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Beitrag von: Herbie Herb Date: 07.11.2009 Thema: Fußgänger mit Spiegel gestreift ---------------------------------------------------------- Hi mir ist heute was blödes passiert. War im Feld unterwegs. Ist eine Betonstraße in der mitte ist graß und rechts und links ebenfalls wobei auf der einen Seite ein Graben ist. Bin die Straße in die in eine Richtung gefahren als mir ein Fußgänger entgegenkam. Ist mir nicht ausgewichen und ich bin dann nach links rüber an ihm vorbeigefahren und habe gehupt. Habe dann was erledigt und bin wieder zurückgefahren und er lief immer noch auf straße habe dann wieder gehupt ist wieder nicht ausgewichen und ich bin dann nach rechts rüber (da wo auch der Graben ist) das es aber geschüttet hat ohne Ende und es rutschig war bin ich nicht weit genug rüber nach rechts und habe mit meinem Spiegel seinen Arm bei schrittgeschwindigkeit gestreift. Jetzt das blöde er hat den Arm mit geballter faust in die Luft gestreckt undich bin dann einfach weiter gefahren. Bekam gerade einen Anruf von der Polizei das er mich wegen Fahrerflucht angezeigt hat. Ist da auch schon mehr wie bekannt das er alles und jeden (auch wegen Falschparken anzeigt. Der Polizist musste auch die ganze Zeit am Telefon lachen und hat roichtig über diesen Typ abgelästert. Muss da jetzt nächsten donnerstag hin und er meinte er will bestimmt scherzensgeld und ich bräcuhte da keinen Anwalt. Mit was muss ich da jetzt rechnen?? Hab bei Google nichts richtiges gefunden. Steht nur was mit 7 Punkten und Fahrverbot aber nicht wie lange und was muss ich da so an Schmerzensgeld rechnen??? |
Autor: Krümelmonster1972 Datum: 07.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich wäre da vorsichtig , denn auch "nur" streifen ist ein Unfall . In Deienm Falle ist das ein Unfall mit Fahrerflucht . Auch wenn er nicht bei Seite gegangen ist , hast Du Schuld . Nur weil der Polizist gelästert hat , was ich nicht in Ordnung finde , bist Du nicht aus dem "Schneider". Das Schmerzensgeld hängt mit der Höhe der Verletzung und Deinem Einkommen ab . MfG |
Autor: 318isschnell Datum: 07.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- geht das denn ohne weiteres, das er dich einfach anzeigt, ohne zeugen und dergleichen? ist ja echt ne "gute" sache an geld zu kommen, kann ich dann theoretisch jeden "anzeigen" der mir mit seiner karre aufm sack geht.. nur weil ich sage, dass er mich beim laufen oder so berührt hat.. doofes bsp... ich weiss.. aber geht das echt so einfach?? 320i-black coupe |
Autor: Herbie Herb Datum: 07.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also von Verletzung hat der Polizist am Telefon nichts gesagt bin ja auch mit Schrittgeschwindigkeit vorbei |
Autor: Herbie Herb Datum: 07.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- NE Zeugen gibt es keine auch keine Kratzer am Auto oder dergleichen |
Autor: Herbie Herb Datum: 07.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Meint ihr ich soll da morgen al zu dem Typ hinfahren und mal mit im reden?? Weiß ja wo er wohnt ist ja ziemlich bekannt bei uns im Dorf. |
Autor: Krümelmonster1972 Datum: 07.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Das würde ich nicht machen . Hast Du eine Rechtsschutzversicherung ? Wenn ja würde ich erst einmal gar nichts machen . MfG |
Autor: Herbie Herb Datum: 07.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ne habe ich nicht. Soll ich denn bei der vernehmung etwas sagen oder?? Weil wie der Polizist sagte hätte er maßlos übertrieben |
Autor: jan_323i Datum: 07.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ...bestreite einfach das du ihn gestriffen hast. Mußt es ja nicht gemerkt haben... Würde alles abstreiten; Aussage gegen Aussage lg Jan |
Autor: Herbie Herb Datum: 07.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: und wenn ich am Telefon schon was andere gesagt habe?? |
Autor: e30beamer Datum: 07.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Was du am Telefon gesagt hast interessiert niemanden. Sag einfach du bist langsam an der Person vorbei gefahren, ihn aber nicht berührt. Ansonsten würde ich weiter gar nichts sagen...vielleicht kann man ja mal noch einen Bekannten mit angeben der "mit im Auto saß" und bezeugen kann das du ihn nicht gestriffen hast. 4. BMW Treffen Vogtland am 25.6.2011!!! Hoffe wir sehn uns! =) www.bmw-club-vogtland.de |
Autor: Herbie Herb Datum: 07.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Werde ich mir mal genau überlegen was ich da sage. Muss er eigentlich wenn er schmerzensgeld haben will das Zivilrechtlich einklagen?? |
Autor: BMW1989 Datum: 07.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mag ja sein das der vllt ein "a****" ist aber deine aktion ist auch nicht ohne... Du hast dich in die lage gebracht die von allen verurteilt wird, bemerkt das du jemanden evtl verletzt hast und dann abgehaun.... sowas ist überhaupt nich ok und die anzeige ist auch berechtigt... und an die anderen bedenkt das ihr evtl jemanden zur falschaussage anstiftet... |
Autor: Herbie Herb Datum: 07.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- bestreite ich ja auch überhaupt nicht er hätte einfach mal einen Schrizz zur Seite gehen könne 1km vorher kamen mir zwei Reiterinnen mit ihren Pferden entgegen hat alles wunderbar geklappt nur er bleib stur auf dem Weg und ging noch extra weit rüber. Da ich mit schrittgeschwindigkeit an Ihm vorbei bin ist er auch garantiert nicht verletzt nur er hat bei der polizei angegeben das ich wie der Teufel an ihm vorbeigerast sein muss |
Autor: -XTreMe- Datum: 07.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nimm dir ein Anwalt.. Wenn er keinen körperlichen Schaden hat, wird das sowieso fallengelassen, bzw du frei gesprochen ;) Oder gibts irgendwelche Zeugen? Aus dem All betrachtet ist die Erde Weiß und Blau, das kann kein Zufall sein! |
Autor: marueg Datum: 07.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- @TE deine Aktion ist ja mal völlig daneben (nur weil der Fußgänger nicht freiwillig in zur Seite Springt fährst du ihn eben an), die gutgemeinten Ratschläge einiger User hier sind nicht weniger peinlich. Das was du getan hast nennt sich unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle, egal welche Folgen dieser Zusammenprall hatte. ...muß hier eigentlich was stehen ?!? |
Autor: psoli1 Datum: 07.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: meine persönliche meinung so leute wie der, die alles und jeden anscheißen und anzeigen wenn die dann noch so rum nervem auf nem engen weg und absichtlich nicht bei seite gehen, und das in 2 fällen so leute sollte man komplett übern haufen fahren, einfach abschaum in der gesellschaft nur meine meinung..... |
Autor: Herbie Herb Datum: 07.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Hab den doch nicht extra angefahren. Kam nur nicht weiter rüber weil da der graben war auserdem hat es geschüttet ohne ende. Klar hätte ich anhalten müssen gar keine Frage habs aber was weiß ich warum nicht gemacht. Ne hab nochmal nachgedacht und werde da nichts falsches sagen. Sag es so wie es war. Evtl geht es dann ja nochmal glimpflich ab oder wird evtl sogar eingestellt. Wie sieht das denn mit dem Schmerzensgeld aus muss das Zivilrechtlich eingeklagt werden oder kümmert sich dann die Staatsanwaltschaft drumm?? |
Autor: Krümelmonster1972 Datum: 07.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Du willst also jemanden töten , weil er sich daneben benimmt ? Wie bist Du den drauf ?! Ich denke das muß er zivilrechtlich einklagen . MfG |
Autor: marueg Datum: 07.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Schmerzensgeld oder Schadenersatzansprüche können nur zivilrechtlich geltend gemacht werden. ...muß hier eigentlich was stehen ?!? |
