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BItte um hilfe Käufer will den Wagen rückgeben???? - Geplaudere

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Beitrag von: atti88
Date: 18.09.2009
Thema: BItte um hilfe Käufer will den Wagen rückgeben????
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 18.09.2009 um 15:12:14 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.

Hallo bitte um hilfe

undzwar habe ich am Monatg den 14.09.2009 mein e36 verkauft von Privat an Privat. Es war mal ein 320i aber der motor wurde umgebaut(Umbau 2004) auf m3 aber nicht eingetragen jetzt habe ich ihn verkauft aber der käufer ruft mich am nächsten tag an und will den wagen zurück geben weil der motor nicht eingetragen ist. Ich habe ihnen mehrmals gesagt das der motor nicht eingetragen ist und er wusste es und jetzt will er den wagen zurück geben geht das??Wir sind sogar zur Fachwerkstaat gefahren um als von profi anschauen zulassen der hat ok gesagt.Im kaufvertrag steht nicht das der Motorumgebaut wurde. Jetzt droht er mich wegen anzeige wenn nicht dann macht der eine anzeige kann er des???

bitte um hilfe

Bearbeitet von: angry-playboy am 18.09.2009 um 15:12:14


Antworten:
Autor: julobigsexy
Datum: 18.09.2009
Antwort:
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Wenn der Motorumbau nicht im Kaufvertrag steht, hast du schlechte karten.
Selbst wenn er es wusste, könnte er im Gericht behaupten, keine Ahnung gehabt zu haben.

Also wenn das nirgends festgehalten wurde, hast du schlechte karten...
Hier stand schon mal was...
Autor: dyahya
Datum: 18.09.2009
Antwort:
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Wenn du ihm das gesagt hast dann kann dir nix passieren. Aber schlecht ist nur, dass du soetwas nicht in den Kaufvertrag geschrieben hast.
Autor: atti88
Datum: 18.09.2009
Antwort:
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Meine freundin war auch dabei sie hat auch alles mitbekommen und zur Meister haben wir auch gesagt das es ein umbau ist
Autor: dyahya
Datum: 18.09.2009
Antwort:
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Dann nimm ihn nicht zurück, geh zum Meister und frag ihn ob er bereit wäre beim gericht auszusagen als Zeuge.
Autor: Neob18
Datum: 18.09.2009
Antwort:
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wenn mehrere Zeugen bezeugen können, das der Käufer wusste, das der Motor nicht eingetragen ist, dann brauchst du dir keine sorgen machen und was soll da den so schlimm dran sein, Motor eintragen lassen und fertig.
www.alpina-archive.com
Autor: atti88
Datum: 18.09.2009
Antwort:
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also der käufer hat selber zu den meister gesagt das es ein m3 Umbau ist und er soll mal schauen aber der käufer und ich habe ihn nicht gesagt das der motor nicht eingetragen ist macht es was aus??

Autor: dyahya
Datum: 18.09.2009
Antwort:
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Joa das ändert die Situation wieder, dann kann der Meister ja nicht bezeugen das du ihm gesagt hast das der Motor nicht eingetragen ist. Also ich denke nicht das der dir was anhaben kann.

Ich habe mein altes Auto mit Getriebeschaden verkauft und das wusste der Käufer stand aber auch nicht im Kaufvertrag. Dann hat der gemerkt, dass der Spaß nicht billig wird und wollte den Wagen auch zurückgeben. Hat mir mit Anzeigen gedroh tund dies und jenes, aber im Endeffekt ist nichts bei raus gekommen. Also warte einfach mal ab was passieren wird.
Autor: China White
Datum: 18.09.2009
Antwort:
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Hi,
wenn du ihm nicht gesagt hast, dass der Motor nicht eingetragen ist, DANN ist es fast schon arglistige Täuschung, weil du ihm ja sicherlich vom Umbau erzählt hast. Die Tatsache, dass er nicht ausdrücklich nachgefragt hat, ob der Motor eingetragen ist spricht dich leider nicht frei. Er musste nach Treu und Glauben davon ausgehen, dass der Motor und sämtliche andere Umbauten eingetragen sind, weil er das ja auch so machen würde...
Nimm den Wagen zurück und versuch es noch einmal, aber DIESMAL mit schriftlicher Auflistung, was mit dem Wagen ist und was nicht !!!
Gruß
Lieber Weit als DUMM gelaufen
Autor: der_Strolch
Datum: 18.09.2009
Antwort:
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So hier mal was zum lesen=>

§439

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.


