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Schon mal jemand hier ein Fahrtenbuch geführt? - Geplaudere

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Beitrag von: b-mw-323
Date: 06.12.2009
Thema: Schon mal jemand hier ein Fahrtenbuch geführt?
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Servus,

mal angenommen jemand wurde geblitzt (fahrverbot und punktebereich), das Auto ist auf einen Verwandten (gradlinig) zugelassen, der war nachweislich zum zeitpunkt im ausland und gibt an er wisse nicht wer gefahren ist, das foto hat auch nicht die beste qualität, wie groß ist die warscheinlichkeit, dass es zum fahrtenbuch kommt? Oder ermitteln die doch irgendwie den fahrer?

Fahrtenbuch wird in diesem fall klar der geldstrafe bevorzugt...


Antworten:
Autor: Ich mag 3er
Datum: 06.12.2009
Antwort:
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Du bist als Halter angehalten zu wissen, wer mit Deinem Auto wann fährt!
Du musst den Fahrer benennen können!
Kannst du es nicht, so droht eine Fahrtenbuchauflage und im Wiederholungsfall kann es dir untersagt werden, Fahrzeuge auf deinen Namen zuzulassen.

Der Verwandter kann aber sagen, dass er vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht. Dass geht aber nur bei Familienangehörigen.
Dann wird die Behörde eine Fahrtenbuchauflage verhängen.
So habe ich das auch mal gemacht. Das Fahrtenbuch muss man nicht sorgfältig führen.
Zur Arbeit hin und zurück, mal eine Einkaufsfahrt.. Nicht vergessen, dass Fahrten, wo mal eine Parkverstoß war oder dergl., dann auch aufgeführt sind.
Bei mir kam dann nach einem 3/4 der Kontaktvereichsbeamte und wollte das Buch sehen. In Berlin war das so, dass die Kontaktbereichsbeamte ins HAus schicken.
Man muss dem ja nichts zeigen. Konnte ich auch nicht, da es no ch nicht ganz fertig war. Man kann es auch hinbringen. Die blättern das kurz durch und dann war es das..

Du solltest dir darüber im Klaren sein, dass für den Fall, dass es sich um ein Bußgeld mit Punkten handelt, die schon wissen, was die Absicht des Zeugnisverweigerungsrechtes ist.
Ist das Bild denn wirklich so schlecht, dass man dich nicht erkennen kann??
Es ist Vorsicht geboten!

.
Autor: berlinber82
Datum: 06.12.2009
Antwort:
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wenn das foto wirklich sehr schlecht ist kannst du das ohne probleme versuchen. ich habe damals gesagt das party bei mir war und ich so betrunken war das ich nicht weiss wer mein auto genommen hat und das weil das foto ja so schlecht ist ich niemand nennen kann. hat ohne probleme funktionert. bin aber gleich über meine verkehrsrechtschutz mit einem anwalt an die sache rangegangen was ich dir nur ans herz legen kann. Ansonsten wie oben beschrieben mit kontrolle des buches.
Flensburg lässt grüßen
Autor: b-mw-323
Datum: 06.12.2009
Antwort:
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es ist halt verschwommen aber man selbst kann das ja immer schlecht beurteilen.

denke mal ich lass nen neutralen anwalt drüber gucken.
Autor: adorable*m82
Datum: 06.12.2009
Antwort:
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Zitat:


Servus,

mal angenommen jemand wurde geblitzt (fahrverbot und punktebereich), das Auto ist auf einen Verwandten (gradlinig) zugelassen, der war nachweislich zum zeitpunkt im ausland und gibt an er wisse nicht wer gefahren ist, das foto hat auch nicht die beste qualität, wie groß ist die warscheinlichkeit, dass es zum fahrtenbuch kommt? Oder ermitteln die doch irgendwie den fahrer?

Fahrtenbuch wird in diesem fall klar der geldstrafe bevorzugt...

(Zitat von: b-mw-323)




Wie hoch war denn der Verstoß?
Wegen nem einfachen Bußgeld + Punkt... oder sogar 3 Punkten ist die Wahrscheinlichkeit eher gering, dass sich ne Behörde den Verwaltungsaufwand macht das kontrollieren zu müssen.
Geht's hoch ins Fahrverbot wird's schon kritisch...

Ansonsten... wühl dich mal hier durch.

Grüße
...all those nasty women gonna rip you dime for dime
Autor: b-mw-323
Datum: 06.12.2009
Antwort:
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1 monat verbot + 4 punkte + knapp 300€
Autor: Ich mag 3er
Datum: 06.12.2009
Antwort:
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Zitat:


es ist halt verschwommen aber man selbst kann das ja immer schlecht beurteilen.

denke mal ich lass nen neutralen anwalt drüber gucken.

