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Beitrag von: AAA Date: 22.12.2009 Thema: probezeit verlängert oder nicht? ---------------------------------------------------------- ich hatte im sommer einen unfall. es waren auch andere personen und ein stopschild mit im spiel, ich war schuld. das einzige was ich von der polizei/staatsanwaltschaft seitdem bekommen habe: irgendwas in der art "von der strafrechtlichen verfolgung wird abgesehen (fahrlässige körperverletzung)" hätte ich irgendwas bekommen, wenn meine probezeit sich verlängert hätte? wo kann ich das erfahren? interessiert mich, da sie jetzt bald zu ende wäre. danke im vorraus. |
Autor: drakiii Datum: 22.12.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- dafür ist hier bei uns das landratsamt zuständig ;-) Mitglied im Regionalteam Schwaben. ___________________________________ Man gewöhnt sich an allem, selbst am Dativ... ___________________________________ Warum sollte ich zu Fuß gehen? - Ich habe doch vier gesunde Räder! |
Autor: AAA Datum: 22.12.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- danke, konnte mich von da durchtelefonieren :) |
Autor: ThaFreak Datum: 22.12.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die strafrechtliche Sache hat da nicht direkt was mit zu tun. Hast keinen "Strafzettel" bekommen? Verursachen eines Unfalls z.B. ? Wenn ja, wie hoch war der? Punkte? |
Autor: drakiii Datum: 22.12.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Für die Probezeitverlängerung ist das zuständige Landratsamt zuständig. Zumindest im schönen Bayern =D Mitglied im Regionalteam Schwaben. ___________________________________ Man gewöhnt sich an allem, selbst am Dativ... ___________________________________ Warum sollte ich zu Fuß gehen? - Ich habe doch vier gesunde Räder! |
Autor: AAA Datum: 23.12.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: wie gesagt, ich habe nichts bekommen, außer dieses eine schreiben. laut führerscheinstelle wurde die probezeit jedenfalls nicht verlängert :) |
Autor: Münchner Datum: 26.12.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das muss nichts bedeuten, ich hab in meiner Probezeit mal eine letzte schriftliche Verwarnung bekommen. Hab ich gefreut das ich nochmal davon gekommen bin und 2 Tage später ist ein Brief gekommen der einen Entzug der Vererlaubnis mitsich brachte... Solange du keinen Punkt bekommen hast können sie auch keine verlängerung dir aufs Auge drücken... Normalerweise bekommst bei einem Unfall einen Zettel das du Schuld bist bla bla usw... - don't cry, say fuck you and smile :) - |
Autor: Old Men Datum: 26.12.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Sei dir nicht sicher. Es kann einige Zeit dauern, bis du Bescheid bekommst. Die Gesetzesmühlen mahlen etwas langsam. Eie Probezeitverlängerung kannst du aber schon mal in Betracht ziehen. |
Autor: fibie39 Datum: 26.12.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ja denke auch probezeit verlängert sich..sobald du punkte bekommst ist es der fall...... ... Take a ride in my 8- cylindre Symphony ... |
Autor: Münchner Datum: 26.12.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bei mir hat es stolze 6 Monate gedauert bis meine Verlängerung kam ^^ Und ihr braucht mir jetzt nicht mit '' Verjährung etc '' kommen :D Das hab ich alles versucht, letztendlich sitzen die Ämter am längeren Hebel und du musst für deine Taten gerade stehen ;) Wenn du keine Punkte bekommen hast dann bekommst auch keine Verlängerung. Und falls doch ist so eine 4jährige Probezeit auch kein Weltuntergang, darfst dir halt nur noch einmal was grobes erlauben bevor dir der Führerschein entzogen wird aber soweit ist es bei dir ja nicht. Warte einfach ab ob ein Brief mit Unfall kommt und wieviel bzw. ob du Punkte bekommst. - don't cry, say fuck you and smile :) - |
Autor: BemerFlow Datum: 26.12.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- wenn probezeitverlängerung kriegst melden die sich schon...denn musst ja auch ein aufbauseminar machen und so kumpel hat es sogar geschafft das er nicht zum aufbauseminar musste sondern zur mpu |
Autor: alcas4001 Datum: 27.12.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das Schreiben der Staatsanwaltschaft hat nichts mit einer eventuellen Probezeitverlängerung zu tun. Die Staatsanwaltschaft kümmert sich nur um die strafrechtliche Seite der Geschichte. Dort wird nur überprüft, ob du dich (z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung) strafbar gemacht hast. Für die Probezeitverlängerung ist in der Regel das Landratsamt zuständig. Von dort aus wird gesondert was kommen. Die Staatsanwaltschaft ist nach der MiStrA verpflichtet, eine Meldung an die zuständige Stelle zu machen, wenn davon auszugehen ist, dass Maßnahmen wie z.B. die Probezeitverlängerung in Betracht kommen. |
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