- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<

Abmelden des verkauften Wagens. - BMW-Talk

Dieses Thema ist original verfügbar unter:
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

==========================================================


Beitrag von: Reapers-acc
Date: 11.02.2010
Thema: Abmelden des verkauften Wagens.
----------------------------------------------------------
Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 11.02.2010 um 21:29:23 aus dem Forum "verschiedene Preise / Kaufberatung" in dieses Forum verschoben.

Hi,
möchte mein Auto verkaufen, es hat sich bereits ein Käufer gefunden.
Dieser hat gefragt ob er das Auto nach Hause bringen dürfe und es dann zuhause abmelden.
Er gibt mir dann ein Schreiben in dem er versichert es am nächsten Tag abzumelden etc.
Um sich die Tageszulassung zu sparen.
Geht das einfach so?
Muss ich da was beachten?
Danke

Gruß

Bearbeitet von: angry-playboy am 11.02.2010 um 21:29:23


Antworten:
Autor: partyboy19
Datum: 11.02.2010
Antwort:
----------------------------------------------------------
hi
das ist ja schön das er am nächten tag das auto abmeldet, doch wenn er auf dem heimweg einen unfall baut geht da an deine versicherung und du hast dann die arschkarte. ich würde mich nicht darauf einlassen

Autor: -ocrim-
Datum: 11.02.2010
Antwort:
----------------------------------------------------------
falsch, im kaufvertrag haltet ihr datum und uhrzeit fest. ab dieser uhrzeit ist der käufer verantwortlich für das auto. im fall eines unfalls wirds zwar versicherungstechnisch ein wenig kompliziert und langwierig, aber der verkäufer hat im enddefekt keine probleme
Autor: André
Datum: 11.02.2010
Antwort:
----------------------------------------------------------
Lass Dich nicht drauf ein, wenn was passiert artet es nur in Stress aus, meld die Karre ab und der Käufer soll mit Kurzzeitkennzeichen abholen kommen.
___________
Gruss André

"In Drehzahlbegrenzer kannste ruhig reinfahren, dazu ist er ja da!" (Zitat: Tim Schrick)
Autor: dom-m3
Datum: 11.02.2010
Antwort:
----------------------------------------------------------
Ist doch kein Problem, hab ich mit dem Auto das ich gekauft hab auch so gemacht. Hab es den nächsten Tag umgemeldet. Einfach Uhrzeit und Datum im Kaufvertrag festhalten und deiner Versicherung am gleichen Tag mitteilen. Kannst paar Tage später dann ja auch mal bei der Zulassungsstelle nachfragen und denen das mitteilen.
Autor: jochen78
Datum: 12.02.2010
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


falsch, im kaufvertrag haltet ihr datum und uhrzeit fest. ab dieser uhrzeit ist der käufer verantwortlich für das auto. im fall eines unfalls wirds zwar versicherungstechnisch ein wenig kompliziert und langwierig, aber der verkäufer hat im enddefekt keine probleme

(Zitat von: -ocrim-)





Hi

genau Datum und Uhrzeit rein, dann ist das ab dieser Uhrzeit sein Auto.
Hab ich letztes Mal genauso gemacht.

MfG

Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Autor: lowspot
Datum: 12.02.2010
Antwort:
----------------------------------------------------------
Mach es auf keinen Fall. Ich habe dadurch schon große Probleme gehabt.
Theorie und Praxis gehen hier weit auseinander.
Es gibt bei der KFZ Versicherung eine Art letzte Halter Haftung, falls der Käufer z.B. kein Geld hat um den Wagen anzumelden oder nen Unfall mit Deinem Kennzeichen im Ausland baut zahlst DU - da kann auf so einem Stück Papier stehen was will.

Habe vor einiger Zeit nen Bus verkauft und der Käufer (dachte der Wollte den in DE zulassen) hat in Polen mit dem angemeldeten Bus einen Unfall gebaut und den Wagen nie abgemeldet - was für ein Stress!

Du kennst den Käufer nicht und "Sympatien" beim Autokauf sind total fehl am Platz

Kurzzeitkennzeichen kosten 35€ und können problemlos kurzfristig von Jedem besorgt werden.

Ich Rate Dir dringend: Meld den Wagen auf jeden Fall ab!