§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln


Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen (vorher benannt),
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

mfg

BMW ///M
Autor: jochen78
Datum: 18.09.2009
Antwort:
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Zitat:


Hi,
wenn du ihm nicht gesagt hast, dass der Motor nicht eingetragen ist, DANN ist es fast schon arglistige Täuschung, weil du ihm ja sicherlich vom Umbau erzählt hast. Die Tatsache, dass er nicht ausdrücklich nachgefragt hat, ob der Motor eingetragen ist spricht dich leider nicht frei. Er musste nach Treu und Glauben davon ausgehen, dass der Motor und sämtliche andere Umbauten eingetragen sind, weil er das ja auch so machen würde...
Nimm den Wagen zurück und versuch es noch einmal, aber DIESMAL mit schriftlicher Auflistung, was mit dem Wagen ist und was nicht !!!
Gruß

(Zitat von: China White)




Dem schließe ich mich mal an.Würde das auch auf jeden Fall schriftlich festhalten.
Mfg
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Autor: KTMschnee
Datum: 18.09.2009
Antwort:
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Zitat:


Hi,
wenn du ihm nicht gesagt hast, dass der Motor nicht eingetragen ist, DANN ist es fast schon arglistige Täuschung, weil du ihm ja sicherlich vom Umbau erzählt hast. Die Tatsache, dass er nicht ausdrücklich nachgefragt hat, ob der Motor eingetragen ist spricht dich leider nicht frei. Er musste nach Treu und Glauben davon ausgehen, dass der Motor und sämtliche andere Umbauten eingetragen sind, weil er das ja auch so machen würde...
Nimm den Wagen zurück und versuch es noch einmal, aber DIESMAL mit schriftlicher Auflistung, was mit dem Wagen ist und was nicht !!!
Gruß
(Zitat von: China White)




im eingangspost des te steht aber das er es ihm mehrmals gesagt hat, m3 motor eingebaut aber nicht eingetragen.
wo ist also das problem, bzw. die "arglistige täuschung"?
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
Autor: Szabo
Datum: 18.09.2009
Antwort:
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wenn du vor Gericht gehen möchtest (wäre mir aber persönlich zu aufwendig und kostenintensiv) dann schützt dich nur die Aussage von jemand der bezeugen kann das mehrmals über den nicht eingetragenen Motor geredet wurde ... Also deine Freundin, wie das Gericht aber diese Aussage wertet (Freundin hält ja immer zum Freund) bleibt abzuwarten...

ausserdem könnte ja die Gegenseite auch jemand haben der genau das Gegenteil behauptet...

der Meister ist raus, er wusste nicht das der Motor nicht eingetragen ist ....

also wenn du die Kohle noch hast würde ich das Auto zurücknehmen und erneut verkaufen, diesmal im Kaufvertrag festgehalten, ansonsten kann es gut sein du ziehst den kürzeren bei der Sache...

MFG

Szabo
lass die Sonne in mein Herz... und in mein BMW Cabrio :-D
Indivdividual Infos über E31, E34, E30,E36, E38, E39, E46 von 1994 - 2005 Preise, Lacke, Stoffe, Leder, Möglichkeiten, Sonderserien gesucht??? Auskünfte auf Anfrage möglich
Autor: mb100
Datum: 18.09.2009
Antwort:
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Zitat:


So hier mal was zum lesen=>

§439
[...]

§ 437
[...]
(Zitat von: der_Strolch)




Vorschriften zu posten, ohne was dazu zu schreiben, is immer ganz schlecht. Zum einen isses hier ohnehin nur die halbe Miete (will sagen: die Hälfte der relevanten Vorschriften fehlt), und zum zweiten weiß niemand genau, worauf Du hinaus willst.

