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Kündigungsfrist einhalten! - Geplaudere

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Beitrag von: fanatics
Date: 24.09.2009
Thema: Kündigungsfrist einhalten!
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Hallo,
ich wollte mal fragen wenn ich zum 31.12.2009 kündigen will, wann muss ich dann spätestens die Kündigung beim Chef einreichen? Tarifvertrag IG- Metall. Ist das dann zum 30.11.2009?
MfG
Florian
Lesen gefährdet die Dummheit!


Antworten:
Autor: Pug
Datum: 24.09.2009
Antwort:
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was steht den in deinem arbeitsvertag drin?
Nu mal los....
Autor: Offe
Datum: 24.09.2009
Antwort:
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Schau mal nach den Vereinbarungen in deinem Tarifvertrag.

z.B. hier >> http://www.igmetall.de/cps/rde/xchg/internet/style.xsl/view_888.htm

EDIT: Also lt. Link sind es 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats.

Grüße



Bearbeitet von: Offe am 24.09.2009 um 19:54:39
Autor: Pug
Datum: 24.09.2009
Antwort:
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Zitat:


Schau mal nach den Vereinbarungen in deinem Tarifvertrag.

z.B. hier >> http://www.igmetall.de/cps/rde/xchg/internet/style.xsl/view_888.htm

EDIT: Also lt. Link sind es 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats.

Grüße



Bearbeitet von: Offe am 24.09.2009 um 19:54:39

(Zitat von: Offe)



das sind die gesetzlichen kündigungsfristen (sozusagen die mindestbedingung), in seinem vertrag könnte auch was anderes stehen.
Nu mal los....
Autor: fanatics
Datum: 24.09.2009
Antwort:
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Im Vertrag steht nur laut Tarif!
Lesen gefährdet die Dummheit!
Autor: Opern Geist
Datum: 24.09.2009
Antwort:
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Zitat:


Im Vertrag steht nur laut Tarif!

(Zitat von: fanatics)




dann gelten die gesetzlichen

wie schon oben geschrieben

dann musst du noch gucken wielange du schon in der firma arbeitest...
es gibt ja tabellen inwiefern sich die kündigungsfrist verlängert...

bei der berechnung der beschäftigungsdauer werden zeiten, die vor der vollendung des 25. lebensjahrs des arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.

in meinem vertrag steht z.b. das ich mich daran halten muss...bei kündigung oder auch wenn ich selber kündigen würde...bei mir wären es mittlerweile 5 monate

wenn dieses nicht im vertrag steht.... dann gelten halt die gesetzlichen... mit einer frist von vier wochen zum fünfzehnten oder zum ende eines kalendermonats kann gekündigt werden.

gruss



Bearbeitet von: Opern Geist am 24.09.2009 um 20:35:50




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Ende des Themas

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