- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<
Beitrag von: theblade Date: 16.11.2009 Thema: Auto per Raten verkauft - Käufer zahlt nicht. ---------------------------------------------------------- Heute hat mich mein Cousin angerufen und mir mitgeteilt, dass er seinen schönen e30 325i verkauft hat - auf Raten! (wasn depp -.-) Also er hat sich die Hälfte anzahlen lassen und die andere hälfte per ratenzahlung im kaufvertrag vereinbart. (überweisung aufs Konto) Nun zahlt aber der Käufer nicht. (wäre mir doch von vornherein klar?! oO) Jetzt hat er mich drum gebeten ein Schreiben aufzusetzen (natürlich per E+R). Wie würdet ihr das am besten formulieren? |
Autor: NoNaMe-01 Datum: 16.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wer hat den KFZ Brief ?! ( ich will es eigentlich gar nicht wissen ) Mfg. Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird. Aber soviel kann ich sagen, dass es anders werden muss, wenn es besser werden soll. |
Autor: SIGGI E36 Datum: 16.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- hey... ich verstehe das nicht!! nur bares ist wahres.... warum tut man solche geschäfte abwickeln?? ich würde dem verkäufer eine frist ansetzen ansonsten über den anwalt,wenn nix zurück kommt. was anderes bleibt ihm nicht übrig.....und somit hat mann ärger am hals. mfg In Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid. |
Autor: plop Datum: 16.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- sachlich,bestimmt, dennoch höflich.. grammatik- und rechtschreibrichtig.. in verzug setzen und frist zum ausgleich setzen.. über entsprechende konsequenzen, bei nicht einhalten der frist, in kenntnis setzen.. auf durch verzug zusätzlich anfallende kosten hinweisen (z.b. RA) die er zu tragen hat.. Bearbeitet von: plop am 16.11.2009 um 23:07:47 Erdbeben abschalten, Sofort! Tsunami, Nein Danke! |
Autor: BmW-MoGuL Datum: 16.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- vielleicht kannst dir von hier n paar tipps holen: mahnung Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM. |
Autor: theblade Datum: 16.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- in Briefe schreiben bin ich eigentlich sehr fit - wenn es im b2b Bereich geht. Aber von privat zu privat... ich werd mir was überlegen. Woltle dann auch so schreiben Falls zum Datum xy kein Geld da ist, das rechtliche Schritte eingeleitet werden bzw ein privates Inkassounternehmen. Geht doch oder? inkasso - von privat zu privat? |
Autor: plop Datum: 16.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren Erdbeben abschalten, Sofort! Tsunami, Nein Danke! |
Autor: theblade Datum: 16.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- so wie ich das das bei wiki verstanden habe, würden erstmal die kosten von rund 23eur auf einem selber zukommen ist das richtig? wie siehts dann aus falls er immer noch nicht zahlt und einspruch einlegt -oder- nicht reagiert und es zum Vollstreckungsbescheid kommt? trägt dann der gläubiger oder der schuldner diese Kosten? |
Autor: Marco535 Datum: 17.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Eigentlich trägt der Schuldner die Kosten. Wenn aber von dem nix zu holen ist, dann muss sie letzlich doch der Gläuber tragen. Gläuber tritt natürlich auch in Vorleistung, Betrag wird aber, wenn ich mich recht erinnern kann, gleich mit in die Forderung vom MB bzw. Vollstreckungsbescheid eingetragen. |
Autor: theblade Datum: 17.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- und eigentlich dürfte ich ja meinen Cousine nicht helfen - selber Schuld ist da mein Motto. Aber was macht man nicht alles für die Verwandschaft -.- |
Autor: BMW318ti Datum: 17.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Kannst natürlich auch Zinsen nehmen ;) 5,5% seit dem 01.01.2009. Wie viel Geld steht denn noch aus (wenn ich fragen darf) Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei! Simon Beeck Auspuff |
Autor: b-mw-323 Datum: 17.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- gerichtliches mahnverfahren einleiten, wenn er auf mahnung mit angemessener frist nicht reagiert. das verfahren kann man sogar online einleiten. |
Autor: theblade Datum: 17.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich würde ihm jetzt eine Frist bis zum 30.11.09 geben wollen. (glaube muss man sogar - also 2 Wochen Zeit geben) |