Wer den Wagen kaufen will, der macht das nicht von Deinem Kennzeichen abhängig und wenn doch ist was oberfaul.

Gruß

Autor: Dolph1984
Datum: 12.02.2010
Antwort:
----------------------------------------------------------
Mach das nicht.
Wenn der Käufer kein guter Freund oder dergleichen is dann würd ich auf Nummer sicher gehen.
Ein Flotter 3er muss nicht zwingend mit Sex assoziiert werden
Autor: aNka
Datum: 12.02.2010
Antwort:
----------------------------------------------------------
Also ich kenne das eigentlich nur so, dass man im Kaufvertrag festhält, wann das Auto dem Käufer übergeben wurde und eben dazuschreibt, der Käufer verpflichtet sich, das KFZ bis zum so und sovielten ab- bzw. umzumelden.
Hatte da bisher noch nie Probleme...wenn das Auto jedoch ins Ausland gehen soll, würde ich es nicht machen.

Und zum Vorposter: Woher bekommst du denn Kurzzeitkennzeichen für 35 Euro?! Hier in München zahlst du mindestens 50 Euro Versicherung und bekommst es lediglich verrechnet, wenn du danach das Auto über diese Versicherung laufen lässt. Zusätzlich musst du ja auch noch Schilder kaufen, die kosten hier um die 25 Euro.
Das wär mal interessant, da geh ich dann auch hin :)

LG
Autor: Reapers-acc
Datum: 12.02.2010
Antwort:
----------------------------------------------------------
Ja das mein ich auch so 70-100e kann man da rechnen und die wollten wir uns sparen.
Also der Mann wohnt in München und ich in Schleswig-Holstein.
Gibt hier ja ne sehr geteilte Meinung :/ Also was Ausland oder so angeht muss ich denk ich nichts befürchten. Ich denke ich werd alles im Kaufvertrag festhalten, in deutschland bleibt das Auto ja und solang bin ich doch auf der sicheren Seite?

Danke schonmal für alle Antworten:)

Gruß
Autor: aNka
Datum: 12.02.2010
Antwort:
----------------------------------------------------------
Ja mei, auf der ganz sicheren Seite bist du sicherlich nur, wenn du dein Auto vorher abmeldest und der das mit Kurzzeitkennzeichen oder wie auch sonst mitnimmt. Da kann passieren was will, auf dich zurückkommen kann da keiner mehr, da du die Verantwortung an DEM Tag um DIE Uhrzeit (Im Kaufvertrag unbedingt ganz genau festhalten!!!!) an den Käufer abgegeben hast und das Auto auch nicht mehr dein Eigentum war.

Trotzdem hab ich damit, das Auto mit Kennzeichen abzugeben und der das abmeldet, noch keine schlechten Erfahrungen gemacht und auch von keinem sonst mitbekommen.
Klar besteht immer noch ein gewisses Restrisiko, da die Versicherung bei nem Unfall bestimmt erstmal auf dich als Versicherungsnehmer zukommen wird. In dem Fall ist es dann wichtig, beweisen zu können dass du nicht mehr der verantwortliche Fahrzeughalter und -führer warst, was mit einem ordentlich abgefassten Kaufvertrag meines Erachtens ohne Probleme möglich sein sollte.

Bearbeitet von: aNka am 12.02.2010 um 10:50:31
Autor: lowspot
Datum: 12.02.2010
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


Also ich kenne das eigentlich nur so, dass man im Kaufvertrag festhält, wann das Auto dem Käufer übergeben wurde und eben dazuschreibt, der Käufer verpflichtet sich, das KFZ bis zum so und sovielten ab- bzw. umzumelden.
Hatte da bisher noch nie Probleme...wenn das Auto jedoch ins Ausland gehen soll, würde ich es nicht machen.

Und zum Vorposter: Woher bekommst du denn Kurzzeitkennzeichen für 35 Euro?! Hier in München zahlst du mindestens 50 Euro Versicherung und bekommst es lediglich verrechnet, wenn du danach das Auto über diese Versicherung laufen lässt. Zusätzlich musst du ja auch noch Schilder kaufen, die kosten hier um die 25 Euro.
Das wär mal interessant, da geh ich dann auch hin :)

LG

(Zitat von: aNka)




35,50EUR zahlst Du hier (Bad Oldesloe) auf dem Amt inkl. Schilder (13.50€ Bearbeitung und Schein - 22€ Schilder) - das sollte Bundeseinheitlich gleich sein (ausser die Schilder)
Die Versicherung verrechnet die Kosten mit einer Anmeldung - hier fallen also nix an.

