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dachlawine...5-8000€ schaden - Geplaudere

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Beitrag von: Toxin
Date: 23.01.2010
Thema: dachlawine...5-8000€ schaden
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hey mädels....

also um mal kurz zu erklären...
meen alter wohnt in einem mehrparteien mietshaus, auto soll/darf er in die hofeinfahrt stellen, wat er auch tat...es kam wat kommem mußte...fiese un d ziemlich schwere dachlawine...spiegel ab, motorhaube und dach übelst verbeult, ebenso die ganze seite....

vermieter hat angeblich keene versicherung dafür bzw will die versicherung nich zahlen...wo jibsn sowat??? ick wär mächtig anjepisst...schaden beläuft sich auf ca 5-8 riesen....

wär schick wenn mal ein versicherungsmensch hier mal was dazu sagen könnte...


lieb e grüße..
BäEmWe is gut zu strasse...


http://www.janine-pics.de.tl/


Antworten:
Autor: DiscoStue
Datum: 23.01.2010
Antwort:
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Hi,

Hab das selbe gerade auch erlebt, nur mit meiner Winterhure.
Das ist keine höhere Gewalt darum tritt die Gebäudeversicherung nicht ein.
Wenn dann sind Forderungen direkt an den Besitzer zu stellen, es liegt aber
auch eine Mitschuld vor, da es ja bekannt ist da aktuell vor Dachlavienen gewarnt wird.

Gruß
Alex

Autor: Weiß-Blau-Fan-Rude
Datum: 23.01.2010
Antwort:
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Sachschäden an einem Fahrzeug werden nicht bezahlt da vom Eigentümer zu verlangen ist das er weiß das eine Dachlawine Schäden verursachen könnte.

http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article5670749.html

Zitat:

In §836 BGB steht dazu etwas geschrieben^^

Allerdings hatten wir heute den aktuellen Fall, dass eine Anfrage kam, was passiert, wenn eine Dachlawine ein Auto beschädigt hat.

Die Antwort (von denen die es wissen SOLLTEN):
Dafür besteht keine Haftung.

Also leistet garkeiner.

Allerdings war das Argument hierbei, dass man weiß, dass man unter einem Dach bei Schneeschmelzen kein Auto parkt.

Der Postbote kann sich indess kaum weigern, bei Schneeschmelzen zu verteilen...

Aber kann man dam Vermieter zumuten, aufs Dach zu klettern und zu schippen? :P


§836BGB sagt, dass die Ersatzpflicht nicht eintritt, sofern die verkehrsübliche Sorgfalt vom Eigentümer getroffen wurde.
War diesem nun indess bekannt, dass sich Lawinen lösen, dann sollte er darauf aufmerksam machen, denn ein normal denkender Mensch würde das tun - hierfür steht meines Erachtens "verkehrsüblich"



Hab das gleiche auch letztens in der lokalen Zeitung gelesen, dort stand das gleiche der Schaden wird nicht reguliert von einer Versicherung.

Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 23.01.2010 um 22:35:51
Autor: Toxin
Datum: 23.01.2010
Antwort:
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*urg* klingt janich jut...nur wat wäre wenn da wer lang gelatscht wär zu der zeit???dit is ja och hoch dit haus, wer weeß denn wat da überhaupt fürn dach druff is? man hätte ja och die einfahrt mit flatterband absperren könn ...

naja...lieber herr rude, mach mal dicht hier....ließt sich so doof bei 2 gleichen beiträgen ;)
BäEmWe is gut zu strasse...


http://www.janine-pics.de.tl/
Autor: herr_welker
Datum: 24.01.2010
Antwort:
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Hier mal auch interessant:

Zitat:

Ob der Hausbesitzer im vollen Umfang haften muss, ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich. Auch Autofahrer haben eine Sorgfaltspflicht, müssen sich manchmal eine Mitschuld zurechnen lassen. So könnten insbesondere Ortskundige bei Tauwetter mit abgehenden Dachlawinen rechnen.


Quelle

Vermutlich geht es hier vor Gericht um das ganze zu klären.

Aber das sowas die Gebäudehaftpflicht nicht zahlt wundert mich etwas.
Einen Ziegel der runterfällt müsste ja auch gedeckt sein.
Autor: Toxin
Datum: 24.01.2010
Antwort:
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ja so dachte ich mir das auch....hmmmm....gibt wohl auch fälle wo sich die versicherungen das teilen...wie gesagt hätte ja gerne mehr gewußt... o.O
BäEmWe is gut zu strasse...


http://www.janine-pics.de.tl/
Autor: phil_e36
Datum: 25.01.2010
Antwort:
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Ich würde mal mit einem Anwalt sprechen, geht ja schließlich um eine nette Summe.

PS: Lern mal ein bisschen mehr Hochdeutsch zu schreiben, ist ja grauenhaft :-)




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Ende des Themas

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