BTW:

§ 442 I S. 1 BGB
Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt.

Soll heißen: wenn der andere gewusst hat, dass der Motor getauscht wurde, auch gewusst hat, dass der Motor nicht eingetragen ist und Du, atti, dies auch nachweisen kannst (und ich denk, der Werkstatt-Profi is ein guter, weil doch irgendwo unabhängiger Zeuge...), dann hat der Käufer schlechte Karten.
Warum Du den Motortausch nicht in den Kaufvertrag eingetragen hast, ist mir allerdings auch schleierhaft...

Bearbeitet von: mb100 am 18.09.2009 um 17:00:14
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: cxm
Datum: 18.09.2009
Antwort:
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Zitat:


...dass er es ihm mehrmals gesagt hat, m3 motor eingebaut aber nicht eingetragen.
(Zitat von: KTMschnee)




Hi,

dass der Punkt nicht im Kaufvertrag steht, ist schon mal schlecht für den Verkäufer.
Nebenabsprachen sind ohne schriftliche Fixierung eher "Auslegware".
Kommt darauf an, wie gut die Anwälte sind, wenn es so weit kommt...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: Wilhelmidelta
Datum: 18.09.2009
Antwort:
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Wie wärs denn mit dem Vorschlag an den Käufer, den Motor eintragen zu lassen auf deine Kosten? Ich hab selbst einen Motorumbau gemacht und alles korrekt eintragen lassen, war jetzt kein Vermögen. Je nachdem was du bekommen hast, bringts dir vieleicht eher was, die Kohle noch abzuziehen und alle sind glücklich, als die Karre wieder zurück zu nehmen. Sieht natürlich anders aus, wenn das ein Pfusch Umbau war, bzw. die Karre eh ne Bastelbude ist, die niemals legal TÜV bekäm.
Lese z.b. grad "Eigenbau ESD" bei den Fahrzeugangaben die noch zu lesen sind......"original ESD aber...."


Bearbeitet von: Wilhelmidelta am 18.09.2009 um 17:07:52
Autor: KTMschnee
Datum: 18.09.2009
Antwort:
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echt schlimm welche "juristischen" aussagen hier teilweise stehen, obwohl offensichtlich nicht mal der genaue wortlaut des kaufvertrages bekannt ist.

steht z.b. so etwas im kaufvertrag wie "mündliche nebenabsprachen sind nicht bestandteil des vertrages"?


für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
Autor: Gr33nAcid
Datum: 18.09.2009
Antwort:
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motoreintragen kostet beim tüv ca 95 €. soll er hinfahren, eintragen lassen und gut.
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Autor: mb100
Datum: 18.09.2009
Antwort:
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Zitat:


echt schlimm welche "juristischen" aussagen hier teilweise stehen, obwohl offensichtlich nicht mal der genaue wortlaut des kaufvertrages bekannt ist.

steht z.b. so etwas im kaufvertrag wie "mündliche nebenabsprachen sind nicht bestandteil des vertrages"?

(Zitat von: KTMschnee)




Über den Punkt hab ich eben auch gegrübelt - und überlegt, ob ich ihn in meinen Beitrag rein-editier. Zwar isses grundsätzlich möglich, so eine Klausel in den Vertrag mit aufzunehmen. Aber zum einen ist fraglich, ob und in wie weit die Kenntnis des Käufers über einen Mangel überhaupt eine Nebenabsprache darstellt, und zum zweiten ist es fraglich, ob diese Nebenabsprache rechtlich bestehen könnte. Wenn der Käufer sie in den Vertrag aufnehmen wollte, nachdem über den Mangel nur diskutiert wurde, dann könnte man durchaus auf die Idee kommen, dass der Käufer mit dem Verkäufer dieses Spielchen abziehen wollte. Und sie dann "kassieren" (lassen). Was beides angeht, hat cxm recht: hier kommts auf das Geschick der Anwälte an.

Aber Du hast schon recht: die Klausel könnte, wenn sie drin ist, atti das Genick brechen - und ich hab tatsächlich im ersten Anlauf nicht dran gedacht...