Habe das locker schon 5 x gemacht.

Der Preisunterschied liegt meistens an den Schildern - selber Schuld wenn man immer zu denen geht, die dem Amt am nächsten sind - die sind meistens am teuersten :-)))

Gruß


Autor: aNka
Datum: 12.02.2010
Antwort:
----------------------------------------------------------
Dass die Versicherung die Kosten verrechnet, wenn man danach das Auto über die anmeldet, hab ich ja geschrieben...aber meistens gehts beim Autokauf recht fix zu, da informieren sich die meisten noch nicht, welche Versicherung am besten ist beim Preis/Leistungs-Vergleich, da geht man einfach zu irgendeiner und holt sich ne Doppelkarte raus. Meldet man das Auto letztendlich auf ne andere an, ist der Versicherungsbetrag futsch - und wie gesagt, mit 50 Euro bist du in München noch gut dabei, da gibts welche, die wollen 75 Euro aufwärts sehen.
Schilder sind bei uns prinzipiell nicht dabei und wer sich die tatsächlich direkt neben der Zulassungsstelle holt ist selbst Schuld, klar, dass die überteuert sind.

Aber es ging im Prinzip ja um was anderes und meine Meinung hab ich dazu ja nun gesagt :)

LG

Bearbeitet von: aNka am 12.02.2010 um 11:26:59
Autor: lowspot
Datum: 12.02.2010
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


Ja mei, auf der ganz sicheren Seite bist du sicherlich nur, wenn du dein Auto vorher abmeldest und der das mit Kurzzeitkennzeichen oder wie auch sonst mitnimmt. Da kann passieren was will, auf dich zurückkommen kann da keiner mehr, da du die Verantwortung an DEM Tag um DIE Uhrzeit (Im Kaufvertrag unbedingt ganz genau festhalten!!!!) an den Käufer abgegeben hast und das Auto auch nicht mehr dein Eigentum war.

Trotzdem hab ich damit, das Auto mit Kennzeichen abzugeben und der das abmeldet, noch keine schlechten Erfahrungen gemacht und auch von keinem sonst mitbekommen.
Klar besteht immer noch ein gewisses Restrisiko, da die Versicherung bei nem Unfall bestimmt erstmal auf dich als Versicherungsnehmer zukommen wird. In dem Fall ist es dann wichtig, beweisen zu können dass du nicht mehr der verantwortliche Fahrzeughalter und -führer warst, was mit einem ordentlich abgefassten Kaufvertrag meines Erachtens ohne Probleme möglich sein sollte.

Bearbeitet von: aNka am 12.02.2010 um 10:50:31

(Zitat von: aNka)




Leute Ihr könnt ja schreiben und glauben was Ihr wollt. So lange nix passiert ist alles ok und wahrscheinlich wird bei den meisten nix passieren. Wenn aber was passiert und der neue Käufer kein Geld hat, dann ist die letzte Versicherung in der Haftung. Ob Ihr dann was schriftliches habt oder nicht interessiert keinen Menschen und dann ist das Geheule groß.
Das könnt Ihr dann vor Gerich klären - wattn Stress.

Zwische Rechtsempfinden und geltendem Recht besteht nämlich ein großer Unterschiend.

Frag mal

Keiner kennt den Käufer.
Ihr werden den in der Regel nie wieder in eurem Leben sehen.

Und wenn man immer von "worst case" ausgeht, dann muss Dir dein gesunder Menschenverstand sagen, dass Du dein Auto nur abgemeldet übergibst (oder bist Du die Wohlfahrt???)

Gruß

Autor: aNka
Datum: 12.02.2010
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


Zitat:


Ja mei, auf der ganz sicheren Seite bist du sicherlich nur, wenn du dein Auto vorher abmeldest und der das mit Kurzzeitkennzeichen oder wie auch sonst mitnimmt. Da kann passieren was will, auf dich zurückkommen kann da keiner mehr, da du die Verantwortung an DEM Tag um DIE Uhrzeit (Im Kaufvertrag unbedingt ganz genau festhalten!!!!) an den Käufer abgegeben hast und das Auto auch nicht mehr dein Eigentum war.

