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Beitrag von: konsuela Date: 13.01.2010 Thema: Vollkasko gekündigt, Rückerstattung? ---------------------------------------------------------- Hallo! Also zu meinem Problem. Ich zahle Haftpflicht und Vollkasko jährlich am Jahresbeginn per Erlagschein. Ich habe fristgerecht die Vollkaskoversicherung gekündigt und die Bestätigung der Versicherung bekommen mit der Info diese läuft mit 28 Februar 2010 aus da ich mitte Februar 2007 den Wagen erstangemeldet habe. Laut Erlagschein und beiliegendem Schrieb muß ich aber die Vollkasko für das ganze Jahr 2010 überweisen? Von meiner Versicherungsvertreterin habe ich erfahren dass ich den vollen Betrag bezahlen muß, Sie konnte mir aber keine Info geben ob ich die Differenz auf mein Konto zurücküberwiesen bekomme oder die Differenz auf meinem "Versicherungskonto" gutgeschrieben wird und ich nächstes Jahr eine Gutschrift bei der Haftpflicht bekomme? Da sie gerade auf einer Produktschulung ist kann Sie mir diese Woche auch keine Info mehr geben... Hat jemand damit Erfahrung wie das gehandhabt wird, geht halt doch um eine Differenz von 1.050 € welche ich lieber auf meinem Konto sehen würde und nicht auf einem fiktiven Versicherungskonto. |
Autor: angry81 Datum: 13.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- normal sollten guthaben immer zurückerstattet werden. ruf mal bei deren hotline an |
Autor: Matthes3302 Datum: 13.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich habe bis jetzt immer wieder das zuviel gezahlte zurückbekommen wenn ich gekündigt habe. |
Autor: theblade Datum: 13.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- korrekt, Guthaben werden idR zurückerstattet. Es kann durchaus sein das du erstmal die Jahresprämie wieder abdrücken darfst - bekommst es dann aber wieder (anteilig) zurück |
Autor: pat3112 Datum: 13.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zuviel gezahlte Versicherungsbeiträge "MÜSSEN" laut VVG (Versicherungs VertragsGesetz) zurück gezahlt werden. Das du die Prämie erst bezahlen mußt ist hingegen ok, da es sich bei ALLEN Versicherungsprämien um Vorausprämien handelt ! Monatliche Zahlweise ist lediglich ein Zugeständniss des Versicherers, welches in der Regel mit geringfügig höherem Beitrag geahndet wird. Es kann lediglich dauern bis du den letzten Nachtrag (Kündigungsdokumentation) vom Versicherer bekommst. Mit diesem geht die Rückerstattung einher. Eine Gutschrift ist nicht statthaft. Also selbst wenn deine Gesellschaft dies versuchen sollte weise sie freundlich darauf hin das sie im Unrecht sind. Alles andere ist Unfug. Gruß Pat Der Geist ist wie ein Fallschirm - er funktioniert nur, wenn er offen ist. |
Autor: konsuela Datum: 13.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- gerade eben hat mich die Dame der Hotline zurückgerufen, denn Sie mußte sich zu diesem Fall erst selbst informieren... Versicherung läuft am 28.02.2010 aus. Wird dann ca. eine Woche dauern bis ich einen Brief von der Versicherung bekomme mit der Bestätigung dass die Versicherung gekündigt ist, in diesem Brief wird dann ein Antwortschreiben enthalten sein wo ich meine Bankverbindung eintragen muß und zurückschicken muß. Und mitte/ende März bekomme ich dann anteilig die Versicherungsprämie auf mein Konto zurück. |
Autor: Tubs Datum: 13.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Mit der Rückerstattung wurde ja bereits geklährt. Aber was heißt bei dir fristgerecht gekündigt? Die KFZ Versicherung geht immer vom 1.1. bis 31.12. Du hättest also auch Ende November zum 31.12. kündigen können. Und dass sie nun bis Ende Februar läuft hat nix damit zu tun, wann du das Auto angemeldet hast, sondern dass du auch mit einer Kündigungsfrist von x Wochen bzw. x Monaten kündigen kannst. Und das ist dann bei dir Ende Februar. Da shat aber nbix mit der Anmeldung zu tun. |
Autor: BMW-StylerHK Datum: 13.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallöchen! Was ist denn das für ein VR (Versicherer)? Die Periode beläuft sich immer vom 01.01. - 31.12, der Kündigungsstichtag ist der 30.11 und die Fälligkeit ist immer zum 01.01 eines jeden Jahres somit auch Kündbar zum 01.01 mit einer Frist von einem Monat vorher also 30.11 wie oben genannt! So auch das VVG! Das hat mit dem anmelde Datum überhaupt nix zu tun!!!!! Richtige Autos haben Heckantrieb, nur Kutschen werden gezogen;) |
Autor: konsuela Datum: 14.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Gekündigt habe ich mit Datum mitte November zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bestätigung darüber kam Ende November mit der Bestätigung dass diese mit 28.02.10 endet. Habe mich dazu informiert, nach österreichischem Versicherungsgesetz verlängert sich die Vollkasko immer um 1 Jahr im Monat der erstmaligen Prämie für die Vollkasko. Versichert bei der Donau Versicherung. Kann nichts negatives über diese Versicherung sagen. |
Autor: Tubs Datum: 14.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Gut, wie das bei euch in Ö ist, weiß ich nicht. Das kann also sein, dass das alles seine Richtigkeit hat. Ich bin einfach davon ausgegangen, dass wir hier von einer Versicherung in Deutschland reden. |
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