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Beitrag von: angry81 Date: 28.01.2010 Thema: kündigung rechtsschutz, was kann passieren wenn... ---------------------------------------------------------- habe meine rechtsschutz vorsichtshalber gekündigt, da ich in letzter zeit ein paar mehr fälle denen übergeben musste, die sich auch angenommen hat. so umgeht man eine kündigung seitens des versicherers und die damit verbundenen schwierigkeiten, jemals wieder eine rechtsschutzversicherung zu bekommen. also reine vorsichtsmaßnahme. die kündigung tritt am 01.11.2010 in kraft. wenn ich jetzt noch mal einen fall denen in der restlaufzeit des vertrages übergebe, können die mich -trotz meiner schon bestätigten kündigung- vorher kündigen? |
Autor: E36-Freak Datum: 28.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Steht nicht was dazu im außerordentlichen Kündigungsrecht in den Vertragsunterlagen? Ich denke nicht, das sie den Vertrag kündigen dürfen... ich könnte mir aber vorstellen, das es evtl. ärger bezgl. der Kostenübernahme gibt... |
Autor: Der_Gute Datum: 28.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- 1. Was steht in den AGBs? 2. Deine Versicherung scheint die Kündigung doch bereits angenommen zu haben. Daher wäre es noch wichtiger zu wissen, ob bei der Annahme einer Kündigung durch die Versicherung noch ein außerordentlichen Kündigungsrecht besteht. Meine Vermutung: Nein! www.lindlar.org |
Autor: herr_welker Datum: 31.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Naja. Die neue Versicherung fragt ja auch nach Schadensfälle in der Vergangenheit. Ob die dich dann noch nimmt? Aber ich versteh auch das du vorher gekündigt hast. Versuchs. Zitat: Denke ich nicht. Wüsste auch nicht was es der Versicherung bringen würde. außer Aufwand. Außerdem gibst du ja der nächsten Versicherung an wer gekündigt hat. Warte halt bis du die Bestätigung der Kündigung hast. Bearbeitet von: herr_welker am 31.01.2010 um 13:32:41 |
Autor: pat3112 Datum: 01.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ein Schadenereigniss stellt sowohl für den Versicherten als auch für die Versicherung ein ausserordentliches Ereigniss dar, bei einem solchen hat jede Partei das Recht hat den Vertrag zu kündigen. Da du schon gekündigt hast stellt sich die Frage nach der kündigen Partei jedoch nicht mehr. Ein Vertrag, der sich im Stauts zur nächsten Hauptfälligkeit gekündigt befindet, kann nicht nochmals gekündigt werden ! Ablauf bleibt der dir genannte Termin. Die Schadenquote kann vom nachfolgenden Versicherer beim Vorversicherer angefragt werden. Dies könnte einen "mehr Beitrag" oder einen Ablehnung zur Folge haben. Nichts desto trotz ist die Chance wieder versichert zu werden in dem Scenario größer, als in dem Scenario wenn der Versicherer dich kündigt. Gruß Patrick Der Geist ist wie ein Fallschirm - er funktioniert nur, wenn er offen ist. |
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