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Beitrag von: angry81 Date: 04.01.2010 Thema: inkasso mahnung nach geldrückbuchung ---------------------------------------------------------- ich habe über eine onlineplattform einen 14tage-testzugang bekommen, nachdem ich den normalen zugang bereits nutze. kurz danach habe ich eine zusatzoption in höhe von knapp 10euro gebucht. geld wurde umgehend vom konto abgebucht. als dieser testzugang endete, war die bezahlte zusatzoption auch weg. sie war augenscheinlich an den erweiterten zugang gekoppelt, ohne das darauf hingewiesen beim buchen wurde. ich nutzte diese option nichtmal eine woche. ich habe den betrag dann umgehend zurückbuchen lassen. wäre ersichtlich gewesen, unter welchen bedingungen diese option nur verfügbar ist, ich hätte sie nicht gebucht. nun kommt was kommen musste. ich hatte heute ein schreiben von liberco inkasso im kasten, worauf gesamt jetzt 56,28euro gefordert werden. 9,99euro forderung 0,04euro zinsen 7,25euro auslagen des gläubigers 32,50euro inkassokosten (angelehnt an 1,3 gg § 13 rvg, nr. 2300 vv rvg) 6,50euro postentgeldpauschale was kann ich im konkreten fall tun? ja ich habe die option gebucht und einer abbuchung zugestimmt. offenkundig wurde nicht publiziert, dass eine bedingung zum buchen dieser option besteht. wie setzen sich diese immensen kosten des inkassobüros zusammen? |
Autor: kwadde Datum: 04.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- der allgemein empfohlene vorgehensweise ist ignorieren :) mit nem konktreten fall würd ich mich direkt an die verbraucherzentrale richten und nicht hier ans forum. |
Autor: Asko Datum: 04.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Inkassokosten sind der übliche Papierkram.. sprich Bearbeitungsgebühr für den Fall. Schließlich muss sich ja jemand dem fall annehmen. Hst du die AGBs denn noch zur Hand ? solltest mal schauen ob du dich vllt. nicht einfach verguckt hast. Wenn ja solltest lieber bezahlen bevor noch Gerichtskosten dazu kommen + weitere Mahngebühren. Weiss ja nicht was du da angeklickt hast, aber ich halte bei sowas immer Abstand. Vor allem im Internet, weil kaum etwas nachvollziehbar ist im nachhinein. Hoffe du hast Glück und ne Rechtsschutzversicherung die dich dabei evtl. unterstützt. MfG |
Autor: Matthes3302 Datum: 04.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- der name zusatzoption sagt doch das es das zusätzlich zu dem anderen gibts. is das eine weg, dann is das andere auch weg. genauso wie du ein navi zu deinem auto bestellen kannst. wenn das auto weg ist dann behälst du ja nicht nur das navi. is ein blöder verlgeich ich weiß. aber anders kann ich nicht beschreiben |
Autor: mikV8 Datum: 04.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, also verständlich ist deine Reaktion schon, jedoch hast du leider nicht den richtigen Weg gewählt. Dies tun aber viele und darauf spekulieren solche Abzocker und auch die Inkasso's. Im vorliegenden Fall hättest du zumindest deine Zubuchung mit Angabe der Gründe schriftlich stornieren müssen. In diesem Schreiben(am besten Einschreiben) hättest du dann auch gleich eine Rücküberweisung in einem angemessenen Zeitraum fordern können, mit dem Hinweis bei Überschreitung dieser Frist, von deiner Rückbuchungsmöglichkeit gebrauch zu machen. Damit wären die dann am Zug gewesen! Im vorliegenden Fall denke ich, dass die jetzigen Kosten vollkommen überzogen sind, da einer Inkassovollstreckung MINDESTENS eine Mahnung vorausgehen sollte. Dies ist hier in keinster Weise geschehen und damit sind die nun entstandenen Kosten allein Sache des beauftragenden. Versuche einfach mal da anzurufen und die Situation zu schildern und dann kündige ordnungsgemäß. Eventuell erledigt sich das Ganze dann auch. Gruß Mirko |
Autor: angry81 Datum: 04.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- das ist die 1. mahnung. |
Autor: mikV8 Datum: 04.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Eben, und eine solche erste Mahnung ist im Normalfall ein einfacher Brief mit einer da noch freundlichen Aufforderung zur Zahlung. Kosten für derartige Mahnvorgänge sollten auch im Verhältnis zum Mahnbetrag stehen. 46,-Aufwand für 10,- stehen in keinem Verhältnis. Darauf würde ich mich auch berufen, um diese zusätzl. Kosten nicht zu tragen. |
