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Garantie / Gewährleistung / Mängelanspruch - Geplaudere

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Beitrag von: wallstreetwalker
Date: 28.10.2009
Thema: Garantie / Gewährleistung / Mängelanspruch
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Hallo!

Haben wir hier zufällig Fachleute die sich mit dem Thema auskennen? (ich weiß as Theman gehört hier nicht so richtig hin, aber vielleicht hat ja doch jemand Ahnung von dem ganzen).
Es geht vorallem um Waren / Leistungen an Neubauten im gewerblichen Bereich. Wobei die Waren nicht vor Ort sondern im Werk des Herstellers hergestellt werden.

Welche Gewährleistungsfristen usw. gibt es da?

Vielleicht kann mir ja jemand helfen, soll Montag einen Vortrag dazu halten...:-(



Ich danke Euch.


Antworten:
Autor: theblade
Datum: 28.10.2009
Antwort:
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gibts doch alles bei wiki.

Aber das allgemeine sollte ja bekannt sein:

Gewährleistung > 6 Monate
Garantie > 2 Jahre

...wird ja nen kurzer Vortrag bei dir :P ^^
Autor: Papa76
Datum: 28.10.2009
Antwort:
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Zitat:


gibts doch alles bei wiki.

Aber das allgemeine sollte ja bekannt sein:

Gewährleistung > 6 Monate
Garantie > 2 Jahre

...wird ja nen kurzer Vortrag bei dir :P ^^

(Zitat von: theblade)




Sofern die VOB nicht zur Anwendung kommt...

MfG
Papa76

In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Autor: mb100
Datum: 28.10.2009
Antwort:
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Zitat:


gibts doch alles bei wiki.

Aber das allgemeine sollte ja bekannt sein:

Gewährleistung > 6 Monate
Garantie > 2 Jahre

...wird ja nen kurzer Vortrag bei dir :P ^^

(Zitat von: theblade)




Das würd ich an Deiner Stelle selbst nochmal nachlesen.

Garantie: keine gesetzliche Regelung; keine vorgeschriebene Frist
Gewährleistung: zwei Jahre, verkürzbar auf ein Jahr bei Gebrauchtwaren; Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf innerhalb der ersten sechs Monate (d.h. Verkäufer muss beweisen, dass der Gegenstand beim Gefahrenübergang mangelfrei war)
Verjährung beginnt mit Ablieferung der Sache. Und besser als der allwissende Teufel ist übrigens ein Gsetzla (§ 434 ff. BGB) - zusammen mit nem Buch zum besonderen Teil des Schuldrechts. Kommt halt u.a. drauf an, wer Dein Publikum ist.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: theblade
Datum: 28.10.2009
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Gewährleistung > 6 Monate
(Zitat von: theblade)



Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf innerhalb der ersten sechs Monate (d.h. Verkäufer muss beweisen, dass der Gegenstand beim Gefahrenübergang mangelfrei war)
(Zitat von: mb100)




das wollte ich damit sagen - aber nix für ungut! ...




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Ende des Themas

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