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e24 Oldtimer Zulassung möglich??? - BMW-Talk

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Beitrag von: Aprix
Date: 04.11.2009
Thema: e24 Oldtimer Zulassung möglich???
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Hallo!

Wie die Überschrift schon sagt, möchte ich wissen, ob man einen e24 BJ 1980 als Oldtimer zugelassen kriegt? Leider konnte ich im Internet nichts konkretes dazu finden. Dass das Fahrzeug mind. 30Jahre alt sein sollte und im guten originalen Zustand sich befinden soll, ist wohl selbstverständlich. Aber ob ein e24 erhaltungswürdig ist, dazu konnte ich leider nichts finden.
Weiß vielleicht jemand was dazu oder hat sogar jeman schon einen e24 mit H-Kennzeichen gesehen bzw. zugelassen?


www.bimmer.de.tl


Antworten:
Autor: e36-newbie
Datum: 04.11.2009
Antwort:
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Nächstes Jahr kannst du ein H-Kennzeichen bekomen, vorrausgesetzt, der Wagen ist im Originalzustand, sprich nicht verbastelt oder ähnliches. Als dicke Schlappen auf 19" oder sowas geht da nicht. originalzustand ist eigentlich immer dann gegeben, wenn für die Zeit typische, von BMW hergestellte Sachen an dem Wagen zu finden sind. Der E24 wurde ja bis 198x gebaut, also wäre eine Alufelge des letzten Baujahres auch Fahrzeugtypisch.
Autor: Aprix
Datum: 04.11.2009
Antwort:
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Ich habe wohl meine Frage falsch formuliert. Welche Voraussetzungen ein Fahrzeug haben muss, sind mir gut bekannt. Ich möchte wissen, ob ein e24 ein erhaltungswürdiges Fahrzeug aus sicht der Zulassungstelle bzw. TÜVs ist.
www.bimmer.de.tl
Autor: Christian Sch.
Datum: 04.11.2009
Antwort:
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Zitat:


Ich möchte wissen, ob ein e24 ein erhaltungswürdiges Fahrzeug aus sicht der Zulassungstelle bzw. TÜVs ist.

(Zitat von: Aprix)




Erhaltungswürdig ist ganz klar definiert. Das ist keine eigene Einschätzung und auch nicht vom Modell abhängig. Wenn das Auto in gutem Zustand ist (ca. 3 bis 3-), dann ist es in erhaltenswürdigem Zustand. Dabei ist es völlig egal, ob es ein seltenes Einzelstück oder ein normales Serienauto ist. Es ist nur folgendes entscheidend:

- EZ mindestens vor 30 Jahren
- Auto originalgetreu oder änderungen maximal 10 Jahre nach erstzulassung möglich
- Auto in erhaltungswürdigem Zustand (siehe oben)
Autor: cxm
Datum: 04.11.2009
Antwort:
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Hi,

und je nach Zulassungstelle ist nur das Jahr der Erstzulassung relevant, nicht der Monat.
Also im Januar kannst Du den Wagen zur Oldie-Abnahme fahren.

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...




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Ende des Themas

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