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TÜV . Fahrzeuganmeldung.Poblem - Baureihenübergreifendes

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Beitrag von: stefan1208
Date: 15.04.2004
Thema: TÜV . Fahrzeuganmeldung.Poblem
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SERVUS
Habe hier ein kleines (oder grösseres) Problem:
War jetzt die letzten 3 Monate meine Führerschein los.Hab Hab darauf als ich abgeben musste im Januear meinen BMW aufm Landratsamt abgemeldet.Bekomme am Montag meinen Lappen wieder.Nun will ich ja dann nächste Woche mein Auto wieder anmelden. Jetzt habe ich aber das Problem das ich im März hätte zum TÜV müssen.War auch schon bei der Versicherung und habe nachgerfragt wie es ist wenn ich das Fahrzeug anmelden möchte.Die sagen ich könnte ein Kurzzeitkennzeichen bekommen das 5 Tage gültig ist.Nun habe ich aber schon für nächste Woche einen Termin in der Werkstatt für die Inspektion ich denk´mal das er da 2 Tage steht.Dann muss ich noch zu einem Kumpel in die Garage und das neue Fahrwerk einbauen da die alten dämpfer sabbern.Jetzt meine Frage: Was ist wenn mir die fünf tage nicht reichen ? kann ich da überziehen ? Andere möglichkeit wäre den BMW auf nen hänger zu packen. Aber das ist umständlich.Kennt sich jemand damit aus ?Oder weiss jemand rat ?

Einmal Blau-Weiß immer Blau-Weiß !


Antworten:
Autor: XM
Datum: 15.04.2004
Antwort:
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Sers,

also jede bessere Werkstatt hat rote Nummerschilder (Überführungskennzeichen). Wenn du dein Auto in einer Werkstatt zur Inspektion geben willst bekommst du die Schilder oder sie holen ihn ab.

Dann sind Fahrten zum TÜV erlaubt, obwohl TÜV abgelaufen ist. Ist aber schwierig ihn vorher anzumelden.

Aber wenn der TÜV Preis ist einheitlich mit AU 72,- Euro. Die Werkstatt soll dir das machen, da wo du die Inspektion machen lässt.

Tageszulassungen bis 5 Tage kosten um die 80,- Euro. Das finde ich etwas teuer.

Sers XM

Wer bremst verliert!

Mein 3er - neu in Perleffekt-Gelb

Autor: bmwharry
Datum: 15.04.2004
Antwort:
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HI,

falls dir die 5 Tage nicht reichen. Kannst du mit deinen eigentlichen Kennzeichen zum Tüv und zum Anmelden fahren. Das einzige was du dazu brauchst ist eine Deckungskarte von deiner Versicherung. So habe ich das auch gemacht. Fahrten mit einen nicht angemeldeten Auto ist in diesen Fall (TÜV/Anmelden)erlaubt, wenn die alten Kennzeichen angebracht sind und eine gültige Deckungskarte für das Fahrzeug vorhanden ist. Aber auch nur den direkten Weg zum TÜV oder Zulassungstelle nehmen.

MFG
Harry



Bearbeitet von - bmwharry am 15/04/2004 14:39:35
Autor: ellbc
Datum: 15.04.2004
Antwort:
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ich würde auch vorschlagen, irgendwoher rote Nummern zu besorgen, das ist am unkompliziertesten, vor allem wenn die Rennleitung dich sieht und fragt, warum keine Plakette usw, gibt nur Scherereien...




Autor: stefan1208
Datum: 15.04.2004
Antwort:
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SERVUS
Danke erstmal. Werde mich mit meiner BMW-Werkstatt in Verbindung setzen.

Einmal Blau-Weiß immer Blau-Weiß !




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