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E36: 225er auf 17 Zoll ohne Eintragung möglich? - TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen

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Beitrag von: Patexcompakt
Date: 08.12.2009
Thema: E36: 225er auf 17 Zoll ohne Eintragung möglich?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 08.12.2009 um 18:05:50 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.

Hallo an alle,
ich habe gerade meinen Wagen gekauft und kenne mich leider noch nicht so in Sachen BMW aus.
Ich habe zusätzlich zu den Winterreifen auch einen Satz Sommerreifen auf orig. BMW-Felgen gekauft. Es handelt sich um 225er auf 17 Zoll-Felgen. Mein Wagen hat bereits einen Lenkeinschagsbegrenzer verbaut und der Privat-Verkäufer sagte das ein grosser Reifenhandel (dessen Namen ich hier sicherheitshalber mal nicht nennen will) ihn beraten habe und eine Eintragung dieser Reifen nicht nötig sei... stimmt das? Weiß hier jemand Rat oder sollte ich besser bei Dekra etc. mal nachfragen? In meinem Schein finden sich max. 185 er Reifen auf 15 Zoll... kann mir das irgendwie nicht so wirklich denken...

Für hilfreiche Hinweise vielen Dank im voraus.
Viele Grüsse Patex

Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 08.12.2009 um 18:05:50


Antworten:
Autor: dami-vr6
Datum: 08.12.2009
Antwort:
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HI, bei mir waren auch schon ab Werk die 225 er drauf allerdings auf 16 Zoll.

Diese sind ebenfalls nicht eingetragen - der Tüv hat vor 2 Wochen auch nix gesagt.

Grüsse
Autor: Merlin-9999
Datum: 08.12.2009
Antwort:
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Schau mal hier rein:

original BMW Reifenfreigabe


Gruß Stefan


Wer für eine Kurve nicht bremsen muß, war vorher auf der Gerade zu langsam!!!


Autor: 318isschnell
Datum: 08.12.2009
Antwort:
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Zitat:


HI, bei mir waren auch schon ab Werk die 225 er drauf allerdings auf 16 Zoll.

Diese sind ebenfalls nicht eingetragen - der Tüv hat vor 2 Wochen auch nix gesagt.

Grüsse

(Zitat von: dami-vr6)





also bei mir war es genau das gegenteil..hatte meinen mit original styling 16 felgen auf 225/50er reifen gekauft..waren auch nicht eingetragen etc..hatte mir auch nichts dabei gedacht.

als ich dann beim tüv war.. konnte ich direkt wieder nach hause..bzw sollte ich zu bmw und son gutachten holen,dass mein wagen (e36) die reifen fahren darf...und mir sollte bescheinigt werden das ich son lenkeinschlagbegrenzer verbaut habe...
hat viel zeit und nerven gekostet.
das eintragen hinterher um die 35€ glaub ich.

ist anscheindend von tüv zu tüv / region zu region unterschiedlich !

greetz
320i-black coupe
Autor: Casper`s Touring
Datum: 08.12.2009
Antwort:
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Wenn die Rad/Reifen-Kombination nicht im Fzg-Schein steht, muss mE eine Abnahme durch den TüV erfolgen. Die Freigabe von BMW hilft da nur in dem Sinne, dass der Prüfer weiß, dass die Reifen auf dem Modell gefahren werden dürfen/geeignet sind - lt. Hersteller. Ich musste sowohl 225er 16" als auch 225/245er 17" MB jeweils eintragen lassen. Beides Originalsätze Bei der letzteren war nicht mal eine Freigabe von BMW für den E 36 T. vorhanden und der Händler sagte auch, kann ich vergessen. Da hilft nur, den Auflagen des TüV zu folgen und viel Überzeugungsarbeit.
Neben Lenkeinschlag musste dazu noch das Fahrwerk eingemessen, Sturz eingestellt und Tacho justiert werden. Letztendlich dann noch Distanzscheiben und der Geldbeutel war leer :-)
Sicher ist sicher. Bei einem Unfall mit falschen Reifen dreht die Versicherung ruck zuck den Hahn zu. Und wie es der Deibel will, kommt man in eine Kontrolle und geht zu Fuß weiter, weil ABE erloschen...
Es ist, wie es ist.
Alle Angaben ohne Gewähr :-)
Autor: daniel.krueger
Datum: 08.12.2009
Antwort:
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Eigentlich sollte es sich mittlerweile rumgesprochen haben:

Seit der Einführung der neuen Fahrzeugpapiere nach EU-Standard und der damit einhergehenden Gesetzesänderung zum 01.10.2005 dürfen generell ALLE Rad-Reifenkombinationen montiert und gefahren werden, die werkseitig freigegeben und in der Fahrzeugbetriebserlaubnis enthalten sind, eine technische Abnahme oder Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist seitdem nicht mehr erforderlich. (In den neuen Fahrzeugpapieren steht auch ganz klar drin, daß auch andere als die eingetragenen Größen zulässig sein können.) Eventuelle Auflagen für verschiedene Rad-Reifen-Kombinationen sind natürlich auch weiterhin zu beachten und zu erfüllen.
Rad-Reifenkombinationen von Fremdanbietern sowie auch originale, die nicht in der Betriebserlaubnis enthalten sind, müssen auch weiterhin eingetragen werden.

Im konkreten Fall wäre alsol zu klären, ob die Felge sowie die Reifengröße in der Betriebserlaubnis enthalten ist (ACHTUNG: "in der Betriebserlaubnis enthalten" ist nicht gleichzusetzen mit "in den Fahrzeugpapieren eingetragen), danach entscheidet sich dann, ob eine Eintragung nötig ist oder nicht. Entsprechende Unterlagen, aus denen dies hervorgeht, kann jeder BMW-Händler aus dem aktuellen Umrüstkatalog ausdrucken, auf Anfrage versendet die Kundenbtreuung in München auch entsprechende Unterlagen.
Autor: Old Men
Datum: 08.12.2009
Antwort:
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225-45 auf 17" darfst du fahren ohne Eintragung.
Autor: louisdama
Datum: 08.12.2009
Antwort:
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Zitat:


225-45 auf 17" darfst du fahren ohne Eintragung.

(Zitat von: Old Men)






Sofern es original BMW Felgen für den E36 sind (oder von BMW freigegeben)
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg




Autor: Patexcompakt
Datum: 09.12.2009
Antwort:
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Oh boh,vielen Dank für die vielen Antworten.

Bin mal dem oben angegeben Link gefolgt, sehr aufschlußreich, vielen Dank dafür.
Werd sicherheitshalber mal mit diesen Unterlagen bei Tüv bzw. Dekra vorbeischauen und
mir da Rat holen... bevor sich bei einem evtl. Unfall die Versicherungen quer stellen...
die suchen doch nur nach einem Grund nicht zahlen zu müssen. Die Nummer ist mir etwas zu heiss.

Vielen Dank nochmal an alle für die Infos, ich bin begeistert!
Vielen, vielen Dank!!!!




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Ende des Themas

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