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Beitrag von: psoli1 Date: 03.02.2010 Thema: Auto anmelden - Vollmacht ja oder nein? ---------------------------------------------------------- Hallo, ich möchte morgen ein auto abmelden und ein neuen anmelden. Der alte wagen ist meiner und war auf meinen vater angemeldet, so soll es auch beim neuen sein. Auf der Versicherungskarte steht angekreuzt "halter sonstige mein name" beim namen von meinen vater ist das kästchen leer. kann ich den wagen jetzt alleine anmelden oder brauch ich eine vollmacht von meinem vater? |
Autor: ICE-Q Datum: 03.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- also bei uns ist es so das man abmelden immer kann jedoch anmelden kann nur der halter Fehlende PS werden durch Wahsinn ersetzt |
Autor: Stuffmaster Datum: 03.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- du brauchst von der person auf die das fahrzeug zugelassen wird eine vollmacht und den personalausweiß. also so kenn ich es. nimmer lieber beides mit nicht dass du dort stehst und dann wieder heim gehn musst weil du was vergessen hast. mfg |
Autor: psoli1 Datum: 03.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: auch in dem fall das mein vater auf der versicherungsbestätigung gar nicht angekreuzt ist? |
Autor: fibie39 Datum: 03.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- wenn der wagen nicht auf dich zugelassen wird immer den ausweis und eine vollmacht mitnehmen auf den das fahrzeug zugelassen wird...denn dein name steht ja dann net im schein...mit der versicherung hat es nix zu tun ... Take a ride in my 8- cylindre Symphony ... |
Autor: Stuffmaster Datum: 03.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- naja wenn der wagen wieder auf dein vater angemeldet werden soll brauchste von ihm eine vollmacht und den perso. mfg |
Autor: Fogg Datum: 04.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- ca 2 sekungen google und schon weiß man es. Zumindest bei uns steht das alles ganz toll aufbereitet auf so ner Seite... ich glaub die ist von der "Zulassungsstelle" :-) ...don´t care about tomorrow! |
Autor: balabalu Datum: 04.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hello bei uns in Berlin brauch man nicht |
Autor: mb100 Datum: 04.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: D.h. man kann einfach so auf den Namen von irgendeinem ein Auto zulassen? Knaller... "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: EyYolcu Datum: 04.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- vollmacht und personalausweis ist in hessen pflicht. obwohl es verboten ist seinen personalausweis an dritte weiter zu geben. Habibk |
Autor: mb100 Datum: 04.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Echt? Wo steht des? "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: EyYolcu Datum: 04.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- darüber wirst du aufgeklärt wenn du deinen ausweis ausgehändigt bekommst Habibk |
Autor: EyYolcu Datum: 04.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- darüber wirst du aufgeklärt wenn du deinen ausweis ausgehändigt bekommst ausserdem ist das mitführen des personalausweises in deutschland pflicht, und wenn der vater ihm sein perso mitgibt kann er sich in der zeit nicht ausweisen. Habibk |
Autor: IL CAPO Datum: 04.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- also bei uns in Muc ist es so, das die Kopie des Ausweises und eine schriftliche Vollmacht mit Unterschrift ausreichen! Aber ganz ohne geht es 100% nicht! Bearbeitet von: IL CAPO am 04.02.2010 um 12:52:32 |
Autor: plop Datum: 04.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- es besteht die pflicht einen ausweis zu besitzen nicht ihn ständig bei sich zu führen.. oh gefährliches halbwissen steh mir bei... zum thema.. wenn der wagen auf jemand anderes zugelassen werden soll als dich selbst, dann brauchst eine vollmacht und den personalausweis. einige zulassungsstellen geben sich auch mit einer kopie zufrieden. würd aber sicherheitshalber as original mitnehmen.. mal was anderes...haben die bei deiner zulassungsstelle keine telefone? wäre doch viel sinniger dort mal nachzufragen als sich auf spekulationen von leuten aus einem internet forum zu verlassen. manchmal könte man annehmen, demnächst wird ein theread eröffnet "hilfe, mein haus brennt-was tun?!" Bearbeitet von: plop am 04.02.2010 um 13:02:02 Erdbeben abschalten, Sofort! Tsunami, Nein Danke! |
Autor: mb100 Datum: 04.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Weder gibts ne Mitführpflicht, noch gibts ein Verbot, ihn weiterzugeben. Wenn es beides geben würde, wäre es im PersAuswG aufgeführt. Da is aber nix zu finden. Man soll ihn nicht aus der Hand geben - das is klar. Man sollte ihn eigentlich auch immer dabei haben (str.). Aber nicht mehr. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: psoli1 Datum: 04.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: doch die haben da telefone, aber leider war um 21 uhr keiner mehr da ;) |
Autor: plop Datum: 04.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- und heute? ;) Erdbeben abschalten, Sofort! Tsunami, Nein Danke! |
Autor: psoli1 Datum: 04.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: hat sich das thema erledigt da wir ne andere lösung gefunden haben ;) |
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