Bearbeitet von: mb100 am 18.09.2009 um 17:59:56
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Asko
Datum: 18.09.2009
Antwort:
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was steht im kaufvertrag für eine motorisierung ?? hubraum ??

wenn alles vom M3 drin steht.. dann hat der Käufer das unterschrieben und wusste von dem Motor..

wenn alles vom 320 drin steht, dann wirds erst lustig ..
Autor: CW
Datum: 18.09.2009
Antwort:
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Bau ihm halt den 320er wieder rein. Vielleicht wird er dann glücklich.

Ist mit dem M3 Motor was nicht in Ordnung?
Autor: daniel.krueger
Datum: 18.09.2009
Antwort:
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Ich gehe mal davon aus, daß der Käufer den Fahrzeugbrief beim Kauf ausgehändigt bekommen hat, ein Blick in diesen hätte also absolut ausgereicht um festzustellen, daß der Motor nicht eigetragen ist, mit der Behauptung er wußte davon nichts, wird er daher meiner Meinung nach nicht durchkommen.
Autor: atti88
Datum: 19.09.2009
Antwort:
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Der Wagen war in Autoscout drine der käufer hat mich mehr mals angerufen und nach informationen gefragt und da habe ich ihn auch gesagt das es ein umbau ist und auf 320i läuft. Soviel ich weiß werden alle telefon gespräche aufgenommen von der polizei also das kann doch als beweis verwenden oder??


Ich weiß garnicht mehr was ich jetzt machen soll einer sagt so der andere so.
Autor: dyahya
Datum: 19.09.2009
Antwort:
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Also das ALLE Gespräche von der Polizei aufgenommen werden ist mir neu. Lass ihn vor Gericht gehen nimm ihn nicht zurück. Und wenn dann mit 500 € weniger, wegen dem ganzen Aufwand den er dir bereitet hat ;)
Autor: CompactO
Datum: 19.09.2009
Antwort:
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Interessant wär auch der Zustand in dem du das Fahrzeug zurückbekommst, wenn er ihn runterknallt bis ultimo und dir nen Eimer vor die Tür stellen will sieht die Sache auch schon wieder anders aus.

Lass dir das jetzt bereits eine Lehre sein das nächste mal ALLES Schriftlich fest zu halten was gesprochen wurde. Dafür gibts die freien Felder in nem Vertrag

Meine Mum hat vor ner Woche ihren Seat Ibiza verkauft, der Käufer kam aus Frankfurt extra runter und hat sich beim begutachten an einem einzigen Kratzer aufgegeilt der NICHT in der Beschreibung stand. Mittlerweile sind se über " was ist letzter Preis" eher zu den kniffligeren Sachen umgeschwenkt. Dann nahm er den Wagen mit, kam ne dreiviertel Stunde später wieder und meinte die Klimaanlage sei defekt / kein Gas drin !

Und wollte sage und schreibe 250.- zurück.

Dumm nur das wir Wartungsunterlagen hatten die belegten das 3 Tage vor dem Verkauf ein Klimaservice bei V.A.G durchgeführt wurde. Er meinte das wird ein Nachspiel haben und ob wir nen guten Rechtsschutz haben... Einschüchtern wollt er uns, aber meine Mum hat grad rausgelacht und meinte, "alles klar, auf in den Kampf"

Was ich dir damit sagen will, ist:

Mittlerweile wird einem alles in den Mund gelegt, umgedreht und juristisch untermalt. Ehrliche,gute Käufer bzw normale Menschen gibts immer seltener. Drum achte drauf was du wie und wo sagst und halte das schwarz auf weiß fest !
Worte sind Schall und Rauch.


Wenn ich Mercedes fahren will steig ich in ein Taxi,


Mitglied der Syndikat Region Franken
Autor: cxm
Datum: 19.09.2009
Antwort:
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Zitat:


Soviel ich weiß werden alle telefon gespräche aufgenommen von der polizei also das kann doch als beweis verwenden oder??
(Zitat von: atti88)




Hi,

LOL!!! Welchen schlechten Film hast Du Dir denn angeschaut?
Mach bitte ein Video, wenn Du den Mitschnitt bei der Polizei anforderst.
Den Gesichtsausdruck der Beamten möchte ich sehen.
Wenn Du so realitätsfremd an die Sache heran gehst, wird das nie was.