(Zitat von: b-mw-323)




Trotz des schlechtes Bildes könnte der Betrachter aber sicher den Eindruck bekommen, dass Du es bist?
Bist du in Flensburg schon gut registriert?
Ich würde mich nicht drauf verlassen, dass die Behörde keinen Aufwand macht.
.
Autor: adorable*m82
Datum: 06.12.2009
Antwort:
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Hm...
schon knackig... aber noch nicht wirklich heftig.
Das liegt halt alles im Ermessen des Sachbearbeiters und dann noch ob das überhaupt angeordnet wird.
Sind also schon noch Faktoren die dagegen sprechen.
Aber ich hüte mich jetzt vor einer Aussage, kann nicht hellsehen... die Gefahr besteht durchaus!

Grüße
...all those nasty women gonna rip you dime for dime
Autor: voxom18
Datum: 06.12.2009
Antwort:
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hallo die polizei darf kein foto ohne deine erlaubnis machen ist auch erst vor kurzen vor gericht mit verhandelt wurden wegen der persönlichkeitsrechte und so weist schon, also einfach mit deinem rechtsanwalt reden und der macht das schon
Autor: b-mw-323
Datum: 06.12.2009
Antwort:
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naja wenn man sich mühe gibt kann man es denke schon erkennen

bis jetzt habe ich 3 punkte.

das blöde ist nur die sind erst 1 jahr 6 monate her also noch nicht verjährt :-/

und das mit den fotos machen zählt das nicht nur für videos und nicht für fotos?
Autor: berlinber82
Datum: 06.12.2009
Antwort:
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wie gesagt wenn du eine rechtschutz hast würde ich es auf jeden fall versuchen. kostet ja nichts.
Flensburg lässt grüßen
Autor: mb100
Datum: 06.12.2009
Antwort:
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... und das mit dem Fahrtenbuch führen is auch net so wild. Habs im Zivi machen müssen, muss es machen, wenn ich mit den Autos meiner Mutter fahre (weil die übers Unternehmen laufen), ..
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: mmstgt
Datum: 06.12.2009
Antwort:
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Als ich mal in der Situation war habe ich auch mit einem Anwalt gesprochen. Dieser hat gemeint, wenn es das erste mal ist, dass du einen Fahrer nicht benennen kannst und es sich um einen relativ kleinen Verstoß handelt (Geschwindigkeitsverstoß etc.), dann wird da in den seltensten Fällen gleich beim ersten Mal ein Fahrtenbuch verhängt.

Nur wenn es ein wirklich schwerer Verstoß ist (Unfall, extremer Geschwindigkeitsverstoß usw.), dann stehen deine Chancen schlecht.
Autor: Ich mag 3er
Datum: 06.12.2009
Antwort:
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Also ich würde mal mit dem Anwalt reden..
Wobei ich nicht weiss, inwieweit man einen Anwalt zu so einen Betrug mit reinreissen kann.

Viellmehr muss doch der Verwandte erstmal mitspielen und das Zeugnisverweigerungsrecht wahrnehmen!

Ich habe das wie gesagt ich habe das mal durch mit einer Kreuzung, die von der Polizei geregelt wurde.. Da habe ich nicht angehalten. Es war zu der Zeit, als die Polizei aus Ostberlin auch im Westen eingesetzt war.. Und dann mit den langen VOPO Mänteln. Warum sollte ich da anhalten?
War sicher ein Fehler..Ok..es kamen dann 3 Punkte, ohne Fahrverbot.. Und da habe ich das auch mit dem Zeugnisverweigerungsrecht durchbekommen. Es gab ja kein Bild. Der Vopo hatte ja bloss das Kennzeichen..
.
Autor: mb100
Datum: 06.12.2009
Antwort:
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Zitat:


Also ich würde mal mit dem Anwalt reden..
Wobei ich nicht weiss, inwieweit man einen Anwalt zu so einen Betrug mit reinreissen kann.


(Zitat von: Ich mag 3er)




Wo siehst Du da nen Betrug?
Das Amt hat zu ermitteln, wer gefahren ist. Und wenn die den Nachweis nicht führen können, dann haben die Pech gehabt. Und alle, die ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, können problemlos davon Gebrauch machen - und dann darf das auch nicht zu nem Nachteil für irgendjemand führen. Und ist auch vollkommen legal.

Hab mal mit nem Strafverteidiger gesprochen, der ein ähnliches "Problem" hatte: sein Mandant hat die Straftat begangen, aber die StA konnte sie ihm nicht nachweisen. Einziger Belastungszeuge war die Ehefrau des Mandanten; weitere gabs nicht. Die hat von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und der Mandant ist freigesprochen worden.

