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Beitrag von: V8-Fetischist Date: 23.11.2009 Thema: Nutzungspauschale noch rechtens ? ---------------------------------------------------------- Habe folgendes Urteil des BGH entdeckt : Link Nun meine Frage , ist das auf den Kauf bzw die Rückgabe eines PKW`s übertragbar ? Sein Name ist Vodka , und ja wir werden Heiraten |
Autor: V8-Fetischist Datum: 24.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- hat da keiner ahnung von ? Sein Name ist Vodka , und ja wir werden Heiraten |
Autor: rennfrikadelle Datum: 24.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ja. Beispiel: Der Kunde kauft ein neues Auto, dass sich als Montagsfahrzeug enpuppt. Nach mehreren erfolglosen Reparaturen macht er von seinem Wandlungsrecht gebrauch. Bekommt er seinen vollen Kaufpreis zurück? Nein. Der Kunde konnte trotz der Mängel sein Fahrzeug nutzen und hat es damit abgenutzt. Der Händler muss zwar die Sache zurücknehmen, darf aber die gefahrenen Kilometer im Rückgabepreis entsprechend berücksichtigen. Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz? |
Autor: V8-Fetischist Datum: 24.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- danke , wie sieht da bei vorsetzlichen betrug aus ? auch dann ? Bearbeitet von: V8-Fetischist am 24.11.2009 um 16:18:06 Sein Name ist Vodka , und ja wir werden Heiraten |
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