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Rückleuchten zu dunkel / Kein TÜV - 5er BMW - E39

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Beitrag von: DJArni_sa
Date: 27.10.2009
Thema: Rückleuchten zu dunkel / Kein TÜV
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Hey alle zusammen. Folgendes Problem.

War letztens beim TÜV und hab ihn nicht bekommen weil meine Bremslichter und die Nebelschlussleuchte zu dunkel ist. Ich habe Dunklere Heckleuchten drin.
In Kristall Rauch Optik.
Also nicht komplett schwarz. Mit e prüfzeichen.
Mit den normalen Lampen ist das nicht hell genug. Jetzt hab ich LED`s bestellt. Aber da sind die auch nicht heller. Kann mir jemand helfen??? Weiß jemand woran das liegt???
Bitte dringend helfen!

Danke


Antworten:
Autor: evilp
Datum: 27.10.2009
Antwort:
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Gibt es denn zu den Teilen keine ABE!?
Wäre dann natürlich einfacher!?!
Autor: DJArni_sa
Datum: 27.10.2009
Antwort:
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Zitat:


Gibt es denn zu den Teilen keine ABE!?
Wäre dann natürlich einfacher!?!

(Zitat von: evilp)





Nein gibt es nicht. Der hat gesagt das die Dinger an sich in Ordung sind. Blinker und der Rest passt alles. Aber Bremsleuchten und NSL sind gerade mal so hell wie die normalen Rückleuchten und ich weiß nicht woran das liegt???
Autor: xr510
Datum: 27.10.2009
Antwort:
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tüv wechseln..
da hast anscheinend einen erwischt der nicht grad "tuner´s liebling" ist...
Autor: DJArni_sa
Datum: 27.10.2009
Antwort:
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Zitat:


tüv wechseln..
da hast anscheinend einen erwischt der nicht grad "tuner´s liebling" ist...

(Zitat von: xr510)




Und was hab ich noch fürne Möglichkeit???
Gibts da einen technischen Trick???
Autor: evilp
Datum: 27.10.2009
Antwort:
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Fahr einfach in eine Frei Werkstatt.
Da du eh zur NAchprüfumg musst kannst DU auch da hin gehen. Kostet das ggleiche

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Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.
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http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen
Autor: DJArni_sa
Datum: 28.10.2009
Antwort:
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Zitat:


Fahr einfach in eine Frei Werkstatt.
Da du eh zur NAchprüfumg musst kannst DU auch da hin gehen. Kostet das ggleiche

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Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.
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http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen

(Zitat von: evilp)





Und jetzt nochmal für alle"!!!!
Die Leuchtwirkung ist zugering. Die Rückleuchten sind okay aber die Leuchtwirkung ist zu gering.
Autor: J.F
Datum: 28.10.2009
Antwort:
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Ja was willst du jetzt hören?
Wenn die Leuchtwirkung mit den "richten" Birnen zu gering ist, sind die Rüchlichter eben NICHT ok.
Wenn du ne ABE hast wende dich an den Hersteller, sonst hast du keine andere Möglichkeit.
Mit anderen Birnen experimentieren bringt ja wohl nix.
Gruss Jürgen
Autor: Christian Sch.
Datum: 28.10.2009
Antwort:
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Wenn da die richtigen Glühlampen (21 Watt) drin sind, ist da was faul. Extrem häufig kommt es vor, dass jemand die Leuchten selber lasiert hat oder lasiert verkauft hat. Natürlich haben die dann E-Zeichen (die Lampe war ja mal vorschriftsmäßig) wurden aber verändert. Da hilft dann nichts außer neuer Rückleuchten, da kein Tüv lasierte Rückleuchten akzeptiert, wenn er es bemerkt.
Autor: DJArni_sa
Datum: 28.10.2009
Antwort:
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daran aknn es liegen! Danke!
DIe wurden lasiert! Aber haben das als TÜV genehmigt verkauft!
Autor: Christian Sch.
Datum: 29.10.2009
Antwort:
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Zitat:


DIe wurden lasiert! Aber haben das als TÜV genehmigt verkauft!

(Zitat von: DJArni_sa)




Joa. Das wird gerne so gemacht. Ist eine ganz miese Methode, da das E-Zeichen ja weiterhin drauf ist. Aber natürlich ist lasieren oder lackieren (das machen auch Leute) nicht zulässig.




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Ende des Themas

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