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Beitrag von: jolcia Date: 10.10.2009 Thema: standheizung, problem mit händler ---------------------------------------------------------- hallo, ich habe vor 3 wochen einen 525i gekauft das auto hat eine standheizung die leider kaputt ist . der händler hat versucht die zu reparieren naja auseinader gebeut undwieder zusamenn gebautnit der hofnung das die wieder geht was aber nicht der fall war, jetzt will er eine gebrauchte auf dem markt suchen die er mir dann einbaut und ich muss immer 120km zu ihm fahren, darf er das? die ander sache kann ich mir selbst eine standheiz. einbauen oder ist das nicht möglich , der kabelbaum ist von bmw da die heizung schon mit dem auto zusammem gebaut wurde also nicht nachgerüstet sondern vom band, es ist die webasto termo Z/C mit K bus. Bearbeitet von: jolcia am 10.10.2009 um 09:32:15 |
Autor: Bardock Datum: 10.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo jol, ich machs kurz: Ja, das darf er. Überhaupt kein Thema. Egal ob irgendjemand etwas anderes meint (der hat dann keine Ahnung), der Händler darf es. Wenn du selbst irgendwelche Reparaturversuche unternimmst, erlischt die Gewährleistung und evtl. Garantie. Gruß Bardock |
Autor: jolcia Datum: 10.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ok danke. aber ist das ok das er eine bei eBay kauft oder egal wo, muss er mirgarantie geben für das gerät. |
Autor: Opern Geist Datum: 10.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: garantie ist nur eine FREIWILLIGE leistung des händlers... also muss er nicht |
Autor: Bardock Datum: 10.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es ist alleine Sache des Händlers. Wie er es anstellt, den Mangel zu geheben, ist ihm überlassen. Der Kunde bzw. Käufer kann ihm nicht vorschreiben, das er etwas bestimmtes tun soll wie z.B. ein bestimmtes Bauteil ersetzen, um den Mangel zu beheben, wenn ein anderer Lösungsweg auch zur Aufhebung des Mangels führt und günstiger ist. Diesen Vorgang nennt man "Nacherfüllung", nachzulesen im Paragraphen 635 des BGB, Buch II unter Schuldrechtverhältnis. Ja, es ist ok, wenn er ein Gerät bei Ebay erwirbt. Nein, du hast keine Garantie, sondern Gewährleistung. Um genau zu sein. Aber ich weiß schon was du meinst und du kannst beruhigt sein. Mach dir keine Sorgen. Grundsätzlich: Man muss unterscheiden zwischen Gewährleistung und Garantie. Die Kulanz wiederum ist auch etwas anderes, aber darauf gehe ich nicht weiter ein. Erstens weil es hier nichts zur Sache tut, zweitens weil das Thema schon oft genug erörtert wurde. Nutze die SuFu einmal wenn du mehr darüber wissen willst. Nicht böse oder abwertend gemeint, aber: du wirfst die beiden Begriffe hier durcheinander. Eben weil es unterschiedliche Begriffe mit unterschiedlichen Bedeutungen sind, sind sie auch korrekt anzuwenden. In deinem Fall sehe ich keinerlei Problematik. Der Händler kümmert sich um dein Anliegen, ist Willens den Mangel zu beheben und die ganze Sache läuft ordentlich über die Bühne. |
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