Der Anwalt ist zwar Organ der Rechtspflege, aber er ist auch parteiisch und hat sämtliche legalen Möglichkeiten für seinen Mandanten auszuschöpfen. Im Gegenteil - es kann sogar sein, dass er selbst in die Haftung gerät, wenn er seinem Mandanten eine offensichtliche Möglichkeit, die diesem zugute kommt, verschweigt.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: b-mw-323
Datum: 06.12.2009
Antwort:
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also vom verweigerungsrecht würde die verwandte person schon gebrauch machen.

nur jetzt ist ja die sache es sind ja doch ein paar kmh zu viel (57 außerorts) und da habe ich halt bedenken, dass die dann ermitteln, sprich vlt auch auf die idee kommen das ich das war und dann fotos abgleichen.

fotos von mir mit dem auto gibts schon aber eben nur um bußgeldbereich

die 3 punkte damals waren mit nem mietwagen
Autor: Ich mag 3er
Datum: 06.12.2009
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Also ich würde mal mit dem Anwalt reden..
Wobei ich nicht weiss, inwieweit man einen Anwalt zu so einen Betrug mit reinreissen kann.


(Zitat von: Ich mag 3er)




Wo siehst Du da nen Betrug?
Das Amt hat zu ermitteln, wer gefahren ist. Und wenn die den Nachweis nicht führen können, dann haben die Pech gehabt. Und alle, die ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, können problemlos davon Gebrauch machen - und dann darf das auch nicht zu nem Nachteil für irgendjemand führen. Und ist auch vollkommen legal.

Hab mal mit nem Strafverteidiger gesprochen, der ein ähnliches "Problem" hatte: sein Mandant hat die Straftat begangen, aber die StA konnte sie ihm nicht nachweisen. Einziger Belastungszeuge war die Ehefrau des Mandanten; weitere gabs nicht. Die hat von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und der Mandant ist freigesprochen worden.

Der Anwalt ist zwar Organ der Rechtspflege, aber er ist auch parteiisch und hat sämtliche legalen Möglichkeiten für seinen Mandanten auszuschöpfen. Im Gegenteil - es kann sogar sein, dass er selbst in die Haftung gerät, wenn er seinem Mandanten eine offensichtliche Möglichkeit, die diesem zugute kommt, verschweigt.

(Zitat von: mb100)





Also Betrug sagte mir jetzt so mein Rechtsempfinden.
Leider gehöre ich nur zu den Leuten, die nur mit der Rechtsschutzversicherung bei Justizia vorsprechen können.. Leider nicht zu jener Klientel, die einen "guten" Anwalt bezahlen kann.
Jeder, weiss, dass Justizia auch mal die Augenbinde abnimmt. Das Recht gehört dem, der es zahlen kann..

Aber zum Thema zurück...
Mir wäre das alles ein wenig heiss, wenn ein Foto vorliegt!
Es waren immerhin 60kmh zuviel..also 57 nach Toleranz.

Ich würde ja sagen, wenn es nicht gerade auf der Landstrasse war, ist es nicht so wild..
Aber die Behörden sehen das nun anders.. Zuviel ist zuviel.
Auf den Autobahnen gibt es ja sehr oft mal 100er Zonen, die keine Berechtigung zu haben scheinen..
Aber auf der Landstrasse mit 160 statt mit 100...Da sind 4 Wochen Fahrverbot noch zu wenig...

.
Autor: b-mw-323
Datum: 06.12.2009
Antwort:
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es war autobahn :)
Autor: plop
Datum: 06.12.2009
Antwort:
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übrigens...

google hat mit dem suchbegriff "auflage fahrtenbuch"unter anderem folgende seite vorgeschlagen...
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: b-mw-323
Datum: 06.12.2009
Antwort:
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erhöhtes bußgeld ist ja auch noch so eine sache?
Autor: Nicore
Datum: 07.12.2009
Antwort:
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Jepp, der vorherige Verstoß wird einberechnet und das
Bußgeld erhöht. War bei mir auch so, siehe den "Zeigt
her Eure Blitzerfotos" Thread, da habe ich alle Details
zugeschrieben.

Wegen dem Foto, das was Du als Brief nach Hause bekommst
ist nur ein schlechter schwarz/weiss Ausdruck. Das Amt hat ein
schönes großes scharfes Farbfoto. :)
BMW Team Oberhavel
Autor: b-mw-323
Datum: 08.12.2009
Antwort:
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Habe heute mal mit meinen Anwalt telefoniert und er meinte erst mal soll mein Verwandter gar nicht antworten, ist nur nen anhörungsbogen und man muss nicht antworten. irgendwann melden die sich wieder bei dem und dann soll er sagen er macht von seinem zeugenaussagenverweigerungsrecht gebraucht.

dann werden die stöbern und mich eventuell finden

dann rede ich wieder weiter mit ihm und w ir überlegen was wir machen




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Ende des Themas

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