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Leerfahrt zahlen? - Geplaudere

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Beitrag von: service.gor
Date: 17.10.2009
Thema: Leerfahrt zahlen?
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Hallo :)

ich bin Zivildienstleistender in einem Krankenhaus. Wenn ich zur Spätschicht komme, ist fast nie ein Parkplatz frei. Auch in der Näheren Umgebung. Ich hab mich also an eine Häuserwand gestellt und mein Krankenhausmitarbeiterschild in die Scheibe gelegt. Zur Hälfte stand ich auf einer gelb Schraffierten Fläche.
Mein Auto konnte ich aber noch rechtszeitig umparken.

Nun bekomme ich vom Krankenhaus den Beleg, die Leerfahrt zubezahlen. Muss ich das tun?

Die Polizei wurde nicht gerufen. Ein Beweisfoto gibt es nicht. Und die Kosten würden ein drittel von meinem Sold betragen.

Ich habe immer Angenommen, dass wenn auf einem Privatgelände abgeschleppt wird, auch der Innhaber zahlen muss.

Könnt Ihr mir helfen? Was soll ich tun?

Vielen Dank!


Antworten:
Autor: -XTreMe-
Datum: 17.10.2009
Antwort:
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Normal muss erstmal das Krankenhaus die kosten bezahlen, die können es dann aber Zivilrechtlich bei dir einklagen...
Aus dem All betrachtet ist die Erde Weiß und Blau, das kann kein Zufall sein!
Autor: BreaKy
Datum: 17.10.2009
Antwort:
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so ist es - wenn es wirklich keinerlei zeugen gibt, vll. kameras ? dann wird die sache schwer
Autor: DerBMWFahrer
Datum: 17.10.2009
Antwort:
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Hat das Krankenhaus, bevor es den Schlepper rief, irgendwie nen Ausruf gemacht/rumgefragt? Denn normalerweise sind die Krankenhausmitarbeiterschilder ja nummeriert, sodass man hätte feststellen können dass das dein Fahrzeug ist und dich ausrufen/ansprechen, es umzuparken.
Autos werden hinten angetrieben...alles andere sind Kutschen!
Autor: service.gor
Datum: 17.10.2009
Antwort:
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Vielen Dank für eure Hilfe!

Ich werde versuchen so zu Argumentieren. Was meinst du mit Zivilrechtlich? Wie stehen die Chance das ich das Gerichtsverfahren (wenn ich überhaupt soweit gehe) gewinne? Das Krankenhaus hat kein Beweisfoto, das hab ich gleich abgeklärt. Wie würdet ihr Handeln? Also in dem Schreiben von Krankenhaus wird zur Zahlung aufgefordert. Innerhalb von Acht Tagen. Aber normal können dir mir doch nichts oder?
Autor: BMW318ti
Datum: 17.10.2009
Antwort:
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Nunja ich weiß nicht, du hast was falsch gemacht und solltest dafür nun auch gerade stehen!
Somit lernst du fürs nächstemal und überlegst dir zwei mal im Parkverbot zu parken.
Habe auch schon viel "Lehrgeld" bezahlt und muss sagen man lernt wirklich draus ;)

Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!

Simon Beeck Auspuff




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Ende des Themas

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