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Beitrag von: CrAsHoVeR Date: 24.11.2009 Thema: Geblitzt - wie sieht es mit Wiederholungstäter aus ---------------------------------------------------------- Ich wurde letzte Woche auf der Autobahn (beschränkt auf 80km/h) mit ca. 112km/h (laut Tacho) geblitzt. Bisher habe ich 0 Punkte in Flensburg und wurde dieses Jahr 1-2 mal mit kleinen Verstößen (5 bzw. 10 zu schnell) geblitzt. Fällt meine Strafe nun höher aus? Laut Bussgeldrechner sinds im schlimmsten Fall 3 Punkte und eine Geldstrafe um die 150EUR. Die zweite Frage. Wenn ich nun wieder geblitzt werde (egal wie viel zu schnell) kann mir dann aufgrund einer Wiederholungstat eine höhere Strafe angerchnet werden? Wenn ja, wie lange muss ich jetzt "ordentlich" fahren? |
Autor: oschmann Datum: 24.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo. ausser ner Geldstrafe mit ca. 35 Euro wird da nichts weiter kommen. weil: - du bislang noch keine Punkte bekommen hast - du mit dieser Überschreitung auch nicht in den Bereich von Punkten kommst (selbst wenn du schon welche hättest) Voraussetzung für "Wiederholungstat": - 2x innerhalb einen Jahres mit Tempoüberschreitung und Punkten (sprich du hast dann schon 6) - und dann nochmal erwischt werden, wofür es Punkte gibt Dann gilt man meist als Wiederholungstäter und wird dann für das Gesamtpaket mit normalerweise 4 Wochen bestraft. So kenn ich das... *lol* WICHTIG IST IMMER: Fahre niemals mehr als 20 km/h schneller (GPS hilft da - Tacho lügt), von dem was erlaubt ist. (gibt keine Punkte) Da darf dich die Bussgeldstelle nicht als Wiederholungstäter einstufen, egal wie oft du damit erwischt wurdest. Soweit ich mich erinner ist das sogar mal durch Bundesgericht beschlossen worden. powered by Heron (ca. 200 PS | 420Nm) |
Autor: Nicore Datum: 24.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Nicht ganz richtig, bei zweimaligen Delikten die sonst ein Punkt wären, gibt es beim zweiteren nicht gleich mehr Punkte sondern ein erhöhtes Bußgeld. War bei mir so... es kommt drauf an wie schwerwiegend die Wiederholungstat war. BMW Team Oberhavel |
Autor: oschmann Datum: 24.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Achso. Danke für die Info. War mir nicht ganz so bekannt. Ich glaube nen Bereich der "Auslegungssache" gibts da dann beim entsprechenden Sachbearbeiter wohl auch... powered by Heron (ca. 200 PS | 420Nm) |
Autor: Imbiss_Bronko Datum: 24.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Bei 32 km/h zu schnell ist man definitiv im Punktebereich. ^^ Die gibt es meiner Meinung nach naemlich schon ab 21 km/h zu viel. Cyanide and Happiness. |
Autor: oschmann Datum: 24.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Stimmt. Dürfte die "neue" Regelung sein (seit Anfang Jahr *lol*) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------ außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen) bis 10 km/h 10,- EUR 11-15 km/h 20,- EUR 16-20 km/h 30,- EUR 21-25 km/h 70,- EUR, 1 Punkt 26-30 km/h 80,- EUR, 3 Punkte 31-40 km/h 120,- EUR, 3 Punkte 41-50 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 51-60 km/h 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 61-70 km/h 440,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot über 70 km/h 600,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot ------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Wie dem auch sei, unser Themenersteller wird zumindest nicht härter bestraft als o.g. Fraglich ist jetzt nur, um wieviel seine Tachoangabe mit 112 km/h lügt. Bei meinen wäre ich so bei echten 100 km/h abzgl Toleranz von 3 km/h. Ich denke es wird sich zwischen 16-20 km/h einpendeln, dann gibts für ihne keine Punkte und alles ist gut. powered by Heron (ca. 200 PS | 420Nm) |