Autor: danny321 Datum: 04.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Solche Fälle sind seit 4 Jahren (auch) mein täglich Brot. Ich würde von einfachem Ignorieren abraten, weil sich das Inkassounternehmen u.U. auch bei der Schufa Einkünfte über Dich holen kann, was wiederrum negativ gewertet werden kann für Deine bonität (Selbst wenns kein Negativmerkmal ist). Ich würde denen einen seeehr langen Brief mit Fristsetzung für die Beantwortung schreiben und Deinen Standpunkt erklären und eine Zahlung anteilig für den genutzten Zeitraum anbieten und in dem Brief deutlich rüberbringen, dass bei Nichtakzeptanz des Vorschlages ein Anwalt eingeschaltet wird. Insbesondere haben die das hierzulande nötige Mahnverfahren nicht eingehalten, womit die darauffolgenden Gebühren hinfällig sind. Warscheinlich liegen auch noch weitere Verstöße gegen die Wiederrufsbelehrung vor, welche genau diese Dinge klar rüberbringen müsste. Dann gibt es 2 Möglichkeiten wie's weitergeht: 1. Sie lenken ein und Du bist die Sache für nen Heiermann los (Was fair wäre) 2. Sie ignorieren Deinen Brief, dann haben die vor Gericht aber definitiv keine Chance mehr und Du bist (sogutwie) raus aus der Nummer. Generell meiden solche Unternehmen aber eine gerichtliche Auseinandersetzung, weil die unter allen Umständen einen verlorenen Präzendenzfall vermeiden wollen. Und das die wenige Chancen haben, wissen die nämlich meißt selbst. Wer Angst vor Kurven hat, soll in die Herrensauna gehen... |
Autor: Stefan177 Datum: 05.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ich glaube das ist so nicht richtig. Das Mahnverfahren wurde ja eingeleitet. Allerdings nicht durch die Firma, sondern durch das Inkassobüro. Das kann sich die Firma selbst aussuchen, ob *sie* siche mit dem Kunden rumärgern, ihr(e) Anwalt(e) oder Ihr Inkassobüro. Die Kosten dafür trägt der Kunde, sofern er in Verzug ist. Das 'in-Verzug-setzen' geschieht heute gängigerweise gleich auf der Rechnung mit dem angeben des Zahlungszieles. Ich gehe also mal davon aus, daß AngryPlayboy desshalb bereits in Verzug ist mit seiner Zahlung. Als freundliches Unternehmen, das seinen Kunden behalten will sendet man höflicherweise noch ein paar Mahnungen. Einen Anspruch darauf hat der Kunde aber nicht. Man muss ihn lediglich in Verzug setzen. Nicht mehr und nicht weniger. Die Vorgehensweise (nicht die Forderung) ist also berechtigt, würde ich sagen. So übel das klingt. Da kann man höchstens eventuell was mit "Verhältnismäßigkeit" machen, wie Du sagtest. Mehr Chancen sehe ich da aber nicht. Ob die Forderung (die 10 Euro) korrekt sind, kann man nicht beurteilen. Das weis nur AngryPlayboy. Manchmal gibts so Abzocker im Internet. Aber ich denke nicht, daß hier jemand 'abgezockt' wurde. Solche linken Dinger laufen auch nicht per Lastschrift ab, sondern immer per Rechnung. Hier gings lediglich um ein Missverständniss und die falsche Vorgehensweise von Käufer und einem extrem aggressiven Vorgehen der Firma. Die sind sauer. Aber im Recht. :( Bearbeitet von: Stefan177 am 05.01.2010 um 02:49:46 Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
Autor: b-mw-323 Datum: 05.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- es könnte auch sein das du das 14 tägige testen hättest kündigen müssen und ein nichtkündigen eine stillschweigende annahme ist und du jetzt nen vertrag mit laufzeit x hast. würde noch mal die AGBs dazu studieren. |
Autor: Nicore Datum: 05.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es gibt den Begriff "AGBs" nicht. ;) Bei vielen vielen Anbietern steht in den AGB das man keine eigenmächtige Rückbuchung machen soll da sonst Gebühren anfallen. Einfache Schutzmaßnahme da man sich vor Mißbrauch schützen will. Die Rückbuchung war halt nicht der richtige weg diese Sache zu klären. Du kannst nur auf Kulanz hoffen, mehr nicht. BMW Team Oberhavel |
Autor: angry81 Datum: 05.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- primär geht es mir um diese unverhältnismäßigen kosten, die mir ohne weiteres bei der ersten mahnung aufgedonnert werden |
Autor: Nicore Datum: 05.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also ob das "unverhältnismäßigen kosten" sind kann Dir wohl niemand hier sagen. Schick doch mal ne PM an unseren engagierten Nachwuchsjuristen "mb100". :) BMW Team Oberhavel |
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