Ich würde gar nichts machen.
Kein Geld, keine Eintragung, keine Rücknahme, kein gar nichts.
Soll er doch klagen, wenn er was will.
Die meisten Käufer von der Sorte versuchen nur, nachträglich Kohle rauszuholen bei einem Fahrzeug, das sie ohnehin schon günstig erworben haben.
Mal sehen, wie dämlich der Verkäufer ist.

Du warst zu faul, den Motor einzutragen, der Käufer wird zu faul sein, eine Klage mit allen Konsequenzen durchzuziehen.
Ist nämlich auch mit Aufwand und Geld verbunden...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: Gr33nAcid
Datum: 19.09.2009
Antwort:
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das wäre Schäubles Traum! Dazu kommt es aber hoffentlich NIE!

btw: der hat wahrscheinlich gemerkt das er sich das Auto nicht leisten kann.


Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Autor: Asko
Datum: 19.09.2009
Antwort:
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Zitat:


was steht im kaufvertrag für eine motorisierung ?? hubraum ??

wenn alles vom M3 drin steht.. dann hat der Käufer das unterschrieben und wusste von dem Motor..

wenn alles vom 320 drin steht, dann wirds erst lustig ..

(Zitat von: Asko)




Wäre nett wenn du mir ne Antwort auf meine Frage geben würdest !!??
Autor: atti88
Datum: 19.09.2009
Antwort:
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also im Kaufvertrag steht das es ein 320i cabrio mit 2.0 Hubraum ist...
Autor: knax
Datum: 19.09.2009
Antwort:
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Also nichts vom Motorumbau? Rein garnichts?
Autor: cxm
Datum: 19.09.2009
Antwort:
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Hi,

damit entspricht das Fahrzeug nicht dem Kaufvertrag.
Da der Umbau nicht eingetragen ist, ist der Wagen so nicht zulassungsfähig.
Damit ist eine Haupteigenschaft eines Autos, das nicht als Bastlerfahrzeug deklariert ist, nicht gegeben.
Die Chancen, dass die Zeugenaussage Deiner Freundin vor Gericht zu Deinen Gunsten berücksichtigt wird, stehen 50:50.
Und mehr hast Du nicht in der Hand.

Noch hast Du keine Anzeige erhalten.
Wenn die eintrudelt, kannst Du immer noch entscheiden, was Du machen willst...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: Asko
Datum: 19.09.2009
Antwort:
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ach du kagge .. du Verkaufst einen Umbau auf M3 als 320i ?

Also das kann man so oder so auslegen ..

kannst im Prinzip Ärger bekommen, weil du den Vertrag garnicht erfüllt hast !!
Du hast nämlich nicht den 320i geliefert wie im Vertrag ausgemacht.

Andererseits kannst du so gemein sein und sagen du hättest einen 320i übergeben und da NIX vom Umbau in dem Vertrag und den Papieren steht, hätte er schlechte Chancen.. kannst behauptèn er hat ihn umgebaut!?

Da würdest du dich aber auf dünnem Eis bewegen..

Er könnte jetzt aber auch nen 2,0l Motor einbauen und den M3 verkaufen und dir den Wagen zurück geben wollen.. nur müsste er nen guten Grund finden.

hast es dir echt nicht leicht gemacht.. wirst aber draus lernen.


MfG
Autor: Tombo
Datum: 19.09.2009
Antwort:
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Zitat:

Es war mal ein 320i aber der motor wurde umgebaut(Umbau 2004) auf m3 aber nicht eingetragen


wie kommt man damit 2 mal legal durch den Tüv und AU ?

Dem Käufer wird wohl klar geworden sein das er das nicht hinbekommt
Autor: Murat86
Datum: 19.09.2009
Antwort:
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Hi

Nimm den Wagen einfach zurück, und gut is.

Habe bis jetzt alles durch gelesen, und es würde für dich nur kosten drauf gehn, falls es bis zur gericht kommt!

