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Beitrag von: seng Date: 08.11.2009 Thema: Strafe Fahren ohne sehhilfe in Probezeit ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 09.11.2009 um 08:10:18 aus dem Forum "Überarbeitungen / falsche Posts / Junk / Müll" in dieses Forum verschoben. Hey leute ich habe die suche verwendet aber nichts passendes gefunden... meine frage...was blüht mir wenn ich ohne sehhilfe angehalten werde(probezeit) Bearbeitet von: angry-playboy am 09.11.2009 um 08:10:18 |
Autor: BMW318ti Datum: 09.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Fahren ohne Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) ist ein Verstoß gegen eine Auflage nach § 46 (3) FeV i.V.m Anlage 6 zur FeV und macht eben nach Bußgeldkatalog Ziffer Nr. 166 40 Euro und 1 Punkt !!! also keine Verwarnung sondern Anzeige! Ich denke mal das sich das auf die Probezeit auch ausspielen könnte. Bin mir aber nicht sicher. Aber ich sag mal so... Wenn die Brille "eingetragen" ist, hat dies auch einen Grund. Und wenn es einen Grund gibt sollte man sich und allen anderen den Gefallen tun und sie aufziehen. Davon ab denke ich das bei einem Unfall (Egal ob verschuldet oder unverschuldet) die Brille eine Große Rolle spielt. Solltest du währenddessen keine aufhaben, droht dir eine Teilschuld. Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei! Simon Beeck Auspuff |
Autor: tobibeck80 Datum: 09.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Frage kommt "darf man ohne Anschnallgurt fahren?" ziemlich nahe.......es ist nicht cooler wenn man ohne fährt, sondern dämlich. „Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich |
Autor: stefanh Datum: 09.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenns Punkte gibt, gibst Probezeitverlängerung! |
Autor: jan_323i Datum: 09.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ...sag halt du hast Kontaktlinsen drinn! lg Jan |
Autor: M-Stylez Datum: 09.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also ich trage selbst auch Kontaktlinsen...die sieht man im Auge bei Näherem Hinsehen...die sind nicht komplett unsichtbar (minimalst kleiner dunkler Rand). Wenn der Polizist also geschickt schaut er dir in die Augen und weis im Zweifelsfall gleich was los ist. Also entweder -wirklich Kontaktlinsen tragen oder -beim Fahren halt ne Brille aufsetzen (mach ich auch nicht gern aber muss halt manchmal sein...) Gruß Marc |
Autor: bmw-fever-320i Datum: 09.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also mir ist es schon einmal passiert dass ich ohne Brille gefahren bin und angehalten worden bin, auch alles innerhalb meiner Probezeit.. Hat mich "nur" 20€ Strafe gekostet, kein Punkte und nichts weiteres. Hab draus gelernt und kann auch dir nur raten deine Brille anzuziehen, wenn sie dir optisch nicht gefällt halt zum Optiker und eine schicke aussuchen, so hab ich es gemacht ;) MFG |
Autor: -XTreMe- Datum: 09.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Woher hast du das?? Ich wurde auch schon 2 mal angehalten ohne Brille.. Und hab jeweils nur 20€ latzen müssen, nicht mehr und nicht weniger^^ Aus dem All betrachtet ist die Erde Weiß und Blau, das kann kein Zufall sein! |
Autor: ThaFreak Datum: 09.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hab bisher auch noch nie einen Punkt für sowas bekommen. Nur eine nette Ermahnung von der Beamtin ;) |
Autor: BMW318ti Datum: 09.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Ich ahbe es hier her Bearbeitet von: BMW318ti am 09.11.2009 um 15:07:13 Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei! Simon Beeck Auspuff |
Autor: E36-Freak Datum: 09.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ohne Brille als Auflage im Führerschein = Untersagung der Weiterfahrt... hab im 46 FEV nur die Tatbestandsnr. 246100 gefunden - danach sind es nur 25 Euro Edit: Quelle Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog 2009 Bearbeitet von: E36-Freak am 09.11.2009 um 15:19:44 |
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