am Fahrzeug an den Besitzer des Fahrzeugbriefes übergeht (hier ist Besitzt und Eigentum ausnahmsweise mal korrekt verwendet ;D). 2. Ist auch ein möglicher Verkauf des Fahrzeugs völlig undenkbar. Wie denn auch? Der "Verkäufer" wäre weder Eigentümer, noch kann von gutgläubigem Erwerb beim Käufer gesprochen werden (versucht mal dem Richter zu erklären, dass der Verkäufer weder das Fahrzeug noch Schlüssel oder sonst was vorzuzeigen und zu übergeben hatte und ihr gutgläubig wart ;D)


(Zitat von: Kingm40)




Klar - hier net. Und ich bereu auch schon zutiefst, dass ich das Beispiel mit der Leihe des Fahrzeugs gebracht hab und unterstellt hab, dass der Verleiher Fahrzeug, Schlüssel, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief an den Entleiher übergibt. War ot und hat eigentlich nur für Verwirrung gesorgt. Ich komm mir grad vor wie eine meiner Sachenrechts-Profs: je mehr sie erklärt hat, desto mehr verwandelten sich die studentischen Gesichter in Fragezeichen...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Kingm40
Datum: 22.02.2010
Antwort:
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@mb100 das war auch nicht auf deinen Beitrag bezogen, der ist ja absolut korrekt. Es ist mehr als Ergänzung zu sehen :)
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
Autor: jhonny318ti
Datum: 22.02.2010
Antwort:
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Zitat:

Also ehrlich gesagt finde ich die Diskussion hier ziemlich müßig. 1. kann doch niemand ernsthaft glauben, dass das Eigentum am Fahrzeug an den Besitzer des Fahrzeugbriefes übergeht (hier ist Besitzt und Eigentum ausnahmsweise mal korrekt verwendet ;D). 2. Ist auch ein möglicher Verkauf des Fahrzeugs völlig undenkbar. Wie denn auch? Der "Verkäufer" wäre weder Eigentümer, noch kann von gutgläubigem Erwerb beim Käufer gesprochen werden (versucht mal dem Richter zu erklären, dass der Verkäufer weder das Fahrzeug noch Schlüssel oder sonst was vorzuzeigen und zu übergeben hatte und ihr gutgläubig wart ;D)




Amen!
Schwarz,tief,breit.......




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