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Beitrag von: angry81 Date: 16.09.2009 Thema: mietvertrag vor beginn kündigen? ---------------------------------------------------------- ein bekannter wollte sich eine wohnung mit seiner freundin nehmen. der mietvertrag wurde am 07.09.09 unterzeichnet und würde ab 01.10.09 beginnen. darin selbst steht nichts zur kündigung vor beginn mietbeginn (er wohnt noch komplett in seiner alten wohnung). nun haben sich die beiden getrennt und er kann die miete allein nie berappen und will die wohnung nicht mehr. hat er ein gesetzliches recht zur aufhebung des vertrages oder muss er auf die gnade der verwaltung hoffen? |
Autor: Kingm40 Datum: 16.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Vertrag ist Vertrag, also rechtlich kann er nur mit beidseitigem Einverständnis aufgelöst werden. Wenn er der Verwaltung den Sachverhalt klar legt und die etwas Grips haben werden sie es aber akzeptieren. Wer will schon einen Mieter, der von vornherein sagt, dass er die Miete nicht bezahlen kann? OO==[][]==OO PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst. |
Autor: Gr33nAcid Datum: 16.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- hilft nur mit dem vermieter reden, sonst hat er die bude leider an der backe, oder sie. also die a-karte hat der, der im mv steht. Signatur;) Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding |
Autor: b-mw-323 Datum: 16.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: außerdem muss er für die "wartung" der wohnung sorgen, also lüften usw vlt findet er ja nen nachmieter, das wäre noch ne variante |
Autor: mb100 Datum: 16.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mal ne Zwischenfrage: wer steht im Mietvertrag? Nur Dein Bekannter oder auch seine Freundin? Mal angenommen, es stehen beide drin: dann können auch nur beide gemeinsam kündigen. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: angry81 Datum: 16.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- er alleine |
Autor: mb100 Datum: 16.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Gut. Spart ne Menge Ärger. Ich würd zum einen mit dem Vermieter sprechen, die Sachlage darstellen und auf ein bisschen Kulanz hoffen. Und zum zweiten meine Unterstützung bei der Suche nach nem Nachmieter zusagen. Kommt natürlich auch auf die Wohnung und den Ort an. Mal angenommen, die Wohnung is in München - dann löst der Vermieter den Mietvertrag möglicherweise sofort auf... "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Marco535 Datum: 16.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Viel Glück morgen. Und immer dran denken, wer ........ Kulanz will, muss freundlich sein :-) |
Autor: Grinch Datum: 16.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- gut er soll auf jeden fall schnellstmöglich kündigen, das schlimmste was passieren kann, is das er die im vertrag vereinbarte kündigungsfrist einhalten muss. apropo wie lang ist diese? hat er das schonmal im vertrag nachgelesen? ------------------------------------ Was einen nicht umbringt, härtet ab ! |
Autor: Gr33nAcid Datum: 16.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- normal 3 monate! Signatur;) Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding |
Autor: angry81 Datum: 16.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ja 3monate à 1117euro/monat |
Autor: rennfrikadelle Datum: 17.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es gelten - soweit nichts anderes Vereinbart - die gesetzlichen Kündigungsfristen. Dabei ist es nicht von Relevanz ob die Wohnung bereits bezogen wurde oder nicht. Entscheidend ist das Datum der Vertragsunterzeichnung - nicht des eigentlichen Mietbeginns. Der Vertrag gilt bereits jetzt und kann auch jetzt unter Einhaltung der Fristen gekündigt werden --> § 573c Abs. 1 Satz 1 BGB Sei froh, das der Vermieter auf die Schutzklausel verzichtet hat, die eine Kündigung erst nach Einzug vorsieht. Anmerkung: Keine Rechtsberatung im Sinne des Gesetzes - juristisch verbindlichen kann dir nur ein Anwalt sagen. Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz? |
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