Autor: mb100 Datum: 17.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Der Schuldner trägt nur dann bzw. erst ab dem Zeitpunkt die Kosten, wenn er im Verzug ist. Er wird beispielsweise durch ne Mahnung oder durch das Verstreichenlassen eines beiderseitig verabredeten fixen Termins in den Verzug gesetzt. Alle Kosten, die dem Gläubiger vorher entstehen (so auch beispielsweise die Briefmarke für die erste Mahnung), hat dieser selbst zu tragen. Macht auch Sinn: man könnte sonst dem ahnungslosen Schuldner (extrem gesprochen) wegen jeder fälligen Schuld gleich ein Klageverfahren anhängen und dafür zur Kasse bitten, ohne ihm ne "Warnung" (= das Setzen in den Verzug) gegeben zu haben. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: DiscoStue Datum: 17.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, Ich würde mich mit einem Anwalt und der Polizei beraten, zu Wohnadresse fahren und wenn es rechtens ist den Wagen auf eigene Kosten den Wagen mit einem Abschlepper sicherstellen lassen. Wie viele Raten sind denn schon im Verzug? wenn es gleich die erste ist, kann man wohl davon ausgehen das die Karre den Besitzer wieder Gewechselt hat, und da nichts zu holen ist. Gruß Alex |
Autor: theblade Datum: 17.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- richtig erkannt, ist bereits seit ner ganze weile mit der ersten Rate in verzug -.- Mein Cousin hat mich aber erst gestern angerufen diesbezüglich. Werd jetzt die Mahnung rausschicken und falls da nix kommt übern Mahnverfahren laufen lassen. Wie das mit dem anwalt wäre weis ich nicht. Muss ich erst fragen ob er ne RS-versicherung hat. |
Autor: mb100 Datum: 17.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zwischenfrage: wurde der Wagen mit Eigentumsvorbehalt verkauft? (auch wenns nahezu egal ist, wenn der Wagen wirklich verkauft wurde...) "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: theblade Datum: 17.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- du meinst so wie "bleibt bis zu Vollständigen bezahlung mein eigentum" ? Nein. Ist idR ja auch nicht üblich bei Autoverkäufen - aber jetzt wo du es sagst hätte man das echt mit rein nehmen sollen. Ob es dann rechtlich bestand hat, ist wieder ne andere Sache. |
Autor: mb100 Datum: 17.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ja. Es ist eigentlich üblich bei allen Ratenverkäufen, und, wenn sich beide damit einverstanden erklären (und davon kann man m.E. ausgehen bei einem schriftlichen Kaufvertrag...), grundsätzlich auch voll wirksam. Näheres hierzu - auch mit ner Ausnahme - is im § 449 BGB zu finden. Problematisch wirds beispielsweise bei Fenstern, sobald diese im Haus eingebaut wurden, bei Lebensmitteln, sobald die mit anderen Lebensmitteln vermischt werden, ... Dass es auch da immer probiert wird: eh klar. Bearbeitet von: mb100 am 17.11.2009 um 12:23:33 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: theblade Datum: 04.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- muss mich leider erneut zu Wort melden. Die mahnung ging ja raus und die 1.Rate war dann wenige Tage später aufm Konto (meines Kumpels). Leider hat der Käufer aber die 2. Rate, die seit knapp 1,5 Wochen fällig wäre, wieder nicht bezahlt - woher ich das wohl wusste -.- Soll ich dem nun nochmal nen Brief schicken oder direkt, wie in der ersten Mahnung angekündigt, ein online Mahnverfahren einleiten? Hat damit schon jemand Erfahrung? |
Autor: danny321 Datum: 05.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- dann ist er aber scheinbar doch Zahlungswillig. Einen Brief würd ich in diesem Fall bevorzugen. Da hat Dein Cousin aber großes Glück gehabt, dass da überhaupt Geld kam! Wer Angst vor Kurven hat, soll in die Herrensauna gehen... |
Autor: herr_welker Datum: 05.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Und ob die RS das auch abdeckt. Zitat: Ich würde genauso vorgehen wie beim ersten mal. Die zusätzlichen Auslagen würde ich wieder mit berechnen. Aber ganz ehrlich. Lass es ihm doch selbst machen. Einen Brief schreiben (Vorlage hast du ja jetzt) und zur Post bringen wird er schon hinbekommen. |
Autor: theblade Datum: 05.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Normal müsste er sich darum ja selbst kümmern da er sich ja den Mist eingebrockt hat das stimmt, aber will ihm da auch nicht hängen lassen! |
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile |