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eBay Mindestpreis Frage... - Geplaudere

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Beitrag von: plax
Date: 25.10.2009
Thema: eBay Mindestpreis Frage...
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hey,

leider werd ich bei ebay oder google nicht fündig...

und zwar...

wenn ich der höchstbietende bei einem KFZ bin (mindestpreis nicht erreicht)und die auktion läuft so aus.. muss ich dann das KFZ kaufen falls der verkäufer sagt, er gibt mir das zu dem preis, oder hab ich die wahl?

gruß
Hubraum statt Wohnraum !!!


Antworten:
Autor: BmW-MoGuL
Datum: 25.10.2009
Antwort:
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nein, du mußt dann das fzg kaufen.

du willst es ja haben. sonst hättest nicht geboten. du mußt quasi deinen kaufvertrag einhalten.

der verkäufer hat die möglichkeit sich auszusuchen ob er den kaufvertrag zu dem preis annimt. dafür bezahlt er höhere gebühren bei ebay.
Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.
Autor: plax
Datum: 25.10.2009
Antwort:
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ahh ok, danke !

alles kloar :-D
Hubraum statt Wohnraum !!!
Autor: Candy_Man
Datum: 25.10.2009
Antwort:
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Zitat:


nein, du mußt dann das fzg kaufen.

du willst es ja haben. sonst hättest nicht geboten. du mußt quasi deinen kaufvertrag einhalten.

der verkäufer hat die möglichkeit sich auszusuchen ob er den kaufvertrag zu dem preis annimt. dafür bezahlt er höhere gebühren bei ebay.

(Zitat von: BmW-MoGuL)




Also das wäre mir neu das man dann das Auto kaufen müsste.
Wenn der Mindestpreis nicht erreicht wird entsteht auch kein gültiger Kaufvertrag.
Der Verkäufer kann dem höchstbietenden höchstens anbieten den Wagen um den Preis zu kaufen, aber annehmen muss der Bieter das nicht.
Mitglied des offiziellen Regionalteams Niederbayern

Autor: Ich mag 3er
Datum: 25.10.2009
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


nein, du mußt dann das fzg kaufen.

du willst es ja haben. sonst hättest nicht geboten. du mußt quasi deinen kaufvertrag einhalten.

der verkäufer hat die möglichkeit sich auszusuchen ob er den kaufvertrag zu dem preis annimt. dafür bezahlt er höhere gebühren bei ebay.

(Zitat von: BmW-MoGuL)




Also das wäre mir neu das man dann das Auto kaufen müsste.
Wenn der Mindestpreis nicht erreicht wird entsteht auch kein gültiger Kaufvertrag.
Der Verkäufer kann dem höchstbietenden höchstens anbieten den Wagen um den Preis zu kaufen, aber annehmen muss der Bieter das nicht.

(Zitat von: Candy_Man)





das sehe ich auch so...


.
Autor: plax
Datum: 25.10.2009
Antwort:
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hmmm...

ok was stimmt nun ?
Hubraum statt Wohnraum !!!
Autor: Salamanderking
Datum: 25.10.2009
Antwort:
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candy hat recht...
Autor: hyperschnecke
Datum: 25.10.2009
Antwort:
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blödsinn du mußt die karre nicht kaufen.
Widersprich nie einer Frau. Warte einfach bis Sie sich selbst widerspricht.
Autor: jochen78
Datum: 25.10.2009
Antwort:
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Zitat:



der verkäufer hat die möglichkeit sich auszusuchen ob er den kaufvertrag zu dem preis annimt. dafür bezahlt er höhere gebühren bei ebay.

(Zitat von: BmW-MoGuL)




Paßt doch so denk ich.
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Autor: plax
Datum: 25.10.2009
Antwort:
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hey,

also muss ich es nicht nehmen wenn er es mir anbietet??? ist dass dann so wie " dem unterlegenen bieter den artikel anbieten " ?

gruß
Hubraum statt Wohnraum !!!
Autor: michis325i
Datum: 25.10.2009
Antwort:
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genau. wenn der mindestpreis nicht erreicht wurde, kann dir der verkäufer/anbieter ein angebot sprich "ein Angebot an unterlege Bieter" anbieten.

Aber das entscheidest du dann, ob es annehmen willst oder nicht....


Autor: ripper4343
Datum: 25.10.2009
Antwort:
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seh die sache so du machst midestpreis rein bezahlst dafür 15 takken, du machst mindestpreis 15000€ weil du ihn unter dem preis nicht weggeben willst er läuft für 3000takken aus und der käufer muss ihn bezahlen. wofür haste dann die 15takken für den mindestpreis hingelegt ;)

alsomusst es nicht kaufen aber wenn der käufer fragt ob du es für den preis doch haben willst liegt as an dir
Autor: BmW-MoGuL
Datum: 25.10.2009
Antwort:
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so, mein erster post bezog sich auf meinem verständnis.

hab jetzt nochmal nen ehemaligen powerseller gold gefragt.

streicht meine erste aussage.

richtig ist, das man es nicht kaufen muß aber kann.


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Autor: Gr33nAcid
Datum: 25.10.2009
Antwort:
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ich stell mir das gerade vor:

schicker m3, mindestenpreis nicht erreicht. autosteht bei unwahrscheinllichen 1400 €, und der käufer mit 1400 bekommt das auto ;)


def. NEIN!

Der Käufer kann es dir anbieten, du mußt es aber nicht nehmen!
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Autor: BmW-MoGuL
Datum: 25.10.2009
Antwort:
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darum ging es ja nicht.

so wie du es schilderst wäre der verkäufer ja in der pflicht, obwohl mindestpreis nicht erreicht.

es ging darum ob der käufer zahlen muß, wenn der verkäufer, trotz nicht erreichen des mindestpreises, verkaufen will.
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Autor: Ich mag 3er
Datum: 25.10.2009
Antwort:
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Zitat:


ich stell mir das gerade vor:

schicker m3, mindestenpreis nicht erreicht. autosteht bei unwahrscheinllichen 1400 €, und der käufer mit 1400 bekommt das auto ;)


def. NEIN!

Der Käufer kann es dir anbieten, du mußt es aber nicht nehmen!

(Zitat von: Gr33nAcid)






genau so ist es und auch bei ebay nachzulesen..

ich habe auch immer ein paar gebote zu laufen....
es kam auch schon vor, dass ein verkäufer dann ein kaufangebot macht, wenn man kurz unter dem mindestpreis war. es besteht aber keine abhnahmeverpflichtung seitens des bieters.



.




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Ende des Themas

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