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Beitrag von: Weibchen-Deluxe Date: 21.01.2010 Thema: Anzeige - Frage ---------------------------------------------------------- Hallo hab da mal ne Frage, Nehmen wir mal rein theoretisch an man wird von irgendjemanden wegen irgendetwas bei der Polizei angezeigt. Kann man dann rein theoretisch herausfinden wer der jenige war der einen angezeigt hat? Durch Anwalt etc.? Name würde schon reichen. Rrrrrrr.....;) |
Autor: ThaFreak Datum: 21.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Meines Wissens nach nicht. Hatte vor Jahren selber mal einen Fall, der mich heute noch brennend interessieren würde... |
Autor: E36-Freak Datum: 21.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du selber nicht, der Anwalt kann jedoch Akteneinsicht anfordern |
Autor: Weibchen-Deluxe Datum: 21.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hmmm schade. Ich meine rausfinden kann man den anmen mit sicherheit. Fragt sich wahrscheinlich nur wie wichtig das einem ist und was es einem wert ist :) Aber ich dachte da gäbe es nen einfacheren weg. Rrrrrrr.....;) |
Autor: Weibchen-Deluxe Datum: 21.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ahh okay danke E36-Freak klingt ja schon anders. :) Rrrrrrr.....;) |
Autor: Casper`s Touring Datum: 21.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Worum geht das denn? Bei einer Strafanzeige kannst Du auch selber Akteneinsicht verlangen. Und warum sollte man das verschweigen? Ist doch die "Gegenpartei". Es ist, wie es ist. Alle Angaben ohne Gewähr :-) |
Autor: Rat_Fink Datum: 21.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Da geht's um "Zeugenschutz". Also keine Chance außer dann vor Gericht, wenn es so weit kommt. ;-) E24 - der Traum, E30 die Realität! |
Autor: schnitte09 Datum: 21.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wie E36 Freak schon gesagt hat kann es dein Anwalt herausfinden und erfahren da er das Recht auf Akteneinsicht hat. Du darfst es rein theoretisch nicht. Wenn es jedoch vor Gericht kommt, werdet Ihr euch spätestens da treffen. Ein Nickerchen hinterm Lenkrad schützt vorm Älterwerden. |
Autor: Casper`s Touring Datum: 21.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- http://dejure.org/gesetze/StPO/147.html Absatz 7. Es ist, wie es ist. Alle Angaben ohne Gewähr :-) |
Autor: Grinch Datum: 21.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- also n kumpel^^ ;-) hatte mal ne anzeige wegen wechselseitiger Körperverletzung... und da kam ja die post hin her und ich weiß nimmer wann aber irgendwann stand auch der vor und nachname in den schreiben drin ..von dem gegner hat mich auch gewundert wegen gerde der schutzeinhaltung und blablabla aber gut ------------------------------------ Was einen nicht umbringt, härtet ab ! |
Autor: Weibchen-Deluxe Datum: 21.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Okay. Vielen Dank! Gut zu Wissen! :) Rrrrrrr.....;) |
Autor: E36-Freak Datum: 21.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Bei ner wechselseitigen KV sind beide beschuldigt....der Name des Täters steht dann immer im Bogen aber nie der Name des Zeugen...das ist schon ein kleiner Unterschied |
Autor: Old Men Datum: 21.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn die Anzeige anonym erstellt wurde ist die Chance gleich NULL. Da hilft auch kein Anwalt. Nur als Beispiel: Du stehst auf einem Behinderten Parkplatz und ich verständige anonym die Polizei. Die lässt dein Auto abschleppen und mein Name erscheint in keiner Akte. |
Autor: Grinch Datum: 21.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- wäre halt auch mal interessant um was es hier für ne anzeige geht.. ------------------------------------ Was einen nicht umbringt, härtet ab ! |
Autor: E36-Freak Datum: 21.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- ja klar wenns keinen direkten Ansprechpartner in Sachen Anzeigeerstattung gibt, kann der Anwalt natürlich auch nichts machen, es sei denn er ist Hellseher einmal dann die Lottozahlen per PN an mich :-) |
Autor: Weibchen-Deluxe Datum: 21.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wir können ja mal annehmen das eine Person direkt zur Polizei geht und einen Anzeigt. Rrrrrrr.....;) |
Autor: E36-Freak Datum: 21.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ist egal ob nun eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat, wenn der Anzeigeerstatter namentlich feststeht, dann bekommt es der Anwalt, wenn er Akteneinsicht anfordert |
Autor: plop Datum: 21.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- es gibt keine anonymen anzeigen... ohne name keine anzeige... Erdbeben abschalten, Sofort! Tsunami, Nein Danke! |
Autor: E36-Freak Datum: 21.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Das ist falsch.. Besipiel: wenn jemand anonym (z.B. eine Trunkenheitsfahrt) anzeigt und derjenige dann aufgrunddessen von der Polizei fahrend angehalten bzw. der entsprechende Sachverhalt festgestellt wird |
Autor: plop Datum: 21.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- und wer ist in diesem fall dann anzeigender? soweit ich weiss werden anonyme anzeigen nicht aufgenommen.. wie sich das mit hinweisen verhält kann ich nicht beurteilen.. Bearbeitet von: plop am 21.01.2010 um 17:03:05 Erdbeben abschalten, Sofort! Tsunami, Nein Danke! |
Autor: E36-Freak Datum: 21.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: von Amts wegen - die Polizei! Was die sonstige anonyme Anzeigeerstattung angeht muss ich Dir allerdings recht geben. Wenn "anonym" etwas angezeigt wird/werden soll und es ergeben sich überhaupt keine Hinweise zu dem Sachverhalt dann wird wird na klar auch keine Anzeige gefertigt- da könnte ja jeder kommen |
Autor: JACK DANIELS OLDNR7 Datum: 21.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also ich wurde mal angezeigt, weil ich angeblich 90 in einer 30er Zone gefahren bin. Prompt kam nen Bescheid 3 Pkt und 110€ Bußgeld. In der Anzeige stand nix von wegen Messung, Foto, Polizeibeamte etc etc. Also erstmal ignoriert. Dann zwei Wochen später ne Mahnung. Ab zum Anwalt, der hat nur gelacht. Darauf hin nur nen Brief mit schönem Briefkopf vom Anwalt mit dem Inhalt: Bitte um Akteneinsicht. Akte kam mit kompletter Adresse eines Ottonormalbürgers. Und genau 1Tag später ein schreiben, das alles eingestellt wurde. HEHEHEHE Aber die Adresse hab ich komplett rausbekommen. gruß Jack LIEBER NÜRBURGRING ALS EHERING !!! Dies Katze ist Katze eine Katze gute Katze Möglichkeit Katze einen Katze Idioten Katze zu Katze beschäftigen. |
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