Trotzdem hab ich damit, das Auto mit Kennzeichen abzugeben und der das abmeldet, noch keine schlechten Erfahrungen gemacht und auch von keinem sonst mitbekommen.
Klar besteht immer noch ein gewisses Restrisiko, da die Versicherung bei nem Unfall bestimmt erstmal auf dich als Versicherungsnehmer zukommen wird. In dem Fall ist es dann wichtig, beweisen zu können dass du nicht mehr der verantwortliche Fahrzeughalter und -führer warst, was mit einem ordentlich abgefassten Kaufvertrag meines Erachtens ohne Probleme möglich sein sollte.

Bearbeitet von: aNka am 12.02.2010 um 10:50:31

(Zitat von: aNka)




Leute Ihr könnt ja schreiben und glauben was Ihr wollt. So lange nix passiert ist alles ok und wahrscheinlich wird bei den meisten nix passieren. Wenn aber was passiert und der neue Käufer kein Geld hat, dann ist die letzte Versicherung in der Haftung. Ob Ihr dann was schriftliches habt oder nicht interessiert keinen Menschen und dann ist das Geheule groß.
Das könnt Ihr dann vor Gerich klären - wattn Stress.

Zwische Rechtsempfinden und geltendem Recht besteht nämlich ein großer Unterschiend.

Frag mal

Keiner kennt den Käufer.
Ihr werden den in der Regel nie wieder in eurem Leben sehen.

Und wenn man immer von "worst case" ausgeht, dann muss Dir dein gesunder Menschenverstand sagen, dass Du dein Auto nur abgemeldet übergibst (oder bist Du die Wohlfahrt???)

Gruß


(Zitat von: lowspot)









Amen!
Autor: Stefan177
Datum: 12.02.2010
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


Zitat:


Ja mei, auf der ganz sicheren Seite bist du sicherlich nur, wenn du dein Auto vorher abmeldest und der das mit Kurzzeitkennzeichen oder wie auch sonst mitnimmt. Da kann passieren was will, auf dich zurückkommen kann da keiner mehr, da du die Verantwortung an DEM Tag um DIE Uhrzeit (Im Kaufvertrag unbedingt ganz genau festhalten!!!!) an den Käufer abgegeben hast und das Auto auch nicht mehr dein Eigentum war.

Trotzdem hab ich damit, das Auto mit Kennzeichen abzugeben und der das abmeldet, noch keine schlechten Erfahrungen gemacht und auch von keinem sonst mitbekommen.
Klar besteht immer noch ein gewisses Restrisiko, da die Versicherung bei nem Unfall bestimmt erstmal auf dich als Versicherungsnehmer zukommen wird. In dem Fall ist es dann wichtig, beweisen zu können dass du nicht mehr der verantwortliche Fahrzeughalter und -führer warst, was mit einem ordentlich abgefassten Kaufvertrag meines Erachtens ohne Probleme möglich sein sollte.

Bearbeitet von: aNka am 12.02.2010 um 10:50:31

(Zitat von: aNka)




Leute Ihr könnt ja schreiben und glauben was Ihr wollt. So lange nix passiert ist alles ok und wahrscheinlich wird bei den meisten nix passieren. Wenn aber was passiert und der neue Käufer kein Geld hat, dann ist die letzte Versicherung in der Haftung. Ob Ihr dann was schriftliches habt oder nicht interessiert keinen Menschen und dann ist das Geheule groß.
Das könnt Ihr dann vor Gerich klären - wattn Stress.

Zwische Rechtsempfinden und geltendem Recht besteht nämlich ein großer Unterschiend.

Frag mal

Keiner kennt den Käufer.
Ihr werden den in der Regel nie wieder in eurem Leben sehen.

Und wenn man immer von "worst case" ausgeht, dann muss Dir dein gesunder Menschenverstand sagen, dass Du dein Auto nur abgemeldet übergibst (oder bist Du die Wohlfahrt???)

Gruß


(Zitat von: lowspot)




Ich hab 3 mal ein Auto mit meinen Kennzeichen verkauft, 3 mal ist kein Unfall passiert und trotzdem hatte ich 3 mal Ärger damit. Beim ersten mal kam ein Brief vom Finanzamt nach ein paar Monaten, daß die Steuer abgebucht wird. Die Ageige ist fast ein halbes Jahr mit meinen Kennzeichen rumgefahren! Das zweite und dritte mal hab ich selber bei der Zulassung nach einer Woche nachgefragt, ob die Fahrzeuge umgemeldet wurden. Natürlich nicht, obwohl es "versprochen" und im Kaufvertrag festgehalten wurde.

In beiden Fällen hab ich dann ne Zwangsabmeldung gemacht.

Das nächste Auto wird garantiert ohne Kennzeichen übergeben.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: E36-Freak
Datum: 12.02.2010
Antwort:
----------------------------------------------------------
Vorweg: ich würde es ebenfalls nicht machen..

Wenn der Käufer zuverlässig ist und den Wagen gleich abmeldet ist alles ok...der Ärger geht aber erst los, wenn er das Ding nicht abmeldet..

1. die Post bekommst Du (bei Parkverstößen, Blitzern pp.)
2. klar schreibt die Versicherung den Hobel iirgenwann zur Zwangsentstempelung aus, dazu muss der Wagen aber erstmal aufgefunden bzw. angetroffen werden-Edit: damit die Stempel entfernt werden können.
3. Biete dem Käufer doch an, das er sich Kurzzeitkennzeichen zum Überführen holt und Ihr teilt Euch die Kosten....dann bist Du auf der sicheren Seite

Bearbeitet von: E36-Freak am 12.02.2010 um 19:42:05
Autor: rennfrikadelle
Datum: 13.02.2010
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 11.02.2010 um 21:29:23 aus dem Forum "verschiedene Preise / Kaufberatung" in dieses Forum verschoben.

Hi,
möchte mein Auto verkaufen, es hat sich bereits ein Käufer gefunden.
Dieser hat gefragt ob er das Auto nach Hause bringen dürfe und es dann zuhause abmelden.
Er gibt mir dann ein Schreiben in dem er versichert es am nächsten Tag abzumelden etc.
Um sich die Tageszulassung zu sparen.
Geht das einfach so?
Muss ich da was beachten?
Danke

Gruß

Bearbeitet von: angry-playboy am 11.02.2010 um 21:29:23

(Zitat von: Reapers-acc)




Mach das nicht.

Schicke ihm eine Kopie des Briefes zusammen mit einer Vollmacht. Er soll damit auf seine Zulassungsstelle gehen und sich rote Überführungskennzeichen holen. Deine machst du dann runter.

Man kann im Vertrag viel reinschreiben - auch das mit Übergabezeit und Abmeldeverpflichtung. DU respektive deine Versicherung haftet bis er das Fahrzeug umgemeldet hat. du kannst nicht durch eine Vertragsklauses deine Verpflichtungen als Halter ablegen - geht nicht, da nicht übertragbar.
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?
Autor: Reapers-acc
Datum: 13.02.2010
Antwort:
----------------------------------------------------------
Danke, hab jetzt auch nochmal mit meinem Versicherungsvertreter gesprochen und der meinte ebenfalls ich soll ihm sagen, dass er ne Tageszulassung mitbringt.
Gerade bei dem Wetter und das sind gute 600km.. da kann einiges passieren.

Gruß
Autor: fooki
Datum: 14.02.2010
Antwort:
----------------------------------------------------------
ich mach es auch immer so, dass man im Vertrag einfach festgehalten wird, wer den wagen fährt, wann und wohin und wann spätestens abgemeldet wird und reinschreiben, dass ab sofort der herr käufer für alles haftet...... danach gibs keine probs mehr
Autor: Reapers-acc
Datum: 14.02.2010
Antwort:
----------------------------------------------------------
Wie gesagt mein Versicherungsmensch hat gemeint die Haftung kann da nicht einfach übergehen.
Da die Versicherung auch nie zugestimmt hat da einfach für zu haften.
Man kann dann zwar prozessieren und den Käufer privat haften lassen, ist dann aber mit viel Stress verbunden.

Gruß




==========================================================
Ende des Themas

Home Page: https://www.bmw-syndikat.de/
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]: https://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/


www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]

© 2001 bmw-syndikat.de

zum Anfang der Seite
Sitemap
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile