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Wichtig! Unfall - mit was muss ich rechnen? - Geplaudere

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Beitrag von: Christopher05
Date: 10.10.2009
Thema: Wichtig! Unfall - mit was muss ich rechnen?
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Hi Leute!
Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Folgender Sachverhalt:
Ich hab in einer Baustelle (zweispurig), versetztes Fahren (hab das Schild beim besten Willen nicht gesehen), einen LKW überholt und der LKW hat mich hinten rechts tuschiert.
Polizei: Volle Schuld für mich.

Mit was muss ich rechnen? Werde nicht so ganz aus den Bußgeldkatalogen schlau. Personenschaden gab es keinen, der LKW hat nichts abbekommen.

Danke für jede Antwort!


Antworten:
Autor: Superstrose
Datum: 11.10.2009
Antwort:
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Ich würde sagen so:

§ 5 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO

Sie streiften beim Überholen das in gleicher Richtung fahrende Fahrzeug. Es kam zum Unfall.

35 €.

Zumindest würde das passen.
5000 rpm - where diesel stops and real engines start to work!
Autor: Christopher05
Datum: 11.10.2009
Antwort:
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Dieses Schild steht laut Polizei dort:



Dadurch habe ich im Überholverbot überholt :-(

Kann mir jemand sagen, wo ich die Beschilderung von bestimmten Straßen herbekomme? Es kann doch nicht sein, dass man solch ein großes Schild mit 4 Personen 4x nicht gesehen haben soll.

Ich befürchte eher, dass es in diese Richtung geht:

Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage mit Sachbeschädigung

300€ + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.


Meint ihr es bringt was, wenn ich das zum Anwalt bring?



PS: Danke für deine Antwort!!

Bearbeitet von: Christopher05 am 11.10.2009 um 10:39:33
Autor: Damager
Datum: 11.10.2009
Antwort:
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des schild hab ich noch nie gesehn.
Autor: Christopher05
Datum: 11.10.2009
Antwort:
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Ich bin die ganze Zeit auf der linken Spur gefahren (2 spurig). Bin eigentlich ein sehr sicherer Fahrer in Baustellen und war eben auch schon zu 90% am LKW vorbei, dann wird er wohl irgendwie auf meine Spur gekommen sein und hat mich hinten rechts mit seinem Trittbrett touchiert.
Polizei: Ich hätte hier nicht überholen dürfen, weil es so eng ist, daher trifft mich die Schuld zu 100%. Je mehr ich mich informiere, desto mehr rege ich mich über die Polizisten aus.
Autor: E36-Freak
Datum: 11.10.2009
Antwort:
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Also nochmal:

das Schild ist nur eine Art "Empfehlung", soll heissen das bei rechtsseitigem LKW-Verkehr und bei einer linken Spurbreite von weniger als 2 Metern versetzt gefahren werden soll - hat also mit einem klassischen "Überholverbot", Verkehrszeichen 276/277- nichts zu tun

Das "Vorbeifahren" gilt grundsätzlich nur an stehenden Fahrzeugen

Ich denke die LKW waren "in der Fahrt", in dem Moment ist es (auch ohne vorherigen Spurwechsel ein klassisches überholen)

Das Du die "Ursache" für den Unfall gesetzt hast, ist eigentlich klar (es sei denn der gegnerische LKW hat erwiesenermassen nach links gezogen)

würde mich der Meinung von Superstrose anschliessen
Autor: Superstrose
Datum: 11.10.2009
Antwort:
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Zitat:


Ich befürchte eher, dass es in diese Richtung geht:

Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage mit Sachbeschädigung

300€ + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.
(Zitat von: Christopher05)


Scheidet aus, da es hierbei um den Gegenverkehr geht, und den hattest du wohl nicht, oder? Würde mich zumindest wundern.
5000 rpm - where diesel stops and real engines start to work!
Autor: Opern Geist
Datum: 11.10.2009
Antwort:
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Zitat:


Polizei: Ich hätte hier nicht überholen dürfen, weil es so eng ist, daher trifft mich die Schuld zu 100%. Je mehr ich mich informiere, desto mehr rege ich mich über die Polizisten aus.

(Zitat von: Christopher05)




wir haben ja hier eine gewaltenteilung...die polizei hat nicht recht zu sprechen... ;)

da ich persönlich das schild garnicht kenne ... das gebe ich mal zu :)

würde ich das an deiner stelle von einem anwalt prüfen lassen
(wenn du eine rsv hast)

oder als adac mitglied die kostenlose rechtsberatung nutzen

viel erfolg

gruss




Autor: Christopher05
Datum: 11.10.2009
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Ich befürchte eher, dass es in diese Richtung geht:

Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage mit Sachbeschädigung

300€ + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.
(Zitat von: Christopher05)


Scheidet aus, da es hierbei um den Gegenverkehr geht, und den hattest du wohl nicht, oder? Würde mich zumindest wundern.

(Zitat von: Superstrose)





Nein, Gegenverkehr hatte ich nicht. Aber dort steht ja "oder bei unklarer Verkehrslage" - könnte das meine Situation beschreiben?

Vielen Dank erstmal für eure Beiträge!

@Opern Geist

Ich bin zum Glück mit unserem Dicken gefahren und dort habe wir eine Verkehrsrechtsschutz mit in der Versicherung!

Autor: E36-Freak
Datum: 11.10.2009
Antwort:
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"unklare Verkehrslage" würde ich nicht behaupten....würde eher auf eine Verkehrssituation zutreffen, die nicht vorhersehbar ist

Beispiel: jemand fährt vor Dir bremts ab und offensichtlich weiss er nicht so richtig wohin er will...eiert qausi mehr oder weniger auf der Fahrbahn herum und es ist nicht klar, wohin er eigentlich will...Du überholst und er biegt auf einmal unter Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers ab...

in Deiner Sitation war schlussendlich vorhersehbar, das es eng werden kann, wenn Du an den LKW vorbeifährst
Autor: rennfrikadelle
Datum: 12.10.2009
Antwort:
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Die Tatsache, dass ein Überholverbot nicht explizit gesetzt wurde, bedeutet in seiner Schlußfolgerung nicht, dass Überholen erlaubt ist. Überholen ist nur erlaubt, wenn es die Verkehrssituation zuläßt - und dies war hier augenscheinlich nicht der Fall.

Der Polizeibeamte spricht kein Recht, das ist korrekt, aber ein Gericht wird nicht anders entscheiden. Das Schild mit dem versetzten Fahren wird dann aufgestellt, wenn die rechte Fahrspur schmäler asl 3m ist. Ein LKW hat 2,5m und wer schon einmal einen LKW gelenkt hat, weiß das dies in einer Baustelle mit ungeduldigen PKW-Fahrern links daneben kein Zuckerschlecken ist. In diesem Falle wäre es dem LKW-Fahrer sogar erlaubt deine Spur durch mittiges Fahren zu blockieren und dich am überholen zu hindern.

Wenn du in einer solchen Situation überholen mußt, dann auf eigenes Risiko!
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?




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