MfG


P.s. oder trage den motor ein und er is glücklich!
Weiter disskutieren bringt dich auch nicht weiter.!
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Autor: masterkaycee
Datum: 19.09.2009
Antwort:
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Zitat:

Es war mal ein 320i aber der motor wurde umgebaut(Umbau 2004) auf m3 aber nicht eingetragen wie kommt man damit 2 mal legal durch den Tüv und AU ?



DAS habe ich mich auch gefragt. Stand der Wagen nach dem Umbau 5 Jahre in der Garage und bei der jetzigen Vollabnahme (?) (durch den Käufer?) kam dann noch raus, dass die Bremsanlage noch vom 320er ist usw usf? Ein paar nähere Infos wären nicht schlecht gewesen, aber sollten Besonderheiten generell im Kaufvertrag festgehalten werden, sonst kann ein mögliches Versehen/Gutgläubigkeit schnell als Betrug ausgelegt werden...


MfG
Lieber s-line als M-Paket
Autor: Ben88
Datum: 20.09.2009
Antwort:
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@Tombo, wieso soll er damit nicht durch TÜV und AU kommen?
Wenn die Abgasanlage serienmäßig vom M3 verbaut wurde dann passen auch die Co2 werte und was soll der prüfer sehen wenn er die haube auf macht? nen Motor wo M-Power drauf steht, dann guckt er ob alles trocken ist und schwups geht die haube wieder zu.
Nicht jeder Tüver weiß wie ein M3 aggregat aussieht.

Gruß Ben
Suche für nen Kumpel: BMW E30 320i 2-türer, farbe egal Zustand sollte befriedigend sein (also keine durchgerosteten lebens aufgaben) TÜV brauch er keinen, sollte max. 250tkm runter haben und ausstattung ist egal. Bitte sofort bei mir melden....

Danke!!!
Autor: Tombo
Datum: 21.09.2009
Antwort:
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Zitat:

nen Motor wo M-Power drauf steht, dann guckt er ob alles trocken ist und schwups geht die haube wieder zu.Nicht jeder Tüver weiß wie ein M3 aggregat aussieht.


Für wie dumm hälst du denn jetzt die Tüvleute?
Wenn da jemand mit nem 2002ti der mit dem Motor vom 2002tii dann glaube ich das eher.
Aber nicht bei men M3-Umbau.
Spätestens beim Fächerkrümmer würde der stutzig.
Selbst wenn der Tüvler das wirklich nicht merkt fährt man mit erloschener Betriebserlaubnis.
Autor: dyahya
Datum: 21.09.2009
Antwort:
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Wie ist es den eigentlich ausgegangen
Autor: Gr33nAcid
Datum: 21.09.2009
Antwort:
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also beim tüv, dekra, gtü etc gibt es genug pfeifen. merken muss man das nicht umbedingt, so lange alles im grünen bereich ist!
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Autor: masterkaycee
Datum: 22.09.2009
Antwort:
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Pfeifen mag´s ja genug geben bei TÜV & Co, hab da selbst so meine Erfahrungen. Aber so ne Einzeldrossel mit der normalen Ansaugbrücke zu verwechseln, da sollte es schon mehr brauchen als Rumgepfeife und 80 Dioptrien...

Übrigens:
Hab grad mal das Fahrzeug des TE versucht anzuklicken - Zugriff verweigert! Was gibts da zu verheimlichen??? Möglicherweise solch "nette" Dinge, wie den aufgeführten "Eigenbau"-Auspuff Originalendtop, Kenner wissen, was gemeint ist?
Na wenn da nicht noch mehr nette Überraschungen für den armen Käufer drin waren. Da wird so manches klar, entweder war der Käufer mit dem Ding beim Tüv und wurde mit nem Kopfschütteln gleich wieder heimgeschickt oder von der Rennleitung rausgezogen. Tja, das war dann wohl nix, das fällt dann unter Betrug mit dem Zusatz Vorsatz. Der TE möge mich gerne berichtigen, wenn ich falsch liege - aber ich glaube kaum, dass wir hier je erfahren werden, was aus der Sache geworden ist...


MfG
Lieber s-line als M-Paket




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Ende des Themas

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