- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<

standheizung, problem mit händler - BMW-Talk

Dieses Thema ist original verfügbar unter:
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

==========================================================


Beitrag von: jolcia
Date: 10.10.2009
Thema: standheizung, problem mit händler
----------------------------------------------------------
hallo,
ich habe vor 3 wochen einen 525i gekauft das auto hat eine standheizung die leider kaputt ist . der händler hat versucht die zu reparieren naja auseinader gebeut undwieder zusamenn gebautnit der hofnung das die wieder geht was aber nicht der fall war, jetzt will er eine gebrauchte auf dem markt suchen die er mir dann einbaut und ich muss immer 120km zu ihm fahren, darf er das?

die ander sache kann ich mir selbst eine standheiz. einbauen oder ist das nicht möglich , der kabelbaum ist von bmw da die heizung schon mit dem auto zusammem gebaut wurde also nicht nachgerüstet sondern vom band, es ist die webasto termo Z/C mit K bus.

Bearbeitet von: jolcia am 10.10.2009 um 09:32:15


Antworten:
Autor: Bardock
Datum: 10.10.2009
Antwort:
----------------------------------------------------------
Hallo jol,


ich machs kurz: Ja, das darf er. Überhaupt kein Thema.
Egal ob irgendjemand etwas anderes meint (der hat dann
keine Ahnung), der Händler darf es.

Wenn du selbst irgendwelche Reparaturversuche unternimmst,
erlischt die Gewährleistung und evtl. Garantie.




Gruß Bardock
Autor: jolcia
Datum: 10.10.2009
Antwort:
----------------------------------------------------------

ok danke.
aber ist das ok das er eine bei eBay kauft oder egal wo, muss er mirgarantie geben für das gerät.




Autor: Opern Geist
Datum: 10.10.2009
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:



ok danke.
aber ist das ok das er eine bei eBay kauft oder egal wo, muss er mirgarantie geben für das gerät.





(Zitat von: jolcia)




garantie ist nur eine FREIWILLIGE leistung des händlers... also muss er nicht


Autor: Bardock
Datum: 10.10.2009
Antwort:
----------------------------------------------------------
Es ist alleine Sache des Händlers.

Wie er es anstellt, den Mangel zu geheben,
ist ihm überlassen. Der Kunde bzw. Käufer
kann ihm nicht vorschreiben, das er etwas
bestimmtes tun soll wie z.B. ein bestimmtes
Bauteil ersetzen, um den Mangel zu beheben,
wenn ein anderer Lösungsweg auch zur Aufhebung
des Mangels führt und günstiger ist.

Diesen Vorgang nennt man "Nacherfüllung",
nachzulesen im Paragraphen 635 des BGB,
Buch II unter Schuldrechtverhältnis.

Ja, es ist ok, wenn er ein Gerät bei Ebay erwirbt.

Nein, du hast keine Garantie, sondern Gewährleistung.
Um genau zu sein. Aber ich weiß schon was du meinst
und du kannst beruhigt sein. Mach dir keine Sorgen.


Grundsätzlich:
Man muss unterscheiden zwischen
Gewährleistung und Garantie.
Die Kulanz wiederum ist auch etwas
anderes, aber darauf gehe ich nicht
weiter ein. Erstens weil es hier nichts
zur Sache tut, zweitens weil das Thema
schon oft genug erörtert wurde. Nutze
die SuFu einmal wenn du mehr darüber
wissen willst.

Nicht böse oder abwertend gemeint, aber:
du wirfst die beiden Begriffe hier durcheinander.
Eben weil es unterschiedliche Begriffe mit
unterschiedlichen Bedeutungen sind, sind sie auch
korrekt anzuwenden.



In deinem Fall sehe ich keinerlei Problematik.
Der Händler kümmert sich um dein Anliegen, ist
Willens den Mangel zu beheben und die ganze
Sache läuft ordentlich über die Bühne.






==========================================================
Ende des Themas

Home Page: https://www.bmw-syndikat.de/
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]: https://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/


www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]

© 2001 bmw-syndikat.de

zum Anfang der Seite
Sitemap
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile