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Beitrag von: Hendrik85 Date: 29.09.2009 Thema: Probleme beim Autoverkauf ---------------------------------------------------------- hallo Jungs! Ich habe am montag mein e46 328 ci verkauft!! der Typ hat sich das auto angeschaut und war acuh voll zufrieden!!! er hat das auto dann auch gekauft!! So nun kommt es,,,er macht später nen dekra gutachten! Der Junge ruft bei mir an,sagt er wäre mit dem auto nun nicht mehr zufrieden!! Die türen würden schleifen,die Hinterreifen abgefahren und i-ein schlauch am ansaugtrackt sei proviesorisch abgedichtet worden mit isolierband!!!und die bremsen wären auf! Da ich das auto selber erst seit april fahre,wusste ich davon wirklich nichts,weil er einfach Top lief!! Nun will er am liebsten mir das auro wieder auf den hof stellen! Aber im Kaufvertrag wurde ausdrücklich festgehalten,dass ich als Privatperson keine Gewährung/Garantie übernehme btw kann,da ich ja selber keine ahnung von solche sachen habe! ich habe auch noch extra beigeschriebn"Gekauft wie gesehen" Könnt ihr mir vllt behilflich sein? mfg hendrik |
Autor: FRY Datum: 29.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- auto ist von privat und gekauft wie gesehen. da gibts meiner meinung anch nichts zu diskutieren. wer nicht vor dem kauf zur dekra fährt ist selber schuld. man kann nicht auf jeden idioten rücksicht nehmen. lass den erst mal labern, der hat eh keine handhabe gegen dich, wenn das so im vertrag steht. mfg FRY Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat! |
Autor: Marcsn Datum: 29.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Da stimme ich FRY vollkommen zu. Du hast dich damit abgesichert indem du geschrieben hast "gekauft wie gesehen". Er ist ihn ja mit Sicherhiet auch Probe gefahren. Also is er selbst schuld wenn er ihn sich nich genau anschaut bzw gleich zu ner Prüforganisation fährt. |
Autor: Hendrik85 Datum: 29.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- So seh ich das auch!! Aber ob das so leicht ist? |
Autor: Hendrik85 Datum: 29.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- er hat ne große ausgiebige Probefahrt gemacht und die waren auch zu zweit und haben sich das auto betrachtet!!! wenn er vorher zur dekra geahren wäre,könnte ich das verstehen!! Aber so bring ich da keinerlei Verständnis für auf!!! wo kann ich mir sowas "GANZ GENAU" nachfragen!??? Ich danke euch |
Autor: BMW-323-M Datum: 29.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- hatte das gleiche thema beim cabrio verkauf un das ende vom lied war ne wüsste schimpferrei am telefon und gedrohe mit nem anwalt und habe bis heute nichts mehr gehört da er dir arglistige täuschung nachweisen muss und das is in der regel nich wirklich einfach das zu beweisen ! |
Autor: Marcsn Datum: 29.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn du es "ganz genau" wissen willst dann rate ich dir setz dich mit deinem Anwalt in Verbindung oder vlt beim ADAC oder so. Das mit ADAC is nur so ne Idee |
Autor: BMW-323-M Datum: 29.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- warte erst ma ab was überhaupt an schriftverkehr bei dir ankommt! |
Autor: Razor2103 Datum: 29.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn du das im Vertrag stehn hattes "gekauft wie gesehn" dann kann dir garnichts passieren! Warte ersmal ab was da noch kommen wird ich denke ,der Käufer wird sich bissl aufregen aber dann selber merken das er null gegen dich in der hand hat! Da du das ja selber nicht wusstes und jetzt son stress deswegen hast ist ein scheiss gefühl...Aber Letzendlich kann er garnichts machen ! Er ist ihn ja Probegefahren und hat nichts gemerkt also is er der dumme ! Mein Tipp Koch dir ne tasse Kaffee oder Tee und warte ab! e36 323ti compact e92 335D Qp Volle Hütte : M-Paket2 |
Autor: Hendrik85 Datum: 29.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- hab echt schon nen blödes gefühl!! Aber ich warte es ab |
Autor: e30 fleywa Datum: 29.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- bleib locker |
Autor: Heckpropeller Datum: 30.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wegen dieser geringen Mängel ist der Kaufvertrag nicht anfechtbar. Dieser kann nur gewandelt werden wenn arglistige Täuschung vorliegt oder falsche Eigenschaften zugesichert worden sind. Da kann er zum Anwalt rennen und der wird ihm das bestätigen. Du brauchst dir da kein Rechtsbeistand holen, weil nichts vorliegt worauf man handeln müsste. Es wird nichts passieren zu 100%! Chill.... Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: Christian Sch. Datum: 30.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Genau so sehe ich das auch. Arglistige Täuschung muss man dir erstmal nachweisen. Du bist eine Privatperson und der Käufer kann nicht erwarten, dass du die Mängel siehst, wenn er selber sie auch nicht gesehen hat. Wäre er mal vorher zur Dekra gefahren, dann hätte er ein Verhandlungsargument gehabt. So ist es für ihn dumm gelaufen.... |
Autor: Hendrik85 Datum: 30.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich ,muss ehrlich sein!!! ich hab beim inserieren geschrieben das die reifen noch gut wären,dass war aber vor zwei monaten,da hatte ich den wagen gerade erst zwei wochen oder so,,,der wagen war einfach nicht so mein ding,deshlab habe ich ihn wieder verkaufen wollen!!! Nun kann es sein das die reifen, während der zwei monate in denen ich ihn gefahren habe doch an verschleiß zugenommen haben,weil ich doch eine flotte fahrweise habe!!! ich habe beim verkauf auch erneut auf das profil geachtet!! Der käufer aber aber auch nicht....was ich als käufer doch aber eigentlich so ziemlich als erstes mache!!! Und mit solchen Sachen kommt er mit ,wenn er den wagen schon gekauft hat!! Hätter er mich angerufen und gesagt...der wagen sein ein Unfallfahrzeug,dann würd ich es verstehen!! Was meint ihr??? ich danke euch |
Autor: joecrashE36 Datum: 30.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ganz einfach : Der Neue Besitzer hat irgendwo gelesen oder irgendwen getroffen,der ihm weis gemacht hat das er "viel zu viel" bezahlt hat. Und nun denkt sich der Typ das da noch ein "Nachlass" herauszuholen ist. Dann erfindet er das Märchen mit einem Dekra Gutachten um Dich unter Druck setzen zu können. Fakt ist : Wenn beim Kauf/Übergabe , Du alle Dir bekannten Mängel im Kaufvertrag erwähnt hast ohne "arglistig" zu täuschen. Un wenn die Gewähr, Rückgabe, Nachbesserung oder Nachverhandlungen ausgeschlossen hast, ist doch alles in Butter. (Bei einem verkauf von privat ) -->Meine Motoren drehen nie in den Begrenzer ! |
Autor: Christian Sch. Datum: 30.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Alos ich finde es ziemlich egal, was im Inserat stand. Die Reifen sind doch kein versteckter Mangel sondern offensichtlich. Wenn er sie gut gefunden hat und du sie gut gefunden hast werden sie schon nicht so extrem schlecht gewesen sein. Und selbst wenn. Du bist genauso wenig sachverständig wie er. Wie kann er erwarten, dass du die Mängel erkennst, wenn er sie nicht erkannt hat. |
Autor: Hendrik85 Datum: 30.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- was soll uch denn machen wenn er wieder anruft und ich ihm finanziell entgegen kommen soll!! Was ich aber eigentlich nicht möchte |
Autor: FRY Datum: 30.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- wenn der reifen nicht alt, porös oder kaputt ist, dann ist er bis zur verschleißgrenze gut, denn dafür ist die ja da. wenn die reifen weiter als verschleißgrenze runtergefahren sind, dann sind sie schlecht. aber wer da beim kauf nicht drauf achtet ist einfach nur dumm und hat pech gehabt. mfg FRY Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat! |
Autor: Christian Sch. Datum: 30.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich würde ihm nicht entgegen kommen, außer du willst es natürlich. Aber im Recht ist er nicht und das würde ich ihm auch sagen. Ich würde ihm sagen, dass er das Auto angeschaut hat und dass du genauso viel über das Auto weißt wie er, denn schließlich bist du kein Profi. |
Autor: trojanschivas Datum: 30.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- servus, gekauft wie gesehen da bist du als privatperson normal voll raus aus dem deal, den was kannst du den dafür das der typ erst danach das gutachten bei der dekra machen läßt. und wen sie schon zu zweit kommen um das auto anzuschaun dan gilt das ja erst recht. mach dir keine sorgen grüße trojanschivas |
Autor: Spartak Datum: 01.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- so Leute, da hier wohl keiner 'ne Ahnung von den Gesetzen hat.... erstens: es gibt kein "Gekauft wie gesehen" -> auch wenn es im Kaufvertrag steht, gilt es nicht Gesetzlich gesehen, musst du auch als Privatmann eine Gewährleistung von einem Jahr geben.. auch wenn du bei Ebay verkaufst... so jetzt zu deinen Probleme: "Die türen würden schleife" -> Schleifen? Neuwagen oder was? WD40 DRAUF und FERTIG "und i-ein schlauch am ansaugtrackt sei proviesorisch abgedichtet worden mit isolierband!!!" -> das hört sich nach mist an, aber wer macht sowas mit Isolierband? -> da hast du wohl gefummelt und musst dafür gerade stehen Und wegen Reifen da kann er dich am POPO lecken, wer kann denn beweisen. dass nicht er sie schrott gefahren hat? Bearbeitet von: Spartak am 01.10.2009 um 00:53:46 |
Autor: mb100 Datum: 01.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Nö, musst Du nicht. Privatleute und gewerbliche Verkäufer untereinander können die Gewährleistung wirksam ausschließen, nur beim Verkauf Gewerbe => Privat gibts ne "verpflichtende" zweijährige Gewährleistung, die bei gebrauchten Waren auf ein Jahr verkürzt werden darf. Aber eben nicht weiter. Wobeis auch im Bereich Privat - Privat bzw. Unternehmer - Unternehmer Dinge gibt, bei denen ein Gewährleistungsausschluss nicht greift (z.B. das gute alte arglistige Verschweigen oder ne Garantieübernahme) Bearbeitet von: mb100 am 01.10.2009 um 02:15:45 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Gr33nAcid Datum: 01.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ist in letzter zeit ne neue masche mit nachträglixh nörgeln oder geld rausschinden. sag ihm er soll sich an deinen anwalt wenden, da er die möglichkeit hatte das auto ausführ anzugucken. wird ja immer schlimmer in deutschland! Bearbeitet von: Gr33nAcid am 01.10.2009 um 22:10:05 Signatur;) Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding |
Autor: Heckpropeller Datum: 01.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: So richtig. Dieser Begriff stammt aus dem Immobilienbereich und ist auch nur dort anwendbar. Wobei ich mich mal durch einige juristische Foren durchgelesen habe und da ist immer wieder herauszulesen das dieser Begriff bei Privatleuten anerkannt wird. Zum TE: Es zählt nich was in deiner Annonce stand, sonder was der der KV aussagt. Was willst du jetzt noch hören? Einfach nicht darauf reagieren. Wenn du dich allerdings in der Schuld siehst, dann kannst du ihm ja einen Bonusbetrag auszahlen. Wenn es dein Gewissen erleichtert.... Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: Spartak Datum: 01.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: das beste was man machen kann! einfach alles über anwalt klären und fertig. dann hast du ruhe und musst dich von ihm nicht nerven lassen :D |
Autor: Heckpropeller Datum: 01.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Absoluter Schwachsinn! Wo kein Brennpunkt, da auch kein Notruf. Was soll er dem Anwalt erzählen? Es lieg tkeine Forderung, Anzeige oder sonstiges vor. Unnötige Kosten und die Rechtsschutz deckt es auch nicht ab, weil kein "Rechtsschutz" vorgenommen werden muss. Also bitte: Hört auf mit dem "mein Anwalt". Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: BMW-323-M Datum: 01.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- dito der muss erst mal vor gerricht gehen und das risiko ist den meisten ´´geschädigten´´ dann doch zu hoch dort aufn sack zu bekommen und alles selbe rzahlen zu müssen wie ein gutachten den anwalt die gerrichtskosten ....usw |
Autor: Metallsau Datum: 01.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich bin mal gespannt was dabei rauskommt, aber normalerweise kann sich da nichts ergeben, da er sicherlich den schwanz einzieht wenn er wirkldih einen anwalt nehmen müsste, ... die kosten die da auf ihn zukommen wenn er 10% in den wagen steckt sind die geringfügeigen mängel behoben und stress hat er sich auch gespart. und ums nochmal festzuhalten unter Privatpersonen gibt es keine Gewährleistungsplicht, und solange keine arglistige täuschung voliegt brauchst dir auch keine sorgen zu machen.... aber mal was anderes wie kann ich den beim gebrauchtwagenkauf zur dekra fahren, da muss der verkäufer ja einvestanden sein oder |
Autor: Marcsn Datum: 02.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- er hat das auto gekauft und war dann bei dekra. da kann der verkäufer nix mehr dagegen haben |
Autor: Gr33nAcid Datum: 02.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- türlich ist das ein "brennpunkt"! der käufer will nachträglich mindern, somi den vertrag anfechten oder gar unwirksam machen (rückgabe des kfz). er hat aber nen wahrscheinlich rechtsgültigen vertrag unterschrieben, und um den wasserdicht zu machen bedarf es nun mal nen anwalt, der das evt auch bestätigen kann. zudem schreckt sowas die meisten flitzpiepen eh ab, und ich denke in diesem falle wird das genau so sein. wo für hat man denn rechtsschutz? gibt ja genung anwälte hier die nix zu tun haben ;) wer sagt dass das ganze gleich vor nen gericht geht? ich würde mich aus prinzip mit solchen leuten nicht mehr unterhalten, die dann nachher merken: ich habe zu viel bezahlt oder ich kann mir das auto nicht leisten. irgendwo ist auch gut, aber bitte, diese erfahrung muss man vllt erst einmal selber machen! Signatur;) Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding |
Autor: Heckpropeller Datum: 02.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich war letztens auch beim RA weil mir jemand böse SMS wegen einer Sache geschickt hat. Ich war rein vorsorglich zu ihm gegangen. Er meinte auch sofort, wir bauchen da nix machen,weil ja nix vorliegt worauf man reagieren muss.Und da sind schon wüste Bedrohungen mit RA und sonstigem gekommen. Zitat: Wieso sollte mn den wasserdicht machen? Was gibt es da zu erklären?Der Vertrag ist unterzeichnet und damit hat man seine Willenserklärung zu den Eigenschaften abgegeben.Wüsste nicht warum man da einen Anwalt braucht. Ein Anwalt ist ein Vertreter im Rechtsfall. Ein Rechtsfall ist aber noch nicht eingetreten, da noch keinerlei Forderungen gestellt worden sind. Ein Brief vom Anwalt kostet Gebühren die ich in einem solchen Fall nicht zahlen würde. Eine Rechtsschutz wird auch ablehnen. Ich würde glatt behaupten zu 40% machen Privatleute immer Forderungen geltend nach einem Kauf, weil sie meinen betrogen worden zu sein. Bearbeitet von: Heckpropeller am 02.10.2009 um 08:24:57 Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: Christian Sch. Datum: 02.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wenn er dabei ist natürlich. Wenn du alleine mit dem Auto unterwegs bist (Händler) dann machst du einfach eine längere Probefahrt ;-) Es wird aber kein seriöser Verkäufer etwas dagegen haben, wenn du die Kosten trägst. Will er es nicht, weißt du doch gleich was Sache ist und kannst dir den Kauf sparen. |
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