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Beitrag von: xxxDomxxx Date: 06.02.2010 Thema: Rephuhn vs. BMW ---------------------------------------------------------- Hallo zusammen! Folgende situation: Bin gestern abend zu meiner Freundin gefahren, Landstraße, bin so knapp 110 gefahren, langgezogene Linkskurve, leichter regen, auf einmal stehn da so 2 rephühner aufa Straße und gucken mich verdutzt an, konnte nix mehr machen und hab eins von beiden voll mit der linken front erwischt!!! Resultat: Nebler Kaputt und aus der Stoßstange gebrochen, m-Stoßstange gerissen und ein stück rausgebrochen!!! Meine Frage: Kann man da anspüche bei der Versicherung stellen? Hab nich die Polizei gerufen, fand ich halt ein bisl doof nur wegen so nem Huhn aber jetzt im nachhinein ärger ich mich weil im hellen jetzt doch mehr zu sehn ist!!! Vilt kann mir jemand helfen der schonmal so eine ähnliche situation hatte?! Danke euch MfG |
Autor: Lucky-Slevin Datum: 06.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: sehr schlecht... bei einem wildunfall bekommst du von den grünen eine schriftliche bestätigung. mit dieser kann man dann seinen anspruch bei der versicherung geltend machen. ohne diesen wisch wird es wahrscheinlich nix mit der erstattung. mfg Lucky-Slevin |
Autor: xxxDomxxx Datum: 06.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Und jetzt noch zur Dienststelle und das melden und sagen das es im Dunkeln nich so schlimm aussah wird wahrscheinlich auch nix bringen, oder???? |
Autor: E36-Freak Datum: 06.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- es kommt auf den Vertrag an...einige Versicherungen zahlen nur bei "Wild", andere bei "Tieren aller Art" das Rebhuhn ist kein Wild...also wenn Deine Versicherung nur bei Unfällen mit "Haarwild" zahlt, dann siehts schlecht aus Edit: falls Du es als "Haarwild" ich sag mal "deklarieren" willst, dann wirst Du das Geld von der Versicherung nur dann bekommen, wenn nachweislich (also Haarspuren pp.) vorhanden sind. Die Wilschadensmeldung bringt Dir gar nichts wenn da als Beispiel steht "keine Haaranhaftungen festgestellt" Bearbeitet von: E36-Freak am 06.02.2010 um 16:55:46 |
Autor: da_woifal Datum: 06.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also zumindest in Österreich gilt sowas als Fahrerflucht... |
Autor: E36-Freak Datum: 06.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- naja dann wäre jeder Igel den Du überfährst auch ne Fahrerflucht... |
Autor: Fogg Datum: 06.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bei uns auch. Da das Wild, Tier und Co. dem Jagdpächter der Gebiets gehört ist ein Unfall mit einem solchen Lebewesen ist Meldepflichtig. Also liegt hier Fahrerflucht vor. Melden kann man dies eben bei der Polizei oder wenn bekannt beim Jagdpächter der auch eine bescheinigung über das vorkommen für die Versicherung ausstellen kann. Also im nachhinein melden is doof ;-) Zitat aus Deutsche Jagd Zeitung (Quelle: http://www.djz.de/447,802/ ) Wildunfall! – was nun? Je nach Landesrecht ist ein Fahrzeughalter, der in einen Wildunfall verwickelt wird, verpflichtet, diesen bei der Polizei, dem Bürgermeister, dem Jagdausübungsberechtigten oder der Forstdienststelle zu melden. Wer in Ländern, in denen der Gesetzgeber eine Meldepflicht vorschreibt, sich von der Unfallstelle entfernt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Einfach mal reinschauen, ist ein interessanter Artikel zum Thema Wildunfall! Bearbeitet von: Fogg am 06.02.2010 um 18:28:30 ...don´t care about tomorrow! |
Autor: E36-Freak Datum: 06.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- also die Jagervereinigung sagt was anderes http://www.saarjaeger.de/index.php?id=33 ich im Übrigen auch.. die Aushändigung der Wildschadensmeldung reicht aus...dazu brauch noch nicht mal ein Unfall geschrieben werden, die Aushändigung kann auch direkt durch den Jagdberechtigten erfolgen Edit: das einzige wogegen Du verstoßen kannst ist das Tierschutzgesetz, wenn das Tier danach noch lebt und Du weiterfährst Bearbeitet von: E36-Freak am 06.02.2010 um 18:32:28 |
Autor: Bierkönig Datum: 06.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ohne Beweise bist du auf die Kulanz deiner Versicherung angewiesen. Bei der HUK24 kannst du es gleich bleiben lassen, wenn du bei der Allianz oder so bist frag mal in deiner Agentur nach, die können da schon mehr machen. |
Autor: Ch3ckZ Datum: 06.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Bei mir hat die Polizei genau das festgestellt "keine Haaranhaftungen festgestellt" und mir wurde mein Wildschaden trotzdem bezahlt. - Kölsche Grüße - Fotostory geupdatet 26.06.08 Kommentare erwünscht |
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