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zulassung/antragsbesch.=bindung an versicherung? - Geplaudere

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Beitrag von: angry81
Date: 14.01.2010
Thema: zulassung/antragsbesch.=bindung an versicherung?
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habe mir über einen onlinevergleich eine versicherung ausgesucht, mir wurde eine antragsbestätigung zur zulassung geschick. hab daraufhin das fhz zugelassen und nun stellt sich mir die frage, ob es eine pflicht gibt, dass ich bei dieser versicherung bleiben muss oder ob ich wechseln kann.

oder ist es ein eingang zum vertrag, wenn ich die karte bei der behörde abgebe?


Antworten:
Autor: DonC
Datum: 14.01.2010
Antwort:
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also so wie ich das kenne hast du 14tage zeit eine wiederrufserklärung abzugeben sprich kündigung.

bin mir aber nicht zu hundertprozent sicher
Autor: BmW-MoGuL
Datum: 14.01.2010
Antwort:
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http://www.gutefrage.net/frage/kfz-zulassung-mit-doppelkarte
Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.
Autor: angry81
Datum: 14.01.2010
Antwort:
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Zitat:


http://www.gutefrage.net/frage/kfz-zulassung-mit-doppelkarte

(Zitat von: BmW-MoGuL)




leider stehen da mehrere aussagen drin aber keine wirklich begründet
Autor: BmW-MoGuL
Datum: 14.01.2010
Antwort:
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denke es verhält sich wie mit einer zulassung mit kurzzeitkennzeichen.

nach 14 tagen mußt du das fzg anmelden sonst bezahlst halt das was die vericherung für die kurzzeitzulassung nimmt.

aber ich denke die versicherung kann dir da genauer weiterhelfen.
Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.
Autor: angry81
Datum: 14.01.2010
Antwort:
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denen hab ich bereits gestern geschrieben, noch ohne antwort.
Autor: Tankwart
Datum: 14.01.2010
Antwort:
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....einfach die Doppelkarte der anderen Versicherung bei der Zulassung abgeben
,es kann halt sein das die Vers Deiner ersten Doppelkarte eine Gebühr verrechnet
für die Zeit wo Du praktisch über deine erste Doppelkarte versichert warst .
Gruß Tankwart
Ich hab Benzin nicht nur im Blut ;-)))
Autor: Tubs
Datum: 15.01.2010
Antwort:
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Zitat:


....einfach die Doppelkarte der anderen Versicherung bei der Zulassung abgeben
(Zitat von: Tankwart)




Richtig lesen! Er hat doch das Auto schon zugelassen.
Wenn es nun keine Frist gibt, wie einige oben vermuten, dann muss er dort bis Ende des Jahres bleiben.





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