Autor: Imbiss_Bronko Datum: 24.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn der Tacho im besten Fall (inklusive minus 3 km/h) 10 zuviel angezeigt hat, dann dann waeren es immer noch 22 zuviel, was bei 70 Tacken und einem Punkt liegt. ^^ Und wenn er elf zuviel anzeigt, sind es immernoch 21, ergo das gleiche. ^^ Unser Firmen-T4 (immerhin schon mehr als 10 Jahre alt) zeigt bei rund 130 km/h etwa 5-6 km/h zuviel an, verglichen mit einem Navi-Geraet. Also ich wuerde mit dem Abziehen von km/h nicht allzu grosszuegig sein. ^^ Alles weitere kann man ja bekannterweise unter www.bussgeldkataloge.de nachlesen. ^^ Cyanide and Happiness. |
Autor: CrAsHoVeR Datum: 24.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ok, danke für eure Erfahrungen und Tips! ;) Verstehe ich das richtig, wenn ich jetzt meine 3 Punkte kassiere und dann beispielsweise noch 5 mal im selben Jahr geblitzt werde aber nur mit einem Verwarnungsgeld bestraft werde dann kann die Strafe auf z.B. ein Fahrverbot nicht erhöht werden? |
Autor: Nicore Datum: 25.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also das "kann" trotzdem passieren, ist halt dann Ermessenssache und je nachdem wie schwerwiegend die Vergehen sind. BMW Team Oberhavel |
Autor: CrAsHoVeR Datum: 25.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also gibts hier keine festen "Regeln"? Kommt es dann auf die Laune der Bearbeiter des Falls an, oder wad? ;) |
Autor: Manuel_K Datum: 25.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi CrAsHoVeR, bin auch einmal mit über 21 zu viel geblitz worden und habe dann nen netten Brief bekommen das wenn ich wiederholt innerhalb der nächsten 12 Monate mit mehr als 20km/h zu viel geblitzt werde eine Führerscheinsperre von 4 Wochen bekommen kann. Ob ich sie dann wirklich bekommen hätte liegt dann wiederrum im Ermessen des Bearbeiters Fazit: Solange du keine Post bekommst worin du darüber unterrichtet wurdest kannst ruhig wiederholt geblitzt werden. Unter 20km/h zu schnell können sie dir eh nichts... da ist es egal wie oft du geblitzt wirst MFG Manu Bearbeitet von: Manuel_K am 25.11.2009 um 11:34:07 |
Autor: CrAsHoVeR Datum: 25.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Alles klar Manu! Danke! Ist es nicht so dass bei Verkerhrsverstößen zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten unterschieden wird!?? Habe da letztens mit nem Kumpel gestritten weil er meinte es gibt nur das eine. Wer hat nun Recht? |
Autor: mb100 Datum: 25.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nö, gibt beides. Klassische Straftaten im Straßenverkehr: § 315c StGB - Straßenverkehrsgefährdung § 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr § 142 StGB - Unfallflucht aber auch: Körperverletzungsdelikte, Tötungsdelikte - ganz einfach indem Du jemand mit Deinem Auto plattwalzt. Die Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bestimmen sich (u.a.) nach § 24 ff StVG - da müsst ich genauer nachlesen. - Liste natürlich nicht abschließend - "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Carlos Santana Datum: 26.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mal ne ganz andere Frage: Gab es nicht mal eine regelung von, "bei 41 km/h" zu schnell auf der Autobahn, trifft der Bußgeld Katalog zu?! Darunter würde es nur Verwarngelder geben??? Habe sowas von früher noch irgendwie im Kopf...^^ *Kopfschüttel PS: Versucht mal garnicht geblitzt zu werden! Lieber sinnvoll Geld verschenken staat dem ... lol |
Autor: CrAsHoVeR Datum: 26.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das ist sowieso klar! ;) Ich will mir ja kein Los zum heizen erfragen. Nur regt es mich auf jetzt ständig auf den Tacho zu gucken um ja Strich der vorgegeben Geschw. zu fahren... |
Autor: CrAsHoVeR Datum: 27.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Heute ist der Bescheid bekommen. (das geht aber schnell in letzter Zeit) 70 + 23,50 = 93,50 + 1 Punkt in Flensburg Festgestellte Geschwindigkeit 102km/h (Messtoleranz von 4km/h berücksichtigt) Zur Errinerung: Erlaubt waren 80km/h Wird nur 4km/h Toleranz abgezogen? Ich meine gehört zu haben dass ausserhalb geschl. Orts. 7km/h abgezogen werden? 2km/h weniger und ich hätte anstatt 93,50 EUR und 1 Punkt "nur" ein Verwarnungsgeld von 35EUR bezahlt! Was kann ich machen? Ist das so und ich muss bezahlen, oder kann ich irgendwas machen? |
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