Autor: Opern Geist Datum: 07.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- hallo ich würde aber bei dem termin bei der polizei... einen anwalt mitnehmen wie schnell hat man das falsche gesagt... gruss |
Autor: CH-Cecotto Datum: 07.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Auf jeden Fall mit Anwalt vorsprechen oder dann: Aussage verweigern!!! Denn dann muss anhand von Beweisen (gibts die? Hat der Fussgaenger nachweislich Verletzungen davongetragen? Zeugen?) beurteilt werden. Und da dein Gegenspieler offenbar ein Polizeibekannter Querulant und Anzeigen-Ersteller ist, duerfte er da schlechte Karten haben glaubhaft seine Sicht der Dinge darzustellen. Und fuer die Zukunft: Rechtsschutz-Versicherung abschliessen! Speziell als Autofahrer ist man Ohne ganz schnell der Gelackmeierte! |
Autor: Opern Geist Datum: 13.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- hallo ...und was hat die polizei gesagt ? gruss |
Autor: herr_welker Datum: 13.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn er Schmerzensgeld einklagen will, dann brauchst du keine Rechtsschutzversicherung. Die Schadensansprüche richten sich ja nicht an dich, sondern an deine Haftpflichtversicherung. Die Versicherung wird dann entscheiden ob die Schadensansprüche gerechtfertig sind oder nicht. Wenn sie nicht gerechtfertig sind, dann wird die Versicherung auch nicht zahlen und es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Ich würde mir mehr Sorgen um die Staatsanwaltschaft machen. |
Autor: Herbie Herb Datum: 13.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi so war gestern abend bei der Polizei. War recht locker sehen es als Bagatelle an. Glauben mir auch so wie es was und nicht wie er erzählt hat. (ist ja so bekannt und übertreibt immer maßlos) Haben sich eigentlich schon gefreut das evtl nichts passiert ist damit sie ihn anzeigen können. Naja egal meine Aussage gemacht wird wahrscheinlich gegen eine kleine Geldbuße eingestellt. Habe dann die Daten vom Anzeigensteller bekommen und mich heute dort gemeldet und entschuldigt. HAt er auch angenommen und hat jetz aber leider schon seinen Anwalt eingeschaltet weil ich bis noch nicht gemeldet habe. Kosten dafür angeblich 125€ sagte ich gut werde ich übernehmen und morgen persönlich vorbeibringen. Er rief dann seinen Anwalt an sagte das alles geklärt sei und der sagte ihm dann er solle sich noch 75€ von mir als Schmerzensgeld geben lassen. Und er hat auch bei der Polizei angerufen und gesgat das wir uns so geeinigt haben das er die Anzeige nicht aufrecht erhält. meine Frage jetzt er sagte die 125€ hätte er schon gleich beim Anwalt bezahlen müssen weil ich nach dem Namen frage und es mit dem ANwalt abzukären sagte er nein ich müsste das Geld ihm geben + die 75€ und er würde mir dsnn eine Quittung geben und dann sei die Sache erledigt wenn er die Quittung seinem ANwALT zeigt. Soll ich mir von Ihm die Rechnung vom Anwalt zeigen lassen?? oder was würdet Ihr machen |
Autor: Boa Datum: 13.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- manche Leute stellen sich aber sowas von glatt an...... Wer später bremst...ist länger schnell...und früher da! www.du-sollst-skinheads-nicht-mit-nazis-verwechseln.de --1312-- |
Autor: Papa76 Datum: 13.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wenn du eh bereit bist zu zahlen, lass dir auf dem Zahlungsbeleg vermerken, für was du gezahlt hast. Also irgendsoetwas wie "Entschädigungsleistung einschließlich Anwaltskosten, Vorgang vom .... Wechselseitige Ansprüche sind damit ausgeglichen". So in der Art. Wenn ich du gewesen wäre und mir bekannt ist, das dein "Unfallopfer" so ein mit dem Leben Unzufriedener ist, hätte der noch nicht mal ansatzweise was von mir bekommen. Außer vielleicht noch nen Tritt in seinen Allerwertesten. Man muss Querulantentum nicht noch unterstützen, geschweigedenn belohnen. MfG Papa76 In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet. |
Autor: 318isHH Datum: 13.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zahl da nichts einfach so an seinen Anwalt. Es ist so, dass JEDER seine EIGENEN kosten trägt, bis zur ersten Instanz (Das Gericht). Das wissen nur viele nicht, und Zahlen dann einfach mal, weil kommt ja vom Anwalt. Sonst kann ja jeder jeden Anzeigen weil er bock drauf hat, und der Angezeigte muss dann auch noch die Kosten dafür übernehmen. Auf den Kosten bleibt er schön sitzen. Lass dich nicht da reinziehen, dass du seine Rechnungen zahlen musst. -= Wer später Bremst ist länger Schnell =- |
Autor: Opern Geist Datum: 13.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: gut das du weisst was andere nicht wissen ;) der verlierer trägt die kosten... ausnahme arbeitsrecht...das ist es das was du schreibst mit der 1. instanz gruss |
Autor: Herbie Herb Datum: 14.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Wenn ich aber das Geld nicht zahle erhält er die Anzeige bei der Polizei aufrecht und lässt seinen Anwalt weiter eingeschaltet wie soll ich mich denn verhalten????? Wenn er mit seinem Anwalt evtl bis vors gericht zieht usw dann habe ich doch einen Haufen mehr kosten oder?? |
Autor: Opern Geist Datum: 14.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- hallo beim jetzigen stand würde ich zahlen...und gut ist...du hast es ja eingestanden...und die kosten sind ja überschaubar ich weiss ja nicht ob es zeugen für evtl. verletzungen gibt ich persönlich hätte die sache...von anfang an meinem haus und hof anwalt übergeben... und vllt. sogar gewonnen... gruss |
Autor: Boa Datum: 14.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich hätte zu den Cops einfach gesagt das ich ihn nicht berührt hab und gut.... Wenn der Typ keine Verletzungen hat was will er denn geltend machen. Aussage gegen aussage ....und fertig. Das manche sich immer so glatt anstellen müssen und immer den Cops alles erzählen weil sie vorher nicht nachdenken. Genau das selbe ist wenn immer gleich die Cops angerufen werden.... Heute muss man zusehen das man nicht jedesmal am WE eine Vorladung bekommt.(übertrieben gesagt) Also bei uns hat das früher immer ohne Cops anrufen ganz gut hingehaun und heute braucht man gleich eine Rechtschutz bzw. Haftplficht. Wer später bremst...ist länger schnell...und früher da! www.du-sollst-skinheads-nicht-mit-nazis-verwechseln.de --1312-- |
Autor: Herbie Herb Datum: 14.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der war aber beim Arzt und hat angeblich noch Atrose die sich dadurch noch verschlimmert hätte und so. Der Polizist hat mir ja nach meiner Aussage angeboten sie wieder zu löschen und zu sagen das ich ihn nicht berührt habe. Aussage gegen Aussage 50zu50 aber wenn ich dann verlieren sollte bekomm ich 7 Punkte Geldstrafe und 3 Monate Fahrverbot also Arbeitsplatz futsch. SO habe ich es gestanden und komme dann "mit einem blauen Auge ohne Punkte und Fahrverbot davon. Anwalt habe ich das Geld nicht für da keine Rechtschutzversicherung. Hat nichts mit glatt sein zu tun sondern einfach meinen Führerschein behalten. Nachher taucht doch noch irgendwo ein Zeuge auf und dann. |
Autor: Opern Geist Datum: 14.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: 200 € sind wenig... wenn man bedenkt das dein arbeitsplatz weg sein könnte... nur als tipp eine rechtschutzversicherung ist nicht teuer... heutzutage ist das sehr wichtig eine rechtschutzversicherung für nichtselbständige (besonders im arbeitsrecht wichtig..da dort bis zur 1. instanz jeder seine auslagen selber begleicht) und eine verkehrsrechtschutz...gibt es glaube ich auch als kombipaket gruss |
Autor: palmer Datum: 14.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Was ist denn das für ein käse, Unerlaubtes entfernen vom unfallort ist kein antragsdelikt. da kann man nicht bei der polizei anrufen und sagen wir haben uns geeinigt hört auf zu ermitteln, denn das wäre strafvereitelung im amt. und wenn ihr anruft und sagt, dass da eigentlich nix vorgefallen ist, dann ist es vortäuschen einer straftat. jetzt wird der Staatsanwalt sein wörtchen mitreden wollen |
Autor: dyahya Datum: 14.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich sage es mal so, wenn du ihm das Geld gibst was er von dir verlangt hast du schon verloren, damit bestätigst du nämlich deine Tat. Ob er die Anzeige zurück zieht oder nicht juckt die Staatsanwaltschaft nicht. Es ist auf einem öffentlichen Platz passiert. Das heißt die er kann seine Anzeige zurück ziehen wie er lustig ist, aber die Staatanwaltschaft wird da weiter ermitteln. Mein Vorschlag an dich wäre: Bezahle das Geld nicht, du hast sowieso gute Karten, weil der Typ bei der polizei schon bekannt für so etwas ist. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, würde ich mir keinen Kopf drüber machen. Die Staatsanwaltschaft hat deine Akte und seine Akte vorliegen. Da werden die mit Sicherheit lesen wieviele Anzeigen der gute Herr wegen Verkehrsdelikten aufgibt. Da du ja erwähnt hast das der für so etwas bekannt ist, wird die Staatsanwaltschaft mit Sicherheit nachdenklich und fragt sich hmmmm wem sollen wir den nun glauben? Aber am ende stehst du am längeren Hebel, auch wenn es nicht so aussieht. Ich wünsche dir das alles glatt läuft. Aber räum die Tat auf keinen Fall ein, indem du seine Anwaltskosten oder sonstwas übernimmst. Danke mfg |
Autor: Opern Geist Datum: 14.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- hallo noch eine frage...wenn du schon keine rechtschutzversicherung hast...bist du dann wenigstens im adac ?? wenn ja... würde ich da mal anrufen... dann bekommst du 1 kostenlose erstberatung bei einem rechtsanwalt.... gruss |
Autor: herr_welker Datum: 14.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Richtig. Stand auch in der Finanztest. Zitat: Naja. Wenn man Beruf, Auto und Privat abdeckt, dann kostet das schon 100 EUR +x (mit SB). Zitat: Ich würde trotzdem mal zum Anwalt gehen. Wenn du dich nur beraten lässt, dann ist das auch nicht so teuer. Zitat: Ruf doch mal bei einem Fachanwalt an. Das kostet nichts und du weist wieviel ein Beratungstermin bei einem Anwalt kostet. Aber das ist sicherlich günstiger als jetzt eine falsche Entscheidung zu treffen. Bearbeitet von: herr_welker am 14.11.2009 um 16:10:20 |
Autor: cr4zy Datum: 25.11.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- hallo aber ich glaub die kosten für den anwalt sind häher als wenn du "schmerzengeld" zahlen musst .. |
Autor: Boa Datum: 26.11.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- § 168 StGB Störung der Totenruhe Wer später bremst...ist länger schnell...und früher da! www.du-sollst-skinheads-nicht-mit-nazis-verwechseln.de --1312-- |
Autor: knax Datum: 26.11.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- LOL Wir brauchen einen "gefällt mir" Button :-) |
Autor: Greis² Datum: 27.11.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: MiMiMi... Wenn er seinen Arsch nicht wegnimmt, hat er Pech gehabt. Du hast ihn nicht angefahren, Aussage gegen Aussage, Bums aus fertig. Soll die Pappnase doch einklagen was sie will. |
Autor: KTMschnee Datum: 27.11.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bedenlich das offensichtlich immer weniger Leute die Eier in der Hose haben zu Ihren Taten zu stehen und die Konsequenzen tragen... du bist Deutschland! Aber @Boa hat er schon sehr gut ausgedrückt. für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi |
Autor: ThaFreak Datum: 27.11.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nach 3 Jahren dürfte die Sache hoffentlich erledigt sein... Closed |
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